Wir stellen ein Bauantrag nach § 55 (was auch immer das aussagt) für Ein Dachausbau mittels Gaube und im gleichen Zug werden 2 Stellplätze beantragt.
Der Architekt hat mich darauf hingewiesen das ich noch eine Nutzungsänderung (Einfamilienhaus wird zum Zweifamilenhaus) beantragen sollte, was aber aufwändiger ist.
Frage: da ich ja nicht sofort vermieten will/muss habe ich den Nutzungsänderung erst mal sein lassen da mein Ziel nur ist das Haus ist bereit ohne das ich groß noch was ändern muss.
Die Genehmigung nach § 55 währe dann 3 Jahre lang gültig
So wie ich das verstanden habe kann ich also sofort meine Gaube bauen und in den nächsten 3 Jahren meine Stellplätze und wenn ich vermieten will muss ich eine Nutzungsänderung haben sonst könnte ein Nachbar Einspruch gegen die Vermietung einlegen - habe ich das soweit richtig verstanden?