Betonvordach entfernen: Kosten, Statik & Risiken beim Siedlungshaus aus den 50ern?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Betonvordach entfernen: Kosten, Statik & Risiken beim Siedlungshaus aus den 50ern?

Hallo, Wir haben ein Siedlungshaus aus den 50er Jahren. Die Innendecken sind als Holzbalkendecke mit Kiesschüttung ausgeführt. Am Eingang ist ein Betonvordach / Auskragung die nachträglich ummauert wurde. Die Giebelfassade stützt also das Vordach, somit sollte ein Abriss unproblematisch sein. Ich würde zuerst das Vordach abreißen und danach die Außenwände. Gibt es hierfür etwas zu beachten? Ausführung mit Minibagger und Hydraulikhammer.

Vielen Dank! VG, Chris

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Betonvordach entfernen: Kosten, Statik & Risiken beim Siedlungshaus aus den 50ern?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
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  • Name:
  • Christian
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Kritisch: Statische Risiken bei unsachgemäßem Abriss. Unbedingt Fachmann hinzuziehen.

    GoogleAI-Analyse

    Beim Entfernen eines Betonvordachs an einem Siedlungshaus aus den 50er Jahren gibt es wichtige Punkte zu beachten. Da die Giebelfassade das Vordach stützt, ist vor dem Abriss eine genaue statische Prüfung unerlässlich.

    ? Gefahr: Ein unkontrollierter Abriss kann die Statik des Hauses beeinträchtigen und zu Rissen in der Fassade oder schlimmeren Schäden führen.

    Ich empfehle folgende Vorgehensweise:

    • Statiker hinzuziehen: Ein Statiker kann die Konstruktion beurteilen und einen sicheren Abrissplan erstellen.
    • Baugenehmigung prüfen: Klären Sie, ob für den Abriss eine Baugenehmigung erforderlich ist.
    • Fachgerechte Ausführung: Beauftragen Sie ein erfahrenes Bauunternehmen mit dem Abriss.

    Für den Abriss selbst können Minibagger und Hydraulikhämmer zum Einsatz kommen, aber die Auswahl der Geräte sollte in Absprache mit dem Statiker und dem Bauunternehmen erfolgen.

    ? Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Abriss beginnen, lassen Sie die Statik prüfen und holen Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung ein.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Bauwerken und deren Standsicherheit befasst. Sie untersucht die Kräfte und Momente, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Auskragung
    Eine Auskragung ist ein Bauteil, das über seine Stütze hinausragt, wie beispielsweise ein Balkon oder ein Vordach. Die Last der Auskragung wird durch die Verankerung im Baukörper aufgenommen.
    Verwandte Begriffe: Kragarm, Freiträger, Überhang
    Siedlungshaus
    Ein Siedlungshaus ist ein typischer Haustyp der Nachkriegszeit, der oft in Siedlungen gebaut wurde. Diese Häuser zeichnen sich durch eine einfache Bauweise und eine funktionale Raumaufteilung aus.
    Verwandte Begriffe: Nachkriegshaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus
    Hydraulikhammer
    Ein Hydraulikhammer ist ein Anbaugerät für Baumaschinen, das zum Aufbrechen von Gestein, Beton oder Asphalt verwendet wird. Er wird hydraulisch betrieben und erzeugt durch Schläge eine hohe Zerstörungskraft.
    Verwandte Begriffe: Abbruchhammer, Presslufthammer, Meißelhammer
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder den Abriss von Bauwerken erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Sicherheit der Bauwerke zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung
    Giebelfassade
    Die Giebelfassade ist die Fassade eines Gebäudes, die sich unterhalb des Giebels befindet. Sie kann tragende Funktionen haben und ist oft ein prägendes Element des Erscheinungsbilds des Hauses.
    Verwandte Begriffe: Fassade, Stirnwand, Gebäudehülle
    Beton
    Beton ist ein Baustoff, der aus Zement, Gesteinskörnung (Sand, Kies) und Wasser hergestellt wird. Er ist sehr druckfest und wird häufig im Bauwesen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Zement, Mörtel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Ist für den Abriss eines Betonvordachs eine Baugenehmigung erforderlich?
      Antwort: Das ist von den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer abhängig. Ich empfehle, sich vorab beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
    2. Frage: Kann ich ein Betonvordach selbst abreißen?
      Antwort: Aufgrund der potenziellen statischen Risiken rate ich dringend davon ab, ein Betonvordach selbst abzureißen. Beauftragen Sie stattdessen ein Fachunternehmen, das über die notwendige Erfahrung und Ausrüstung verfügt.
    3. Frage: Welche Werkzeuge werden für den Abriss eines Betonvordachs benötigt?
      Antwort: Für den Abriss können Minibagger, Hydraulikhämmer und gegebenenfalls auch Stemmhämmer zum Einsatz kommen. Die genaue Auswahl hängt von der Größe und Beschaffenheit des Vordachs ab.
    4. Frage: Wie entsorge ich den Bauschutt fachgerecht?
      Antwort: Betonbruch und anderer Bauschutt müssen fachgerecht entsorgt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen über die entsprechenden Vorschriften und Möglichkeiten.
    5. Frage: Mit welchen Kosten muss ich für den Abriss eines Betonvordachs rechnen?
      Antwort: Die Kosten für den Abriss eines Betonvordachs variieren je nach Größe, Zugänglichkeit und den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Ich empfehle, mehrere Angebote von Fachunternehmen einzuholen, um einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten.
    6. Frage: Was ist bei der Auswahl eines Bauunternehmens für den Abriss zu beachten?
      Antwort: Achten Sie bei der Auswahl eines Bauunternehmens auf Erfahrung, Qualifikation und Referenzen. Lassen Sie sich vorab ein detailliertes Angebot erstellen und klären Sie alle Fragen zur Ausführung und den Sicherheitsmaßnahmen.
    7. Frage: Welche Rolle spielt die Statik bei einem solchen Abriss?
      Antwort: Die Statik spielt eine entscheidende Rolle, da das Vordach möglicherweise tragende Funktionen für die Fassade hat. Eine fachgerechte statische Berechnung ist unerlässlich, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
    8. Frage: Gibt es Alternativen zum kompletten Abriss des Vordachs?
      Antwort: In manchen Fällen ist es möglich, das Vordach zu sanieren oder zu verkleinern, anstatt es komplett abzureißen. Dies sollte jedoch ebenfalls von einem Fachmann geprüft werden.

    ? Verwandte Themen

    • Statische Berechnung von Vordächern
      Ermittlung der Tragfähigkeit und Lastverteilung bei Vordachkonstruktionen.
    • Baugenehmigungspflicht für Anbauten
      Regelungen und Verfahren zur Genehmigung von baulichen Veränderungen.
    • Abriss von Gebäudeteilen in Eigenleistung
      Risiken und Sicherheitsmaßnahmen bei Abbrucharbeiten ohne Fachfirma.
    • Entsorgung von Bauschutt
      Vorschriften und Möglichkeiten zur umweltgerechten Beseitigung von Bauabfällen.
    • Sanierung von Fassaden
      Methoden und Materialien zur Instandsetzung und Erneuerung von Hausfassaden.
  2. Abbruch Siedlungshaus: Landesbauordnung vs. Eigenleistung

    Abbruch
    Vermutlich ist in jeder Landesbauordnung, der Abbruch durch entsprechende Unternehmen vorgesehen. Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten. Trotzdem zählt die Branche zu der unfallhäufigsten Branche.

    Es ist nicht verboten, die Ziegel und die Dachlatten vom Vordach selbst zu entfernen.

    Warum die Giebelwand abgebrochen werden soll ist nicht ersichtlich. Auch der Hinweis auf die Holzbalkendecken ist unklar.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. LBO: Wo steht das Abbruchverbot für Eigentümer?

    wo steht das in der LBOAbk.?
    [ Zitat Anfang ] ... Vermutlich ist in jeder Landesbauordnung, der Abbruch durch entsprechende Unternehmen vorgesehen. Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten. ... [ Zitat Ende ]

    Ich kann das, insbesondere die Aussage in Satz 2, aus "meiner" LBO nicht rauslesen. Bundesland wäre mir dabei egal.

