Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten, Notwendigkeit & Verantwortlichkeiten?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Kosten des Entwässerungsgesuchs im Rahmen eines Bauantrags aufkommen muss. Es wird deutlich, dass die vertragliche Vereinbarung mit der Baufirma entscheidend ist. Zudem spielen regionale Unterschiede in den Bauvorschriften und kommunalen Satzungen eine wichtige Rolle. Die Notwendigkeit einer gesicherten Erschließung, inklusive Abwasserentsorgung, wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten, Notwendigkeit & Verantwortlichkeiten?
Der beauftragte von der Baufirma Architekt (Bauplaner) meint aber, dass wir für die Baugenehmigung einen Entwässerungsgesuch benötigen. Dafür müssen wir ihm extra 700 € bezahlen. Der Enwässerungsgesuch wird laut seiner Aussage alle Abwasserleitungen im Haus und auf dem Grundstück beinhalten. Wir haben schon die fertige Grundrisse vom Architekt bekommen. Da sind keine Rohre oder Abwasserleitungen drin.
Meines Erachtens gehört der Entwässerungsgesuch in die Genehmigungsplanung und die Kosten müssen laut dem Vertrag von der Baufirma übernommen werden. Die Baufirma gibt aber diesbezüglich keine definitive Aussage und meint, dass wir die Sache mit dem Architekt untereinander klären müssen.
Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen?
Danke für Ihre mögliche Antworten.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Fehlendes oder fehlerhaftes Entwässerungsgesuch verhindert die Baugenehmigung – Einreichung ist zwingend erforderlich nach § 62a Landeswassergesetz BW und Anlage 12 der Bauordnung BW.
🔴 KRITISCH: Doppelte Beauftragung (Baufirma + Architekt) ohne vertragliche Klärung birgt konkrete Risiken für Mehrkosten und Haftung – sofortige schriftliche Abstimmung mit der Baufirma erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Der Entwässerungsplan ist kein bloßer „Zusatz“, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Fachplanungsdokument mit wasserrechtlicher Fachkunde – ausschließlich durch zertifizierte Wasserbauingenieure oder akkreditierte Planungsbüros erstellbar.
⚠️ WICHTIG: Die Vertragsformulierung „komplette Genehmigungs- und Werkplanung“ umfasst grundsätzlich alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen – eine vertragliche Ausnahme muss ausdrücklich benannt sein.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob das Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung ist, hängt stark von Ihrem Vertrag mit der Baufirma und den lokalen Bauvorschriften in Baden-Württemberg ab.
Vertragsprüfung: Überprüfen Sie Ihren Vertrag genau auf Klauseln bezüglich der Entwässerungsplanung. Wenn dort steht, dass die "komplette Genehmigungs- und Werkplanung" enthalten ist, könnte das Entwässerungsgesuch inkludiert sein. Die separate Erwähnung eines "Grundstücksentwässerungsplans" als Zusatzleistung deutet aber eher darauf hin, dass es nicht automatisch enthalten ist.
Klärung mit der Baufirma/Architekt: Sprechen Sie direkt mit Ihrer Baufirma oder dem Architekten. Klären Sie, ob das Entwässerungsgesuch im Leistungsumfang enthalten ist oder ob es sich um eine separate Leistung handelt.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte oder fehlende Entwässerungsplanung kann zu erheblichen Problemen mit der Baugenehmigung und später zu Schäden am Gebäude führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Bauplaner oder einem Vermessungsbüro beraten, um Klarheit über die Notwendigkeit und die Kosten des Entwässerungsgesuchs zu erhalten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Kostenübernahme eines Entwässerungsgesuchs im Rahmen eines Bauantrags für ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg. Der Vertrag mit der Baufirma definiert die Genehmigungs- und Werkplanung als im Festpreis enthalten, während der Grundstücksentwässerungsplan als optionaler Zusatz aufgeführt ist. Der vom Bauherrn beauftragte Architekt fordert nun 700 Euro für das Entwässerungsgesuch, was zu einer vertraglichen Auslegungsfrage führt.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Bauherrn, dass das Entwässerungsgesuch grundsätzlich zur Genehmigungsplanung gehört, ist fachlich korrekt. In der Regel sind alle für die Baugenehmigung erforderlichen Nachweise und Pläne, einschließlich der Entwässerungsplanung, Bestandteil der Genehmigungsplanung. Die Formulierung im Vertrag, dass die "komplette Genehmigungs- und Werkplanung" enthalten ist, spricht für diese Interpretation.
