Bauvoranfrage Kinderkrippe München: Förderanspruch bei Umbau nach positivem Bescheid?

In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um den Erhalt des Förderanspruchs für eine Kinderkrippe in München bei Umbauarbeiten vor Erteilung des Bauantrags. Es wird betont, dass die Förderbedingungen vom Fördermittelgeber abhängen und ein Baubeginn ohne Genehmigung zum Verlust des Förderanspruchs führen kann. Die Notwendigkeit einer qualifizierten Beratung vor Ort und die Berücksichtigung von Nachbareinsprüchen werden hervorgehoben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauvoranfrage Kinderkrippe München: Förderanspruch bei Umbau nach positivem Bescheid?

Hallo,
ich werde eine Bauvoranfrage in München zum Umbau eines Objektes stellen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob man, wenn diese positiv beschieden wird, mit den Umbauarbeiten beginnen kann oder verliert man den Förderanspruch? Oder muss man abwarten, bis der "richtige" Bauantrag duch ist?
Der Dipl. Ing. der mich dabei unterstützt ist aus NRW und kennt sich mit den bayrischen Vorschriften (noch) nicht aus.
Im Voraus herzlichen Dank für die Infos.
Beste Grüße
  • Name:
  • M. Dietl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Kein Baubeginn vor rechtskräftiger Baugenehmigung – sonst Risiko einer Baueinstellungsverfügung, Bußgeldern und Rückbau auf eigene Kosten.

    🔴 KRITISCH: Förderanspruch erlischt rückwirkend, falls Arbeiten vor Genehmigung des Bauantrags oder vor Erfüllung aller förderspezifischen Nachweise (z. B. Brandschutznachweis, Energieausweis) begonnen werden.

    ⚠️ WICHTIG: Ein Dipl.-Ing. aus NRW darf ohne bayernspezifische Qualifikation oder Kooperation mit bayerischem Fachplaner keine baurechtlich sichere Bauantragstellung für eine Kinderkrippe in München vornehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Die BayBOAbk. stellt besondere Anforderungen an Kinderkrippen (Fluchtwege, Barrierefreiheit, Raumluftqualität, Schallschutz) – diese müssen bereits im Bauantrag nachgewiesen sein, nicht erst nachträglich.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie nach einem positiven Bauvorbescheid mit den Umbauarbeiten beginnen können, ohne Ihren Förderanspruch zu verlieren.

    Generell gilt: Ein positiver Bauvorbescheid bestätigt lediglich, dass Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Er ersetzt jedoch keinen vollständigen Bauantrag.

    Der Förderanspruch kann gefährdet sein, wenn Sie vor der Genehmigung des Bauantrags mit den Umbauarbeiten beginnen. Die genauen Bedingungen hängen von den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Diese können beispielsweise festlegen, dass mit den Arbeiten erst nach Erteilung des Bauantrags begonnen werden darf.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich vor Beginn der Umbauarbeiten mit der zuständigen Förderstelle in Verbindung zu setzen und die spezifischen Bedingungen für Ihre Förderung zu klären. Klären Sie, ob ein vorzeitiger Baubeginn den Förderanspruch gefährdet.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die zeitliche Abfolge von Bauvoranfrage, Baugenehmigung und Förderantragstellung bei einem Umbauprojekt in München. Der Bauherr möchte wissen, ob nach einem positiven Bauvorbescheid sofort mit den Arbeiten begonnen werden kann, ohne den Förderanspruch zu gefährden.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Überlegung, dass ein positiver Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung ersetzt, ist korrekt. Ein Bauvorbescheid klärt lediglich einzelne bauplanungsrechtliche Fragen, nicht jedoch alle für die Baugenehmigung erforderlichen Punkte wie Brandschutz oder Standsicherheit.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass nach einem positiven Bauvorbescheid mit dem Umbau begonnen werden kann, ist falsch. Ein Bauvorbescheid ist kein Ersatz für die Baugenehmigung. Der Bauherr muss zwingend den vollständigen Bauantrag stellen und die Baugenehmigung abwarten, bevor er mit den Arbeiten beginnt.

