ich hatte im letzten Jahr einen Bauantrag für eine Garage in Grenzbebauung eingereicht und auch, trotz Enspruch meines Nachbarn, genehmigt bekommen.
Als ich die Fundamente der Garage, errichtet hatte stellt sich heraus, dass mein Vermesser das Baufenster mit 6,5 m Tiefe aus den Ihm vorliegenden Unterlagen ermittelt und dies auch im Lageplan so dargestellt hatte. Dagegen geht nun das Bauamt von 6 m Tiefe aus. Somit würde die Garage das Baufenster um 0,5 m verletzen.
Im Schlussabnahmeschein wurde von mir gefordert, dass ich einen erneuten Bauantrag einreichen soll, da meine Garage nicht nach dem Lageplan errichtet worden sei.
Meine Fragen hierzu:
- Das Bauamt hat über 3 Monate meinen Bauantrag geprüft und ihn dann mit dem Lageplan genehmigt. Kann ich da nicht davon ausgehen, dass der Lageplan dann so in Ordnung ist?
- Für den erneuten Bauantrag entstehen wieder Kosten. Habe ich die zu tragen?
- Was passiert, wenn das Bauamt mir den Bauantrag ablehnt? Dies ist im Bereich des Möglichen, weil ich mir erlaubt habe mich mit meinen Wünschen gegenüber dem zuständigen Sachbearbeiter durchzusetzen und der seitdem nicht mehr gut auf mich zu sprechen ist. 😉
Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
T. Keller