Genehmigungsfreistellung nach §67 vs. Baugenehmigung §75: Was tun bei Carport-Bau in NRW?
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Genehmigungsfreistellung nach §67 vs. Baugenehmigung §75: Was tun bei Carport-Bau in NRW?

Hallo, wir bauen in Datteln, Kreis RE, NRW ein Carport auf der Grundstücksgrenze. Identisch mit dem existierenden Grenzcarport des Nachbarn also gleiche Länge usw. Ein bekannter (Architekt) hat die Sache kurz überflogen und uns den Antrag gemäß § 75 ausgefüllt (unterschrieben habe nur ich als Entwurfsverfasser, Bauherr usw.
Eingereicht also nur eine einfache Bauzeichnung ohne Statik, Lageplanzeichnung, Bauliche Nutzung und Erhebungsbogen für die Baustatistik.
Nun haben wir innerhalb einer Woche direkt eine Baugenehmigung erhalten obwohl wir diese gar nicht beantragt haben. Unserer Vermutung ist dass die Stadt natürlich alles an Geld mitnimmt was sie bekommen kann aber ist das so rechtens? Da wir in drei Wochen bauen wollen werden wir wohl die 100 € zahlen aber gemäß Landesbauordnung ist diese Baugenehmigung nicht nötig da ja auch ein Bebauungsplan existiert den wir zu 100 % einhalten.
Nun meine Frage ob unsere Vorgehensweise so okay ist:
Das ganze Gedöns mit den Bauanzeigen (Beginn, Welcher Vermessungsingenieur hat abgesteckt, Bauleiter usw.) werden wir nicht zurückschicken. Auch kein Baustellenschild usw. anbringen. Stattdessen werden wir nach Ablauf der Frist von 4 Wochen (plus zwei zusätzliche Reservewochen) das Carport bauen und ggf. nach Fertigstellung eine Fertigstellungsanzeige an die Stadt schicken (auf eigenem Briefbogen, nicht das Originaldokument)
Falls es später Stress gibt werden wir behaupten dass wir die Baugenehmigung nicht erhalten haben (lag eh neben dem Briefkasten statt darin) und ordnungsgemäß nach Ablauf der Mitteilungsfrist davon ausgegangen sind dass wir loslegen können. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist dann u.a. dass uns der ganze Papierkram erspart bleibt, die Bau BG sich meldet (viele Freunde werden beim Bau des Carports helfen) und vorher ja niemand weiß dass wir schon bauen und es demnach auch keine Begehungen gibt. Im Optimalfall sparen wir uns dadurch ja auch einiges an Geld und Gebühren für Bauzustandsbesichtigung der abschließenden Fertigstellung, Bauüberwachung, Eimessung usw.
Ist das in dieser Form wohl denkbar oder sollen wir sicherhaltshalber in jedem Fall erst einmal der Baugenehmigung widersprechen? Würden wir aber nur sehr ungern weil sich das Ganze Vorhaben dann ja um Monate verzögern würde : (
Sonnige Grüße,
Michael Weiß.
  • Name:
  • M. Weiß
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    Ich verstehe, dass Sie für Ihr Carport eine Genehmigungsfreistellung nach § 67 der Landesbauordnung (BauO NRW) beantragt haben, aber stattdessen eine Baugenehmigung nach § 75 erhalten haben. Das kann verschiedene Gründe haben.

    Mögliche Ursachen könnten sein, dass Ihr Bauvorhaben doch nicht alle Kriterien für eine Genehmigungsfreistellung erfüllt, beispielsweise aufgrund von Abweichungen vom Bebauungsplan oder anderen baurechtlichen Vorschriften. Es ist auch möglich, dass die Stadt Datteln eine andere Rechtsauffassung vertritt oder zusätzliche Unterlagen benötigt.

    Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Datteln in Verbindung zu setzen und die Gründe für die Baugenehmigung zu erfragen. Klären Sie, welche Unterlagen noch benötigt werden oder welche Änderungen am Bauvorhaben erforderlich sind, um eine Genehmigungsfreistellung zu erreichen. Ein Gespräch mit dem Architekten kann ebenfalls hilfreich sein, um die Situation zu bewerten.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde auf und klären Sie die Diskrepanz zwischen Genehmigungsfreistellung und Baugenehmigung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Genehmigungsfreistellung
    Die Genehmigungsfreistellung ist ein Verfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben ohne vorherige Baugenehmigung errichtet werden dürfen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies soll das Bauen vereinfachen und beschleunigen. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, BauO NRW.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die vor Baubeginn eingeholt werden muss. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Genehmigungsfreistellung, Bauanzeige, BauO NRW.
    Landesbauordnung (BauO NRW)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für das Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt. Sie enthält Bestimmungen über z.B. die Anforderungen an Bauwerke, die Baugenehmigung und die Bauüberwachung. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung.
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über z.B. die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und die Dachform. Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung.
    Bauanzeige
    Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben der Baubehörde lediglich angezeigt werden müssen, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Verwandte Begriffe: Genehmigungsfreistellung, Baugenehmigung, BauO NRW.
    Bauliche Nutzung
    Die bauliche Nutzung beschreibt die Art und Weise, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Sie wird im Bebauungsplan oder in der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) festgelegt. Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, BauNVO, Wohngebiet, Gewerbegebiet.
    Statik
    Die Statik (Standsicherheitsnachweis) ist ein rechnerischer Nachweis, der die Tragfähigkeit und Standsicherheit eines Bauwerks belegt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen. Verwandte Begriffe: Standsicherheit, Tragwerksplanung, Baustatik.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW?
      Die Genehmigungsfreistellung bedeutet, dass bestimmte Bauvorhaben unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ohne vorherige Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Dies soll das Bauen vereinfachen und beschleunigen. Allerdings müssen die einschlägigen Vorschriften, wie z.B. der Bebauungsplan, eingehalten werden.
    2. Was bedeutet Baugenehmigung nach § 75 BauO NRW?
      Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die vor Baubeginn eingeholt werden muss. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Bauherr muss Bauzeichnungen, Statik und andere erforderliche Unterlagen einreichen.
    3. Warum wurde mein Antrag auf Genehmigungsfreistellung abgelehnt?
      Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. Abweichungen vom Bebauungsplan, fehlende Unterlagen oder eine andere Rechtsauffassung der Baubehörde. Es ist wichtig, die genauen Gründe bei der Behörde zu erfragen.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für eine Baugenehmigung?
      In der Regel sind Bauzeichnungen, ein Lageplan, eine Baubeschreibung, ein Standsicherheitsnachweis (Statik) und ggf. weitere Gutachten (z.B. Schallschutz, Brandschutz) erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Bauvorhaben und Kommune variieren.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann die Baubehörde den Rückbau des Bauwerks anordnen.
    6. Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung zu erhalten?
      Die Bearbeitungsdauer für eine Baugenehmigung kann je nach Kommune und Komplexität des Bauvorhabens variieren. In der Regel sollte man mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    7. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über z.B. die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe und die Dachform.
    8. Was ist die Landesbauordnung (BauO NRW)?
      Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für das Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt. Sie enthält Bestimmungen über z.B. die Anforderungen an Bauwerke, die Baugenehmigung und die Bauüberwachung.

