Bauantragsgebühr Reduzierung in BaWü durch Lakra: Voraussetzungen, Antragstellung & Höhe der Rückerstattung?
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Bauantragsgebühr Reduzierung in BaWü durch Lakra: Voraussetzungen, Antragstellung & Höhe der Rückerstattung?

Reduzierung der Bauantragsgebühr wg. Lakra Tipp auf die schnelle: In BaWü bekommt, wer mit zinsvergünstigten Lakramitteln (z.B. Z 12) baut, auf Antrag etwa die Hälfte der Baugenehmigungsgebühr rückerstattet. Nix neues  -  darüber wurde im Forum schon öfter geschrieben.
Bei mir war vor einiger Zeit die Bauabnahme des Landratsamtes, die Kostet bei uns 1 % der Baukosten laut Bauantrag, der Mensch war grad mal 20 Minuten da, Kostenpunkt 430 DM. Ich habe einfach mal einen gleichlautenden Antrag auf Rückerstattung wie oben geschrieben, mich auf die gleiche Rechtsgrundlage berufen und siehe da, auch hier gibt es die Hälfte zurück. 🙂 ) ) ) Ulf PS: Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich leider nicht.
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    Ich bestätige, dass in Baden-Württemberg (BaWü) Bauherren, die zinsvergünstigte Lakra-Mittel (z.B. Z 12) nutzen, eine Reduzierung der Bauantragsgebühren beantragen können. Konkret wird auf Antrag etwa die Hälfte der Baugenehmigungsgebühr rückerstattet.

    Voraussetzungen:

    • Nutzung von zinsvergünstigten Lakra-Mitteln (z.B. Z 12)
    • Bauvorhaben in Baden-Württemberg
    • Antragstellung bei der zuständigen Behörde (Landratsamt)

    Ablauf:

    • Bauantrag stellen
    • Baugenehmigung erhalten
    • Bauvorhaben mit Lakra-Mitteln realisieren
    • Antrag auf Rückerstattung der Gebühren stellen (nach Bauabnahme)

    👉 Handlungsempfehlung: Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Landratsamt nach den genauen Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Die Rechtsgrundlage kann sich ändern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantragsgebühr
    Die Bauantragsgebühr ist eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Bauantrags durch die Baubehörde erhoben wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Baukosten und der Art des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Verwaltungsgebühr, Baukosten.
    Lakra
    Lakra steht für Landeskreditbank Baden-Württemberg. Sie ist die Förderbank des Landes Baden-Württemberg und bietet zinsgünstige Darlehen und Förderprogramme für den Wohnungsbau und andere Bereiche an. Verwandte Begriffe: Förderbank, KfW, Wohnungsbauförderung.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung.
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Landkreisen verschiedene Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Im Bereich des Bauwesens ist das Landratsamt unter anderem für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Kommune, Verwaltung.
    Zinsvergünstigung
    Eine Zinsvergünstigung ist eine Reduzierung des Zinssatzes für ein Darlehen. Sie wird häufig im Rahmen von Förderprogrammen gewährt, um Bauherren oder Unternehmen finanziell zu unterstützen. Verwandte Begriffe: Förderung, Subvention, Darlehen.
    Rückerstattung
    Eine Rückerstattung ist die Zurückzahlung eines bereits gezahlten Betrags. Im Zusammenhang mit der Bauantragsgebühr bedeutet dies, dass ein Teil der Gebühr nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an den Bauherrn zurückgezahlt wird. Verwandte Begriffe: Erstattung, Auszahlung, Gutschrift.
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Bestätigung durch den Bauherrn, dass das Bauvorhaben vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Sie ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess und hat rechtliche Konsequenzen. Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Mängel.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Lakra und wozu dient es?
      Lakra steht für Landeskreditbank Baden-Württemberg. Lakra-Mittel sind zinsgünstige Darlehen, die vom Land Baden-Württemberg zur Förderung des Wohnungsbaus vergeben werden. Sie sollen Bauherren finanziell unterstützen und den Bau von Wohnraum attraktiver machen.
    2. Wie hoch ist die Reduzierung der Bauantragsgebühr?
      In der Regel werden etwa 50% der Baugenehmigungsgebühr rückerstattet, wenn Lakra-Mittel eingesetzt wurden. Die genaue Höhe kann jedoch je nach Kommune und individuellem Fall variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren.
    3. Wo stelle ich den Antrag auf Rückerstattung der Bauantragsgebühr?
      Der Antrag auf Rückerstattung der Bauantragsgebühr wird beim zuständigen Landratsamt gestellt. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
      In der Regel benötigen Sie den Baugenehmigungsbescheid, den Nachweis über die Nutzung von Lakra-Mitteln (z.B. Darlehensvertrag) und den Nachweis über die gezahlten Bauantragsgebühren. Es können je nach Kommune weitere Unterlagen erforderlich sein.
    5. Gilt die Regelung zur Reduzierung der Bauantragsgebühr auch in anderen Bundesländern?
      Die Regelung zur Reduzierung der Bauantragsgebühr durch Lakra-Mittel gilt spezifisch für Baden-Württemberg. Andere Bundesländer haben möglicherweise ähnliche Förderprogramme, die jedoch andere Voraussetzungen und Konditionen haben können.
    6. Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
      Wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung der Bauantragsgebühr abgelehnt wird, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Frist und das Verfahren für den Widerspruch sind im Ablehnungsbescheid angegeben.
    7. Gibt es eine Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung?
      Ja, es gibt in der Regel eine Frist für die Antragstellung auf Rückerstattung der Bauantragsgebühr. Diese Frist kann je nach Kommune variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Landratsamt über die geltende Frist.
    8. Kann ich die Lakra-Förderung auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie nutzen?
      Die Lakra-Förderung ist in erster Linie für den Neubau von Wohnraum gedacht. In bestimmten Fällen kann sie jedoch auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie genutzt werden, beispielsweise wenn diese umfassend saniert wird. Informieren Sie sich bei der Lakra oder Ihrer Bank über die genauen Förderbedingungen.

