Baugesuch abgelehnt: Was tun? Gründe, Alternativen & Kosten bei Ablehnung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baugesuch abgelehnt: Was tun? Gründe, Alternativen & Kosten bei Ablehnung?
Wir beabsichtigen, unser Haus aufzustocken. Uns wurde ein Unternehmen empfohlen, der sich auf Haussanierungen spezialisiert hat. Er bat uns an, sich um das Baugesuch mit Hilfe seines Architekten zu kümmern. Inzwischen würde das Baugesuch von der Stadt abgelehnt, weil es in einigen Dingen vom Bebauungsplan abweicht. Nach der Ablehnung stellte sich heraus, dass dem Architekt der Bebauungsplan gar nicht vorlag, er also aufs gerade Wohl den Plan zeichnete, ohne die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Die Rechnung haben wir leider schon gezahlt, ca. 1000,- € ohne Lageplan.
Haben wir im nachhinein noch eine Möglichkeit, den Architekten zu belangen, bzw. zumindest ein korrektes Baugesuch von ihm zu bekommen?
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Ein abgelehntes Baugesuch ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Ich empfehle Ihnen, zunächst die Ablehnungsbegründung der Baubehörde genau zu prüfen. Oft liegt es an Verstößen gegen den Bebauungsplan oder andere Bauvorschriften.
Mögliche Gründe für die Ablehnung:
- Verstoß gegen den Bebauungsplan: Die geplante Aufstockung entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. hinsichtlich Gebäudehöhe, Dachform oder Abstandsflächen).
- Fehlende Unterlagen: Das Baugesuch ist unvollständig oder enthält fehlerhafte Angaben.
- Nichteinhaltung von Bauvorschriften: Die geplante Aufstockung entspricht nicht den geltenden Bauvorschriften (z.B. hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz oder Wärmeschutz).
Nächste Schritte:
- Gespräch mit dem Architekten: Besprechen Sie die Ablehnungsgründe mit Ihrem Architekten und lassen Sie ihn prüfen, ob die Mängel behoben werden können.
- Einspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen.
- Alternativen prüfen: Wenn die geplante Aufstockung nicht genehmigungsfähig ist, prüfen Sie alternative Lösungen (z.B. eine kleinere Aufstockung oder eine andere Bauweise).
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Erfolgsaussichten bei einem Einspruch zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und dient der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Bauleitplanung.
- Baugesuch
- Ein Baugesuch (auch Bauantrag genannt) ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Er muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und enthält alle erforderlichen Unterlagen, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauordnung.
- Abstandsfläche
- Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen, um eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsflächen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Baulinie.
- Lageplan
- Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Baugrundstücks und seiner Umgebung. Er enthält Angaben über die Grundstücksgrenzen, die vorhandenen Gebäude, die geplanten Neubauten, die Abstandsflächen und die Zuwegungen. Verwandte Begriffe: Katasterplan, Bauzeichnung, Vermessungsplan.
- Baulast
- Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie kann z.B. die Nutzung des Grundstücks einschränken oder die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen untersagen. Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen. Er erstellt Baupläne, überwacht die Bauausführung und berät Bauherren in allen Fragen des Bauens. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Innenarchitekt.
- Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer anderen baulichen Anlage. Sie wird von der zuständigen Baubehörde erteilt, wenn das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Bauordnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet), die Bebauungsdichte, die Gebäudehöhe, die Dachform und die Abstandsflächen. - Was kann ich tun, wenn mein Baugesuch abgelehnt wurde?
Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Baurecht beraten. Alternativ können Sie Ihr Bauvorhaben anpassen und ein neues Baugesuch einreichen. - Welche Kosten entstehen bei einem abgelehnten Baugesuch?
Auch bei einem abgelehnten Baugesuch fallen Kosten für die Planung, die Erstellung der Bauantragsunterlagen und eventuell für die Beratung durch einen Architekten oder Anwalt an. Diese Kosten sind in der Regel nicht erstattungsfähig. - Wie lange dauert es, bis ein Baugesuch bearbeitet wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Baugesuchs ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie kann mehrere Wochen oder sogar Monate betragen. - Kann ich auch ohne Baugesuch bauen?
