Minibagger auf Privatgrundstück abstellen erlaubt?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Minibagger auf Privatgrundstück abstellen erlaubt?

Guten Abend,

ich habe mich vor einiger Zeit selbständig gemacht und biete kleinere Erdarbeiten mit dem Minibagger an.

Ein Nachbar hat sich nun bei der Baubehörde über das abstellen des Minibaggers auf meinem Grundstück beschwert und hat auch Fotos von dem Bagger gemacht.

Ich habe ein Schreiben von der Baubehörde wegen dem Bagger bekommen und soll dazu Stellung nehmen.

Im konnte im Internet nichts dazu finden das es nicht erlaubt sein soll einen Bagger Bagger auf seinem Grundstück abzustellen.

Ein Bagger ist kein Fahrzeug, sondern eine Arbeitsmaschine wie z.B. ein Betonmischer oder Stemmhammer.

Andere Nachbarn haben auf Ihrem Grundstück auch Traktoren oder mehrere Anhänger abgestellt.

Könnt Ihr mir hier Auskunft geben? Darf der Bagger da abgestellt werden?

Gruß

Frank

  1. Wir sind in Deutschland ... ,

    ... hier gibt es nix, was nicht geregelt ist. Das Zauberwort hier lautet "Gewerbe". Und da ist die Frage, in welchem Gebiet sich das Gewerbe befindet. Handelt es sich z.B. bei dem Wohngrundstück um ein reines Wohngebiet, dann hat ein Bagger im Gewerbe da nichts zu suchen. Eigentlich sollte das Bauamt, wenn es denn schon einschreitet, auch die entsprechenden Vorschriften benennen.
  2. Minibagger auf Privatgrundstück

    Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet wo auch Gartenbaubetriebe zugelassen sind.
  3. Eben ...

    Eben ausnahmsweise. Haste eine Ausnahme?
  4. es kommt darauf an, wo das Gewerbe angemeldet ist

    Wenn das Gewerbe unter dieser Anschrift gemeldet ist, dürfen Sie auch Ihr "Arbeitsgerät" dort abstellen. Selbst auf einem Hänger dürfen Sie den Bagger dort abstellen, die Tätigkeiten erbringen Sie ja woanders. Also ganz ruhig, die Baubehörde hat über Minibagger nicht zu bestimmen, der Nachbar hat keinen Anspruch auf das "Nichtsehen" eines Minibaggers. Wenn Garagen und Schuppen an der Grundstücksgrenze 3 Meter hoch sein dürfen ist das Problem doch gelöst.
  5. das Gewerbe ist unter dieser Anschrift gemeldet

    ich habe auch schon überlegt den Bagger mit einem Bauzaun mit Sichtschutzelementen/Sichtschutzplanen einzuzäunen.

    Ist ein Bauzaun von 2,00 m Höhe aus Metall mit Betonfüßen als Einfriedung den man immer wieder auf und abbauen kann in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig?

    Laut der Landesbauordnung sind Zäune bis 2,00 m Höhe erlaubt.

    Hätte noch eine weitere Frage:

    ich habe auf der Straße einen Anhänger geparkt und hatte vor dem Anhänger zur Sicherheit eine Absperrbake mit einem Kunststoff-Fuß aufgestellt damit man den Anhänger in der Dunkelheit besser sieht.

    Nun habe ich vom Ordungsamt die Aufforderung bekommen die Absperrbake vor dem Anhänger sofort zu entfernen. Diese haben mir mitgeteilt, das man kein Verkehrsschilder aufstellen darf.

    Ist eine Absperrbake überhaupt ein Verkehrschild?

    Darf ich als Gewerbetreibender keine Absperrbaken aufstellen um die Fahrzeuge bzw. meine Baustellen abzusichern?

    Ist für das aufstellen von Absperrbaken eine Genehmigung erforderlich? Wer darf diese auf öffentlichen Straßen aufstellen? Baufirmen? Garten und Landschaftsbaubetriebe?

  6. Herr Kirschner und seine Rechtsauffassungen ...

    Herr Kirschner und seine Rechtsauffassungen wenn das Gewerbe da gemeldet ist, darf es aus baurechtlicher Sicht noch lange nicht ausgeübt werden, wenn dafür weitere Genehmigungen erforderlich sind. Das Beispiel microsoft und Garage dürfte hinlänglich bekannt sein.