    ➕ Ergänzung: Förderprogramme (z.B. KfW, kommunale Zuschüsse) knüpfen in der Regel an den Zeitpunkt der Baugenehmigung oder des Bauantrags. Ein vorzeitiger Baubeginn kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen. Zudem sind die bayerischen Bauvorschriften (BayBO) strenger als in NRW, insbesondere bei Brandschutz und Abstandsflächen.

    🔴 Gefahr: Ein vorzeitiger Baubeginn ohne Baugenehmigung stellt eine illegale Bauausführung dar. Dies kann zu einer Baueinstellungsverfügung, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Rückbau auf eigene Kosten führen. Zudem erlischt der Förderanspruch rückwirkend.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen in Bayern zugelassenen Architekten oder Bauingenieur mit Erfahrung im Münchner Baurecht. Stellen Sie zuerst die Bauvoranfrage, warten Sie den positiven Bescheid ab, reichen Sie dann den vollständigen Bauantrag ein und beginnen Sie erst mit den Arbeiten, wenn die Baugenehmigung rechtskräftig erteilt wurde. Klären Sie parallel mit der Förderstelle die genauen Fristen und Bedingungen für den Förderanspruch.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einer Bauvoranfrage handelt es sich um ein informelles Verfahren zur vorläufigen Klärung der grundsätzlichen Bauzulässigkeit – sie ersetzt jedoch nicht den bindenden Bauantrag und erzeugt keinerlei Rechtsanspruch auf Genehmigung oder Förderung.

    🔴 Gefahr: Der Beginn von Umbauarbeiten bereits nach positiver Bauvoranfrage führt rechtlich zum Bau ohne Genehmigung, was Bußgelder, Zwangsstilllegung oder Rückbauanordnungen nach sich ziehen kann – insbesondere bei einer Kinderkrippe mit hohen Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und Raumluftqualität.

    ⚠️ Korrektur: Ein positiver Bescheid zur Bauvoranfrage begründet keinerlei Förderanspruch; Förderprogramme (z. B. KfW, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen oder kommunale Zuschüsse) verlangen stets einen vollständigen, genehmigten Bauantrag sowie oft zusätzliche Nachweise wie Energieausweis, Brandschutznachweis oder Tragwerksplanung – nicht nur eine Vorabstimmung.

    ➕ Ergänzung: In Bayern gilt zudem die Bauordnung für das Land Bayern (BayBO), die bei Kindertagesstätten besondere Anforderungen an Fluchtwege, Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen und Schallschutz stellt – diese müssen bereits im Bauantrag nachgewiesen werden, nicht erst im Nachgang.

    ✅ Zustimmung: Die Sorge um die Unkenntnis der bayerischen Vorschriften ist vollkommen berechtigt – die Baurechtspraxis in Bayern weicht erheblich von NRW ab, insbesondere bei Genehmigungsvorbehalten, Bauvorlagenverfahren und der Rolle der Bauaufsichtsbehörden.

    ❌ Widerspruch: Es ist falsch anzunehmen, dass ein Dipl.-Ing. aus NRW ohne zusätzliche bayernspezifische Qualifikation oder Kooperation mit einem bayerischen Fachplaner oder Sachverständigen die baurechtliche Zulässigkeit sicherstellen kann – die Verantwortung für die Bauantragstellung liegt beim Bauherrn, nicht beim Planer.

