Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker – Anrechnung nach §2 Berechnungsverordnung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Wohnflächenberechnung ist relevant für Baugenehmigungen, Verkauf und Vermietung. Die DIN 277 ist für Nutzflächen, nicht für Wohnflächen relevant. Die II. BV (Berechnungsverordnung) ist maßgeblich für die Wohnflächenermittlung. Balkone und Terrassen werden unterschiedlich angerechnet. Die genaue Quadratmeterzahl kann bei Förderungen oder Bauvorhaben mit Begrenzungen entscheidend sein.

⚠️ Wichtig/Achtung · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker – Anrechnung nach §2 Berechnungsverordnung?

Laut zweiter Berechnungsverordnung können bei der Berechnung der Wohnfläche Balkone und überdachte Freisitze bis zur Hälfte angerechnet werden. Wie ist das bei Terrassen (nicht überdacht)? Was genau ist ein Erker? Unser schlafzimmerfenster (EGAbk.) ist nicht in der Ebene der Außenwand, stattdessen gibt es in ca. 70 cm Höhe eine Betonplatte, die als gleichschenkliges Dreieck ca. 1 m aus der Außenwand herausragt. Auf den Schenkeln der Dreiecksplatte stehen zwei Fenster, sodass der Wohnraum ab 70 cm Höhe über Fußboden nach außen größer ist. Dieser dreieckige Anbau verläuft über die Fassade des ganzen Gebäudes nach oben. Ist dies ein Erker? Und kann die Fläche bei der Wohnflächenberechnung mitangesetzt werden?
  • Name:
  • J. Rein
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): Wohnfläche: Terrasse, Balkon, Erker korrekt berechnen

    Die zweite Berechnungsverordnung (II. BVAbk.) regelt die Anrechnung von Flächen bei der Wohnflächenberechnung. Hier eine kurze Übersicht:

    • Terrassen: Nicht überdachte Terrassen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise wenn die Terrasse einen besonderen Wohnwert hat und direkt an die Wohnung anschließt.
    • Balkone und überdachte Freisitze: Diese können bis zur Hälfte der Fläche angerechnet werden.
    • Erker: Ein Erker ist ein aus der Fassade hervortretender Baukörper, der über mehrere Geschosse geht und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Erker werden in der Regel voll zur Wohnfläche gezählt, sofern sie zum Wohnraum gehören.

    Ob ein Anbau als Erker gilt, hängt von seiner Bauweise und Funktion ab. Entscheidend ist, ob der Anbau fest mit dem Gebäude verbunden ist und zum Wohnraum gehört.

    👉 Handlungsempfehlung: Im Zweifelsfall sollten Sie einen Architekten oder Sachverständigen hinzuziehen, um die korrekte Wohnfläche berechnen zu lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek): Wohnfläche: Terrasse, Balkon, Erker korrekt berechnen

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV), die insbesondere bei der Ermittlung der Mietfläche oder der Fläche für Fördermittel relevant ist. Die beschriebene Konstruktion mit einer auskragenden Betonplatte und darauf aufgesetzten Fenstern entspricht nicht der typischen Definition eines Erkers, da ein Erker in der Regel ein geschlossener, überdachter und beheizter Vorbau ist, der über die gesamte Raumhöhe reicht. Die hier beschriebene dreieckige Platte in 70 cm Höhe stellt eher einen sogenannten "Fenstererker" oder eine Art "Sitznische" dar, die jedoch nicht die vollständige Raumhöhe umfasst.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Einstufung dieser Konstruktion als Erker könnte zu einer unzulässigen Vergrößerung der Wohnfläche führen, was bei Mietverträgen oder Förderanträgen zu rechtlichen Konsequenzen oder Rückforderungen führen kann. Die Gefahr besteht darin, dass die Fläche unterhalb der Betonplatte (bis 70 cm Höhe) nicht als Wohnfläche anrechenbar ist, da sie eine lichte Höhe von weniger als 1 Meter aufweist.

