Grundflächenberechnung nach § 19 BauNVO: Nicht überdachte Terrasse – Was zählt zur Grundfläche?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundflächenberechnung nach § 19 BauNVO: Nicht überdachte Terrasse – Was zählt zur Grundfläche?

Ich habe eine kurze Frage und über Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Ich wohne in Niedersachsen und reiche seit 15 Jahren Bauanträge/Bauanzeigen ein ... kein Problem ... nur immer mal wieder ist plötzlich alles anders ...
Eine nicht überdachte Terrasse zählt m.E. zu den Flächen der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 19 (4), natürlich wenn nichts anderes im Bebauungsplan steht, logisch ... aber heute sieht es mal eine Baubehörde anders ...
Wie seht Ihr es? Und wenn möglich auf welcher Grundlage ... wäre sehr nett, danke
liebe Grüße
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Frage bezieht sich auf die Anrechenbarkeit einer nicht überdachten Terrasse zur Grundfläche im Sinne des § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.).

    Meiner Einschätzung nach ist entscheidend, ob die Terrasse eine bauliche Anlage darstellt und ob sie tatsächlich genutzt werden kann. Eine nicht überdachte Terrasse wird in der Regel nicht vollumfänglich zur Grundfläche gerechnet, aber es gibt Ausnahmen, insbesondere wenn sie eine erhebliche Größe hat oder in anderer Weise die bauliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinflusst.

    Ich empfehle, den Bebauungsplan der Gemeinde und die entsprechenden Landesbauordnung (NBauO in Niedersachsen) zu konsultieren. Diese enthalten oft detailliertere Regelungen zur Anrechenbarkeit von Flächen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die konkrete Anrechenbarkeit mit der zuständigen Baubehörde oder einem Architekten, um Rechtssicherheit zu erlangen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie dient als Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinden und legt fest, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält detaillierte Regelungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen, Dachformen und anderen baulichen Details. Der Bebauungsplan ist für alle Bauvorhaben in dem betreffenden Gebiet verbindlich.
    Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan, Satzung
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude oder eine bauliche Anlage auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in der Regel durch Multiplikation der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl (GRZAbk.) ermittelt. Die Grundfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung, ob ein Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
    Verwandte Begriffe: Grundflächenzahl, Geschossfläche, Wohnfläche
    Grundflächenzahl (GRZ)
    Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überbaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. GRZ 0,4) und bezieht sich auf die gesamte Grundstücksfläche. Die GRZ ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Bauanträgen, Bauausführung, Standsicherheit, Brandschutz und anderen baulichen Aspekten. Die LBO ist neben dem Bebauungsplan eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauordnung
    Bauliche Anlage
    Eine bauliche Anlage ist jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Dazu gehören Gebäude, Mauern, Zäune, Terrassen und andere Konstruktionen. Bauliche Anlagen unterliegen in der Regel den baurechtlichen Vorschriften und bedürfen einer Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Gebäude, Bauwerk, Bauprodukt
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Sie wird auf Grundlage eines Bauantrags erteilt und prüft, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Ohne Baugenehmigung dürfen in der Regel keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?
      Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie dient als Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinden und legt fest, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.
    2. Was regelt § 19 BauNVO?
      § 19 BauNVO regelt die Ermittlung der Grundfläche eines Baugrundstücks. Die Grundfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung, ob ein Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Sie wird in der Regel durch Multiplikation der überbaubaren Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl (GRZ) ermittelt.
    3. Zählt eine nicht überdachte Terrasse zur Grundfläche?
      Eine nicht überdachte Terrasse zählt in der Regel nicht vollständig zur Grundfläche. Allerdings können Teile der Terrasse angerechnet werden, wenn sie eine bauliche Anlage darstellt und die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinflusst. Die genaue Anrechenbarkeit hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Bebauungsplans und der Landesbauordnung ab.
    4. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung für ein bestimmtes Gebiet festlegt. Er enthält detaillierte Regelungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen, Dachformen und anderen baulichen Details. Der Bebauungsplan ist für alle Bauvorhaben in dem betreffenden Gebiet verbindlich.
    5. Was ist die Grundflächenzahl (GRZ)?
      Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überbaut werden darf. Sie wird als Dezimalzahl angegeben (z.B. GRZ 0,4) und bezieht sich auf die gesamte Grundstücksfläche. Die GRZ ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
    6. Was ist die Landesbauordnung (LBO)?
      Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen zu Bauanträgen, Bauausführung, Standsicherheit, Brandschutz und anderen baulichen Aspekten. Die LBO ist neben dem Bebauungsplan eine wichtige Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
    7. Wie finde ich heraus, ob meine Terrasse zur Grundfläche zählt?
      Um herauszufinden, ob Ihre Terrasse zur Grundfläche zählt, sollten Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes konsultieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an die zuständige Baubehörde oder einen Architekten zu wenden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
    8. Was passiert, wenn ich die Grundflächenzahl überschreite?
      Wenn Sie die Grundflächenzahl überschreiten, kann dies zur Ablehnung Ihres Bauantrags führen. In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt werden, dies ist jedoch von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es ist daher wichtig, die Grundflächenzahl bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens zu berücksichtigen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Genehmigungsfreie Terrassen
      Informationen zu Terrassengrößen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.
    • Überdachte Terrassen und Baurecht
      Regelungen für Terrassen mit Überdachung hinsichtlich Baugenehmigung und Abstandsflächen.
    • Grundflächenzahl im Detail
      Eine detaillierte Erklärung der Grundflächenzahl und ihrer Berechnung.
    • Bebauungsplan verstehen
      Wie man einen Bebauungsplan richtig liest und interpretiert.
    • Abstandsflächen bei Terrassen
      Welche Abstände zu Nachbargrundstücken bei Terrassen eingehalten werden müssen.
  2. BauNVO-Version: Relevantes Datum für Grundflächenberechnung