    👉 Handlungsempfehlung: Warten Sie unbedingt den rechtsverbindlichen Bauantrag mit vollständiger Genehmigung ab – beauftragen Sie zusätzlich einen bayerischen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kindertagesstätten oder einen Fachplaner mit nachweislicher Erfahrung in bayrischen Krippenprojekten, um Förderfähigkeit, baurechtliche Sicherheit und Nutzungsannahme zu gewährleisten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein positiver Bauvorbescheid keine Baugenehmigung ersetzt und kein Rechtsanspruch auf Genehmigung oder Förderung entsteht.
    • Alle betonen, dass der Förderanspruch bei vorzeitigem Baubeginn gefährdet oder erloschen ist – abhängig von den konkreten Förderrichtlinien (z. B. KfW, bayerisches Wohnministerium).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär die Abstimmung mit der Förderstelle, ohne ausdrücklich die Rechtsfolgen eines genehmigungslosen Bauens (Bußgelder, Rückbau) zu nennen – DeepSeek und Qwen heben diese schwerwiegenden Folgen explizit hervor.
    • Qwen geht stärker auf die fachliche Verantwortung des Bauherrn ein und widerspricht der Annahme, ein NRW-Dipl.-Ing. könne ohne bayerische Qualifikation baurechtlich sicher planen – GoogleAI und DeepSeek erwähnen dies nicht.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt zur besonderen Strenge der BayBO bei Brandschutz und Abstandsflächen; Qwen fügt konkrete Anforderungen für Kinderkrippen hinzu (Fluchtwege, Raumluft, Schallschutz) und verweist auf die Notwendigkeit eines öffentlich bestellten Sachverständigen.
    • Alle drei erwähnen die Notwendigkeit eines bayerisch zugelassenen Fachplaners – nur Qwen macht die Rechtsverantwortung des Bauherrn explizit deutlich.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, ein NRW-Dipl.-Ing. könne ohne zusätzliche bayernspezifische Kompetenz die baurechtliche Zulässigkeit sicherstellen – GoogleAI und DeepSeek nennen diesen Punkt nicht, sodass hier ein klarer fachlicher Widerspruch vorliegt. Die sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert: keine Verantwortungsübertragung ohne bayernkonforme Fachkompetenz.

    👉 Empfehlung:

    • Alle drei KIs empfehlen eindeutig das Abwarten der rechtskräftigen Baugenehmigung vor Baubeginn – diese Empfehlung wird als eindeutiger KI-Konsens übernommen.
    • Zusätzlich wird eindeutig empfohlen, bereits im Vorfeld mit einer bayerischen Förderstelle und einem bayrischen Fachplaner für Kindertagesstätten zu kooperieren – hier zeigt Qwen die höchste Spezifität.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Bauvorbescheid = Baugenehmigung? Alle KIs stimmen überein: Ein positiver Bauvorbescheid ist kein Ersatz für die Baugenehmigung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung oder Förderung.
    Vorzeitiger Baubeginn nach Bauvorbescheid DeepSeek und Qwen warnen vor strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen (Baueinstellung, Rückbau); GoogleAI betont nur Fördergefahr – Widerspruch besteht in der Einschätzung der Rechtsfolgen; sicherere Sicht (DeepSeek/Qwen) dominiert.
    Förderanspruch bei vorzeitigem Baubeginn Alle drei KIs sind sich einig: Der Förderanspruch erlischt oder wird rückwirkend verweigert, wenn Arbeiten vor rechtskräftiger Baugenehmigung oder vor Vorlage aller förderrechtlich geforderten Unterlagen beginnen.
    Bayerische Spezifik (BayBO, Kinderkrippe) ⚠️ DeepSeek und Qwen heben besondere Anforderungen hervor (Brandschutz, Fluchtwege, Raumluft); GoogleAI erwähnt dies nicht – Abwägung erforderlich, da die bayerische Bauaufsicht bindend ist.
    Fachplaner aus NRW für bayerisches Projekt Nur Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, ein NRW-Dipl.-Ing. könne ohne bayernspezifische Qualifikation oder Kooperation baurechtlich sicher planen – GoogleAI und DeepSeek bleiben dazu schweigend; sicherere Sicht (Qwen) gilt als Konsens.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr darf keinesfalls vor rechtskräftiger Baugenehmigung mit dem Umbau beginnen. Er muss einen baurechtlich qualifizierten Fachplaner mit nachweislicher Erfahrung in bayerischen Krippenprojekten beauftragen, alle Fördervoraussetzungen – insbesondere baurechtliche und brandschutztechnische Nachweise – vor Einreichung des Bauantrags sicherstellen und die Förderstelle bereits im Vorfeld schriftlich über den geplanten Zeitplan und die Förderfähigkeit des Vorhabens abfragen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Unrechtmäßiger Baubeginn vor Baugenehmigung Baueinstellungsverfügung, Bußgeld bis 50.000 €, Rückbau auf eigene Kosten (BayBO § 77)
    🔴 Risiko Fehlende bayernspezifische Fachkompetenz (z. B. NRW-Planer ohne BayBO-Kenntnis) Ablehnung des Bauantrags, Nachbesserungskosten, Verzögerung um Monate, mögliche Haftung des Bauherrn
    🔴 Risiko Unterlassener Brandschutznachweis für Kinderkrippe Nichtzulassung der Nutzung, Verweigerung der Nutzungsbescheinigung durch Bauaufsicht, Betriebsverbot
    🔴 Risiko Vorzeitiger Förderantrag ohne vollständige Nachweise Rückzahlungspflicht bei bereits ausgezahlten Zuschüssen, Ausschluss von künftigen Förderprogrammen
    🔴 Risiko Fehlende Koordination zwischen Förderstelle und Bauaufsicht Widersprüchliche Anforderungen, doppelte Nachweise, Fristversäumnisse, Förderstreichung
    ✅ Chance Frühzeitige Abstimmung mit bayerischem Fachplaner und Förderstelle Vermeidung von Planungsfehlern, schnelle Genehmigung, vollständige Förderauszahlung, termingerechte Inbetriebnahme
    ✅ Chance Nutzung des Bauvorbescheids zur Risikominimierung vor Antragstellung Klare Vorabklärung von Abstandsflächen, Baugenehmigungsvorbehalten und Nutzungszulässigkeit – reduziert spätere Ablehnungsgründe
    ✅ Chance Einsatz eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖbVI) für Kindertagesstätten Erhöhte Glaubwürdigkeit bei Bauaufsicht und Förderstelle, mögliche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens, Rechtssicherheit
    ✅ Chance Integration von KfW-Energieeffizienzmaßnahmen in den Umbau Erhöhung der Fördersumme, langfristige Betriebskosteneinsparung, bessere Raumluft und Wohlfühlatmosphäre für Kinder
    ✅ Chance Ausweis kindgerechter Barrierefreiheit über gesetzlichen Mindeststandard hinaus Steigerung der Nutzungsqualität, Verbesserung der pädagogischen Arbeit, höhere Akzeptanz durch Eltern und Träger

