Badezimmerplanung gescheitert: Was tun bei ausgelaufenen Produkten & Haftungsfragen?
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Badezimmerplanung gescheitert: Was tun bei ausgelaufenen Produkten & Haftungsfragen?
Wie gesagt, die Installation und der Trockenbau steht, ich will nun bestellen und erfahre, dass es nun die Waschtisch Unterschränke nicht mehr in "unserer" Farbe gibt ... Leider gibt es nun vom bettr. Hersteller keinerlei farblich auf die Wannenverkleidung abgestimmte Waschtisch-Unterschränke mehr ... nichts passt mehr, weil wir explizit diese eine Farbe wollen, die es nun nicht mehr gibt.
Schön, dass auch noch zu erfahren ... Nun, jetzt bin ich gezwungen wieder völlig neu zu planen und auf einen anderen Hersteller auszuweichen. Allerdings, werden durch den nun erforderlichen Umbau (zum Glück noch vor dem Fliesen) erhebliche Kosten entstehen und das alles nur, weil der Hersteller zu faul war mal irgendwo einen Hinweis anzubringen, dass es die bettr. Farbe ab 2006 plötzlich nicht mehr geben wird.
Kann man für diese Kosten eigentlich den bettr. Hersteller in die Haftung nehmen? Wir mussten ja bei einem Markenhersteller davon ausgehen, dass wir die Produkte nach einem halben Jahr so wie im Katalog und auf der Webseite auch noch kaufen können! Wie soll man ein Bad planen und bauen, wenn jederzeit, ohne genügend Vorlauf plötzlich wesentliche Produkteigenschaften geändert werden ... man müsste ja die komplette Einrichtung schon vor dem Bau kaufen?
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Es ist ärgerlich, wenn bei einer Badplanung Produkte aus dem Sortiment genommen werden. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:
- Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Haben Sie eine Auftragsbestätigung oder einen Kaufvertrag? Diese Dokumente sind wichtig für eventuelle Ansprüche.
- Kontaktieren Sie den Händler/Hersteller: Klären Sie, ob es alternative Produkte oder Nachfolgemodelle gibt, die passen könnten.
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Absprachen und den Schriftverkehr fest.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Badplaner oder einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Optionen zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Sie beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangelhaftung, Produkthaftung.
- Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person oder eines Unternehmens für Schäden, die durch ihr Handeln oder Unterlassen entstanden sind. Es gibt verschiedene Arten von Haftung, z.B. Produkthaftung, Vertragshaftung, deliktische Haftung. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Regress.
- Sanitär
- Der Begriff Sanitär umfasst alle Einrichtungen und Installationen, die der Hygiene und der Wasserversorgung in Gebäuden dienen. Dazu gehören z.B. Badewannen, Duschen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen und Rohrleitungen. Verwandte Begriffe: Sanitärtechnik, Sanitärinstallation, Badplanung.
- Trockenbau
- Trockenbau ist eine Bauweise, bei der Bauteile nicht durch Mörtel oder Beton verbunden werden, sondern durch Schrauben, Stecken oder Kleben. Typische Trockenbauarbeiten sind z.B. das Errichten von Trennwänden, das Verkleiden von Wänden und Decken oder das Herstellen von Fußböden. Verwandte Begriffe: Gipskarton, Ständerwerk, Leichtbau.
- Wannenverkleidung
- Die Wannenverkleidung dient dazu, die Badewanne optisch ansprechend zu gestalten und die darunterliegende Technik zu verdecken. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B. aus Fliesen, Holz, Kunststoff oder Acryl. Verwandte Begriffe: Badewanne, Schürze, Verblendung.
- Vorlauf
- Der Vorlauf bezeichnet die Zuleitung von Heizungswasser zu einem Heizkörper oder einer Fußbodenheizung. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizungswassers im Vorlauf. Verwandte Begriffe: Rücklauf, Heizkreis, Heizungsanlage.
- Produkthaftung
- Die Produkthaftung ist die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind. Sie ist im Produkthaftungsgesetz geregelt. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Herstellerhaftung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was kann ich tun, wenn die bestellten Fliesen nicht mehr lieferbar sind?