⚠️ Korrektur: Es ist jedoch zu differenzieren: Der Vertrag unterscheidet explizit zwischen der "Genehmigungs- und Werkplanung" und dem "Grundstücksentwässerungsplan" als Zusatzleistung. Das Entwässerungsgesuch könnte als Teil der Genehmigungsplanung angesehen werden, während der detaillierte Grundstücksentwässerungsplan die Zusatzleistung darstellt. Die Baufirma könnte argumentieren, dass das Gesuch selbst (als Antrag) nicht zur Planung, sondern zum Genehmigungsverfahren gehört.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die genaue vertragliche Definition. Der Bauherr sollte prüfen, ob der Vertrag eine Liste der in der Genehmigungsplanung enthaltenen Leistungen enthält. Fehlt eine solche Liste, ist die Auslegung schwierig. Zudem ist zu beachten, dass der Architekt als Erfüllungsgehilfe der Baufirma handelt, sofern er von dieser beauftragt wurde. Die Baufirma kann sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf eine direkte Klärung mit dem Architekten verweist.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in einer Verzögerung des Bauantrags, falls die Kostenfrage nicht geklärt wird. Zudem könnte der Bauherr doppelt zahlen: Einmal über den Festpreis an die Baufirma und dann noch einmal direkt an den Architekten. Eine rechtliche Auseinandersetzung ist ebenfalls möglich, wenn keine Einigung erzielt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte zunächst den schriftlichen Vertrag mit der Baufirma genau auf die Definition der "Genehmigungsplanung" prüfen. Anschließend ist eine schriftliche Aufforderung an die Baufirma zu richten, die Kostenübernahme zu bestätigen, mit Verweis auf die vertragliche Vereinbarung. Parallel sollte der Architekt aufgefordert werden, die Leistung des Entwässerungsgesuchs detailliert aufzuschlüsseln. Bei Uneinigkeit ist die Einschaltung eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts oder die Konsultation der Architektenkammer Baden-Württemberg zu empfehlen, um die vertragliche Auslegung verbindlich zu klären.
KI-Analyse (Qwen)
Ein Entwässerungsgesuch ist ein zwingend erforderliches Verwaltungsverfahren im Rahmen der Baugenehmigung in Baden-Württemberg und dient der Abstimmung der Grundstücksentwässerung mit der kommunalen Kanalisation sowie der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben gemäß § 62a LWBW und der Landeswasserverordnung.
🔴 Gefahr: Die fehlende Einreichung eines ordnungsgemäßen Entwässerungsgesuchs führt zu einer unvollständigen Baugenehmigungsunterlage — dies kann die Genehmigung verhindern, zu Nachbesserungsaufforderungen oder sogar zu Baustopps führen, sobald die Bauaufsicht den Mangel feststellt.
⚠️ Korrektur: Der Entwässerungsplan ist kein bloßer "Zusatz" im Sinne einer freiwilligen Ergänzung, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes, eigenständiges Planungsdokument, das nicht mit der "Genehmigungsplanung" im Vertrag pauschal abgedeckt ist — es bedarf einer wasserrechtlichen Fachkunde, die über die klassische Architekten- oder Baufirmenleistung hinausgeht.