    Orientierungshilfen

    1. Sofort Baugenehmigung abwarten: Beginnen Sie keinerlei Bauarbeiten, bevor die Baugenehmigung der Stadt München rechtskräftig vorliegt – auch nicht kleinste Vorbereitungen im Gebäudesubstanzbereich.
    2. Bayrischen Fachplaner beauftragen: Kontaktieren Sie einen in Bayern zugelassenen Architekten oder Bauingenieur mit nachweislicher Erfahrung in der Planung von Kinderkrippen nach BayBO – kein NRW-Planer ohne bayernkonforme Kooperation.
    3. Förderstelle schriftlich kontaktieren: Fordern Sie von der zuständigen Förderstelle (z. B. KfW oder Bayerisches Staatsministerium für Wohnen) eine schriftliche Bestätigung an, unter welchen Voraussetzungen (Zeitpunkt, Unterlagen) der Förderanspruch gesichert ist.
    4. Brandschutz- und Tragwerksnachweis vor Bauantrag einreichen: Lassen Sie den Brandschutznachweis nach BayBO Anhang 3 sowie den statischen Nachweis durch einen bayerischen Sachverständigen vor Einreichung des Bauantrags prüfen und genehmigen.
    5. Bauvorbescheid nutzen – nicht missbrauchen: Nutzen Sie den positiven Bauvorbescheid zur gezielten Abstimmung mit allen Fachplanern, aber reichen Sie damit keinerlei Förderantrag ein – er ist kein Genehmigungsäquivalent.
    6. Energieausweis und Raumluftkonzept frühzeitig erstellen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater mit der Erstellung des Energieausweises und eines Raumluftkonzepts für die Krippe – beide sind zwingende Voraussetzungen für KfW-Förderung und BayBO-Zulassung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvoranfrage
    Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, mit dem im Vorfeld eines Bauantrags geklärt wird, ob ein bestimmtes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauordnung
    Förderanspruch
    Ein Förderanspruch bezeichnet das Recht auf finanzielle Unterstützung durch öffentliche oder private Institutionen für ein bestimmtes Vorhaben, beispielsweise den Bau oder Umbau einer Kinderkrippe.
    Verwandte Begriffe: Förderung, Zuschuss, Subvention
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zulassung für die Durchführung eines Bauvorhabens. Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Bauordnung
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der für ein bestimmtes Gebiet die Art und Weise der baulichen Nutzung festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält detaillierte Festsetzungen zu den zulässigen Bauweisen, Gebäudehöhen und Grundstücksflächen.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
    Bauvorschriften
    Bauvorschriften sind alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die das Bauen regeln. Sie umfassen unter anderem die Landesbauordnung, Bebauungspläne und technische Baubestimmungen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?
      Eine Bauvoranfrage klärt im Vorfeld, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Ein Bauantrag ist ein umfassender Antrag, der alle Details des Bauvorhabens enthält und zur Genehmigung eingereicht wird.
    2. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Kommune und Bauvorhaben. In der Regel sind ein Lageplan, eine Baubeschreibung und eventuell Skizzen oder Pläne erforderlich.
    3. Wie lange ist ein positiver Bauvorbescheid gültig?
      Die Gültigkeitsdauer eines positiven Bauvorbescheids ist in der Regel auf einige Jahre begrenzt. Die genaue Dauer ist in dem Bescheid selbst angegeben.
    4. Kann ein Bauvorbescheid widerrufen werden?
      Ein Bauvorbescheid kann unter bestimmten Umständen widerrufen werden, beispielsweise wenn sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann die Baubehörde den Rückbau des Gebäudes anordnen.
    6. Wo finde ich die relevanten Bauvorschriften für mein Bauvorhaben?
      Die relevanten Bauvorschriften finden Sie in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie in den Bebauungsplänen der Kommune.
    7. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan legt fest, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält beispielsweise Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
    8. Wie lange dauert es, bis ein Bauantrag genehmigt wird?
      Die Bearbeitungsdauer eines Bauantrags variiert je nach Kommune und Komplexität des Bauvorhabens. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.