    ➕ Ergänzung: Nach der II. BV sind Flächen mit einer lichten Höhe unter 1 Meter grundsätzlich nicht als Wohnfläche anrechenbar. Die Fläche des dreieckigen Vorbaus oberhalb der Betonplatte könnte als Teil des Raumes gelten, jedoch nur, wenn die lichte Höhe mindestens 2 Meter beträgt. Terrassen (nicht überdacht) sind nach der II. BV in der Regel nicht als Wohnfläche anrechenbar, da sie nicht zu den "überdachten Freisitzen" zählen. Balkone und Loggien können dagegen bis zur Hälfte angerechnet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Aussage, dass Balkone und überdachte Freisitze bis zur Hälfte angerechnet werden können, ist korrekt. Die Unterscheidung zwischen Terrasse und Balkon ist hier entscheidend: Eine nicht überdachte Terrasse im Erdgeschoss ist in der Regel nicht anrechenbar, während ein Balkon im Obergeschoss anteilig berücksichtigt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die konkrete Konstruktion von einem Bausachverständigen oder einem Architekten vor Ort begutachten und vermessen. Dieser kann die exakte Anrechenbarkeit nach der II. BV oder der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFlV) bestimmen. Für die rechtssichere Berechnung der Wohnfläche, insbesondere bei Mietstreitigkeiten, ist ein fachliches Gutachten unerlässlich. Verlassen Sie sich nicht auf Laieneinschätzungen, da die Abgrenzung zwischen Erker, Nische und Vorbau komplex ist.

    KI-Analyse (Qwen): Wohnfläche: Terrasse, Balkon, Erker korrekt berechnen

    Die Frage betrifft die fachlich korrekte Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung (2. BerechV) zur Ermittlung der Wohnfläche gemäß §2 – insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Terrassen, Balkonen und Erkern, wobei die konkrete Bauausführung des sogenannten "dreieckigen Anbaus" entscheidend ist.

    ⚠️ Korrektur: Terrassen sind grundsätzlich nicht nach §2 Abs. 3 Nr. 2 2. BerechV anrechenbar – anders als Balkone oder überdachte Freisitze. Eine Anrechnung bis zur Hälfte gilt ausschließlich für überdachte, nutzbare Freisitze; unüberdachte Terrassen zählen gar nicht zur Wohnfläche, unabhängig von Nutzung oder Zugänglichkeit.

    ➕ Ergänzung: Ein Erker ist nach §2 Abs. 3 Nr. 3 2. BerechV ein nach außen vorspringender, überdachter und beheizbarer Raumteil, der in die Außenwand integriert ist und mindestens 1,50 m tief sowie mindestens 1,00 m breit sein muss – zudem muss er eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m aufweisen und über eine beheizbare, dauerhafte Verbindung zum Wohnraum verfügen.