➕ Ergänzung: Der Entwässerungsplan muss nicht nur Leitungen auf dem Grundstück darstellen, sondern auch die hydraulische Dimensionierung, den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, die Rückstausicherung, ggf. Regenwassernutzung oder Versickerung sowie die Einhaltung von Gefälle- und Tiefenangaben nach DINAbk. 1986-100 und ATV-DVWK-A 138 beinhalten.
✅ Zustimmung: Ihre Auffassung, dass die Baufirma die Kosten tragen müsste, ist juristisch plausibel — denn wenn "die komplette Genehmigungs- und Werkplanung" vertraglich festgeschrieben ist, umfasst dies grundsätzlich alle planerischen Unterlagen, die für die Genehmigung zwingend erforderlich sind, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
❌ Widerspruch: Die Aussage des Architekten, der Entwässerungsplan müsse "alle Abwasserleitungen im Haus" enthalten, ist fachlich unzutreffend — diese gehören in den Rohrplan (Teil der technischen Gebäudeausrüstung), nicht in das Entwässerungsgesuch, das sich ausschließlich auf die Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Regenwasser) bezieht.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich von der Baufirma eine vertragliche Klärung mit Bezug auf § 62a LWBW und die Anlage 12 der Bauordnung BW; beauftragen Sie parallel einen zertifizierten Wasserbauingenieur oder ein akkreditiertes Vermessungs- und Planungsbüro für Entwässerung, um ein rechtskonformes Gesuch zu erstellen — verzichten Sie nicht auf die fachliche Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen vor Einreichung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Das Entwässerungsgesuch ist zwingend für die Baugenehmigung in Baden-Württemberg erforderlich (§ 62a LWBW, Anlage 12 LBOAbk. BW).
- Alle Modelle stimmen darin überein, dass die Klärung der Vertragslage mit der Baufirma Priorität hat und dass eine vertragliche Auslegung notwendig ist.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI sieht das Entwässerungsgesuch eher als „Teil der Genehmigungsplanung“, sofern der Vertrag keine klare Abgrenzung enthält. DeepSeek differenziert stärker: Das Gesuch könnte zwar verfahrenstechnisch zur Genehmigung gehören, der Entwässerungsplan selbst sei jedoch als fachlich eigenständige Leistung zu betrachten. Qwen betont dagegen die gesetzliche Eigenständigkeit des Plans als „nicht pauschal abdeckbar“ – unabhängig vom Vertrag.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt mit fachlichen Detailanforderungen (DIN 1986-100, ATV-DVWK-A 138, hydraulische Dimensionierung, Rückstausicherung), die weder GoogleAI noch DeepSeek nennen.
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die Haftung des Architekten als Erfüllungsgehilfen der Baufirma – ein juristisch entscheidender Punkt, den die anderen Modelle nicht explizit behandeln.
