Alte Garagenmauer als Einfriedung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Alte Garagenmauer als Einfriedung

Hallo, wir bauen auf unserem Grundstück neu und müssen einen zusätzlichen Stellplatz laut der örtlichen Verordnung ausweisen. Laut HBO zählen Parkplätze als Grenzbebauung, daher müssen wir laut Bauamt die Planung abändern. Als Idee wäre eine alte Garage abzureißen, die nur noch als Ablageort dient. Problem ist jedoch, dass die Außenwände mit der Sichtschutzwand und einem angrenzenden Nebengebäude verzahnt sind, es wurde alles in einem Guss damals gebaut.

Können wir die Außenwände daher stehen lassen und nur Dach und Innenwände abreißen? Die Wände sind höher als eine Einfriedung erlaubt, aber es handelt sich ja um 70 Jahre alten Bestand.

Hat da jemand eine Idee?

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  1. Planung anpassen

    Lässt sich die Planung nicht entsprechend anpassen?

    Das Dach von der Gerage runternehmen würde

    1. den Bestandsschutz erlöschen lassen,
    2. aus dem Gebäude (bzw. den Wänden) eine Einfriedrung machen und
    3. dadurch die entsprechende Länge Grenzbebauung wieder "freigeben".

    Wenn das so gewünscht ist, wäre es eine Lösung.

  2. Wand kürzen?

    Vielen Dank für die Antwort. Leider benötigen wir nach aktueller Planung 3 Stellplätze, es passen aber nur 2 auf das Grundstück. Daher müssen wir offiziellen Platz „schaffen“. Die Garage ist als Stellplatz nicht nutzbar, da sie zu klein ist.
    • Dürfte eine zu hohe Wand stehen bleiben?
    • Oder müsste man das entsprechend runterkürzen?

    Das ist meine Vermutung, da ja, wie sie schreiben, der Bestandsschutz entsprechend erlischt.

    Danke und VG

  3. Leider benötigen wir nach aktueller Planung 3 Stellplätze

    Sorry, wer Geld verdienen will, muss erstmal Geld ausgeben ;)

    Hier auf der Grundlage unvollständiger Angaben eine kostenlose Planung vorzunehmen, ist weder Sinn des Forums noch meine Intention.

    P.S.: Die Forderung von 3 Stellplätzen ist für mich nur mit einem gewerblichen Bauvorhaben in Einklang zu bringen.

  4. Bauauflage nach Parkplatzsatzung?

    Wenn 3 Parkplätze ein "muss" ist, aber nicht geht bleibt nur ein Verzicht auf die Baumaßnahme oder eine Ablöse des 3. Parkplatzes.

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