In bestimmten Fällen ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei. Dies ist jedoch von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder einem Architekten. - Was ist eine Abstandsfläche?
Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben (z.B. Lärm, Schatten). - Was ist ein Lageplan?
Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Baugrundstücks und seiner Umgebung. Er enthält Angaben über die Grundstücksgrenzen, die vorhandenen Gebäude, die geplanten Neubauten, die Abstandsflächen und die Zuwegungen. - Was bedeutet Baulast?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie kann z.B. die Nutzung des Grundstücks einschränken oder die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen untersagen.
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Informationen zum Einspruchsverfahren und den Erfolgsaussichten. - Bebauungsplan verstehen
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Worauf Sie bei der Beauftragung eines Architekten achten sollten. - Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Welche Bauvorhaben ohne Baugenehmigung realisiert werden können. - Baurechtliche Beratung
Wann es sinnvoll ist, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
-
Architekt haftet: Mangelhafte Bauantragsplanung – Nachbesserung!
Der Architekt
schuldet Ihnen zwar keine Baugenehmigung, ist die von ihm erstellte Bauantragsplanung jedoch nicht genehmigungsfähig, weil die Vorgaben des B-Plans nicht berücksichtigt wurden, so ist sein Werk mangelhaft und Sie haben ein Recht auf kostenfreie Nachbesserung. -
Architektenpflicht: Genehmigungsfähige Bauplanung erforderlich
-
Architektenleistung: Anspruch auf genehmigungsfähigen Bauantrag
Architekt schuldet ...
ein mängelfreies Werk. Dies ist in diesem Fall ein genehmigungsfähiger Antrag (es sei denn, er hätte auf Ihren Wunsch hin anders als im Bebauungsplan vorgesehen geplant).
Der Architekt muss Ihnen also eine geänderte (= genehmigungsfähige) Planung erstellen.
Ist diese Planung so, dass Sie damit nichts anfangen können (zu klein, zu teuer usw.), haben Sie Anspruch auf Erstattung aller Kosten und der Architekt bestenfalls Anspruch auf Honorar für LPAbk. 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung). Denn danach spätestens wäre der Stand jetzt erreicht gewesen. -
Dank für Hinweise zur Ablehnung des Baugesuchs!
vielen Dank,
für Ihre Hinweise.
Bin gespannt, ob wir etwas erreichen.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baugesuch abgelehnt: Rechte und Pflichten bei Ablehnung
💡 Kernaussagen: Bei Ablehnung eines Baugesuchs aufgrund von Abweichungen vom Bebauungsplan (B-PlanAbk.) hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung durch den Architekten, sofern dieser eine mangelhafte Planung erstellt hat. Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung, es sei denn, es wurden abweichende Wünsche des Bauherrn berücksichtigt. Bei einer nicht nutzbaren, geänderten Planung können Kosten erstattet werden. Die Diskussion dreht sich um die Frage, inwieweit der Architekt für die Ablehnung haftet und welche Ansprüche der Bauherr geltend machen kann.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekt haftet: Mangelhafte Bauantragsplanung – Nachbesserung! hat der Bauherr ein Recht auf kostenfreie Nachbesserung, wenn die Bauantragsplanung aufgrund von Nichtbeachtung des B-Plans nicht genehmigungsfähig ist.