    Version der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Erstmal gibt es mehrere Fassungen der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))). Entscheidend, nach welcher Fassung der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) gerechnet werden muss, ist das Datum des Aufstellungsbeschlusses des B-Plans. Meistens steht auch drin, welche Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))) zu Grunde liegt.
    Ich nehme an, Ihre Frage bezieht sich auf die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.
    Hier im Forum haben wir eine ähnliche Frage schon mal besprochen.
    Eine Terrasse, die von einem Wohnraum aus erreicht werden kann, gehört zur Hauptnutzung, also zur sogenannten GRZAbk. 1. Gleiches gilt für die Hauseingangszuwegung. In Niedersachsen auch alle nicht untergeordneten Dachüberstände (die mehr als 50 cm vortreten).
    Um den Unterschied herauszustellen: Eine befestigte Fläche auf dem Grundstück, die nicht direkt vom Wohnraum aus begangen wird, z.B. um Wäsche zu trocken oder Mülltonnen abzustellen, gehört zu der Nebennutzung (GRZ II)
    Gruß
  3. Zusatzinfo: Link zu älterem Beitrag zur Terrassenberechnung

    hier
    hier noch ein Link zu einem älteren Beitrag
  4. GRZ-Berechnung Niedersachsen: Anrechnung von Wegeflächen

    Es gibbt eine schon einige Jahre alte ...
    sehr klare Regelung des zuständigen nds. Ministeriums, dass alle notwendigen Wegeflächen und sonstigen, nicht explizit im § 19 genannten Flächen zu 100 % zur GRZAbk. anzurechnen sind und NICHT mit 50 % (oder weniger laut Bebauungsplan) privilegiert werden.
    Da haben Sie die letzte Jahre wohl eher Glück gehabt.
    Das geht so weit, dass bei einem BVAbk., bei dem der Bauherr gar keine Terrasse pflastern will, eine solche fiktiv anzusetzen ist! Weil der Nachfolger ja oder Bauherr später ...
  5. BauNVO 1990: Terrassen und Hauseingänge als Hauptnutzung

