Genehmigung für Lagercontainer 6,05 m x 2,50 m x 2,60 m erforderlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Genehmigung für Lagercontainer 6,05 m x 2,50 m x 2,60 m erforderlich?

Hallo,

ich möchte auf meinem Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet einen Lagercontainer mit den o.g. Daten aufstellen. Ich betreibe einen Hausmeisterservice, Bauservice. Mehrere Mitbewerber haben auch auf Ihren Grundstücken vor einiger Zeit solche Lagercontainer aufgestellt. Ich dachte immer das diese Lagercontainer genehmigt werden müssen. Ein Kunde von mir sagte man könne diese Lagercontainer bis 50 Kubikmetern in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung Zeitlich unbegrenzt aufstellen.

Ist dies so richtig? Sind Lagercontainer, Gebäude bis 50 Kubikmetern wirklich Genehmigungsfrei in Rheinland-Pfalz?

Würde der Lagercontainer als Gebäude zählen?

Liebe Grüße

Thomas

  1. Genehmigung für Lagercontainer

    Die einzige verbindliche Auskunft erteilt die Gemeinde bzw. die Baubehörde.

    Selbst wenn das heute geduldet wird, sind einst Gartenhütten für Gartengeräte auf den Grundstücken in der Gemarkung nach Jahrzehnten Aufgrund von neuen politischen Entscheidungen verboten worden und mussten abgebaut werden.

    Ob Sie ein Privileg haben, wenn Sie für den Container eine Genehmigung beantragen und auch bekommen, wird die Zukunft zeigen.

    Wer hätte einst gedacht, dass die genehmigten Atomreaktoren innerhalb von Wochen abzuschalten sind weil in Japan ein Tsunami gewütet hat und das von Amerika gebaute Kraftwerk dafür nicht ausgelegt war?

    In Fachkreisen spricht man ganz offen darüber, dass die Stromversorgung in D und damit auch in Europa, ohne die Aushilfe der Nachbarstaaten schon mehrmals zusammengebrochen wäre. Auch werden heute schon einzelne Industriebetriebe hin und wieder zur Abschaltung aufgefordert oder schlicht vom Netz getrennt, damit das Netz nicht zusammenbricht.

    Derartiges außerhalb von Fachkreisen zu erwähnen ist aber unbeliebt.

  2. genehmigungspflichtig

    Die Aufstellung von einem Container ist genehmigungspflichtig. Ein Container ist kein Ersatz für eine Überdachung oder einen Schuppen. Dabei ist es unerheblich ob der auf einem Fundament oder einer verdichteten Fläche steht. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser gewerblich genutzt wird und kein "fliegender Bau" ist. Ein Container ist hässlich und führt sofort zum Nachbareinspruch. Ein Container hält keinen Brandschutz ein und führt zu Abstandsflächen. Ich glaube nicht, dass ein Bauamt des Kreises so ein "Ding" genehmigt, das Bauamt des Ortes schon gar nicht. Den Vergleich mit Atomkraftwerken von Pauline verstehe ich nicht, eine Genehmigung eines Containers wäre dauerhaft und eine Änderung der Baugesetze nach Genehmigung wäre wirkungslos.

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