Prüfen Sie, ob es ähnliche Fliesen von anderen Herstellern gibt. Eventuell können Sie auch Restposten oder Auslaufmodelle finden. Klären Sie mit dem Händler, ob er für die Mehrkosten aufkommt, wenn Sie teurere Alternativen wählen müssen. - Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn Produkte aus dem Katalog nicht mehr verfügbar sind?
Das hängt von den Vertragsbedingungen und den Gründen für die Nichtverfügbarkeit ab. Wenn der Händler die Nichtverfügbarkeit zu verantworten hat (z.B. durch fehlerhafte Lagerhaltung), kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Lassen Sie sich rechtlich beraten. - Wer haftet für Planungsfehler, die durch den Produktauslauf entstehen?
Wenn der Planungsfehler auf fehlerhaften Angaben des Händlers oder Herstellers beruht, kann dieser haftbar gemacht werden. Wenn Sie selbst Fehler bei der Planung gemacht haben, tragen Sie die Verantwortung. - Wie kann ich mich vor solchen Problemen bei der Badplanung schützen?
Achten Sie darauf, dass Sie sich vor der Bestellung schriftlich bestätigen lassen, dass alle Produkte verfügbar sind. Klären Sie, was passiert, wenn Produkte während der Bauphase aus dem Sortiment genommen werden. Planen Sie Pufferzeiten ein, um Verzögerungen zu vermeiden. - Was ist, wenn die Wannenverkleidung nicht mehr passt, weil die Wanne ausgetauscht werden musste?
Klären Sie mit dem Sanitärfachbetrieb, wer die Kosten für die Anpassung oder den Austausch der Wannenverkleidung trägt. Wenn der Austausch der Wanne aufgrund eines Mangels erfolgte, ist der Fachbetrieb in der Regel zur Nachbesserung verpflichtet. - Welche Rolle spielt der Katalog bei der Produktauswahl?
Der Katalog dient als erste Orientierung. Die Verfügbarkeit der Produkte sollte jedoch immer aktuell geprüft werden, da Kataloge schnell veralten können. - Was bedeutet "ausgelaufenes Produkt"?
Ein ausgelaufenes Produkt ist ein Artikel, der nicht mehr vom Hersteller produziert oder vom Händler angeboten wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. Modellwechsel, geringe Nachfrage oder Produktionsprobleme. - Wie lange habe ich Gewährleistung auf Badprodukte?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wenn das Produkt Mängel aufweist.
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Hersteller-Hinweis: Warum Produktauslauf verschwiegen wird
Was glauben Sie wohl ...
WARUM der Hersteller darauf nicht hinweist?
Weil kein Aas mehr den Krempel kaufen würde - oder nur gegen Riesenrabat.
Und verklagen können Sie den Hersteller nicht, wieso auch. -
Haftung bei verschwiegenen Produkteigenschaften: Kundenrechte
"Und verklagen können Sie den Hersteller nicht, wieso auch. " ...
Wieso? Meinst Du das ernst? Die Unterlagen des Herstellers sind wichtige Planungsunterlagen. Wenn nun in diesen Unterlagen wesentliche Eigenschaften verschwiegen werden und dadurch Mehrkosten entstehen soll das immer zu Lasten des Kunden gehen? -
Lieferbarkeit nicht garantiert? Risiko bei Badplanung ohne Absprache
Hat der Hersteller Ihnen die Lieferbarkeit garantiert?
Ich vermute mal das Sie sogar aus dem laufenden Katalog heraus (vermutlich enthält der irgendwo ein Gültigkeitsdatum) Pech haben können und der Hersteller sagt "Ist leider nicht mehr lieferbar! ". Ihr Vorgehen die Planung ohne eindeutige Absprache der zukünftigen Lieferbarkeit offenbar sehr aufwendig zu planen finde ich ziemlich mutig.
Die besseren Hersteller haben ja in der Regel eine bestimmte Zeit in der die Ersatzteilversorgung garantiert wird. Aber das gilt eben nur für bereits verkaufte Exemplare. -
Lieferbarkeit: Katalog vs. Realität – Anspruch auf Produktverfügbarkeit?
