Garage Grenzbebauung NRW, alle Wände weniger als 9 m?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage Grenzbebauung NRW, alle Wände weniger als 9 m?

Hallo, ich plane eine Garage in NRW 9 x 4 m als Grenzbebauung. Mein Grundstück hat zum Nachbarn (Garagenseite) einen schrägen Grenzverlauf. Um die Wand mit dem Garagentor im rechten Winkel zur Einfahrt auszurichten, hätten die Wände zueinander keinen 90 Grad Winkel. Die Wand auf der Grenze würde ich 9 m lang planen, die gegenüberliegende Wand, die nicht auf der Grenze steht, würde dann aber ca. 9,50 m lang werden. Ist das zulässig? Oder dürfen beide Längswände maximal 9 m lang sein.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Gruß

  • Name:
  • Volker
  1. bitte mal eine Zeichnung einstellen damit ...

    bitte mal eine Zeichnung einstellen damit man sich das vorstellen kann
  2. Bauordnung NRW

    Schauen Sie in der neuesten Version der BO NRW nach. Die Bestimmungen gelten für eine Grenzwand, also nicht für die Wand auf dem Grundstück. In vielen Bundesländern ist eine Grenzbebauung von 15 Metern genehmigungsfrei. Auch für genehmigungsfreie Anlagen müssen Sie einen Antrag auf dem vorgesehenen Formblatt stellen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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