Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun bei Problemen in der Dachgeschoss-Sanierung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026

Die Diskussion dreht sich um ungewöhnliche Forderungen eines Bauherrn im Rahmen einer Dachgeschoss-Sanierung. Architekten sehen sich mit Haftungsansprüchen und Vertragsklauseln konfrontiert, die über das übliche Maß hinausgehen. Es wird diskutiert, wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützen und den Architektenvertrag anpassen kann. Die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Beweissicherung wird betont.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun bei Problemen in der Dachgeschoss-Sanierung?

kommen manchmal vom Bauherren. Soll ich lachen, soll ich weinen, muss ich zum Anwalt?
Zur Situation:
Unser Büro saniert zurzeit eine Dachgeschosswohnung im 5. OG eines Mehrfamilienhauses aus den 60 ern. Wir haben mit dem Bauherren einen ganz normalen Architektenvertrag abgeschlossen, es wird nach HOAIAbk. gearbeitet und abgerechnet (wirklich, gibt es tatsächlich noch!).
An einen Fallrohrstrang (von mehreren), DN100, an dem bisher im Haus nur Waschmaschinen und Handwaschbecken angeschlossen sind, soll zukünftig im 5. OGAbk. eine Toilette angeschlossen werden.
Nun erkundigt sich der Vater (!) des Bauherren telefonisch bei uns im Büro, ob es durch den Anschluss des WCs in den darunterliegenden Wohnungen nicht zu Geruchsbelästigungen kommt.
Nach einer ausführlichen Erklärung über Entwässerungsanlagen, Geruchsverschlüsse, geltende DINAbk.-Normen usw. erreicht uns nach einer Woche das folgende Schreiben des Bauherren:
... die Erklärung wegen der Ableitung für die Toilettenabwässerung im 5. Stock habe ich zur Kenntnis genommen. Ich betrachte die Erklärung, dass es zu keinerlei Geruchsbelästigung der übrigen Wohnungen kommt, als zugesicherte Eigenschaft im Rahmen unserer Vertragsbeziehung.
Mit freundlichen Grüßen

Nun könnte ich das Schreiben hinter Glas Rahmen und im Kuriositätenkabinett zwanghafter Bauherren auf einen Ehrenplatz hängen, und im weiteren Bauablauf auf eine gute Aktenlage achten.
Aber mir schwant hier Übles. Sieht das hier im Forum jemand ähnlich?
Besten Gruß
Klaus Bleser

  • Name:
  • Herr Bleser
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche fachliche Prüfung des bestehenden DN100-Fallrohrstrangs durch einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Entwässerungstechnik – insbesondere auf Dichtheit, Materialzustand (z. B. Asbestzement), statische Stabilität und Normkonformität nach DINAbk. 1986-100.

    🔴 KRITISCH: Schriftliche Klarstellung durch den Architekten, dass die Aussage zur Geruchsfreiheit eine fachliche Einschätzung und keine vertragliche Eigenschaftszusicherung im Sinne des BGBAbk. § 434 darstellt.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation aller Bauherren-Korrespondenz, Bautagebuch-Eintragungen und fachlichen Beratungsgespräche – inkl. Datum, Teilnehmer und Inhalt.

    ⚠️ WICHTIG: Klare schriftliche Hinweise an den Bauherrn zur Notwendigkeit regelmäßiger Wartung der Lüftungsanlagen und korrekter Nutzung der Sanitäranlagen – mit Verweis auf DIN EN 12056-2 und DIN 1986-100.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe Ihre Situation. Seltsame Schreiben vom Bauherrn sind natürlich beunruhigend, besonders bei einem laufenden Architektenvertrag.

    Mögliche Ursachen für die Schreiben:

    • Unzufriedenheit des Bauherrn: Möglicherweise gibt es Punkte in der Ausführung oder Planung, die dem Bauherrn missfallen.
    • Kommunikationsprobleme: Es könnte ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Bauherrn vorliegen.
    • Rechtliche Auseinandersetzung: Die Schreiben könnten eine Vorbereitung auf eine rechtliche Auseinandersetzung sein.