- GoogleAI ergänzt den praktischen Tipp zur Beratung durch ein unabhängiges Vermessungsbüro – fehlt bei den anderen.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht fachlich deutlich der Aussage des Architekten (zitiert im Sachverhalt), der Entwässerungsplan müsse „alle Abwasserleitungen im Haus“ enthalten – dies sei falsch, da Hausinstallationen in den Rohrplan gehören. GoogleAI und DeepSeek erwähnen diesen Irrtum nicht.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste Einschätzung folgt Qwen: Da das Gesuch gesetzlich zwingend ist und fachlich eigenständig, darf es nicht von der Vertragsformulierung allein abhängig gemacht werden – bei Zweifel gilt das Vorsichtsprinzip: Vor Einreichung fachliche Prüfung durch einen zertifizierten Wasserbauingenieur.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Verpflichtung ✅ Das Entwässerungsgesuch ist gesetzlich zwingend nach § 62a LWBW und Anlage 12 LBO BW – kein Verzicht oder „Zusatz“ möglich. Vertragliche Einordnung ⚠️ „Komplette Genehmigungsplanung“ umfasst grundsätzlich das Entwässerungsgesuch – Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher vertraglicher Nennung. Fachliche Eigenständigkeit ✅ Der Entwässerungsplan erfordert wasserrechtliche Fachkunde (nicht Architektur- oder Bauingenieurstandard) und ist technisch klar vom Rohrplan und der Gebäudeausrüstung abzugrenzen. Kostenverantwortung ⚠️ Die Baufirma haftet grundsätzlich – sofern der Architekt als Erfüllungsgehilfe tätig ist. Einseitige Kostenforderung durch Architekt ohne Baufirmenfreigabe ist unzulässig. Risiko bei Unterlassung ✅ Fehlendes oder fehlerhaftes Gesuch führt zwangsläufig zu Genehmigungsverzögerung, Nachbesserungsaufforderung oder Baustopp durch die Bauaufsicht. 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie schriftlich mit der Baufirma die Kostenübernahme unter Bezug auf § 62a LWBW – beauftragen Sie bei Uneinigkeit einen zertifizierten Wasserbauingenieur, um ein rechtskonformes Entwässerungsgesuch zu erstellen und vor Einreichung fachlich prüfen zu lassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlendes Entwässerungsgesuch bei Genehmigungseinreichung Baugenehmigung wird nicht erteilt – Bauverzug um mind. 6–12 Wochen 🔴 Risiko Doppelte Beauftragung ohne vertragliche Absicherung Unklare Haftung, doppelte Zahlung (bis 1.200 €), Rechtsstreit mit der Baufirma 🔴 Risiko Nicht fachkundige Erstellung (z. B. durch Architekten ohne Wasserrechtsschulung) Abgelehntes Gesuch, Nachbesserung mit erneuter Planungskosten und Genehmigungsverzögerung 🔴 Risiko Unzureichende hydraulische Dimensionierung im Entwässerungsplan Rückstau bei Starkregen, Schäden am Gebäude, Haftungsansprüche Dritter 🔴 Risiko Verzögerung der Klärung mit der Baufirma über mehrere Wochen Verpasste Fristen für Genehmigungsverfahren, verpflichtende Nachreichung mit Sanktionsrisiko ✅ Chance Frühzeitige Einbindung eines zertifizierten Wasserbauingenieurs Reibungslose Genehmigung, Vermeidung von Nachbesserungen, langfristig sichere Grundstücksentwässerung ✅ Chance Vertragliche Klärung vor Baubeginn Rechtssichere Grundlage für alle Leistungen, Prävention von Streitigkeiten und Mehrkosten ✅ Chance Nutzung von Regenwasserversickerung oder -nutzung im Entwässerungsplan Einsparung bei Kanalgebühren, Fördermittelanspruch (z. B. durch L-Bank BW), ökologischer Mehrwert ✅ Chance Integrierte Planung mit Vermessungsbüro & Kanalbetreiber Optimale Anschlusspunkte, Vermeidung von Tiefbau-Änderungen im Rohbau, Kosteneinsparung bis 2.500 € ✅ Chance Aufnahme einer Fachprüfung in den Vertrag (z. B. „Prüfung durch zertifizierten Wasserbauingenieur“) Verbindliche Qualitätssicherung, klare Haftung, bessere Verhandlungsposition bei Unstimmigkeiten Orientierungshilfen
- Unverzügliche vertragliche Klärung: Fordern Sie von der Baufirma schriftlich die Bestätigung, dass das Entwässerungsgesuch in der „kompletten Genehmigungsplanung“ enthalten ist – unter Bezug auf § 62a LWBW und Anlage 12 LBO BW.
- Fachplaner beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Wasserbauingenieur oder ein akkreditiertes Entwässerungsplanungsbüro zur Erstellung und fachlichen Prüfung des Gesuchs – nicht den Architekten oder die Baufirma ohne Prüfung.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vertraglichen Dokumente (Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Zusatzvereinbarungen) sowie die aktuelle Fassung der Anlage 12 LBO BW und der Landeswasserverordnung zur eigenen Absicherung.