✅ Zusatzinfo: Es besteht ein Anspruch auf eine genehmigungsfähige Planung durch den Architekten, wie im Beitrag Architektenpflicht: Genehmigungsfähige Bauplanung erforderlich hervorgehoben wird. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Baurecht.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Architektenleistung: Anspruch auf genehmigungsfähigen Bauantrag wird der Anspruch auf Erstattung aller Kosten und des Honorars bei einer unbrauchbaren Planung erwähnt, was die finanziellen Aspekte der Bauplanung beleuchtet.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Architekten die Gründe für die Ablehnung des Baugesuchs und fordern Sie eine Nachbesserung der Planung. Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung, falls die geänderte Planung nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Dank für Hinweise zur Ablehnung des Baugesuchs! bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugesuch, Ablehnung, Bebauungsplan, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … BaugesuchEin Baugesuch ist ein Antrag auf Baugenehmigung, der bei der zuständigen Baubehörde …
- … eingereicht werden muss. Das Baugesuch enthält alle erforderlichen Unterlagen, um das geplante Bauvorhaben zu prüfen.Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauordnung. …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. …
- … Gebühr, die von der Gemeinde für die Prüfung und Genehmigung des Baugesuchs erhoben wird. Sie dient dazu, die Kosten der Gemeinde für die …
- … Bearbeitung des Baugesuchs zu decken.Verwandte Begriffe: Baugenehmigungsgebühr, Verwaltungsgebühr, Bearbeitungsgebühr. …
- … Welche Rolle spielt der Bebauungsplan beim Fertighausbau?Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Gebäuden …
- … Er enthält unter anderem Festsetzungen zu Gebäudehöhe, Abstandsflächen und Dachform. Der Bebauungsplan ist für alle Bauvorhaben bindend. …
- … Gebühr, die von der Gemeinde für die Prüfung und Genehmigung des Baugesuchs erhoben wird. Sie dient dazu, die Kosten der Gemeinde für die …
- … Bearbeitung des Baugesuchs zu decken. …
- … Was passiert, wenn der Architekt den Bebauungsplan falsch interpretiert?Wenn der Architekt den Bebauungsplan falsch interpretiert und …
- … kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann das Baugesuch abgelehnt werden oder das Haus muss nachträglich geändert werden. …
- … vom Vertrag zurücktreten, wenn das Baugesuch abgelehnt wird?Ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob die Ablehnung des Baugesuchs auf einer Fehlplanung des Architekten beruht …
- … Wer trägt die Kosten für die Fehlplanung des Architekten?Wer die Kosten für die Fehlplanung des Architekten trägt, …
- … hängt davon ab, wer den Architekten beauftragt hat und ob der Architekt seine Pflichten verletzt hat. In der Regel haftet der Architekt …
- … das Baugesuch abgelehnt wurde? …
- … Bebauungsplan ändernWie kann ein Bebauungsplan geändert werden? …
- … Fertighausvertrag Rücktritt: Architekten-Fehlplanung – Ihre Rechte …
- … 1776630904,/forum/architektur/10984.php,/forum/fertighaus/10673.php,/forum/fertighaus/10587.php,/forum/fertighaus/10380.php, …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar ohne Vertrag: Abrechnung von Beratung, Ortsterminen & Skizzen?
- … Architektenhonorar ohne Vertrag: Was ist erlaubt? …
- … Architektenhonorar ohne Vertrag? Erfahren Sie, welche Leistungen (Beratung, Ortstermine, Skizzen) …
- … Architektenhonorar, Honorar ohne Vertrag, Architektenrechnung, HOAIAbk., Bauberatung, Ortstermin, Architektenskizze, Kreisbaumeister …
- … Architektenrecht, Honorarrecht, …
- … Architektenhonorar ohne Vertrag: Abrechnung von Beratung, Ortsterminen & Skizzen? …
- … Um die Sachlage zu beurteilen haben wir einen Architekten hinzugezogen. …
- … Nach einer Kosteneinschätzung (mündlich) seitens des Architekten …
- … kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist die Honorarfrage komplex. Grundsätzlich kann ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag Honorar für erbrachte Leistungen verlangen, allerdings ist …