    Empfohlene Maßnahmen:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Schreiben und E-Mails des Bauherrn. Führen Sie ein Bautagebuch, um alle Ereignisse festzuhalten.
    • Gespräch suchen: Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bauherrn, um die Probleme offen anzusprechen.
    • Rechtlichen Rat einholen: Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
    • Geruchsbelästigung: Die Geruchsbelästigung durch die Sanitäranlagen sollte von einem Fachmann (Sanitärinstallateur) geprüft werden. Möglicherweise sind die Geruchsverschlüsse defekt oder falsch eingebaut.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Vorfälle und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Interessen zu wahren. Lassen Sie die Geruchsbelästigung von einem Sanitärinstallateur prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Bauwesen, bei der ein Bauherr eine mündliche Erklärung des Architekten zur Geruchsfreiheit nach einem Toilettenanschluss im 5. OGAbk. als vertragliche Zusicherung interpretiert. Dies birgt erhebliches rechtliches und technisches Konfliktpotenzial.

    🔴 Gefahr: Die Formulierung des Bauherren, die Erklärung als "zugesicherte Eigenschaft" zu betrachten, stellt eine potenzielle Haftungsfalle dar. Eine solche Zusicherung könnte im Streitfall als Garantie ausgelegt werden, was bei späteren Geruchsproblemen zu Schadensersatzforderungen führen kann.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Architekten, dass es zu keinerlei Geruchsbelästigung kommt, ist fachlich zu pauschal. Selbst bei normgerechter Planung und Ausführung können Geruchsbelästigungen durch unsachgemäße Nutzung, Verstopfungen oder mangelnde Wartung der Lüftungsanlagen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die korrekte Dimensionierung und Belüftung des Fallrohrstrangs. Der Anschluss einer Toilette an einen bestehenden DN100-Strang, der bisher nur für Waschmaschinen und Handwaschbecken genutzt wurde, erfordert eine hydraulische Überprüfung. Zudem muss eine ausreichende Hinterlüftung des Strangs sichergestellt sein, um Unterdruck und damit ein Aushebern der Geruchsverschlüsse zu verhindern.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Architekt sollte umgehend schriftlich klarstellen, dass es sich bei seiner Erklärung um eine fachliche Einschätzung auf Basis der geltenden Normen handelt, nicht um eine garantierte Eigenschaft. Es wird dringend empfohlen, die Entwässerungsplanung durch einen Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung (TGAAbk.) überprüfen zu lassen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Zudem sollte der Bauherr auf die Notwendigkeit regelmäßiger Wartung der Lüftungsanlagen hingewiesen werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Dachgeschoss-Sanierung mit geplanter WC-Anschlussanpassung an einen bestehenden DN100-Fallrohrstrang in einem Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren. Der Bauherr interpretiert eine fachliche Erklärung zur Geruchsfreiheit als vertragliche Zusicherung einer Eigenschaft – eine rechtlich und technisch problematische Fehldeutung.

    🔴 Gefahr: Eine solche vermeintliche "Zusicherung" kann im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen, obwohl die technische Funktionsfähigkeit einer Entwässerungsanlage nicht allein durch eine mündliche oder schriftliche Aussage, sondern durch normkonforme Planung, Ausführung und Prüfung nach DIN 1986-100 sowie DIN EN 12056-2 gesichert wird.

    ⚠️ Korrektur: Eine Aussage zur Geruchsfreiheit ist keine vertragliche Eigenschaftszusicherung im Sinne des BGB § 434, sondern eine fachliche Prognose unter Vorbehalt der ordnungsgemäßen Installation, Wartung und Einhaltung aller Systemvoraussetzungen – etwa ausreichender Lüftung, korrekter Gefälle, intakter Siphons und fehlerfreier Anschlussdichtigkeit.

    ➕ Ergänzung: Besonders kritisch ist der Zustand des bestehenden Fallrohrs: Bei einem Gebäude aus den 1960er Jahren ist nicht gesichert, ob das Rohr noch die erforderliche Dichtheit, statische Stabilität oder korrekte Dimensionierung für einen WC-Anschluss aufweist – insbesondere bei nur DN100 und mehreren Stockwerken.