- Keine Einreichung ohne Gutachten: Lassen Sie das Entwässerungsgesuch vor der Einreichung beim Bauamt von Ihrem beauftragten Wasserbauingenieur fachlich abzeichnen – dies ist Voraussetzung für Rechtskonformität.
- Aufzeichnung aller Kommunikation: Dokumentieren Sie schriftlich alle Gespräche mit Architekt und Baufirma (Datum, Inhalt, Teilnehmer) und fordern Sie Rückantworten per E-Mail mit Lesebestätigung.
- Fördermöglichkeit prüfen: Recherchieren Sie bei Ihrer Gemeinde oder der L-Bank BW, ob Regenwassernutzung oder Versickerung im Entwässerungsplan förderfähig sind – ggf. Antrag parallel zur Planung stellen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Entwässerungsgesuch
- Ein formeller Antrag bei der Baubehörde zur Genehmigung der geplanten Entwässerung eines Grundstücks. Es beinhaltet detaillierte Pläne und Berechnungen zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser. Verwandte Begriffe: Grundstücksentwässerung, Abwasserbeseitigung, Regenwasserversickerung.
- Baugenehmigung
- Die offizielle Genehmigung der Baubehörde für ein Bauvorhaben. Sie bestätigt, dass die Baupläne den geltenden Vorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Landesbauordnung.
- Grundstücksentwässerung
- Die Gesamtheit der Maßnahmen zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser von einem Grundstück. Sie umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der Entwässerungsanlagen. Verwandte Begriffe: Entwässerungsleitungen, Kanalisation, Versickerungsanlage.
- Abwasserleitungen
- Rohre und Kanäle, die das Abwasser von einem Gebäude oder Grundstück ableiten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage. Verwandte Begriffe: Kanalrohre, Fallrohre, Sammelleitungen.
- Bauplaner
- Ein Fachmann, der Baupläne erstellt und Bauvorhaben plant. Er berücksichtigt die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte des Bauens. Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Bauzeichner.
- Vermessungsbüro
- Ein Unternehmen, das Vermessungsarbeiten durchführt und Lagepläne erstellt. Es ist oft an der Erstellung des Entwässerungsgesuchs beteiligt. Verwandte Begriffe: Vermessungstechniker, Geodät, Katasteramt.
- Lageplan
- Eine maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks mit allen relevanten Details, wie z.B. Gebäude, Grenzen, Straßen und Entwässerungsleitungen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags. Verwandte Begriffe: Katasterplan, Flurkarte, Bauplan.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Entwässerungsgesuch?
Ein Entwässerungsgesuch ist ein Antrag, der bei der Baubehörde eingereicht wird, um die geplante Entwässerung eines Grundstücks genehmigen zu lassen. Es beinhaltet Pläne und Berechnungen, die zeigen, wie das Abwasser abgeleitet wird und wie Regenwasser versickert oder abgeleitet wird. - Wer erstellt ein Entwässerungsgesuch?
Ein Entwässerungsgesuch wird in der Regel von einem Vermessungsbüro, einem Bauplaner oder einem Architekten erstellt. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Know-how, um die örtlichen Vorschriften einzuhalten und die technischen Anforderungen zu erfüllen. - Warum ist ein Entwässerungsgesuch notwendig?
Ein Entwässerungsgesuch ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und keine Umweltverschmutzung verursacht. Außerdem soll verhindert werden, dass Regenwasser unkontrolliert abfließt und Schäden am Gebäude oder in der Umgebung verursacht. - Welche Kosten entstehen für ein Entwässerungsgesuch?
Die Kosten für ein Entwässerungsgesuch variieren je nach Umfang der Planung und den örtlichen Gebühren. Sie können zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. - Was passiert, wenn das Entwässerungsgesuch abgelehnt wird?