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  2. Bauförderung München: Qualifizierte Beratung vor Ort sichern!

    Bauförderung: Dipl. -Ing. aus NRW
    nichts gegen NRW, aber Sie sollten sich schon qualifizierte Beratung und Betreuung vor Ort sichern. MUC ist nicht ganz einfach, und ich möchte behaupten, dass ein Dipl. -Ing. aus einem anderen Bundesland mit der LbK nicht klarkommen wird, zumindest nicht annähernd, wie einer aus München.
    Davon abgesehen sollte sich Ihr Dipl. -Ing. in Förderangelegenheiten schon auskennen, die sind überall gleich.
  3. Förderbedingungen: Vorgaben des Fördermittelgebers beachten!

    Förderbedingungen ...
    stehen nicht in der Landesbauordnung, sondern in den Vorgaben des Fördermittelgebers.
    Wann mit dem Bau begonnen werden kann (aus dessen Sicht), sagt Ihnen dieser.

    Eine Bauvoranfrage ist auch keine Genehmigung, sondern nur eine Klärung von Grundsätzlichem.
    Auch eine positiv entschiedene Voranfrage kann zu Auflagen in der Baugenehmigung führen, die das Projekt für Sie oder den Förderer sterben lassen!
    Und ohne Baugenehmigung (bzw. Nutzungsänderungsgenehmigung) darf nicht begonnen werden  -  ob mit oder ohne Fördermittel
    Das ist von Flensburg bis Garmisch gleich! Sollte also Ihrem Ing. bekannt sein.

  4. Bauvoranfrage Kinderkrippe: Konkretisierung der Förderbedingungen

    Herr Kaiser, Herr Dühlmeyer
    Hallo,
    anscheinend habe ich entweder meine Frage nicht ausreichend konkretisiert oder hier wird lieber Kritik ausgeübt statt Hilfestellung zu leisten.
    Natürlich ist uns klar, dass man i.d.R. nicht vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten beginnen soll. Ich hatte aber die Hoffnung, da es ein Projekt im öffentlichen Interesse ist, dass die Möglichkeit besteht, schon bei einer positiven Bauvoranfrage mit den Umbauarbeiten zu beginnen. Bei einer Zweckentfremdung gelten bei bestehen des "öffentlichen Interesses" auch andere Regelungen!
    Folgendes möchte ich noch anmerken, lieber Herr Kaiser und lieber Herr Dühlmeyer:
    Dass die Investitionskostenförderung Landessache ist und gem. Art. 27 BayKiBiG ausgeführt werden muss ist uns natürlich klar! Dass da nichts über dem Baubeginn steht, ist natürlich auch klar!
    Ich weiß nicht wie es sich bei Ihnen verhält, aber ich bin überzeugt davon, das ein Dipl. Ing. aus NRW mit den Vorgaben der münchner LBK keine Probleme hat.
    Beste Grüße
    M. Dietl
  5. Nutzungsänderung KiTa: Genehmigungsverfahren und Interessenabwägung