    ✅ Zustimmung: Die Vorsicht des Architekten ist vollkommen gerechtfertigt: Eine sorgfältige Aktenlage mit schriftlicher Dokumentation aller Beratungen, Hinweise auf Normen, Grenzen der Verantwortung und Empfehlungen zur fachlichen Prüfung durch einen SHK-Fachplaner oder Sachverständigen ist unverzichtbar.

    🔴 Gefahr: Fehlende Prüfung der bestehenden Entwässerungsanlage auf Dichtheit, Alter, Material (z. B. Asbestzement oder veraltete Kunststoffe) und Belastbarkeit birgt erhebliche Risiken – von Geruchsaustritt über Rückstau bis hin zu Schäden durch Undichtigkeiten in darunterliegenden Wohnungen.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine rein theoretische Erklärung zur Geruchsfreiheit ausreicht, widerspricht der technischen Realität: Geruchsbelästigungen entstehen häufig erst durch spätere Fehlbedienung, Verstopfungen, fehlende Wartung oder bauliche Veränderungen – nicht durch die ursprüngliche Planung allein.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Entwässerungstechnik zur Prüfung des bestehenden Fallrohrstrangs auf Dichtheit, Materialzustand, Dimensionierung und Normkonformität – und dokumentieren Sie alle Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen schriftlich im Architektenvertrag.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen überein, dass die mündliche Aussage zur Geruchsfreiheit keine vertragliche Zusicherung darstellt und eine solche Interpretation durch den Bauherrn rechtlich und technisch problematisch ist.
    • Alle drei betonen die Dringlichkeit der Dokumentation sämtlicher Kommunikation und Vorfälle.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf allgemeine Konfliktkommunikation (Gespräch suchen, Anwalt konsultieren), während DeepSeek und Qwen stärker auf technisch-rechtliche Spezifika eingehen (Fallrohr-Dimensionierung, Hinterlüftung, Materialalter).
    • GoogleAI nennt als Maßnahme nur einen „Sanitärinstallateur“, während DeepSeek und Qwen explizit einen Fachplaner für TGA (DeepSeek) bzw. einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Entwässerungstechnik (Qwen) fordern – letztere ist die sicherere, normkonforme Empfehlung.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek hebt die hydraulische Überprüfung des Fallrohrstrangs und die Notwendigkeit der ausreichenden Hinterlüftung zur Vermeidung von Unterdruck hervor – ein technischer Aspekt, den GoogleAI nicht erwähnt.
    • Qwen ergänzt entscheidend die Materialrisiken (Asbestzement, veraltete Kunststoffe) und die statistische Instabilität alter Rohre, was GoogleAI und DeepSeek nicht explizit adressieren.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass eine Prüfung durch „einen Sanitärinstallateur“ ausreichend sei. Qwen und DeepSeek widersprechen dies klar: Qwen verlangt explizit einen zertifizierten Sachverständigen, DeepSeek einen Fachplaner für TGA. Aufgrund des hohen Haftungsrisikos und der baurechtlichen Anforderungen wird die strengere, fachlich qualifiziertere Einschätzung von Qwen und DeepSeek priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, norm- und haftungsrechtlich abgesicherte Linie von Qwen und DeepSeek ist maßgeblich – insbesondere hinsichtlich der geforderten Prüfkompetenz, der Materialprüfung und der expliziten Klarstellung zur Aussageverbindlichkeit.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung der „Geruchsfreiheit“-Aussage✅ KonsensKeine vertragliche Eigenschaftszusicherung nach BGB § 434, sondern fachliche Einschätzung unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Ausführung und Wartung.
    Dringlichkeit der Dokumentation✅ KonsensVollständige Sicherung aller Korrespondenz, Bautagebuch und schriftliche Protokolle sind unverzichtbar – von allen drei KI-Systemen übereinstimmend gefordert.
    Notwendigkeit einer fachlichen Prüfung des Fallrohrs✅ KonsensAlle drei KI-Modelle verlangen eine Prüfung – Qwen und DeepSeek spezifizieren aber den erforderlichen Qualifikationsgrad (Sachverständiger / Fachplaner TGA) klarer als GoogleAI.
    Technische Risikoquellen (Material, Alter, Lüftung)⚠️ AbwägungGoogleAI erwähnt keine materiellen Risiken; DeepSeek betont Hinterlüftung und hydraulische Dimensionierung; Qwen ergänzt Asbestzement, statische Instabilität und Dichtheit – Gesamtbewertung: Qwen liefert die umfassendste Risikobetrachtung.
    Zuständigkeit der Prüfperson❌ WiderspruchGoogleAI: „Sanitärinstallateur“; DeepSeek: „Fachplaner für TGA“; Qwen: „zertifizierter Sachverständiger für Sanitär- und Entwässerungstechnik“. Die strengste, haftungsrechtlich sichere Empfehlung (Qwen) setzt sich durch.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Architekt muss umgehend eine schriftliche Klarstellung zur Aussage abgeben, alle Kommunikation dokumentieren und die Entwässerungsanlage ausschließlich durch einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Entwässerungstechnik prüfen lassen – unter Einbeziehung von Materialzustand, Dichtheit, Dimensionierung und Lüftungskonzept.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoMaterielle Schäden durch Undichtigkeit im veralteten DN100-Fallrohr (z. B. Asbestzement)Wasserschäden in mehreren Wohnungen, Sanierungskosten, Haftungsansprüche, gesundheitsrechtliche Risiken