    Wenn der Bagger auf dem Anhänger auf dem Grundstück geparkt wird ist es sicherlich irgendwann ein Grenzfall. Wenn aber "andauernd" Bagger Auf- und Abgeladen wird, sieht die Welt anders aus.

    Zum Thema Anhänger und Absperrbake, schöne Erklärung:

    Eine Leitbake (auch Warnbake oder Absperrbake genannt) gilt als Verkehrszeichen und dient genau wie die Absperrschranke der Absperrung. Die Bake warnt vor einem Hindernis und sichert Baustellen ab

    Ist Dein Anhänger eine Baustelle? Nein. Wenn ein Verkehrszeichen aufgestellt wird, bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Haste die? Nein. Also gilt § 17 (4) StVO.

  7. Verkehrszeichen

    Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, auch Warnbarken, benötigen Sie eine Genehmigung. Für das Abstellen von Anhängern ohne Zugmaschine und mit Zulassung besteht ein Zeitlimit von 2 Wochen, danach müssen Sie es verschieben. Für das Abstellen von Fahrzeugen und Geräten auf dem Grundstück benötigen Sie keine Genehmigung.
  8. zu Beitrag 5:

    Für Sperrungen von öffentlichem Verkehrsraum ist das Ordnungsamt zuständig. Wenn Sie also Baustellen haben, Parkplätze sperren wollen, Container aufstellen oder den Verkehr umleiten wollen müssen Sie Anträge an das Ordnungsamt stellen und Schilder 96 Stunden vor der Maßnahme aufstellen. Das ist notwendig um geparkte Fahrzeuge zu entfernen und Rettungsdienste auf Umleitungen und Behinderungen aufmerksam zu machen. Beim Parken von Anhängern gibt es weitere Einschränkungen über das zulässige Gesamtgewicht (2 to) nachts sowie an Sonn- und Feiertagen (Sonntagen, Feiertagen). Es ist also nicht so einfach, ein Gewerbe zu betreiben und öffentlichen Raum dazu zu benutzen. Die Antrags- und 96-Stunden-Regel gilt auch, wenn Sie zu einer bestimmten Zeit eine Anlieferung bekommen und im öffentlichen Raum abladen müssen. Das Sperren von Parkplätzen mit Mülltonnen oÄ ist verboten.
  9. Bauzaun auf Privatgelände

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten

    Darf auf einem Privatgrundstück ein Bauzaun von 2,00 m Höhe aus Metall mit Betonfüßen aufgestellt werden den man immer wieder auf und abbauen kann?

    Dürfen auf Grundstücken auch kleinere Werkzeugcontainer, Bauwagen dauerhaft ohne Genehmigung dort abgestellt werden?

  10. Bauzaun ist kein Problem, aber nicht zum tarnen

    Bei dauerhafter Aufstellung von Werkzeugcontainern sind das genehmigungspflichtige Bauwerke. Erkundigen Sie sich über "fliegende Bauten" und die Dauer deren Aufstellung. Probleme gibt es nur bei grenznaher Aufstellung. Das "Tarnen" mit einem Bauzaun ist unsinnig.
  11. Wenn es im Zusammenhang ...

    Wenn es im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung steht: nein. Ansonsten: siehe oben. So bitter das auch ist, man will ganz einfach keine "Betriebshöfe" im Wohngebiet.
  12. sind auch kleinere Absetz-Container ohne Genehmigung zulässig

    sind auch kleinere Absetzcontainer bis 7 m³ Inhalt auf dem Grundstück zulässig für Mutterboden zwischenzulagern?

    Der Container soll nicht durch einen Lkw geleert werden. Er soll nur zum Lagern von Schüttgut verwendet werden. Dieser soll über längere Zeit oder evtl. auch für immer dort abgestellt werden.

  13. siehe..

    ... # 11
  14. Manchmal hilft es miteinander zu sprechen

    Foto von Sachverständiger Jens Hellberg

    Haben Sie schon einmal mit Ihrem Nachbarn den Dialog gesucht? Wenn Sie mit Ihm besprechen, was genau Ihn denn stört, finden Sie evtl. eine Einigung.

    Aufgrund Ihrer Fragestellungen sieht es allerdings so aus, dass Sie auf Ihrem Grunbdstück einen Gewerbebetrieb einrichten wollen (Bagger, Werkzeugcontainer, Mulde. Da kann ich mich dann nur meinen Vorrednern anschließen.


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