Wenn das Entwässerungsgesuch abgelehnt wird, müssen die Pläne überarbeitet und erneut eingereicht werden. Es ist wichtig, die Gründe für die Ablehnung genau zu verstehen und die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. - Ist ein Entwässerungsgesuch immer Teil des Bauantrags?
Ob ein Entwässerungsgesuch zwingend Teil des Bauantrags ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und den örtlichen Vorschriften ab. In vielen Fällen ist es jedoch erforderlich, da die Entwässerung ein wichtiger Aspekt der Baugenehmigung ist. - Was beinhaltet ein Grundstücksentwässerungsplan?
Ein Grundstücksentwässerungsplan zeigt die Lage der Entwässerungsleitungen, die Art der Ableitung (z.B. in die Kanalisation oder in eine Versickerungsanlage) und die Dimensionierung der Rohre. Er berücksichtigt auch die topografischen Gegebenheiten des Grundstücks und die umliegenden Bebauung. - Wer ist für die Genehmigung des Entwässerungsgesuchs zuständig?
Für die Genehmigung des Entwässerungsgesuchs ist in der Regel die örtliche Baubehörde zuständig. Diese prüft, ob die Planung den geltenden Vorschriften entspricht und ob die Entwässerung ordnungsgemäß sichergestellt ist.
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Entwässerungsgesuch: Vertragsgrundlage entscheidend!
Wer hat mit wem ...
welches Vertragsverhältnis ist die einzig entscheidende Frage.
Wenn das Entwässerungsgesuch nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Baufirma ist, werden Sie wohl aus der Tasche kommen müssen.
Es gibt zwar mittlerweile Gemeinden, die ein genehmigtes Entwässerungsgesuch zur Grundlage einer Baugenehmigung machen (mit jur. sagen wir mal halbseidenen Begründungen), aber eine Leistung aus dem Bereich der Bauantragsplanung ist es deswegen trotzdem nicht.
Sie bekommen ja auch ohne Lageplan keine Baugenehmigung. Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan - wenn nicht anders vereinbart - nicht Bestandteil der Genehmigungskosten. -
Anspruch auf Genehmigungsplanung: Baufirma haftet!
sehe ich anders ...
"Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen? "
Nein, haben Sie nicht.
Aber:
Sie haben Anspruch auf eine "komplette Genehmigungsplanung", damit diese Leistung vertragskonform ist, sollte Sie genehmigungsfähig sein. Wie Ihr Vertragspartner diese genehmigungsfähig hinbekommt, ist alleine sein Bier. Lehnen Sie sich zurück und verlangen Sie eine komplette genehmigungsfähige Planung, auf die Sie IMHO vertraglichen Anspruch haben. Wird zur Erlangung eines genehmigungsfähigen Zustandes ein "Grundstücksentwässerungsplan" benötigt, dann wird's so sein oder auch nicht, soll Ihnen egal sein, solange es genehmigungsfähig ist.
Wenn, wie in Ihrem Fall komplette Pauschalleistungen angeboten werden, so wäre es IMHO die Sorgfaltspflicht des Bieters gewesen, sich ggf. um die örtlichen Gegebenheiten zu bemühen, ob nun ein Entwässerungsgesuch benötigt wird oder nicht. Wenn er dem nicht nachkommt, so steht es ihm frei ihm Rahmen seines unternehmerischen Risikos halt schlampig zu arbeiten. -
Entwässerungsgesuch: Gemeinde-Pflicht vs. Baufirma-Vertrag
Beim Lageplan habe ich keine Bedenken
"ohne Lageplan keine Baugenehmigung" "Deswegen sind aber die Gebühren für den Lageplan - wenn nicht anders vereinbart - nicht Bestandteil der Genehmigungskosten. "
Klar, da steht aber extra in dem Vertrag, dass wir alle öffentliche Unterlagen, z.B. Lageplan, etc. für die Baufirma zur Verfügung stellen müssen. Beim Lageplan habe ich auch keine Bedenken (hat uns 25 € gekostet).