    Hallo Andreas, ich hoffe "Du" ist OK, ich ...
    Hallo Andreas,
    ich hoffe "Du" ist OK, ich heiße Britta und ich war hier auch mal angemeldet ... aber Kennwort vergessen, sorry ...
    Ach, und klar nach der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) 1990 ...
    " Eine Terrasse, die von einem Wohnraum aus erreicht werden kann, gehört zur Hauptnutzung, also zur sogenannten GRZAbk. 1. Gleiches gilt für die Hauseingangszuwegung. In Niedersachsen auch alle nicht untergeordneten Dachüberstände (die mehr als 50 cm vortreten). "
    Wo könnte ich es nachlesen?
    Ich habe hier die Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Kommentar von Böddinghaus/Dieckmann, da wird diese Unterscheidung nicht getroffen.
    So generell wie Du es schreibst mit NS und Dachüberstände, kann ich nicht bestätigen ... ich habe mich jedoch schon mehrfach mit den damaligen Bezirksregierungen angelegt.
    liebe Grüße
    Britta
    • Name:
    • Britta
  6. Erfahrungsaustausch: Klare Vorschriften zur Grundflächenermittlung?

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer, Sie meinen wirklich es ...
    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
    Sie meinen wirklich es gibt klare Vorschriften? Leider nicht meine Erfahrung ...
    Und Sie meinen, ich habe Glück gehabt ... egal, ich sage da mal nichts zu ...
    Geben Sie mir bitte einen Link zu den "klaren Vorschriften" aus NS, wäre echt nett.
    Sie kenne ich noch von damals, lol ... der Mann mit den schlechten Umgangsformen ... nichts für Ungut, ok
    liebe Grüße
    Britta
    • Name:
    • Britta
  7. Dachüberstände in Niedersachsen: Anrechnung zur GRZ

    So wie Herr Dühlmeyer schreibt ...
    So wie Herr Dühlmeyer schreibt ist es.
    Nur wo man das alles nachlesen kann, ist jetzt etwas zu viel zu recherchieren. Aber das Thema war schon öfter hier.
    Geben Sie mal Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) in die Suche ein, da kommen sicher einige Beispiele.
    Bezüglich der Dachüberstände:
    Als untergeordnet gelten in Niedersachsen Dachüberstände von bis zu 50 cm Tiefe (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Entscheidung vom 09.02.1981). Dementsprechend darf ein Dachüberstand bis zu 50 cm in die Abstandsfläche ("Bauwich") hineinragen (§ 7 b Abs. 1 NBauO).
    Wenn ein Dachüberstand also mehr als 50 cm vorsteht, ist er auch bei der GRZAbk. zu berücksichtigen, da er eben nicht untergeordnet ist.
    Das gilt auch in anderen Bundesländern genauso für nicht untergeordnete Bauteile.
    Gruß
  8. Gerichtsurteil: Abstandsflächen und Dachüberstände in Niedersachsen

    Über Google komme ich nicht weiter, hatte einfach ...
    Über Google komme ich nicht weiter, hatte einfach gedacht, hier würde es jemanden geben, der etwas weiß ... egal ... ich schreibe einfach Bauaufsichtsbehörden in Deutschland an ...
    Nur kurz auf das angegebene Urteil: Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein ; Az. 6 OVG A 226/79 ; 2 VG A 150/78 ... Verkündet am 09.02.1981 durch Justizangestellter Heinke ... OK ... es liegt mir vor ... und bezieht sich auf Dachüberstände an den Giebelseiten nicht wie gedacht auf die Traufseiten ...
    Ich habe mir damals das Urteil von dem Gericht bestellt, gerade in Bezug auf die untergeordneten Bauteile in NS ... und, das immer wieder erwähnte Urteil bezieht sich überhaupt nicht auf diese Frage ... wie immer ein Behördenwitz
    Wer Interesse an dem Urteil hat ... ich faxe es gerne zu (17 Seiten )
    Ach, in Niedersachsen gibt es keine Abstandsflächen, obwohl es manche denken, sondern Grenzabstände und das ist schon was anderes ...
    liebe Grüße
    Britta
  9. Auskunft: Baugesetze und Auslegungsfragen in Bayern

    Hier in Bayern ...
    geben die Regierungen der Regierungsbezirke (bspw. Oberbayern) und vor allem die Oberste Baubehörde (des Bay. Staatsministeriums des Innern) bereitwillig Auskunft und nehmen zu Auslegungsfragen der Baugesetze Stellung.
    Soweit ich die hervorragende Arbeit der Architektenkammer NRW und BW kenne (im Gegensatz zu der in BY, dürften Sie auch bei Ihrer zuständigen AK dort entsprechende Beratung erhalten.
    Abgesehen davon ist § 19 (4) m.E. erstklassig klar lesbar. Entscheidender ist hier der Verweis auf das Landesrecht! => Regierungsbehörde.
  10. BauNVO § 19 (4): Unklare Regelung für offene Terrassen?