    🔴 RisikoFehlende oder unzureichende Hinterlüftung des FallrohrsAushebern von Geruchsverschlüssen → dauerhafte Geruchsbelästigung im 5. OG und darunterliegenden Etagen
    🔴 RisikoMündliche Aussage zur Geruchsfreiheit als vertragliche Zusicherung missverstandenRechtliche Haftung für Schäden, Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafe oder Kündigung
    🔴 RisikoFehlende Dokumentation von Beratung und WarnhinweisenUnfähig, eigene fachliche Sorgfaltspflicht nachzuweisen; entscheidender Nachteil im Rechtsstreit
    🔴 RisikoÜberlastung des bestehenden Fallrohrs durch WC-Anschluss ohne hydraulische NeuberechnungRückstau, Verstopfungen, Geruchsaustritt, Verschleißbeschleunigung, Betriebsstörungen bei allen Anschlüssen
    ✅ ChanceFrühzeitige Prüfung durch Sachverständigen als Nachweis erhöhter SorgfaltStärkt die eigene Haftungsposition, kann Schadensersatzansprüche entkräften, fördert Vertrauen beim Bauherrn
    ✅ ChanceSchriftliche Klarstellung der Aussage als fachliche EinschätzungVerhindert spätere Fehlinterpretation, schafft Rechtssicherheit, ermöglicht klare Vertragsanpassung
    ✅ ChanceSystemübergreifende Modernisierung der Entwässerung mit LüftungsoptimierungErhöhte Wohnqualität, zukunftssichere Infrastruktur, geringerer Wartungsaufwand, höhere Immobilienwertsteigerung
    ✅ ChanceEinbindung eines TGA-Fachplaners bereits in der SanierungsphaseInterdisziplinäre Abstimmung, Fehlervermeidung, Normkonformität nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056-2, Prüfbarkeit
    ✅ ChanceStrukturierte Kommunikation mit dem Bauherrn (Protokolle, schriftliche Beratung)Entschärfung des Konflikts, Nachweis objektiver Beratung, Vertrauensaufbau, ggf. Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzügliche Sachverständigen-Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie unmittelbar einen zertifizierten Sachverständigen für Sanitär- und Entwässerungstechnik – mit Auftrag zur Prüfung von Dichtheit, Material (Asbesttest), statischer Stabilität, Dimensionierung (DN100 bei WC) und Lüftungskonzept des bestehenden Fallrohrs.
    2. Schriftliche Klarstellung formulieren und versenden: Erstellen Sie innerhalb von 3 Werktagen ein Schreiben an den Bauherrn, das klarstellt, dass Ihre Aussage zur Geruchsfreiheit keine vertragliche Zusicherung darstellt, sondern eine fachliche Einschätzung auf Basis geltender Normen – unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Ausführung, Wartung und Systemvoraussetzungen.
    3. Dokumentationsordner anlegen: Sammeln Sie alle Schreiben, E-Mails und SMS des Bauherrn chronologisch; beginnen Sie ab sofort ein Bautagebuch mit täglichem Eintrag zu Inhalt, Zeitpunkt, Beteiligten und Entscheidungen – auch mündliche Gesprächsnotizen unverzüglich schriftlich fixieren.
    4. Prüfauftrag und Ergebnisse in den Architektenvertrag einpflegen: Fordern Sie vom Bauherrn schriftlich die Aufnahme der Prüfergebnisse sowie Ihrer Klarstellung in einen Vertragsanhang – mit Unterschrift beider Seiten.
    5. Warnhinweise an Bauherrn versenden: Versenden Sie ein Informationsblatt mit klaren Hinweisen zur Notwendigkeit regelmäßiger Wartung der Lüftungsanlagen, zur korrekten Nutzung der Sanitäranlagen und zur Gefahr von Verstopfungen – unter Verweis auf DIN 1986-100 und DIN EN 12056-2.
    6. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Vereinbaren Sie noch vor Abschluss der Sachverständigen-Prüfung ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Fachanwalt – zur Absicherung aller Schritte im Hinblick auf Haftung und Vertragsbindung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauherrn, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er basiert oft auf der HOAIAbk..
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauvertrag, Werkvertrag
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung der Architektenhonorare.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen
    Geruchsverschluss
    Ein Bauteil in Abwasserleitungen, das durch eine Wassersperre verhindert, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in die Wohnräume gelangen. Er wird auch Siphon genannt.
    Verwandte Begriffe: Siphon, Abwasserleitung, Kanalisation
    Fallrohrstrang
    Ein senkrechtes Rohr, das Abwasser von verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes sammelt und ableitet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage.
    Verwandte Begriffe: Abwasserleitung, Entwässerung, Kanalisation
    Entwässerungsanlage
    Ein System von Rohren und Bauteilen, das Abwasser von einem Gebäude ableitet. Sie muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften geplant und installiert werden.
    Verwandte Begriffe: Abwasserleitung, Kanalisation, Fallrohrstrang
    Bautagebuch
    Eine fortlaufende Dokumentation des Bauablaufs, in der alle wichtigen Ereignisse, Mängel und Vereinbarungen festgehalten werden. Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Mängelprotokoll, Beweissicherung
    Abwasserleitung
    Ein Rohr, das Abwasser von einem Gebäude ableitet. Sie muss ausreichend dimensioniert sein und ein ausreichendes Gefälle aufweisen, um Verstopfungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Kanalisation, Fallrohrstrang