- … Grundlage der Honorarberechnung: Ohne vertragliche Vereinbarung gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) als Richtlinie. Allerdings muss der Architekt nachweisen, …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, insbesondere wenn keine vertragliche Vereinbarung vorliegt.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung …
- … fest, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.Verwandte Begriffe: Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Baugebiet …
- … Architektenkammer …
- … Die Architektenkammer ist eine berufsständische Organisation, die die Interessen der Architekt …
- … Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es kann entweder als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar vereinbart werden. Ohne vertragliche Vereinbarung dient die HOAIAbk. als Richtlinie für die Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Vergütung …
- … Architekten mit dem Bauherrn vor Ort, um die Gegebenheiten des Grundstücks …
- … Eine Handskizze ist eine einfache Zeichnung, die der Architekt anfertigt, um erste Ideen und Entwürfe zu visualisieren. Handskizzen können honorarpflichtig …
- … Frage: Kann ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag Honorar verlangen? …
- … Vertrag kann ein Architekt Honorar für erbrachte Leistungen verlangen. Die Durchsetzung ist jedoch schwieriger, da die Leistungen und deren Umfang nachgewiesen werden müssen. Die HOAIAbk. dient als Richtlinie für die Honorarberechnung. …
- … Frage: Was passiert, wenn die Rechnung des Architekten zu hoch erscheint? …
- … erscheint, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die einzelnen Positionen klären. Gegebenenfalls kann man die Rechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen lassen. …
- … Antwort: Die HOAI dient als Richtlinie für die Honorarberechnung, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Sie legt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Abhängigkeit von Schwierigkeitsgrad und Leistungsumfang fest. …
- … Honorarforderungen zu schützen, sollte man vorab einen schriftlichen Vertrag mit dem Architekten abschließen, in dem die Leistungen, der Umfang und das Honorar …
- … Frage: Was ist, wenn der Architekt Leistungen erbracht hat, die nicht beauftragt wurden? …
- … Antwort: Der Kreisbaumeister ist in erster Linie für die Einhaltung der Baunutzungsverordnung zuständig und kann bei baurechtlichen Fragen helfen. Bei Honorarstreitigkeiten ist er jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Hier sollte man sich an einen Anwalt für Baurecht oder die Architektenkammer wenden. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.): Aufbau und Anwendung …
- … Rechte und Pflichten von Architekten und Bauherren …
- … Welche Rechte und Pflichten haben Architekten …
- … Architektenrechnung: Honorar für erbrachte Leistungen …
- … Sie kostenlos? Ich finde es eher unverschämt sich darüber zu wundern, dass eine Rechnung gestellt wird. Sie haben ja offenbar die Leistung des Architekten auch dazu genutzt, eine Entscheidung zu finden. Das der …
- … Architekt sich auch für Sie Zeit genommen hat und an 2 Ortsterminen …
- … aber gegenteiliger Meinung sein. Ich würde minimal einen Vergleich mit dem Architekten suchen. Ein Anwalt holt sich bei Ihnen die Gelder, welche …
- … Sie eventuell beim Architekten einsparen . Persönlich sehe ich allerdings auf der Basis einer früheren Moral keinen Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Was ein Anwalt daraus macht ist allerdings eine andere Sache. Aber Vorsicht-Gerichte haben manchmal auch Fingerspitzengefühl und können ganz anders entscheiden. Dann haben Sie die Kosten vom Architekten und die Gerichtskosteen am Hals. …
- … Architektenhonorar: Angebot vs. …
- … Wir baten den Architekten um ein Angebot für den Ausbau eines …
- … ein Vorab-Baugesuch in Auftrag gegeben hätte, sicher, dann würde …
- … Honoraranspruch: Vertragliches Verhältnis zum Architekten …