    Für mich ist die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 19 (4) ...
    Für mich ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 19 (4) überhaupt nicht eindeutig lesbar, in Bezug auf überdachte Terrassen usw. klar, aber in Bezug auf offene Terrassen ... nein, eine totale Informationslücke ... aber wie ich heute fleißig über Google gelesen habe, wohl nicht nur bei mir.
    3 exakte Vorgaben von Bauaufsichtsbehörden konnte ich finden, wobei die Stadt und der Kreis Güterloh eindeutig schreiben ; Terrassen gehören zu GRZAbk.  -  Flächen mit der Überschreitung ; Landkreis Lüneburg schreibt eindeutig: nein, die Flächen gehören zu der sogenannten GRZ I ... na, klasse
    Gerichtsurteile konnte ich nur über überdachte Terrassen finden ... interessiert mich daher nicht, aber was ich sehr interessant fand :
    Die Gerichte unterschreiten bei Terrassen, ob sich die Nutzung rein auf einen Nebenzweck beschränkt (dann Nebenanlage) oder auf die Erweiterung der Hauptnutzung.
    Wenn ich eine offene Terrasse unter diesem Gesichtspunkt betrachte, müsste sie eine Nebenanlage sein, da die Fläche in keinem Fall in die Wohnflächenberechnung mit eingeht, daher nicht zur Erweiterung der Hauptnutzung dient.
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist ein Bundesgesetz und dann muss die Auslegung und Einhaltung in der ganzen Bundesrepublik gleich sein.
    liebe Grüße
    Britta
  11. Terrassen: Keine privilegierten Nebenanlagen laut BauNVO § 20

    Dann solltest Du Dich fragen ...
    warum im § 20 die Terrassen NEBEN den Nebenanlagen zusätzlich erwähnt sind.
    Weil Sie eben keine priviligerten Nebenanlagen sind!
    Oder ruf doch mal im Ministerium an. Ich bin da bisher immer sehr kompetent und höflich beraten worden.
  12. GRZ I: Komplexität der Terrassenberechnung – Verwirrung bei Planern

    Ich frage mich noch viel mehr ...
    warum wird ein Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht gebracht, wenn es doch alles so einfach ist, wie Du schreibst? Jede Terrasse zählt zur Hauptnutzung ... also immer zur irgendwann erfundenen GRZAbk. I ... fertig und Schluss ... und für uns Planer eindeutig und verständlich, aber ... Verwirrungen überall ...
    Ja, die beim Ministerium sind furchtbar nett ... hast Du je etwas Schriftliches von denen bekommen, wenn Du ihnen eine Frage gestellt hast?
    Nein, ich fange bei dem schwächsten Glied an und der Sachbearbeiter, der mir jetzt diesen Brief geschrieben hat, soll mir alles ganz genau erklären ... ich will ja nicht dumm sterben ...
    Ach, vergessen: Das Wort privilegiert in Zusammenhang mit Nebenanlagen kennt meine Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) auch nicht, sorry
    liebe Grüße
    Britta
  13. Rechtsprechung: Auslegungssache der Baubehörden zur Terrassenfläche

