BAU.DE

Bauen und Wohnen
  • Bau.de
  • Bau.net
  • Bau.com
  • Bau.org
Google-BAU-Suche
Die Suche-Ergebnisse werden rechts im Hauptfenster angezeigt > > >

Deutschland-Monteurzimmer.de

SPA Deluxe GmbH: Premium Outdoor-Living-Produkte
Outdoor-Living-Produkte


BAU-Navigation

  • Startseite // Sitemap
  • Forum: Expertenhilfe Tipp
    • Neue Beiträge
    • Neue Fragen
    • Offene Fragen
    • Neue Bilder
    • Personen
  • Presse: News, Berichte...
    • Aktuelle Meldungen
    • Themenschwerpunkte
  • Aufträge/Ausschreibungen
    • Aufträge suchen
    • Aufträge vergeben
  • Inserate / Anzeigen
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Kostenlose HomePage
    • HomePage-Inhaber
    • HomePage anlegen
  • Direktkontakt zu Firmen
    • A-Z der Bau-Partner
    • Presse / Firmen-Infos
    • Wer bietet was?
  • E-Learning
    • Dreigelenkbogen
    • Fachwerkträger
    • Qualitative Schnittgrößen
    • Kraftgrößenverfahren
  • Prospekte anfordern
  • Fertighaus / Ausbauhaus
  • Bau-Checklisten
  • Bau-Fachwörter DE-EN
  • Bau-Witze
  • Bau-Office
  • Links zu Werbepartnern
  • Werben bei BAU.DE
  • Gut zu wissen Neu
  • Kontakt

Datenschutzerklärung
© Prof. Dr. Partsch

Schnellnavigation:

  • Startseite, Home
  • Suche, Search
  • Sitemap
  • Übersetzen, Translate
  • @Alle
  • @Firmen
  • Inserate
  • Presse
  • Aufträge
  • Ihre HP
  • Werbung
  • Menu ausblenden

Schnellnavigation-Forum

  • Forum: Bauexperten helfen rund um die Uhr Forum: Fragen Sie Experten
  • Neue Antworten
  • Neue Fragen
  • Offene Fragen
  • Forum: Bauexperten stellen sich vor

Schnellnavigation für mobile Endgeräte

  • Forum
  • Inserate
  • Presse
  • Ihre HP
  • Neue Fragen+Antworten
  • Top 10
  • Bilder

Hier sind Sie:

  • BAU.DE

  • Forum

  • Außenwände und Fassaden

  • 15496: Vordach / Auskragung abreißen, Siedlungshaus 50er Jahre

Außenwände und Fassaden

Diese Werbefläche können Sie mieten: € 80 pro Monat + MwSt
im ges. Forum "Außenwände und Fassaden" - weitere Infos »

Vordach / Auskragung abreißen, Siedlungshaus 50er Jahre 18.03.2021    

Hallo, Wir haben ein Siedlungshaus aus den 50er Jahren. Die Innendecken sind als Holzbalkendecke mit Kiesschüttung ausgeführt. Am Eingang ist ein Betonvordach / Auskragung die nachträglich ummauert wurde. Die Giebelfassade stützt also das Vordach, somit sollte ein Abriss unproblematisch sein. Ich würde zuerst das Vordach abreißen und danach die Außenwände. Gibt es hierfür etwas zu beachten? Ausführung mit Minibagger und Hydraulikhammer.

Vielen Dank! VG, Chris

Anhang:

  • BAU.DE / Forum: 1. Bild zu Frage "Vordach / Auskragung abreißen, Siedlungshaus 50er Jahre" im Forum "Außenwände und Fassaden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

Name:

  • Christian
  1. Abbruch 18.03.2021    

    Vermutlich ist in jeder Landesbauordnung, der Abbruch durch entsprechende Unternehmen vorgesehen. Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten. Trotzdem zählt die Branche zu der unfallhäufigsten Branche.

    Es ist nicht verboten, die Ziegel und die Dachlatten vom Vordach selbst zu entfernen.

    Warum die Giebelwand abgebrochen werden soll ist nicht ersichtlich. Auch der Hinweis auf die Holzbalkendecken ist unklar.

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  2. wo steht das in der LBO? 18.03.2021    

    [ Zitat Anfang ] ... Vermutlich ist in jeder Landesbauordnung, der Abbruch durch entsprechende Unternehmen vorgesehen. Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten. ... [ Zitat Ende ]

    Ich kann das, insbesondere die Aussage in Satz 2, aus "meiner" LBOA nicht rauslesen. Bundesland wäre mir dabei egal.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Giebel, Holzbalkendecke 18.03.2021    

    "Der (darüber liegende) Giebel stützt das Vordach": Damit ist gemeint, dass die Statik des Hauses nicht gefährdet ist, da keine Verbindung zu innenliegenden Decken gegeben ist. Ist das so richtig?

    Name:

    • Chris
  4. Bauherr 18.03.2021    

    Foto von Martin Halbinger

    Zitat Art 50 BayBoA (andere ähnlich) Der Bauherr hat zur ... Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte (Entwurfsverfasser, Unternehmer) zu bestellen, soweit er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen geeignet ist."

    Ein teilweiser Abbruch ist nicht, wie der vollständige Abbruch eines Gebäudes, verfahrensfrei oder anzeigepflichtig sondern gilt als Umbau, für den grundsätzlich ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Und im Baugenehmigunsverfahren (bzw. vor der anschließenden Bauausführung) brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis (oder zumindest jemanden, der nachweisberechtigt ist und unterschreibt, das es einen gibt). Vielleicht ist der Nachweis ja sehr einfach...