    ⚠️ Korrektur: Der beschriebene "gleichschenklige dreieckige Anbau" mit einer Höhe von nur 70 cm über dem Fußboden und ohne nachweisbare Überdachung, Beheizung oder lichte Raumhöhe von ≥2,00 m erfüllt keine der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Erker – es handelt sich vielmehr um eine architektonische Gestaltungselement oder möglicherweise um eine Fensternische mit besonderer Konstruktion.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei einer technisch als Erker qualifizierbaren Konstruktion ist die Anrechnung nur bis zur Hälfte der Grundfläche zulässig – und nur, wenn der Erker beheizt ist und die lichte Höhe mindestens 2,00 m beträgt; bei lichter Höhe unter 2,00 m entfällt die Anrechnung vollständig.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Anrechnung von Terrassen oder nicht-erkerkonformen Baukörpern führt zu einer unzulässigen Überschätzung der Wohnfläche – dies birgt rechtliche Risiken bei Mietverträgen (z. B. Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnung) und bei Immobilienverkäufen (Haftung für unrichtige Angaben).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bausachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Immobilienwerte (§194 BauGBAbk.), der die konkrete Bauausführung vor Ort begutachtet und eine rechtskonforme Wohnflächenberechnung gemäß 2. BerechV erstellt – insbesondere zur Klärung der Überdachung, Beheizung, lichten Höhe und statischen Integration des dreieckigen Anbaus.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wohnfläche
    Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Nicht zur Wohnfläche zählen beispielsweise Keller, Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Wohnraum
    Balkon
    Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes herausragt und von einer Brüstung oder einem Geländer umgeben ist. Balkone dienen als Freiflächen und können zur Wohnfläche angerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Terrasse, Loggia, Freisitz
    Terrasse
    Eine Terrasse ist eine ebenerdige Fläche, die direkt an ein Gebäude anschließt und als Freifläche dient. Terrassen sind in der Regel nicht überdacht und können unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnfläche angerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Garten, Freisitz
    Erker
    Ein Erker ist ein aus der Fassade hervortretender Baukörper, der über mehrere Geschosse geht und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Erker erweitern den Wohnraum und werden in der Regel voll zur Wohnfläche gezählt.
    Verwandte Begriffe: Vorbau, Ausbau, Anbau
    Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
    Die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) ist eine deutsche Verordnung, die die Berechnung von Wohnflächen regelt. Sie legt fest, welche Flächen wie bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Wohnflächenverordnung (WoFlV), Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Wohnraum
    Wohnraum umfasst alle Räume, die zum Wohnen bestimmt sind, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Küche. Nicht zum Wohnraum zählen beispielsweise Keller, Dachböden und Garagen.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Aufenthaltsraum
    Anrechnung
    Die Anrechnung bezieht sich auf die Berücksichtigung von Flächen bei der Berechnung der Wohnfläche. Bestimmte Flächen, wie Balkone und Terrassen, werden nur teilweise oder gar nicht zur Wohnfläche angerechnet.
    Verwandte Begriffe: Berechnung, Bewertung, Ermittlung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden Terrassen bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
      Nicht überdachte Terrassen werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Ausnahmen bestehen, wenn die Terrasse einen besonderen Wohnwert hat und direkt an die Wohnung anschließt. Die genaue Anrechnung kann von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängen.
    2. Was zählt zur Wohnfläche?
      Zur Wohnfläche zählen die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung. Balkone, Terrassen und Keller zählen nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Wohnfläche.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einem Balkon und einer Terrasse?
      Ein Balkon ist eine Plattform, die aus der Fassade eines Gebäudes herausragt. Eine Terrasse ist eine ebenerdige Fläche, die direkt an das Gebäude anschließt. Balkone sind in der Regel überdacht, während Terrassen meist nicht überdacht sind.
    4. Wie werden Balkone bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
      Balkone und überdachte Freisitze können bis zur Hälfte ihrer Fläche zur Wohnfläche angerechnet werden. Die genaue Anrechnung hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und der Beschaffenheit des Balkons ab.
    5. Was ist ein Erker und wie wird er bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
      Ein Erker ist ein aus der Fassade hervortretender Baukörper, der über mehrere Geschosse geht und fest mit dem Gebäude verbunden ist. Erker werden in der Regel voll zur Wohnfläche gezählt, sofern sie zum Wohnraum gehören.
    6. Welche Rolle spielt die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) bei der Wohnflächenberechnung?
      Die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) regelt die Anrechnung von Flächen bei der Wohnflächenberechnung. Sie legt fest, welche Flächen wie bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden dürfen.
    7. Was ist bei der Wohnflächenberechnung zu beachten, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt?
      Bei Mietwohnungen ist die korrekte Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag wichtig. Eine falsche Angabe kann zu Mietminderungen führen. Daher sollte die Wohnfläche sorgfältig und nachvollziehbar berechnet werden.
    8. Wie finde ich einen Sachverständigen für Wohnflächenberechnung?
      Sachverständige für Wohnflächenberechnung finden Sie über Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Online-Portale für Sachverständige. Achten Sie auf eine Zertifizierung des Sachverständigen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
      Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnungen.
    • Mietminderung bei falscher Wohnflächenangabe
      Rechte des Mieters bei Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der Angabe im Mietvertrag.
    • Bebauungsplan und Wohnflächenberechnung
      Einfluss des Bebauungsplans auf die zulässige Wohnfläche.
    • Wohnflächenberechnung bei Dachgeschosswohnungen
      Besonderheiten bei der Berechnung der Wohnfläche unter Dachschrägen.
    • Sachverständigengutachten zur Wohnflächenberechnung
      Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der korrekten Wohnfläche.
  2. Wohnflächenberechnung: Wozu dient die genaue QM-Angabe?

    Wohnflächenberechnung
    Ich habe zwar keine Antwort, aber noch eine Frage dazu. Wozu dient die detaillierte Wohnflächenberechnung denn? Die genaue QM Angabe bei Vermietung wäre für mich der einzige Grund. Wo schlägt sich sonst die genaue QM-Fläche nieder? Sorry für die zusätzliche Frage, aber ich habe keine Ahnung.
    • Name:
    • Ulrich
  3. Wohnflächenberechnung: DIN dehnbar – Balkon entscheidend?