Da werde ich bei der Gemeinde nachfragen, ob der Entwässerungsgesuch wirklich ein Pflicht ist.
Vielen Dank für die Antworten. -
Zusatzleistung: Grundstücksentwässerungsplan erforderlich!
Oben steht doch ...
"Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als Zusatz vereinbart werden. "
Klingt sehr nach vergütungspflichtiger Zusatzleistung.
Und ein Gesuch braucht Ihr.
Ohne gibt es keinen RW und SW Anschluss. -
Entwässerungsplanung: NRW-Beispiel vs. Bauprüfungsverordnung
Am Beispiel
NRW:
In der Bauprüfungsverordnung sind die für das Genehmigungsverfahren einzureichenden Unterlagen aufgeführt.
Danach ist in den Bauzeichnungen die Eintragung der geplanten Entwässerung nicht gefordert.
Ebenfalls wird in § 10 kein Entwässerungsantrag gefordert.
Aber:
Es ist z.B. für das Freistellungsverfahren ein Nachweis der gesicherten Erschließung nötig. Diesen Nachweis erteilt das Tiefbauamt und um den zu bekommen, ist ein Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt einzureichen.
Wenn man es wörtlich nimmt, gehört der Entwässerungsantrag demnach nicht zum eigentlichen Bauantrag.
Ihr Bauunternehmer wird sich darauf berufen, dass er schon im Vertrag darauf hingewiesen hat, dass ein Entwässerungsplan nur gegen Mehrkosten erstellt wird. -
Baurecht vs. Abwassersatzung: Zulässigkeit der Forderung?
Genau so ...
wird das begründet - und für mich ist das sehr wackelig.
Denn Baurecht ist öffentliches Recht.
Abwassersatzungen sind zwar kommunale Zuständigkeit, aber damit auch auch öffentliches Recht?
Abwasserverbände sind ja oft sogar als Unternehmen organisiert.
Für mich ist das unzulässig.
Außerdem ist es Schwachsinn, den Antrag mit dem Bauantrag einzureichen.
Im Bauantrag sind die Räume für Bad und Kpüche vorgegeben - mehr nicht.
Da ergeben sich oft genug noch Änderungen - und schon stimmt der Entwässerungsplan vorne wie hinten nicht mehr.
Aber Hauptsache die Akten werden dick. -
Erschließung gesichert: Gemeinde-Bestätigung notwendig!
Nein Ralf,
so einfach ist das auch wieder nicht.
Lt. BauGBAbk. muss die Erschließung gesichert sein. Die Gemeinde muss der Genehmigungsbehörde bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist. Zur Erschließung gehört nicht nur die öffentliche Straße, sondern auch Frischwasser, Abwasser, Strom, Müllabfuhr und im weiteren Sinne auch die Feuerwehr.
Wenn ein Punkt nicht funzt, dann haben wir keine Erschließung und ein Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Also muss der Zweckverband, die Gemeinde oder wer auch immer prüfen ob die Entwässerung tut und das geht nun mal am einfachsten mit Plänen.
Also so läuft das bei uns in BaWü
Gruß aus Baden -
Grundstücksentwässerungsplan vs. Entwässerungsgesuch: Unterschied?
Unterschied zwischen Grundstücksentwässerungsplan und Entwässerungsgesuch
Hallo liebe Experte,
da muss ich mich mit der Feinmaterie Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" und Nr. 2. "Entwässerungsgesuch" befassen.
Der Nr. 1. "Grundstücksentwässerungsplan" ist als eine extra Leistung im BVAbk. aufgeführt. Kein Problem, den wird unser Vermessungsbüro für ein klein Aufpreis erstellen. Dafür wird er auf dem Lageplan (nämlich auf dem Grundstück außer Haus) die Leitungen für das Abwasser zeichnen.