Im aktuellen Katalog ist es noch drin ...
Natürlich hat der Hersteller nicht explizit die Lieferbarkeit garantiert. Wenn ich ein Produkt jedoch im aktuellen Katalog und auf der Webseite finde, dann darf ich doch wohl davon ausgehen, dass ich dieses Produkt auch noch kaufen kann. Es gibt nirgends einen Hinweis darauf, dass das Produkt ausläuft und man erfährt es auch nur auf Nachfrage.
"Ihr Vorgehen die Planung ohne eindeutige Absprache der zukünftigen Lieferbarkeit offenbar sehr aufwendig zu planen finde ich ziemlich mutig. "
Ich fand das gar nicht mutig, zumal wir uns für einen namhaften Markenhersteller entschieden haben. Ist es etwa üblich sich vom Hersteller vor Baubeginn schriftlich bestätigen zu lassen, bis wann man die betr. Artikel bekommen kann?
Ich habe auch schon mit dem Hersteller telefoniert ... man garantiert 10 Jahre lang Ersatzteile, aber eben nur auf bereits gekaufte Artikel. -
Badplanung: Bestellung VOR Baubeginn – Risikominimierung
Vorgehensweise:
Sie werden auch beim Otto-Versand keinen Schadenersatz bekommen wenn Sie sich einen Anzug kaufen weil es dort so eine schöne Krawatte gibt und die dann leider ausverkauft ist (im Katalog steht sie dann immer noch).
Die Frage sei gestattet warum Sie nachdem Sie sich für bestimmte Teile entschieden nicht auch bestellt haben - und zwar bevor Sie die baulichen Voraussetzngen schaffen - um sich die Badezimmerausstattung zu sichern? Das zumindest scheint mir das normale Vorgehen zu sein, und wenn der Artikel nicht mehr lieferbar ist hätten Sie es gleich gewusst. -
Frühe Badplanung: Bestellung zu früh? Herausforderungen im Neubau
Vorher bestellen?
Die Badplanung fand schon in einer sehr frühen Bauphase statt, so das ein Bestellen keinen Sinn gemacht hätte. Hätten wir nur die Bäder saniert, wäre das kein Problem gewesen, wir haben aber alles entkernt und komplett neu ausgebaut. Außerdem wurden alle Sanitärinstallationen vor dem Estrich ausgeführt, der ja bekanntlich auch einige Wochen Trockenzeit benötigt ... Eine frühe Bestellung wäre unmöglich gewesen, wo hätten wir das alles unterstellen sollen?
Warum soll ich im November bestellen, wenn ich genau weiß, dass alle Vorarbeiten bis Anfang Mai dauern werden? -
Produktauslauf: Hersteller vs. Versandhandel – Verantwortlichkeiten
Vergleich mit Otto-Versand hinkt!
Beim Otto-Versand ist es etwas vollkommen anderes, da dieser Versand ausschließlich Waren von Drittherstellern verkauft. Hier habe ich jedoch den original Katalog des Herstellers vor mir liegen - der Hersteller hat es selbst in der Hand derartige Entscheidungen zu treffen, der Otto-Versand nicht. Der Hersteller wäre also ohne weiteres in der Lage auf solche Dinge hinzuweisen, was bei einem Versandhaus nahezu unmöglich ist.
Mal ganz davon abgesehen ist es für einen Anzug auch nicht nötig Vorinvestitionen zu tätigen, für eine bestimmte Badewanne jedoch schon. Die Wanne stellt man eben nicht mal eben ins Bad wie man den Anzug in den Kleiderschank hängt ... -
Sanitärelemente: Bestellung auf Abruf – Liefertermin festlegen
Ist das Ihr Ernst?
Es ist beim Bestellen von derartigen Artikeln überhaupt kein Problem die Ware auf Abruf bzw. zu einem bestimmten Termin zu bestellen. Wir haben seinerzeit im April bestellt und im Juli liefern lassen. -
Verbindliches Angebot: Lieferbedingungen & Gültigkeit prüfen
Darstellungen
und Beschreibungen in Katalogen etc. stellen i.d.R. kein verbindliches Angebot dar. Auch wenn Sie nicht so früh hätten bestellen wollen, die Möglichkeit, sich ein verbindliches Angebot erstellen zu lassen war auf jeden Fall gegeben.