- … Viele Architekten erbringen Akquisitionsleistungen, d.h. freiwillige Leistungen ohne Honorierung. Missverständnisse darüber, ob es sich um eine Akquisitionsleistung des Architekten oder um vertragliche Leistungen handelt, führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten. …
- … eine frühzeitige und schriftliche Klärung des Verhältnisses zwischen (potenziellem) Bauherrn und Architekten unumgänglich. …
- … (und auch keine Haftung!). Die bloße Entgegennahme von Plänen des Architekten durch den Bauherrn ist noch nicht die Annahme eines Vertrags-Angebotes; …
- … zu klären, ob ein Vertrag zustande gekommen ist und ob eine Ablehnung auch eine Verwertung seiner Leistung darstellt. …
- … Architektenleistungen: Moralische Aspekte der Honorierung …
- … ist eher, wie Sie moralisch mit dem Problem klarkommen! Anhand ihrer eigenen bereits vorliegenden Informationen ist die von Ihnen eingenommene Richtung doch klar- oder soll ich mich da so täuschen. Auf jeden Fall sehe ich nicht den geringsten Ansatz mal in eine HOAIAbk., Phase I, auch nur reingesehen zuhaben . Das könnte ja die Meinung des Architekten etwas unterstützen. Architekten sind übrigens keine Küchenverkäufer . …
- … Architekten beauftragen: Honorar für Vorabklärung …
- … sie können doch nicht einen Architekten beauftragen sich Ihr Problem anzuschauen und vorzuklären (Telefonate, Handskizze …
- … Es sei denn, der Architekt hätte Sie im Rahmen seiner Akquise unaufgefordert aufgesucht, um Ihnen einen …
- … Meine Meinung: Seien Sie fair und bezahlen den Architekten. …
- … Architektenhonorar: Angemessenheit bei Ortsterminen …
- … Problematik halte ich den genannten Betrag für äußerst angemessen (nicht dem Architekten gegenüber). …
- … Und das sage ich, obwohl ich weder Architekt bin …
- … Architektenhonorar: Stundensatz und Aufwandseinschätzung …
- … ich denke mal, der Architekt hat sich mindestens 10 Std. mit ihrem Problem beschäftigt und …
- … sie sind doch gut weggekommen ... da würde ich mich als Architekt auch nicht auf einen Vergleich einlassen. …
- … den der Architekt berechnet hat, durchaus niedrig angesetzt. sie sollten den Betrag schleunigst überweisen, bevor er es sich anders überlegt und lph1 komplett abrechnet ... …
- … @ Sv Weber: was haben sie denn naturgemäß gegen Architekten? …
- … Architektenauftrag: Honoraranspruch bei Sachklärung …
- … dieser Beitrag erübrigt sich wohl, da sie ja selber schreiben, das sie einen Architekten hinzugezogen haben, um die Sachlage zu klären. ein Auftrag …
- … liegt also offensichtlich vor. hoffentlich liest ihr Architekt hier mit! …
- … Architektenhonorar: Anerkennung trotz Vertragsauflösung …
- … Theoretisch könnten Sie ja seine Skizzen nehmen, dem nächsten Architekt als Ihre Idee verkaufen und diesen dann wiederum mit Leistungen beglücken …
- … * man, jetzt empfehle ich Architekten und nehme sie auch noch in Schutz :) ) * …
- … Architektenakquise: Herausforderungen und Honorierung …
- … um dies zu überprüfen, wurde der Architekt ja auch beauftragt. …
- … übrigens, si: Architekten haben es sicherlich …
- … Zahlungsmoral: Wertvorstellungen und Architektenhonorar …
- … Architektenhonorar: Abrechnung nach HOAIAbk. Leistungsphasen …
- … Interessant wäre zu erfahren, auf welcher Basis der Architekt hier seine Leistung abgerechnet hat. Gemäß HOAI wäre er, so …
- … das schwerste ist. Auf meinem Tisch landen auch gelegentlich Vorentwürfe anderer Architekten, die quasi als Akquise eingesammelt worden sind. Meine Empfehlung: Finger …
- … den Behörden über die generelle Bebaubarkeit und ein Angebot über eine Architektenleistung auf der Basis eines m² NFL gemäß Bauherrenwunsch oder grobe …
- … übergeben worden sind, die eine eigenständige geistige Leistung darstellen, ist es Architektenwerk und kostenpflichtig. …
- … Architektenhonorar: Zustimmung zu Vorrednern …
- … Architektenrechnung: Späte Rechnungsstellung üblich? …
- … zu der späten Rechnung: der Architekt muss ja erstmal wissen, wie sich das Projekt weiterentwickelt ... …
- … Architektenhonorar: Beispielhafte Abrechnung nach Aufwand …
