Umnutzung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umnutzung

ob und wann ist eine Genehmigung zu beantragen?

wenn eine Wohnung in ein Büro, oder wenn ein Büro in eine Wohnung umgebaut bzw. umgenutzt wird?

weshalb?

  1. genehmigungsfrei

    Die Umnutzung eines Büros in eine Wohnung ist genehmigungsfrei, ebenso umgekehrt. Es kann aber sein, dass es örtliche Gesetze gibt wie Verbot der Zweckentfremdung. Weiterhin ist die Stellplatzsatzung zu beachten, die Parkplätze von Wohnung und Büro sind unterschiedlich. Alles gilt natürlich nur bei Eigentum und nicht für Mietwohnungen. Noch eine Einschränkung gibt es bei einem Büro im Gewerbegebiet, dort kann das Büro nicht in eine Wohnung umgenutzt werden. Man sieht: es ist nicht so einfach und es erfordert Detailkenntnisse.
  2. sh. Landesbauordnung

    Herr Kirschner, in welcher Landesbauordnung ist denn eine generelle Genehmigungsfreistellung bei Nutzungsänderung enthalten?

    In welchem Bundesland ist denn das Vorhaben?

  3. Nutzungsänderungen

    Nutzungsänderungen sind genehmigungsfrei, wenn diese bei einer Neuerrichtung zu genehmigen wären. Zu finden ist das in den Landesbauordnungen entweder bei den "genehmigungsfreien Bauvorhaben" oder in der Auflistung am Ende der Landesbauordnungen. Einschränkungen kann es aber in den jeweiligen Ortssatzungen und B-Plänen geben. B-Pläne entsprechen selten der neuesten Fassung der jeweiligen Landesbauordnung. Das bedeutet dass eine genehmigungsfreie Nutzungsänderung keinen illegalen Zustand herstellen darf. So darf in einem Gewerbegebiet kein Büro in eine Wohnung umgenutzt werden und und einem reinen Wohngebiet keine Wohnung in ein Büro.

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