In diesem Angebot hätten Angaben zur Lieferung/Gültigkeit gestanden, z.B. "freibleibend/verbinldich bis" o.ä. -
Bestellung auf Abruf: Sanitärhändler – Lagerung & Vorlaufzeit
Es ist mein Ernst.
Klar, man kann derartige Artikel auf Abruf bestellen ... ABER warum sollte ich das tun, zu einer Zeit wo das Ende der Vorarbeiten noch nicht absehbar war? Nun ist das Ende absehbar und nun wollte ich auch bestellen, um die Artikel dann auf Abruf zu bekommen, wenn ich sie benötige. Warum soll ich den Sanitärhändler dazu nötigen meine Waren 6-7 Monate auf Abruf zu halten? Bei ein zwei Monaten sehe ich das ein, aber da macht doch keiner mit ...
Hätte es einen Hinweis gegeben, dass der Artikel bald ausläuft hätte ich entspr. reagieren können, konnte ich aber nicht, da auch die Händler gerade erst erfahren haben, dass es so ist. Es gab auch keinen Vorlauf um zu reagieren, da die aktuelle Preisliste gerade erst versandt und der Artikel schon zum April eingestellt wurde - das steht aber est jetzt dabei, wo es zu spät ist. Der Hersteller selbst hält es bis jetzt nicht für nötig, seine online abrufbaren Kataloge entspr. Anzupassen. -
Katalogdarstellung: Unverbindliches Angebot – Gültigkeit beachten
Darstellungen 05.04.06
und Beschreibungen in Katalogen etc. stellen i.d.R. kein verbindliches Angebot dar. Auch wenn Sie nicht so früh hätten bestellen wollen, die Möglichkeit, sich ein verbindliches Angebot erstellen zu lassen war auf jeden Fall gegeben.
In diesem Angebot hätten Angaben zur Lieferung/Gültigkeit gestanden, z.B. "freibleibend/verbinldich bis" o.ä.
Name: -
Angebotsgültigkeit: Sanitärplanung – Lagerungsproblematik
@Manfred Peters
Niemand erstellt einem ein Angebot, welches mehr als 3 Monate Gültigkeit hat (und das ist schon sehr lang). Von wollen kann keine Rede sein, ich konnte nicht:
1. kein Platz
2.6 bis 7 Monate auf Abruf macht keiner mit -
Auslaufmodelle: Preisabschlag – Verkaufsstrategien im Wandel
diese Art Verkaufsförderung
gab es bis vor 20 Jahren hier im Osten mit Regalschildern wie:
"Bitte nur 1 Stck. pro Person"
... und jeder wusste, sofort zuschlagen, dieser Artikel wird knapp!
Egal ob man's gerade brauchte oder nicht, es wurde mitgenommen.
Heute will doch keiner mehr ein Auslaufmodell, oder wenn, dann nur noch zu einem deutlichen Preisabschlag.
Grüße -
Produktionsende: Eigenverantwortung vs. Herstellerpflichten
Nun ja, ...
Nun ja,, ich denke das es müßig ist zu versuchen Sie davon zu überzeugen das Sie es selber in der Hand gehabt hätten sich entweder die Sanitärelemente rechtzeitig zu sichern oder zumindest frühzeitig über das Produktionsende informiert zu werden. Sie sind von Ihrem Standpunkt überzeugt und das soll dann wohl so sein.
Was eine Klage angeht so sehe ich kein schuldhaftes Verhalten des Produzenten. Mit Sicherheit enthält der Katalog kein Versprechen der Lieferbarkeit, sondern zu fast 100 % einen Vermerk wie "Änderungen vorbehalten". Das mal vorausgesetzt zusammen mit der Tatsache das man dort von Ihnen und Ihren Wünschen überhaupt keine Kenntnis hatte kann ich mir keine Konstellation vorstellen unter der Sie Schadenersatz einklagen könnten.