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Architektenvertrag nach HOAI?
      Ein Architektenvertrag nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Leistungen und das Honorar des Architekten. Er ist bindend und sollte alle relevanten Aspekte des Bauprojekts abdecken.
    2. Was sind Geruchsverschlüsse und wie funktionieren sie?
      Geruchsverschlüsse (Siphons) sind Bauteile in Abwasserleitungen, die durch eine Wassersperre verhindern, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in die Wohnräume gelangen. Sie müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden, um ihre Funktion zu gewährleisten.
    3. Was tun bei Geruchsbelästigung durch Sanitäranlagen?
      Überprüfen Sie zunächst die Geruchsverschlüsse an Waschbecken, Duschen und Toiletten. Reinigen Sie diese gegebenenfalls. Wenn die Geruchsbelästigung weiterhin besteht, sollte ein Sanitärinstallateur die Abwasserleitungen und Entlüftungssysteme überprüfen.
    4. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Erstellen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle Mängel mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung und Fotos festhalten. Informieren Sie den Bauherrn schriftlich über die Mängel und fordern Sie eine Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist.
    5. Wann sollte ich einen Anwalt für Baurecht einschalten?
      Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Bauherrn kommt, die nicht gütlich beigelegt werden können, oder wenn Sie rechtliche Schritte einleiten müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    6. Was ist ein Fallrohrstrang?
      Ein Fallrohrstrang ist ein senkrechtes Rohr, das Abwasser von verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes sammelt und ableitet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage.
    7. Welche Normen sind bei Entwässerungsanlagen zu beachten?
      Bei Entwässerungsanlagen sind verschiedene Normen zu beachten, wie z.B. DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) und DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke).
    8. Was ist bei der Ableitung von Toilettenabwässerung zu beachten?
      Die Ableitung von Toilettenabwässerung muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften erfolgen. Es ist wichtig, dass die Abwasserleitungen ausreichend dimensioniert sind und ein ausreichendes Gefälle aufweisen, um Verstopfungen zu vermeiden.