    Nachdem dies Ihnen hier im Forum keiner machen wird, (und alleine anhand eines Fotos auch keiner machen kann, werden Sie um einen Planer / Statiker vor Ort nicht herumkommen. Außer Sie hoffen, das die Behörde nicht kontrolliert und es keiner merkt... das will ich Ihnen aber nicht versprechen und macht es in der Folge nicht einfacher.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  5. Baugenehmigung 18.03.2021    

    Eine Baugenehmigung ist vorhanden. An dieser Stelle entsteht ein Anbau.
  6. Planer 18.03.2021    

    Foto von Martin Halbinger

    dann sollte der Statiker / Planer, der für den Anbau die Nachweise erstellt, auch hier entscheiden, was wie trägt und worauf zu achten ist. Aus der Ferne ist nur ein "vielleicht", "sollte" oder "ich glaube" möglich... und in den 50er wurde teilweise das verbaut, was gerade vorhanden ist... Nicht immer nach heutigen Standards...

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  7. Abbruch 18.03.2021    

    Es steht unter Bauherr versteckt: § 56 HBO

    HBO 2018HBO 2011 ® Erich Allgeier, MR a.D.

    (4) 1 Die Bauherrschaft hat zur Planung, Überwachung und Ausführung von nicht nach § 63 baugenehmigungsfreien Vorhaben geeignete am Bau Beteiligte, Nachweisberechtigte und Prüfsachverständige nach den §§ 57 bis 59, 67 und 68 zu beauftragen.

    2 Satz 1 gilt nicht bei Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen.

    3 Bei Bauarbeiten in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ist die Beauftragung von Unternehmen nicht erforderlich, wenn genügend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken.

    4 Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  8. Wenn das so ist 19.03.2021    

    [ Zitat Anfang ] ... Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden. ... [ Zitat Ende ]

    Finde die offiziellen Regelungen in diesem Bereich auch echt spannend.

    "Jeder" kann eine Abbruchfirma eröffnen (ohne Meisterzwang) - aber nur unter Beachtung folgender Grundsätze:

    • Abbruch darfst du machen
    • Abriss darfst du machen
    • Entkernung darfst du machen
    • (Teil-)abbruch bzw. (Teil-)abriss von tragenden Teilen darfst du aber nicht bzw. nur unter Anleitung eines Fachmanns (Statiker o.ä.)
    Draußen auf den tausenden kleinen Baustellen kennt diesen Unterschied vermutlich niemand....

    Wenn man sowas auf seiner eigenen Kleinbaustelle also selber machen will und das nötige handwerkliche Geschick dafür mitbringt, sollte man sich vorher mal einen Fachmann (Statiker) kommen lassen, der sich das vorhandene Tragwerk anschaut und einen Plan für einen geordneten Rückbau mit Festlegung entsprechender Sicherungsmaßnahmen aufstellt.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Abbruch 19.03.2021    

    Man sollte wissen, daß die Giebelwände vom Dachstuhl gehalten werden, nicht umgekehrt! Dazu dienen diagonale Bretter, sog. Windlatten oder heute gelochte Metallbänder, diagonal auf den Sparren befestigt. Die Windlatten haben die Eigenschaft, sich im Laufe der Jahre in Nichts aufzulösen.

    Bevor man die Giebelwand abbricht, sollte man sie suchen und ggf. wieder neue Windlatten von innen an die Sparren anschrauben. Sonst können einige Tonnen Dachziegel den ganzen Dachstuhl zur Seite kippen.

    Name:

    • Pauline Neugebauer
  10. ok 19.03.2021    

    [ Zitat Anfang ] ... Abbruch durch den Eigentümer ist grundsätzlich verboten ... [ Zitat Ende ]
    [ Zitat Anfang ] ... Es steht unter Bauherr versteckt: § 56 HBO HBO ... [ Zitat Ende ]

    OK

    [ Zitat Anfang ] ... Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbsthilfe oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden. ... [ Zitat Ende ]

    war mir nicht bekannt.

    Hessen liegt halt nah an Bayern und von mir rund 500 km entfernt ;)

    P.S.: Ich habe das System, das sowas Landesrecht sein "muss", dann "zentral geregelt wird" (MBO) und anschließend wieder zerlegt wird, bisher nicht verstanden.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Gut zu wissen: Wir sehen die Dinge nicht, wie sie sind, wir sehen sie, wie wir sind  –  Talmud

Prof. Dr. Hans-Werner Sinn - Wer profitiert von der Corona-Krise? Unbequeme Wahrheit über Hilfsgelder!

Prof. Dr. Hans-Werner Sinn - Wer profitiert von der Corona-Krise? Unbequeme Wahrheit über Hilfsgelder!

∑ Gesamtübersicht - glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst
zurück Information ist eine Bringschuld und eine Holschuld
- glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst -
weiter

Allgemein | Satire | Musik | Impfung | Immunität Tipp

Recht | Great Reset | ∑ Alle


Responsive Menu: On / Off

Menu ausblenden

Google Anzeigen








Suche


Service-Navigation

Startseite | Forum | Ausschreibung | Sitemap

Hier werben | Fertighaus | Inserate | Baurecht

Impressum + Nutzungsbedingungen + Datenschutz + ©