+++++++++ Keine Rechtsberatung! +++++++++ -
Produktauslauf: Händlerinformation – Frühe Information unmöglich?
frühzeitig informiert werden ...
Wie soll das bitte gehen, wenn selbst die Händler gerade erst davon erfahren haben, dass es das Produkt ab sofort nicht mehr gibt? -
Produktauslauf: Hersteller kontaktieren – Restbestände finden!
Haben
Sie schon mal versucht den Hersteller zu kontaktieren.
Vielleicht gibt es bei irgend einem Händler noch einen Bestand dieses Teiles in Ihrer Farbe.
Grüße -
Restbestände: Produktauslauf – Suche nach passenden Elementen
Wollte ich auch gerade vorschlagen.
Irgendwo liegt doch bestimmt noch was rum. -
Bestellung: Liefertermin zusichern lassen – Kücheneinrichter-Tipp
Wie ich schon sagte, ...
Wie ich schon sagte,, Sie sind offenbar von Ihrem Standpunkt überzeugt. Kleiner Vorschlag: Wenn Sie eine Bestellung für die Zukunft abgeben sagen Sie dem Händler: Ich brauche den Artikel in 6 Monaten, stellen Sie sicher das ich das gute Stück bekomme! Unser Kücheneinrichter hat darauf hin z.B. einmal monatlich beim Hersteller in Österreich angerufen um sicherzustellen das die Produktlinie nicht geändert wird.
Wie auch immer: Verfolgen Sie den guten Vorschlag der anderen Beitragsschreiben. Ich werde Sie in diesem Thread nicht mehr belästigen. -
Katalog online einsehen: URL – Hersteller-Webseite finden
Wo
kann man diesen Katalog einsehen?
URL oder World Wide Web (WWW) addy -
Fliesen-Suche: Importeur kontaktieren – Ausverkaufte Ware finden
Nachfrage ...
Nachfrage ich wollte mal unbedingt eine bestimmte Fliese haben, leider war die in ganz Deutschland ausverkauft, außer bei dem Importeur!
Also bin ich 500 km gefahren, also nachfragen, einfach nachfragen!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Handrick -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei der Badezimmerplanung ist es entscheidend, die Lieferbarkeit von Produkten vor Baubeginn zu klären. Ein verbindliches Angebot mit Gültigkeitsdatum schützt vor unliebsamen Überraschungen durch Produktauslauf. Die Kommunikation mit dem Hersteller kann helfen, Restbestände zu finden. Eine frühzeitige Bestellung auf Abruf kann das Risiko minimieren, dass Produkte während der Bauphase aus dem Sortiment genommen werden. Im Falle von verschwiegenen Produkteigenschaften können Haftungsfragen entstehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Planungsunterlagen des Herstellers sind wichtig, aber Katalogdarstellungen sind i.d.R. kein verbindliches Angebot. Details dazu im Beitrag Verbindliches Angebot: Lieferbedingungen & Gültigkeit prüfen.
✅ Empfehlung: Klären Sie die Lieferbarkeit der gewünschten Sanitärelemente direkt mit dem Hersteller oder Händler ab, bevor Sie mit dem Badumbau beginnen. Der Beitrag Produktauslauf: Hersteller kontaktieren – Restbestände finden! gibt hierzu wertvolle Hinweise.
🔧 Praktische Umsetzung: Fragen Sie bei der Bestellung nach einem verbindlichen Angebot mit Angabe der Gültigkeit und Lieferbedingungen. Dies schützt Sie vor unerwarteten Kosten durch Produktauslauf. Eine Bestellung auf Abruf kann sinnvoll sein, um die Ware rechtzeitig zu sichern, wie im Beitrag Sanitärelemente: Bestellung auf Abruf – Liefertermin festlegen erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie den Hersteller direkt, um Informationen über mögliche Restbestände oder alternative Produkte zu erhalten. Beachten Sie, dass Katalogangaben unverbindlich sind und eine frühzeitige Absicherung der Produkte ratsam ist. Weitere Informationen zur Haftung bei verschwiegenen Produkteigenschaften finden Sie im Beitrag Haftung bei verschwiegenen Produkteigenschaften: Kundenrechte.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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