Die Umstände:
Wir erwägen, mit meinen Eltern eine Hofstelle im Außenbereich zu kaufen. Die zwei bestehenden Wohneinheiten (s.u.) sollen von uns bezogen werden und eine Umnutzung zu drei weiteren Wohneinheiten beantragt werden. Landwirtschaftlicher Betrieb soll nicht mehr stattfinden.
Lage:
- NRW
- Im Außenbereich, Stadtnähe (750 m zum nächsten innerstädtischen Baugebiet)
- In Landschafts- und (vermutlich) Wasserschutzgebiet
Derzeitiger Status:
- Gepachteter Vollerwerbshof (Schweinemast)
- Die Pacht endet zum 31.10. dieses Jahres. Danach wird die Hofstelle vom Eigentümer über einen Makler verkauft.
Grundstücksgröße:
- Knapp über 1 ha (größtenteils Wiese, derzeit Pferdeweide)
Wesentliche Bebauung:
- Ein Fachwerk-Langhaus (zur Hälfte Betriebsleiterwohnung, zweite Hälfte genutzt zur Schweinemast)
- Ein Altenteiler-Haus
- Ein Anbau am Langhaus (50er Jahre, Klinker) und eine alte Backstein-Remise, ebenfalls beide genutzt zur Schweinemast
- Ein recht neuer (Ende 1997 erbauter) Schweinemaststall (800 m²), der aber voraussichtlich getrennt veräußert wird.
Geplante Umnutzung:
- Zweite Hälfte Fachwerk-Langhaus => Wohneinheit
- Anbau und Backstein-Remise => je eine Wohneinheit
Fragen:
- Laut dem Makler muss noch dieses Jahr eine qualifizierte Bauvoranfrage zur Umnutzung durch den Käufer eingereicht werden. Hat das Auslaufen der Aussetzung der 7-Jahres-Frist am 31.12.2008 hier überhaupt eine Relevanz (alle Gebäude werden derzeit noch vom Vollerwerbs-Landwirt landwirtschaftlich genutzt)?
Wenn nicht, dann könnte ein Umnutzungsantrag doch auch später noch erfolgen, also in spätestens 7 Jahren, oder?
- Ist eine Umnutzung durch einen privaten Käufer (Nicht-Landwirt) überhaupt möglich? In § 35 ist m.E. keine derartige Einschränkung zu finden, aber der Beitrag
- https://bau.net/forum/planung/13393.php
- Hat die Grundstücksgröße von über 1 ha eine irgendeine Auswirkung?
Unser Steuerberater hat zu Bedenken gegeben, dass die Hofstelle evtl. als landwirtschaftlicher Betrieb gesehen wird, was einige Konsequenzen bzgl. Betriebs- versus Privatvermögen, landw. Berufsgenossenschaftsbeiträgen etc. mit sich bringen könnte.
- Nach unserem Kenntnisstand ist der Maststall, auch wenn er getrennt verkauft wird, baurechtlich immer noch ein Teil der Hofstelle. Insofern würden wir dem spätere Eigentümer wohl immer "verbunden bleiben", was baubezogene Themen angeht.
Daher die Frage: ist eine Umnutzung des Stalls grundsätzlich möglich (evtl. sogar in Wohneinheiten), auch wenn er nach dem 27.08.1996 erbaut wurde (ein Datum, auf das ich mehrfach gestoßen bin, aber nicht weiß, ob es noch von Belang ist)?