- … Architektenhonorar: Umrechnung DM in Euro …
- … Architektenhonorar: Abrechnung LPH 1+2 nach HOAIAbk. …
- … Architektenwerk: Herausgabe nur gegen Quittung! …
- … und obendrein dummen Architekten! ;-) …
- … Nun, ich verfolge folgende Vorgehensweise, dass jegliche Herausgabe von irgendwelchem Papier mit sogenanntem Architektenwerk (auch Kostenaufstellungen, die über die Qualität 1 Stück Haus …
- … Diskussionskultur: Zurückhaltung im Architektenforum …
- … Zum zweiten: ich liebe Sarkasmus, Ironie und ähnliches, gegen Architekten habe ich auch nix, aber bitte bitte ein bisschen zurückhaltender …
- … Architekten-Automaten: Planrollen gegen Bezahlung? …
- … noch ein Gedanke: vielleicht sollten wir Architekten Automaten aufstellen, in denen wertvolle planrollen hinter panzerglas bereitliegen, …
- … Architektenhonorar: Abrechnung der Leistungsphasen …
- … Architektenleistungen: Unentgeltliche Vorentwürfe üblich? …
- … Architekten / Planungsfirmen gibt, welche Angebote gekoppelt …
- … Sollte ich verschiedenen Mitgliedern (Architekten) zu nahe …
- … nicht Architekten mit Küchenfachleuten gleichstellen. …
- … Architektenkosten: Aufklärungspflicht des Architekten …
- … Architektenforum: Wer zahlt bei Nichtzahlung? …
- … Architektenpläne: Nutzung durch andere Architekten? …
- … Molotow-Cocktails: Keine im Architektenforum! …
- … @Rossis Vorschlag ist natürlich super, die wertvollen Rollen mit Architektenwerk werden nach Leistungsphase in jeweils üblichen Planungsabschnitten in einmal bronzenfarbene …
- … Tussing: man wird zunehmend mit einem Unverständnis gegenüber dem Wert der Architektenleistung (Ich bin sogar schon allen erstes gefragt worden, was denn …
- … Chronologische Liste: Übersicht im Architektenforum …
- … Freiraumplanung: Bäume im Architektenforum …
- … Architekten vs. Ingenieure: Diskrepanz bei Bauvorhaben? …
- … Großer Meister, ich habe ebenfalls mit der Gruppe Architekten keine Probleme, einige Freunde von mir üben den Beruf …
- … es überhaupt hält oder in die Tat umgesetzt werden kann. Der Architekt ist der Künstler- der Ingenieur ein Techniker. Das meinte ich mit …
- … Architektenleistungen: Berufsbild und Aufgabenbereich …
- … Architektur hat zwar viel mit Kunst zu tun, aber ich glaube, sie wissen gar nicht, was ein Architekt leisten muss. sie haben völlig falsche Vorstellung von unserem berufsbild. …
- … Architekten sind diejenigen, die ein Gebäude entwerfen, konstruieren (Detaillieren bis ins …
- … mit denen ich zu tun habe. sicher gibt es auch einige Architekten, die visionen entwerfen, die für sie auf den ersten blick …
- … Architekten-Berufsbild: Klischees und Realität …
- … Ich kenne auch den Spruch: Nichts gegen Architekten ABER ... …
- … vom Berufsbild des Architekten als am besten erst mal sowieso nichtzubezahlender weil weil zu teurer Allround-Fachmann mit 24- h rundum - Ansprechbarkeit sowie einer für alles - und- nichts-Verantwortung und Zuständigkeit: (Planer, Weltverbesserer und Gutachter, Kindergärtern, Seelsorger, Rechtsanwalt, Steuerberater und Födermittelberater, Haushälter ( Frau Hänel, wieviel Geld habe ich noch? *quiek*) natürlich Projektsteuer, Finanzierer, Fulltime-Bauleiter- und Vermieter und Hausverwalter Frau Hänel, das Hauslich brennt nicht! ) dem, wenn er dann noch ausgerechnet irgendwann sich erlaubt noch irgendetwas von Architektur zu schwafeln, man nur mit leicht verdrehten Augen und …
- … folgen kann, kenne ich. Da hilft nur: Schulterschluss-Zähnezusammenbeißen und durch ... Architekten aller Länder vereinigt Euch! ;-) …
- … Architekten: Wahrnehmung und Realität im Bauwesen …
- … wahrlich exponierte Position des Architekten mitunter nicht optimal besetzt ist - …
- … aber mitunter sind auch Architekten in ähnlicher Situation ... …
- … Architektenhonorar ohne Vertrag: Abrechnung von Leistungen …
- … 1776624172,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php, …
- … forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11345.php, …
- … forum/architektur/11339.php …
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