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  2. Nachtragsangebot Sanitärinstallation – Gewährleistung ausschließen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Meinung
    Nur eine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung:
    Ich würde dem Bauherrn ein Nachtragsangebot über ... € (zu erwartender Aufwand + Wagnis) zukommen lassen für die Überprüfung der vorhandenen Sanitärinstallation auf einwandfreien Zustand und fachgerechten Einbau. Ansonsten könnten Sie keine Gewährleistung für die vorhandene Installation übernehmen, da die außerhalb Ihres Einflussbereichs eingebaut wurde.
    In die Erklärung würde ist mit aufnehmen, dass von einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung der bestehenden Anschlüsse und Leitungen ausgegangen wird.
  3. Sanitärrohre: Ordnungsgemäße Nutzung – Säure ausschließen!

    Bitte nicht vergessen ...
    Bitte nicht vergessen ordnungsgemäße Nutzung vorausgesetzt (für den Fall, dass jemand Salzsäure reinkippen sollte und die Rohre dadurch zerfressen werden) ...
  4. Haftung Sanitärinstallation: Sonderansprüche sind nichtig!

    warum so zimperlich?
    ich würde erklären, das wird so geplant und ausgeführt, wie es sich gehört, etwaige
    sonderansprüche außer der normalen Haftung sind nichtig.
    basta.
    die Berufshaftpflichtversicherung soll doch auch mal was tun und dazu Stellung beziehen.
    ich nenn das Drittelfinanzierungsabwehr.
    das es nach Sanierungen niemandem stinkt, sollte selbstverständlich sein 😉
  5. Bauherr fordert Vertragsklarstellung: Terminplan & Haftung

    Und gleich geht es weiter ...
    Erst mal vielen Dank für Eure Meinungen. Meine Antworten sind schon in Arbeit. Ich werde allerdings noch mehr schreiben müssen. Heute kam ein weiteres Schreiben vom Bauherren. Kostprobe gefällig:
    ... zur Klarstellung und um Missverständnisse zu vermeiden würde ich gerne die folgenden Formulierungen in den Vertrag aufnehmen:
    "Der Architekt wird auf die Einhaltung des Terminplanes von 25.11.03 achten und für alle weiteren zu erbringenden Leistungen Termine setzen und deren Einhaltung nach bestem Gewissen gewährleisten. Verzögerungen sind vom Architekten zu vertreten, wenn er keinen Verursacher nachweisen und zuordnen kann. "
    "Der Architekt hat die Maßnahmen so zu überwachen, dass verursachte Schäden (z.B. Aufzug, Parkett, Hauseingang) festgehalten werden und den entsprechenden Handwerkern zugeordnet werden können. Sollten keine Verursacher ermittelt werden können, haftet der Architekt. "
    Ich gehe davon aus, dass es sich hier lediglich um Konkretisierungen der im Vertrag genannten "allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" handelt.
    Hab ich mir das doch gedacht. Das ist die Generalhaftung für Alles und Jedes. Und das zu einem Zeitpunkt, wo die Arbeiten erst begonnen haben.
    Vielleicht sollte ich doch auf das gesamte Honorar verzichten  -  und lieber Schmerzensgeld verlangen.
    Besten Gruß
    Klaus Bleser
    • Name:
    • Herr Bleser
  6. Beweissicherung vor Baubeginn – Schutz vor Beschuldigungen

    Einen habe ich dann auch noch ...
    Einen habe ich dann auch noch es ist vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von vorhandenen Beschädigungen durchzuführen um mögliche falsche Beschuldigungen zu vermeiden. Die Kosten hierfür werden vom AGAbk. getragen ...
  7. Unterfangungen: OT – Import aus dem Forum 😉

    off ..
    ... topic:
    ich wusste gar nicht, dass ihr auch Unterfangungen importiert 🙂
    da macht man sowas, was ist daran schlecht? 😉
  8. Bauherr will Haftung für Schäden Architekten aufbürden

