Wir möchten gern auf unser Grundstück einem Gartenhaus (2 Meter x 2 Meter maximal) errichten, soll eher als Geräteschuppen dienen.
Unser Grundstück besteht auf 3 Teilen. 1. Teil ist das Haus = Bebauungsplan. 2. und 3. Teil außerhalb des Bebauungsplan.
Wir möchten aber dieses Gartenhaus auf 2. oder 3. Teil errichten.
Dürfen wir es ohne Genehmigung? (Rheinland-Pfalz). Gibt es Lösungen für uns außer auf dem 1. Teil zu errichten? Danke für alle Tipps ...