    Wenn Ihnen klar ist, ...
    was gebraucht wird, verstehe ch die Frage nicht. Oder sollten wir Tipps geben, wie man Gesetze umgeht?
    Außerdem  -  nochmal.
    Gerade  -  bei Nutzungsänderungen im KiTa-Bereich dürfen so viele mitreden, dass es gut sein kann, das Sie nach erteilter Genehmigung gar kein Interesse mehr an dem Projekt haben.
    Oder baurechtlich alles i.O. ist und somit die Voranfrage positiv beschieden wird, aber ein Nachbar im Genehmigungsverfahren sich erfolgreich gegen Kinderlärm wehrt.
    Oder Sie nicht alle notwendigen Parkplätze nachweisen können und die Ablösesummen Ihnen das Genick brechen.
    Oder Rettungswegkennzeichnung, oder die, oder das ...

    Und das mit dem "öffentlichen Interesse" und Kinderbetreuung  -  das vergessen Sie am besten sofort wieder.
    Sie haben keinerlei Sonderbehandlung im positiven Sinne zu erwarten. Eher im Gegenteil.

    Auch wenn ich weiß, das Ihnen auch diese meine Antwort nicht gefallen wird  -  so entspricht sie doch schlicht der Realität.

  6. Kinderkrippe: Förderanspruch nach Bauvorbescheid sichern!

    Also so ein Blödsinn!
    Keiner möchte Tipps zur Umgehung irgendwelcher Gesetze! Das ist nicht meine Art und wenn, wäre ich sicher nicht so naiv und würde diese in einem öffentlichen Forum erörtern!
    Sie haben richtig erkannt, dass ich weiß, was alles gebraucht wird. Nochmal speziell für Sie: Ich wollte nur wissen, ob jemand weiß, ob bei der Errichtung einer Kinderkrippe, bereits NACH POSITIVEM BAUVORBESCHEID der LBK mit den Bauarbeiten begonnen werden kann OHNE DEN FÖRDERANSPRUCH ZU VERLIEREN!
    Das war alles!
    Aus Ihrer Sicht anscheinend nicht, dann belassen Sie es doch einfach dabei!
    Ich bin keinesfalls realitätsfremd. Bezüglich der sonstigen Anforderungen, die mit dem Bau einer Kinderkrippe einhergehehn, bin ich bestens Informiert und habe bereits alles geklärt  -  keine Sorge.
    Brandschutzkonzept mit Blitzshutz, etc, Stellplatz, Einwilligung der Nachbarn, Freiflächengestaltung, etc., etc., habe ich bereits im Vorfeld geklärt. Die einzige Frage, die ich mir gestellt habe, habe ich Ihnen oben nochmals aufgeführt.
    Im Übrigen habe ich bisher positive Erfahrungen bei Anliegen "im öffentlichen Interesse" gemacht!
    Beste Grüße
  7. Bauvoranfrage: Fachmann beauftragen und Hilfestellung erwarten

    Ohne den ganzen ... gelesen zu haben ...
    finde ich es doch recht eigenartig und ein bisschen frech (so wie Sie schreiben) Herr/Frau M. Dietl, dass Sie einen "Fachmann" bauftragt haben wollen, dieser aber nicht imstande ist Ihnen die entsprechenden Antworten und Erläuterungen zu geben!
    Wenn man, wie Sie hier, dumm und unzureichend fragt und auch noch vorgibt Hilfestellung, wenn doch ein Dipfl. -Ing. vorh. ist, zu benötigen, verstehe ich nicht wozu und weshalb wir nicht ein klein wenig, ich möchte behaupten angebrachte, Kritik üben dürften und sollten.
    Wir sind hier nicht dazu da, Minderleistungen eines beauftragten Dipl. -Inges., bzw. dessen fehlende Kenntnis auszugleichen oder gar zu ersetzen.
    Sollten Sie konkrete Hilfestellung benötigen, so können Sie die hier aktiven Fachleute direkt kontaktieren.
  8. Forum-Diskussion: Konstruktive Beiträge statt persönlicher Angriffe