    Es gibt keine Eindeutigkeit
    Soweit bin ich nun zumindest, es gibt keine eindeutige Rechtsprechung und es ist Auslegungssache der entsprechenden Baubehörden und inwieweit sowas Rechtsbestand hat ... ich werde weiter recherchieren ...
    Mal sehen, ob sich das Bundesministerium für meine Anfrage interessiert bzw. mir eine Antwort schreibt.
    Wenn man über die Schiene der älteren Baunutzungsverordnungen geht, wird die teilweise heutige Auslegung ziemlich schwammig, der § 19 Abs. 1  -  3 wurden nie verändert, der Text ist wortwörtlich identisch ... und in diesen älteren Bauordnungen wurde durch § 19 Abs. 4 eindeutig festgelegt, welche Flächen zu Abs. 1  -  3 zählen und welche nicht. Aber da in der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) 1990 nur der Abs. 4 überarbeitet wurde, ist es logisch, dass die Berechnung der Flächen gem. § 19 Abs. 1  -  3 sich zu früheren Verordnungen nicht geändert hat.
    Also können Terrassen nur zu den Flächen gem. § 19 Abs. 4 gehören, wenn die Flächen da überhaupt mitzurechnen sind ...
    Zumindest habe ich diese Übereinstimmung mit einigen Beamten erzielt, jedoch nur telefonisch ... aber das reicht mir nicht aus ...
    liebe Grüße
    Britta
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundflächenberechnung Terrasse: Was zählt zur Grundfläche nach BauNVOAbk.?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Grundflächenberechnung von nicht überdachten Terrassen gemäß § 19 BauNVO. Es herrscht Uneinigkeit über die Auslegung der Verordnung, insbesondere in Bezug auf offene Terrassen. Die Anrechnung von Wegeflächen zur GRZAbk. und die Rolle von Dachüberständen werden ebenfalls thematisiert. Unterschiedliche Auslegungen in verschiedenen Bundesländern und die Bedeutung von Gerichtsurteilen werden diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Fassung der BauNVO, nach der gerechnet werden muss, hängt vom Datum des Aufstellungsbeschlusses des B-Plans ab, wie im Beitrag BauNVO-Version: Relevantes Datum für Grundflächenberechnung erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: In Niedersachsen werden notwendige Wegeflächen und sonstige, nicht explizit in § 19 BauNVO genannte Flächen zu 100 % zur GRZ angerechnet, wie im Beitrag GRZ-Berechnung Niedersachsen: Anrechnung von Wegeflächen beschrieben.

    📊 Fakten: Dachüberstände bis zu 50 cm Tiefe gelten in Niedersachsen als untergeordnet und werden bei der GRZ-Berechnung möglicherweise anders behandelt, siehe Dachüberstände in Niedersachsen: Anrechnung zur GRZ.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Fachanwalt für Baurecht über die aktuelle Auslegung der BauNVO im jeweiligen Bundesland zu informieren. Beachten Sie auch den Beitrag Rechtsprechung: Auslegungssache der Baubehörden zur Terrassenfläche.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grundfläche, Baunutzungsverordnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletlager Wandstärke: 11,5 cm Gasbeton ausreichend? Vorschriften, Statik & Alternativen
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Holzhaus auf Stelzen aufstocken: Machbarkeit, Statik & Auflagen für Staffelgeschoss?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauen auf Hinterliegergrundstück in Berlin ohne Bebauungsplan: Auflagen, Abstände & Möglichkeiten?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen Anbau Doppelhaushälfte: Vorbescheid, Gebäudetiefe & Nachbarrecht?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - GRZ Berechnung: Wird ein Balkon angerechnet? Infos zu Baugenehmigung & GRZ Überschreitung
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachausbau vergrößern BW: Maximale Größe, Genehmigung & Kosten im Detail?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - GRZ Berechnung: Terrasse, Pflasterflächen – Wie Grundstücksgröße, Haus & Garage die Grundflächenzahl beeinflussen?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grundriss Bezeichnung "Anlage": Was bedeutet das? Bedeutung & Interpretation
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - GFZ Berechnung im OG: Gesamtfläche vs. Wohnfläche in Baden-Württemberg?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Traufhöhe Einfamilienhaus: Raumhöhe, Kniestock & Gelände – Was ist Standard?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundfläche, Baunutzungsverordnung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Grundfläche, Baunutzungsverordnung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundfläche, Baunutzungsverordnung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Grundfläche, Baunutzungsverordnung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Grundflächenberechnung nach § 19 BauNVO: Nicht überdachte Terrasse – Was zählt zur Grundfläche?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Grundfläche Terrasse: § 19 BauNVO einfach erklärt
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Grundfläche, Baunutzungsverordnung, BauNVO, Terrasse, Bebauungsplan, Niedersachsen, Baurecht
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