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  2. §67 Freistellungsverfahren: Beschleunigte Baugenehmigung in NRW

    Vermutlich ist es
    so gelaufen:
    Ihr Architekt hat nach § 67 "Freistellungsverfahren" beantragt und auf dem entsprechenden Vordruck die vorzeitige Genehmigung beantragt. (Sie haben an der Stelle unterschrieben).
    Dies führt dazu, dass die Behörde (wie bei Ihnen auch geschehen) innerhalb 1 Woche den Bescheid ausstellt und Sie die 4-Wochenfrist nicht abwarten müssen. Für diese beschleunigte Abwicklung wird ie Gebühr von 100 € erhoben.
    Es geht also bei den 100,- € nicht um die Genehmigung, sondern um die Verkürzung der Bearbeitung.
    • Name:
    • M.P.
  3. Freistellungsverfahren: Papierkram-Pflichten gemäß Bauordnung

    Nachtrag
    Den Papierkram müssen Sie auch im Freistellungsverfahren einhalten.
    • Name:
    • M.P.
  4. NRW Carport: Beschleunigte Abwicklung ohne Unterschrift möglich?

    Das seltsame ist ...
    Das seltsame ist dass wir die beschleunigte Abwicklung explizit nicht unterschrieben hatten ...
    Muss man wirklich den gesamten Papierkram wie bei einer Baugenehmigung einhalten?! Haben die Nachbarn damals nicht getan. Nur eine Mitteilung als sie fertig waren. Kam noch nicht mal jemand raus und irgendwann war deren Carport plötzlich in den Lageplänen verzeichnet (ohne dass die dafür einen Vermesser bezahlen mussten)
  5. BauO NW §67: Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige Pflicht!

    Der
    "Papierkram" ist im § 67 (Freistellungsverfahren) der BauO NW aufgeführt.
    Danach müssen Sie u.a. nach § 67 (4) 1 Woche vor Baubeginn die Baubeginnsanzeige ans Bauamt schicken. Gleiches gilt für die Fertigstellungsanzeige nach Beendigung des Bauvorhabens. I.d.R. finden bei Bauvorhaben die im Freistellungsverfahren durchgeführt werden, keine Bauabnahmen durch das Bauamt statt.
    Einfach mal nach BauO NW § 67 googlen.
    • Name:
    • M.P.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Carport-Bau in NRW: Genehmigungsfreistellung vs. Baugenehmigung nach LBOAbk.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Unterschiede zwischen Genehmigungsfreistellung nach §67 und Baugenehmigung nach §75 der Landesbauordnung NRW beim Carport-Bau. Ein Architekt hat einen Antrag gemäß §75 gestellt, obwohl eine Genehmigungsfreistellung in Frage kam. Es wird diskutiert, ob der gesamte Papierkram einer Baugenehmigung auch im Freistellungsverfahren anfällt und welche Fristen einzuhalten sind. Die Nachbarn haben damals nur eine Mitteilung gemacht, was Fragen aufwirft.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Auch im Freistellungsverfahren sind bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten, wie im Beitrag Freistellungsverfahren: Papierkram-Pflichten gemäß Bauordnung erläutert wird. Dies beinhaltet unter anderem die Einhaltung von Fristen und das Einreichen von Unterlagen.

    ✅ Zusatzinfo: Eine beschleunigte Abwicklung der Baugenehmigung ist möglich, wie im Beitrag §67 Freistellungsverfahren: Beschleunigte Baugenehmigung in NRW beschrieben, jedoch müssen die entsprechenden Vordrucke korrekt ausgefüllt und unterschrieben sein. Es ist wichtig zu prüfen, ob dies im vorliegenden Fall geschehen ist.

    📊 Fakten/Zahlen: Gemäß §67 der Bauordnung NRW (BauO NW) sind bestimmte Anzeigen (Baubeginnsanzeige, Fertigstellungsanzeige) einzureichen, wie im Beitrag BauO NW §67: Baubeginnsanzeige und Fertigstellungsanzeige Pflicht! dargelegt wird. Diese sind eine Woche vor Baubeginn bzw. nach Beendigung des Bauvorhabens an das Bauamt zu schicken.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Architekten, ob tatsächlich ein Freistellungsverfahren nach §67 oder eine Baugenehmigung nach §75 beantragt wurde. Prüfen Sie die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der Fristen. Beachten Sie die Hinweise zur Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige gemäß BauO NW.

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