    Schön, dass Sie jetzt hier auch niveaulos und beleidigend werden,
    so haben auch andere Leser in diesem Forum die Gelegenheit Sie kennen zu lernen ...
    Meine Güte, was haben Sie denn für Probleme? Warum hacken Sie schon wieder auf den Fachmann rum? ICH habe doch die Frage gestellt (und habe auch schon zugegeben, das sie nicht konkret genug war!) nicht der Dipl. Ing.! Vielleicht sollten Sie die Beiträge doch ganz lesen ...
    Fazit ist: Sie sollten mal zum Doc gehen und mit ihm über Ihr Problem den Drang andere schlecht zu machen sprechen  -  aber wahrscheinlich bin ich nicht die erste Person, die Ihnen dazu rät 🙂
  9. Bauvorhaben: Nerven bewahren und Einsprüche berücksichtigen!

    auf dem Bau wird ...
    Tacheles geredet ... Wenn jetzt schon ihre Nerven offensichtlich blank liegen ... kann es nur noch "besser" werden.
    Eine rechtsverbindliche Auskunft können Sie hier nicht bekommen, eine Antwort "ja, wahrscheinlich" gefällt Ihnen vielleicht, nützt aber nichts ...
    Auch wenn das Projekt noch so sinnvoll ist ... gerade bei Kinderkrippen etc. sollte man wissen, dass hier Nachbarn gerne Einsprüche erheben etc.
    Wenn es um die reine Fragenbeantwortung geht, schlage ich ein freundliches Schreiben an den Förderer vor ... der kann ihnen rechtsverbindlich die Förderung zusagen, ...
    Gruß
  10. Bauvoranfrage: Hinweis zu Rahmenbedingungen und Nachbareinwänden

    Ihr Tipp
    Hallo Herr Furch,
    danke für den Hinweis. Ich denke, es ist ein Versuch Wert.
    Die sonstigen Rahmenbedingungen habe ich bereits geklärt. Es gibt keine Einwände seitens der Nachbarn.
    Meine Nerven liegen derzeit nicht blank, macht aber vielleicht den Anschein ... Ich bin einfach nur entsetzt darüber, was manche Leute für einen Ton anschlagen und wie über andere geurteilt wird.
    Beste Grüße
  11. Baugenehmigung: Nicht vor Genehmigung mit Bau beginnen!

    Freut mich ...
    das man pragmatischer Vorschlag gefallen gefunden hat.
    Ich möchte mich an der Stelle allerdings NICHT von den Herren Dühlmeyer und Kaiser distanzieren. Auf dem Bau geht es etwas direkter zu und (leider) haben wir hier auch immer wieder Anfragen, bei denen es zu Missverständnissen kommt.
    Die Antworten der Herren waren zielführend!
    Sprich: NICHT anfangen bevor die Genehmigung da ist ...
    Ich wünsche Ihnen und Ihrem sinnvollen Projekt alles Gute und gutes Gelingen
    Gruß
  12. Forum-Beiträge: Interpretation und konstruktive Auseinandersetzung

    Also so wie ich den Thread lese ...
    Sehr geehrte (r) M. Dietl,
    also die ersten beiden Beiträge beantworten Ihre Frage im Wesentlichen. Eine allzu große Kritik wurde auch nicht geübt, da kenne ich vom Herrn Kaiser ganz andere Beiträge 🙂.
    Sie scheinen da zu viel in die ersten beiden Beiträge hineinzuinterpretieren. Das kann bei Forenbeiträgen leicht passieren, da Mimik und Gestik fehlen und man so schnell etwas "in den falschen Hals bekommt". Also entspannen Sie sich 🙂
    Gruß
  13. Förderanspruch: Verlust bei Baubeginn ohne Genehmigung!

    gefährlich ...
    ja, man kann den Förderanspruch für dieses konkrete Projekt vollständig verlieren, wenn Sie ohne Genehmigung loslegen.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  14. Forum-Diskussion: Reflexion und Entschuldigung für hitzige Debatte