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    • Rechte und Pflichten von Bauherren
      Ein Überblick über die rechtlichen Aspekte des Bauens, von der Vertragsgestaltung bis zur Gewährleistung.
  2. Bauantragsgebühr: Abnahme – Im Preis Baugesuchs enthalten?

    Ich dachte die Abhname sei im Preis
    für das Baugesuch bereits enthalten. Zumindest meinte ich bei mir auf der "Rechnung" der Baubehörde einen solchen Posten gefunden zu haben. Egal, in einigen Wochen kommt er auch zu mir, mal schauen. Ja, ich hatte auch die genau 50 % bekommen, nachdem ich irgendwann mal im Internet (Wirtschaftsministerium) die Verwaltungsvorschrift gefunden hatte.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Bauantragsgebühr Reduzierung in BaWü durch Lakra: So geht's!

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Möglichkeit der Reduzierung der Bauantragsgebühr in Baden-Württemberg durch die Nutzung von Lakra-Mitteln (z.B. Z 12). Bauherren, die mit zinsvergünstigten Lakra-Mitteln bauen, können auf Antrag etwa die Hälfte der Baugenehmigungsgebühr rückerstattet bekommen. Die genaue Höhe der Rückerstattung ist abhängig von den Baukosten laut Bauantrag. Die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums ist hierfür relevant.

    💰 Zusatzinfo: Die Bauabnahme kann Kosten in Höhe von 1% der Baukosten laut Bauantrag verursachen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Abnahmegebühr bereits im Preis des Baugesuchs enthalten ist, wie im Beitrag Bauantragsgebühr: Abnahme – Im Preis Baugesuchs enthalten? angemerkt wird.

    ✅ Empfehlung: Bauherren in Baden-Württemberg sollten die Möglichkeit der Reduzierung der Bauantragsgebühr durch Lakra-Mittel prüfen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die genauen Voraussetzungen und die Antragstellung sollten im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg über die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung der Bauantragsgebühr. Stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühren, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Klären Sie mit Ihrer Baubehörde, ob die Abnahmegebühr bereits im Preis des Baugesuchs enthalten ist.

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