Hessen Bebauungsplan sieht "nur" 1 Vollgeschoss vor  -  Definition Vollgeschoss, welche Haustypen sind möglich?
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Hessen Bebauungsplan sieht "nur" 1 Vollgeschoss vor  -  Definition Vollgeschoss, welche Haustypen sind möglich?

Hallo Zusammen,
der (vorläufige) Bebauungsplan für unser in der Erschließung befindliches Hanggrundstück (Hessen, ca. 10 % Gefälle) sieht lediglich 1 Vollgeschoss, ohne Höhenbegrenzung vor. Dachformen sind bisher alle erlaubt.
Nun meine Frage: Wie ist ein Vollgeschoss in Hessen definiert und welche Hausvarianten sind möglich?
Gemäß dem mit der Erschließung beauftragten Ingenieur definiert sich ein Vollgeschoss nur über die Grundfläche (wenn DGAbk. <75 % EGAbk., dann kein Vollgeschoss).
Wäre es dann möglich z.B. ein Haus mit Zeltdach ohne Dachschrägen zu bauen und im EG einen Kubus anzubauen der im DG als Dachterrasse genutzt wird. Somit hätte das DG <75 % der Grundfläche des EG ...
Gruß Marius
  • Name:
  • Marius
  1. Wie

    vorläufig ist vorläufig? Hat der Plan schon einen 33er Stand?
    Das sind Rechenspiele, die du mit deinem Planer durchrechnen musst. Das DGAbk. kann man bis auf den cm² ausreizen. Wenn man das KG mit dem Geländeverlauf richtig "einbettet" ist das schon mal kein VG oder gibt es zusätzlich noch eine Trauf- und Firsthöhe (Traufhöhe, Firsthöhe), eine GFZAbk. oder ähnliches?
  2. Ich nehme an der Bebauungsplan ist sehr vorläufig ...

    Der Entwurf steht erst seit Anfang Juli und wir sind somit am Anfang des Verfahrens. Die erste Vorstellung in der Gemeinderats- und Bauausschusssitzung ist im Oktober. Die Gemeinde hatte zuvor bereits zahlreiche Änderungen vorgenommen um Konflikten mit Anwohnern, Bürgern und Behörden etc. weitestgehend aus dem Weg zu gehen.
    Die derzeitige Nutzungsschablone sieht folgende Angaben vor:
    WR (reines Wohngebiet)
    Bauweise: ED (?)
    GRZAbk.: 0,3
    GFZAbk.: 0,6
    Zahl der Vollgeschosse: II
    Jedoch genau die Vollgeschosse werden jetzt von der Gemeinde gekippt.
    Was bedeutet "der Keller darf im Mittel 1,40 m aus dem Boden ragen"? Wenn das KG an der einen Stelle ebenerdig begehbar ist wird es doch schon verdammt schwer diesen "Durchschnittswert" zu erreichen oder?
    Wie sieht es mit dem DGAbk. aus? Wenn keine Höhenvorgaben gelten ist dann wirklich nur die Grundfläche der Maßstabe für die Entscheidung "Vollgeschoss ja/nein"?
    Danke für die schnelle Rückmeldung
  3. ED

    bedeutet Einzel- oder Doppelhaus (Einzelhaus, Doppelhaus) (offene Bauweise) Den Begriff des Vollgeschosses gibt es in der HBO § 2 Abs. 4

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