    Jetzt, wo ich eine Nacht darüber geschlafen habe
    und mir die Beiträge nochmals durchgelesen habe, muss ich zugeben, dass ich vielleicht doch etwas hitzig war ...
    Vielleicht hätte man sich das ein oder andere Wortgefecht sparen sollen, aber es ist nicht mehr rückgängig zu machen.
    Jedenfalls vielen Dank für die Infos.
    Beste Grüße
  15. Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Antragstellung und Genehmigung erforderlich

    Für den fall, der Fragesteller schaut noch mal rein
    Herr Furch hat schon die Richtung gewiesen.
    Oft gibt es das Instrument des "Vorzeitigen Maßnahmebeginns", aber auch der muss beantragt und genehmigt werden.
  16. Dank für Urteil: Gnade in der Forum-Diskussion

    Danke Herr Lott, dass ...
    Ihr Urteil hier gnädig war. (lol)
    Beste Grüße
  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauvoranfrage Kinderkrippe München: Förderanspruch und Umbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Erhalt des Förderanspruchs für eine Kinderkrippe in München bei Umbauarbeiten vor Erteilung des Bauantrags. Es wird betont, dass die Förderbedingungen vom Fördermittelgeber abhängen und ein Baubeginn ohne Genehmigung zum Verlust des Förderanspruchs führen kann. Die Notwendigkeit einer qualifizierten Beratung vor Ort und die Berücksichtigung von Nachbareinsprüchen werden hervorgehoben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Förderanspruch: Verlust bei Baubeginn ohne Genehmigung! kann der Förderanspruch vollständig verloren gehen, wenn ohne Genehmigung mit den Umbauarbeiten begonnen wird. Daher ist es entscheidend, die Genehmigung abzuwarten.

    💰 Zusatzinfo: Es gibt die Möglichkeit eines "Vorzeitigen Maßnahmebeginns", wie im Beitrag Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Antragstellung und Genehmigung erforderlich erwähnt, der jedoch beantragt und genehmigt werden muss. Dies kann eine Option sein, um den Umbau früher zu starten, ohne den Förderanspruch zu gefährden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Förderbedingungen mit dem Fördermittelgeber ab und holen Sie sich qualifizierte Beratung vor Ort ein, wie im Beitrag Bauförderung München: Qualifizierte Beratung vor Ort sichern! empfohlen. Prüfen Sie die Möglichkeit eines Antrags auf vorzeitigen Maßnahmebeginn, um den Umbau gegebenenfalls früher starten zu können. Beachten Sie auch den Beitrag Nutzungsänderung KiTa: Genehmigungsverfahren und Interessenabwägung bezüglich des Genehmigungsverfahrens.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauvoranfrage, Kinderkrippe, Förderung, Umbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 14462: Bauvoranfrage Kinderkrippe München: Förderanspruch bei Umbau nach positivem Bescheid?
  2. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Nutzungsänderung Backstube zu Kinderkrippe in Niedersachsen: Bauantrag, EnEV & Vorschriften?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Holzhaus auf Stelzen aufstocken: Machbarkeit, Statik & Auflagen für Staffelgeschoss?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstatt zum Wohnhaus umbauen ohne 2. Reihe? Verbindungsbau, Voranfrage & Genehmigung
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufertigstellungsanzeige: Was passiert danach? Kontrolle, Abnahme & Bestätigung?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufenster überschreiten mit Terrasse in Hessen? Regeln, Möglichkeiten & Ausnahmen
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauen auf Hinterliegergrundstück in Berlin ohne Bebauungsplan: Auflagen, Abstände & Möglichkeiten?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen Anbau Doppelhaushälfte: Vorbescheid, Gebäudetiefe & Nachbarrecht?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umbau Bankgebäude zu altersgerechtem Wohnen: Kostenschätzung – Methoden, Details & Vergleich?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mini-Pyramide & Obstkeller mauern: Bauplan prüfen – Kosten, Materialien & Statik?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauvoranfrage, Kinderkrippe, Förderung, Umbau" finden

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauvoranfrage Kinderkrippe München: Förderanspruch bei Umbau nach positivem Bescheid?
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Suche nach: Bauvoranfrage & Förderung: Umbau vor Bauantrag?
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Suche nach: Bauvoranfrage, Kinderkrippe, Förderung, Umbau, Bauantrag, München, Förderanspruch, Umbauarbeiten, Bauvorschriften
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