    Bauherrenmeinung
    mal zu dieser Sache: "Der Architekt hat die Maßnahmen so zu überwachen, dass verursachte Schäden (z.B. Aufzug, Parkett, Hauseingang) festgehalten werden und den entsprechenden Handwerkern zugeordnet werden können. Sollten keine Verursacher ermittelt werden können, haftet der Architekt. "
    Der Bauherr will hier lediglich verhindern, dass im Schadensfall die Haftung zwischen zwei beteiligten Gewerken hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) wird und er letztlich der Dumme ist. Was ist daran falsch, außer dass er das VOR Auftragserteilung hätte vereinbaren müssen? Kann ich gut nachvollziehen!
  9. Achtung! Bauherr will Leistungen erschleichen – Kratzer protokollieren

    Ganz einfach Werner ...
    Ganz einfach Werner jetzt muss jeder einzelne Kratzer der sich im Treppenhaus/Aufzug usw. befindet festgehalten und dokumentiert werden. Wer sowas schreibt hat nämlich böses im Sinn *Schweineamgangerkenn*. Und durch die gewählte Formulierung drückt er alles auf den Architekten ab. Ich nenn sowas "Erschleichen von Leistungen auf Kosten anderer".
  10. Bauherr vs. Handwerker: Absicherung bei Einzelvergabe?

    kann schon sein MoRüBe
    Es klingt zumindest danach.
    Aber wie sichert sich denn ein Bauherr, der mit Architekt und Einzelvergabe baut, denn sonst gegen solche Schäden ab? Ich meine natürlich nur die von den Handwerkern verursachten. Und auch nicht jeden mm-Kratzer ... 😉
  11. Werkvertragsrecht: Schutz des Bauherrn ist verständlich

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nicht so schlimm
    Ich finde das zweite Schreiben nicht schlimm. Es werden zwar nicht die "allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" konkretisiert, sondern einfach das Werkvertragsrecht. Das Schutzbedürfnis des Bauherrn ist verständlich. An der Beweislast für bereits vorhandene Schäden, Kratzer usw. ändert sich durch den Hinweis nichts. Wer einen "verursachten Schaden" geltend machen will hat die Beweislast, dass der Schaden "verursacht" wurde und vorher noch nicht da war. Und das ist der Bauherr. Es geht also nicht, auf einen Kratzer zu zeigen und zu sagen "der ist neu und wenn du nicht weißt wer es war dann zahle". Ich würde den Bauherrn auf diesem Umstand Hinweisen und eine kostenpflichtige Beweissicherung vorschlagen.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Probleme in der Dachgeschoss-Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ungewöhnliche Forderungen eines Bauherrn im Rahmen einer Dachgeschoss-Sanierung. Architekten sehen sich mit Haftungsansprüchen und Vertragsklauseln konfrontiert, die über das übliche Maß hinausgehen. Es wird diskutiert, wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützen und den Architektenvertrag anpassen kann. Die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Beweissicherung wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Achtung! Bauherr will Leistungen erschleichen – Kratzer protokollieren wird vor einem Bauherrn gewarnt, der versucht, durch ungewöhnliche Vertragsklauseln Leistungen zu erschleichen und die Haftung auf den Architekten abzuwälzen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Beweissicherung vor Baubeginn – Schutz vor Beschuldigungen empfiehlt, vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um vorhandene Schäden zu dokumentieren und sich vor falschen Beschuldigungen zu schützen. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge thematisieren das Risiko, dass der Bauherr versucht, dem Architekten die Haftung für Schäden aufzubürden, die von anderen Gewerken verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden an Aufzug, Parkett oder Hauseingang. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und eine sorgfältige Dokumentation sind daher unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten die Forderungen des Bauherrn kritisch prüfen und gegebenenfalls ein Nachtragsangebot erstellen, um die zusätzlichen Risiken und den Mehraufwand abzudecken. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und die Berufshaftpflichtversicherung einzubeziehen. Eine offene Kommunikation mit dem Bauherrn und eine klare Dokumentation aller Vereinbarungen sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Siehe auch Nachtragsangebot Sanitärinstallation – Gewährleistung ausschließen.

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