wir wohnen in einem Neubaugebiet in Hessen und planen nun auf der einen Seite des Hauses einen Carport (1 Stellplatz), der direkt bis an die Grundstücksgrenze reicht. Ferner wollen wir auf der anderen Seite unseres Hauses (3 Meter Abstand zum Nachbarn) auch genau von Hauswand bis Grundstücksgrenze einen Abstellschuppen bauen.
Für den Carport sagte mir die zuständige Gemeinde bräuchten wir keinen Bauantrag, sondern müssten lediglich ein Formular ausfüllen (für genehmigungsfreie Bauvorhaben lt § 55 HBO).
Frage nun, reicht es für den Schuppen nun auch aus, wenn wir uns von dem entsprechend angrenzenden Nachbarn eine Genehmigung einholen (von der wir wissen, dass er sie uns gibt) oder müssen wir, weil wir damit an beiden Seiten unseres Hauses in irgendeiner Form eine Grenzbebauung betreiben für den Schuppen doch einen Bauantrag stellen?
Oder gibt es eine Quadratmeterzahl, die man einhalten muss und somit an beiden Seiten bauen darf?
Gruß