wir möchten etwa 1/3 des bisher ausschließlich gewerblich genutzten Obergeschosses (ca. 110 m²) eines Wohn- und Geschäftshauses (Wohnhauses, Geschäftshauses) zukünftig als Wohnung umbauen. Ist, zur Umnutzung dieser Teilfläche des Geschosses einen Bauantrag (Brandenburg) erforderlich?
Gruß