  4. Statik Vordach: Giebel stützt – Verbindung zur Holzbalkendecke?

    Giebel, Holzbalkendecke
    "Der (darüber liegende) Giebel stützt das Vordach": Damit ist gemeint, dass die Statik des Hauses nicht gefährdet ist, da keine Verbindung zu innenliegenden Decken gegeben ist. Ist das so richtig?
    • Name:
    • Chris
  5. Betonvordach entfernen: Bauherr, Baugenehmigung & Verantwortlichkeiten

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bauherr
    Zitat Art 50 BayBOAbk. (andere ähnlich) Der Bauherr hat zur ... Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte (Entwurfsverfasser, Unternehmer) zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen geeignet ist. "

    Ein teilweiser Abbruch ist nicht, wie der vollständige Abbruch eines Gebäudes, verfahrensfrei oder anzeigepflichtig, sondern gilt als Umbau, für den grundsätzlich ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Und im Baugenehmigungsverfahren (bzw. vor der anschließenden Bauausführung) brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis (oder zumindest jemanden, der nachweisberechtigt ist und unterschreibt, das es einen gibt). Vielleicht ist der Nachweis ja sehr einfach ...

    Nachdem dies Ihnen hier im Forum keiner machen wird, (und alleine anhand eines Fotos auch keiner machen kann, werden Sie um einen Planer / Statiker vor Ort nicht herumkommen. Außer Sie hoffen, das die Behörde nicht kontrolliert und es keiner merkt ... das will ich Ihnen aber nicht versprechen und macht es in der Folge nicht einfacher.

  6. Anbau mit Baugenehmigung: Vordach-Abriss relevant?

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist vorhanden. An dieser Stelle entsteht ein Anbau.
  7. Vordach-Abriss: Statiker/Planer für Anbau muss entscheiden!

    Foto von

    Planer
    dann sollte der Statiker / Planer, der für den Anbau die Nachweise erstellt, auch hier entscheiden, was wie trägt und worauf zu achten ist. Aus der Ferne ist nur ein "vielleicht", "sollte" oder "ich glaube" möglich ... und in den 50er wurde teilweise das verbaut, was gerade vorhanden ist ... Nicht immer nach heutigen Standards ...
  8. Abbruch Siedlungshaus: HBO § 56 – Bauherr-Pflichten

    Abbruch
    Es steht unter Bauherr versteckt: § 56 HBO

    HBO 2018HBO 2011 ® Erich Allgeier, MR a.D.

    (4) 1 Die Bauherrschaft hat zur Planung, Überwachung und Ausführung von nicht nach § 63 baugenehmigungsfreien Vorhaben geeignete am Bau Beteiligte, Nachweisberechtigte und Prüfsachverständige nach den §§ 57 bis 59,67 und 68 zu beauftragen.

    2 Satz 1 gilt nicht bei Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen.

    3 Bei Bauarbeiten in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ist die Beauftragung von Unternehmen nicht erforderlich, wenn genügend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken.

    4 Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  9. Abbrucharbeiten: Selbsthilfe vs. Fachfirma – Was ist erlaubt?

    Wenn das so ist
    [ Zitat Anfang ] ... Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden. ... [ Zitat Ende ]

    Finde die offiziellen Regelungen in diesem Bereich auch echt spannend.

    "Jeder" kann eine Abbruchfirma eröffnen (ohne Meisterzwang)  -  aber nur unter Beachtung folgender Grundsätze:

    • Abbruch darfst du machen
    • Abriss darfst du machen
    • Entkernung darfst du machen
    • (Teil-) Abbruch bzw. (Teil-) abriss von tragenden Teilen darfst du aber nicht bzw. nur unter Anleitung eines Fachmanns (Statiker o.ä.)

