Praxis vom Wohnbereich trennen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Praxis vom Wohnbereich trennen?

Hallo,
ich plane ein Einfamilienhaus mit integrierter Arztpraxis. Die Praxis muss ja einen eigenen Eingang haben und vom Rest des Hauses getrennt sein. Ist es dennoch möglich, wenn sich die Praxis im EGAbk. befindet (mit eigenem Eingang) im OGAbk. (wo die Kinderzimmer sind) eine Galerie zu haben? Das OG hat ebenfalls einen eigenen Eingang, es existiert dann nur ein Spalt (ca. 50-100 cm) den Flur entlang. Also ein durchlaufender Luftraum.
Ist das erlaubt?
  • Name:
  • Doris
  1. Trotz gutem räumlichem Vorstellungsvermögen ...

    Werte Fragestellerin
    fehlt mir hier das Bild vorm geistigen Auge ;-).
    Hab ich richtig geraten, dass man vom OGAbk. aus in Teile der Praxis blicken kann?
    Wenn ja in welche?
    Grundsätzlich könnte das Schwierigkeiten geben, ja. Wenn die Teile steuerlich als abgeschlossen gelten müssen sowieso. Ebenso problematisch könnte die Arbeitsstättenverordnung und Hygiene sein.
  2. Ja, man könnte theoretisch, wenn man sich über ...

    Ja, man könnte theoretisch, wenn man sich über das Geländer im OGAbk. beugt, in den Warteflur der Praxis sehen, also auf keinen Fall in den Behandlungsraum. Ich dachte mir schon, dass es damit Probleme gibt. Es ist nur so, dass die Praxis in den nächsten Jahren erstmal nicht genutzt werden sollte (wäre dann Gästebereich und Hobbyraum), deswegen wollte ich es einigermaßen wohnlich integrieren. Aber das geht ja dann wohl nicht ...
  3. Man kann

    aber problemlos eine Tür bzw. Durchgang vom Wohnbereich in die "Praxis" einbauen und später ggf. zumauern.
  4. Oder ...

    dann Geländer gegen Glasfront austauschen. Damit wäre die Abgeschlossenheit gegeben. Blickdicht muss die nämlich nicht sein. Und wahrscheinlich finden's die Patienten spannend, ob da nicht mal einer langgeht ;-)).
  5. Das mit der Glasfront wäre machbar, aber vermutlich ...

    Das mit der Glasfront wäre machbar, aber vermutlich zu teuer ...
    Schade, dann wird es wohl keine Galerie, es sei denn, mir fällt noch was zur Trennung ein.
    Was wäre denn, wenn es im EGAbk. dann den Behandlungsraum, ein Wartezimmer und ein Bad gibt, alles mit dem Flur verbunden, und der Flur aber weiterhin nach oben offen wäre? Aber man vom Warteraum direkt in den Behandlungsraum gehen könnte, kann man dann sagen, dass die Praxis praktisch erst ab der Tür zum Warteraum gilt?
    Also drei Räume in Abfolge: Warteraum, Behandlung und Bad, und davor ein Flur, der im Luftraum praktisch die Galerie aus dem OGAbk. über sich hat. Also wieder mit einem kleinen Spalt. Ich hoffe, man versteht mich :-)
  6. noch eine Frage dazu: Ich glaube mit der ...

    noch eine Frage dazu:
    Ich glaube mit der oben genannten Lösung wäre die Praxis machbar, allerdings hat der Behandlungsraum (da er ja erstmal als Spielraum für die Kinder genutzt würde) eine große Glasfront zum Garten hin. Ist das OK, man könnte ja Gardinen aufhängen. Es geht übrigens nicht um eine Praxis, wo man sich ausziehen muss, ist nur Psychiater ...
  7. Ich will ja nicht rumulken ...

    aber braucht nicht auch der Psychiater einen Archie, der das Ganze vernünftig durchplant?
    Nur so mit Körper und Geist, geht das Ganze bestimmt in die Hose!
  8. Ja, braucht er! Ich bin aber fast schon ...

    Ja, braucht er!
    Ich bin aber fast schon Architekt, habe leider nur noch keine Bauvorlageberechtigung (leider die 2 Jahre noch nicht voll), d.h. ich plane das Haus erstmal, und auf der Basis dieses Entwurfes suchen sie sich einen richtigen Architekt, oder ich mache es in Kooperation mit einem Büro.
    Alleine kann ich es ja leider noch nicht :-)
  9. Nicht böse sein ...

    aber das scheint ja ganz gut zu sein (mit der fehlenden Berechtigung).
    Die Fragen wären für einen Psychater i.O. Aber für eine (n) Architekt, die/der bedauert, die Bauvorlageberechtigung noch nicht zu haben, naja ich weiß nicht.
    Nicht, das ich Nichttwissen anprangere. Nur das Bedauern stört mich!
  10. Aga Aga einen habe ich noch

    Hallo und guten Morgen Doris,
    das mit Abtrennung und Glas und so weiter ist alles Recht und Gut, ABER was ist mit dem vorbeugenden Brandschutz? Im Normalfall muss ein Gewerbeteil vom Wohnteil brandschutztechnisch getrennt sein. Also wenn Verglasung, dann in G30 nicht vergessen.
    Gruß aus Baden

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