    z.B. für LAKRA
    denn bei bestimmten Kombinationen ist die m²-Zahl begrenzt. Bei uns z.B. 146 m². Und das kann es schon entscheidend sein, ob mit oder ohne Balkon. Mir wurde vom Architekt gesagt: diese DINAbk. ist sehr dehnbar. Man kann größer "rechnen". z.B. Vermietung, Verkauf. Dann zählt z.B. der Balkon zu 50 % dazu. Oder auch nicht. Kommt also drauf an was der "Auftraggeber" möchte. Und alles ist rechtlich korrekt. Halt eine "Gummi-DIN".
  4. Wohnflächenberechnung: Terrasse, Fensternische, Erker – Anrechnung

    Eine nicht überdachte Terrasse wird zu angerechnet Durch ...
    Eine nicht überdachte Terrasse wird zu 1/4 angerechnet. Durch die 70 cm Höhe ist dies eine Fensternische und wird nicht angerechnet. Für das darrüberliegende Gehschoss, wo die Nische bis auf dem Boden geht, kann man die wohl als Erker ansehen und fließt in die Berechnungen mit ein. Die Wohnflächenberechnung dient hauptsächlich für die Baugenehmigung (zulässige Geschossfläche), den Verkauf und sicher auch für die Vermietung. Eine Begrenzung ein m²-Zahl ist mir nur im Sozialbau bekannt. Zur Wohnflächenberechnung ist immer alles anzusetzen, auch der Balkon ... Eine DINAbk. hierfür kenne ich nicht, es wäre für mich aber mal interessant diese kennen zu lernen
  5. DIN 277: Wohnflächenberechnung – Vergleich, Begrenzung, Mindestgröße

    DIN
    Wohnflächenberechnung erfolgt nach DINAbk. 277.
    Quadratmeterangaben zum Vergleich der DM/m², Flächenbegrenzung im sozialen Wohnungsbau, Mindestgröße für KiZ 10 m² etc.
    Literatur dafür: schlüsselfertig und massiv bauen (muss ja nicht sein, aber Tipps gibt es da). Erhältlich von den Verbraucherzentralen, Kostenpunkt 25.-- DM, die sich lohnen.
    Zu bestellen auch über Internet. Kommt prompt. Es gibt noch mehr Literatur von VZ, will und darf wohl auch keine Werbung machen.
    Wir bauen danach. Heike
    • Name:
    • Heike
  6. II. BV statt DIN 277: Korrekte Wohnflächenermittlung erklärt!

    Foto von Helmuth Plecker

    Bitte, die Wohnfläche ermittelt sich nach ...
    Bitte, die Wohnfläche ermittelt sich nach nach DINAbk. 277? DAS stimmt überhaupt NICHT! Die Wohnfläche wurde früher nach der DIN 283 ermittelt, die aber ersatzlos gestrichen wurde. Heute ermittelt man die Wohnfläche nach der II. BVAbk.. Die Nutzflächen, Nebennutzflächen, Konstruktionsflächen etc. werden nach der DIN 277 ermittelt. Aber nicht die Wohnfläche.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wohnflächenberechnung: Terrasse, Balkon, Erker korrekt anrechnen

    💡 Kernaussagen: Die Wohnflächenberechnung ist relevant für Baugenehmigungen, Verkauf und Vermietung. Die DINAbk. 277 ist für Nutzflächen, nicht für Wohnflächen relevant. Die II. BVAbk. (Berechnungsverordnung) ist maßgeblich für die Wohnflächenermittlung. Balkone und Terrassen werden unterschiedlich angerechnet. Die genaue Quadratmeterzahl kann bei Förderungen oder Bauvorhaben mit Begrenzungen entscheidend sein.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut II. BV statt DIN 277: Korrekte Wohnflächenermittlung erklärt! erfolgt die Wohnflächenermittlung nicht nach DIN 277, sondern nach der II. BV. Die frühere DIN 283 ist nicht mehr gültig.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Eine nicht überdachte Terrasse wird zu 1/4 angerechnet, wie im Beitrag Wohnflächenberechnung: Terrasse, Fensternische, Erker – Anrechnung erläutert. Fensternischen werden in der Regel nicht angerechnet.

    📊 Fakten/Zahlen: Die genaue Wohnfläche kann entscheidend sein, wenn es um Flächenbegrenzungen geht, wie im Beitrag Wohnflächenberechnung: DIN dehnbar – Balkon entscheidend? erwähnt wird. Dies ist besonders bei bestimmten Förderprogrammen oder im sozialen Wohnungsbau relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die korrekte Anwendung der II. BV bei der Wohnflächenberechnung. Beachten Sie die unterschiedliche Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Erkern. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Architekten oder Bausachverständigen.

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