    Draußen auf den tausenden kleinen Baustellen kennt diesen Unterschied vermutlich niemand ...

    Wenn man sowas auf seiner eigenen Kleinbaustelle also selber machen will und das nötige handwerkliche Geschick dafür mitbringt, sollte man sich vorher mal einen Fachmann (Statiker) kommen lassen, der sich das vorhandene Tragwerk anschaut und einen Plan für einen geordneten Rückbau mit Festlegung entsprechender Sicherungsmaßnahmen aufstellt.

  10. Dachstuhl-Statik: Giebelwand-Abbruch – Windlatten beachten!

    Abbruch
    Man sollte wissen, dass die Giebelwände vom Dachstuhl gehalten werden, nicht umgekehrt! Dazu dienen diagonale Bretter, sog. Windlatten oder heute gelochte Metallbänder, diagonal auf den Sparren befestigt. Die Windlatten haben die Eigenschaft, sich im Laufe der Jahre in Nichts aufzulösen.

    Bevor man die Giebelwand abbricht, sollte man sie suchen und ggf. wieder neue Windlatten von innen an die Sparren anschrauben. Sonst können einige Tonnen Dachziegel den ganzen Dachstuhl zur Seite kippen.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  11. Abbruch in Eigenleistung: Kenntnisstand zu Verboten

    ok
    [ Zitat Anfang ] ... Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten ... [ Zitat Ende ]

    [ Zitat Anfang ] ... Es steht unter Bauherr versteckt: § 56 HBO HBO ... [ Zitat Ende ]

    OK

    [ Zitat Anfang ] ... Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden. ... [ Zitat Ende ]

    war mir nicht bekannt.

    Hessen liegt halt nah an Bayern und von mir rund 500 km entfernt ;)

    PS: Ich habe das System, das sowas Landesrecht sein "muss", dann "zentral geregelt wird" (MBOAbk.) und anschließend wieder zerlegt wird, bisher nicht verstanden.

  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Betonvordach entfernen: Statik, Kosten & Risiken beim Siedlungshaus

    💡 Kernaussagen: Der Abbruch eines Betonvordachs am Siedlungshaus erfordert die Prüfung der Statik, idealerweise durch einen Statiker oder Planer. Eigenleistungen beim Abbruch sind rechtlich eingeschränkt und oft nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Landesbauordnung (LBOAbk.) regelt die Anforderungen an Abbrucharbeiten, wobei ein vollständiger Abbruch anders behandelt wird als ein Teilabbruch im Rahmen eines Umbaus. Die Stabilität des Dachstuhls muss vor dem Abbruch der Giebelwand sichergestellt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Abbruch Siedlungshaus: Landesbauordnung vs. Eigenleistung ist der Abbruch durch den Eigentümer grundsätzlich verboten, wobei die genauen Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden sind. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Betonvordach entfernen: Bauherr, Baugenehmigung & Verantwortlichkeiten verweist auf Art. 50 BayBOAbk., der die Pflichten des Bauherrn bei der Beseitigung von Anlagen regelt. Demnach muss der Bauherr geeignete Beteiligte (Entwurfsverfasser, Unternehmer) bestellen, sofern er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen geeignet ist.

    🔴 Risiko: Vor dem Abbruch der Giebelwand sollte laut Dachstuhl-Statik: Giebelwand-Abbruch – Windlatten beachten! die Statik des Dachstuhls geprüft werden, da die Giebelwände oft vom Dachstuhl gehalten werden. Fehlende oder beschädigte Windlatten können die Stabilität beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Abbruch des Betonvordachs beginnen, beauftragen Sie einen Statiker oder Planer mit der Prüfung der Statik und der Erstellung eines Standsicherheitsnachweises. Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der zuständigen Baubehörde ab und beachten Sie die Regelungen der Landesbauordnung. Beachten Sie auch den Beitrag Abbrucharbeiten: Selbsthilfe vs. Fachfirma – Was ist erlaubt? bezüglich der Ausführung durch Fachfirmen.

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