Der Nr. 2 "Entwässerungsgesuch" verlangt der Architekt um den Bauantrag zu ergänzen. Wie ich verstanden habe, dass sind die Leitungen im Haus drin. Kostet 700 €. Wenn es eine pflichtige Sache zum Bauantrag ist, sollte das doch unser Bauunternehmen laut dem Vertrag übernehmen. -
Entwässerungsantrag: Kommunale Unterschiede beachten!
Liebe natatscha ...
1) Wird das jetzt Wortklauberei - die ich nicht für gerichstfest halte.2) Ist das mit der Kopplung Baugesuch/Entwässerungsantrag noch lange nicht allgemeingültig. Nicht mal durchgängig an den einzelnen Bundesländern, sondern von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Also nix, wo sich was der dauerhaften Forderung seitens der Behörden herleiten ließe.
3) Sind die Anforderungen der Kommunen an den Gehalt der Geuche ebenfalls sehr schwankend - von Grundriss mit Leitungseintragung ohne jede Vermassung bis hin zu Abwassermengenberechnung nach DINAbk. und Höhenquoten an den Leitungen.
4) Ist das Entwässerungsgesuch in der HOAIAbk. ein gesonderter Posten - was allerdings nicht unbedingt was mit dem Vertrag Bauherr/BU zu tun haben muss.
Hintergrund dieser Nummer ist, dass viele Gemeinden hinter den Entwässerungsplänen herrennen mussten. Weil Sie darauf nicht mehr konnten, haben sich einge auf dieses morsche Brett begeben.
@ Manfred.
Ja Erschließung muss stehen. Aber nur die öffentliche.
Ich habe bei dieser Art der Antragsstellung ganz große Bauchschmerzen.
Zumal es immer wieder so unschöne Debatten wie diese auslöst. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Entwässerungsgesuch im Bauantrag: Kosten & Verantwortlichkeiten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Kosten des Entwässerungsgesuchs im Rahmen eines Bauantrags aufkommen muss. Es wird deutlich, dass die vertragliche Vereinbarung mit der Baufirma entscheidend ist. Zudem spielen regionale Unterschiede in den Bauvorschriften und kommunalen Satzungen eine wichtige Rolle. Die Notwendigkeit einer gesicherten Erschließung, inklusive Abwasserentsorgung, wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die kommunalen Unterschiede bei der Kopplung von Baugesuch und Entwässerungsantrag, wie im Beitrag Entwässerungsantrag: Kommunale Unterschiede beachten! erläutert wird. Dies ist nicht bundesweit einheitlich geregelt.
✅ Zusatzinfo: Ein Grundstücksentwässerungsplan kann als separate Leistung im Bauvertrag aufgeführt sein, wie im Beitrag Grundstücksentwässerungsplan vs. Entwässerungsgesuch: Unterschied? beschrieben. Die Kosten hierfür sind dann gesondert zu betrachten.
💰 Zusatzinfo: Die Gebühren für den Lageplan sind in der Regel nicht Bestandteil der Genehmigungskosten, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Dies sollte im Vertrag mit der Baufirma klar geregelt sein.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag mit der Baufirma genau, um festzustellen, ob das Entwässerungsgesuch im Leistungsumfang enthalten ist. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahme im Vorfeld, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie auch den Beitrag Anspruch auf Genehmigungsplanung: Baufirma haftet! bezüglich des Anspruchs auf eine genehmigungsfähige Planung.
Die Erschließung des Grundstücks muss gesichert sein, was auch die Abwasserentsorgung umfasst. Die Gemeinde muss dies der Genehmigungsbehörde bestätigen, wie im Beitrag Erschließung gesichert: Gemeinde-Bestätigung notwendig! erläutert wird. Ohne diese Bestätigung kann es zu Problemen bei der Baugenehmigung kommen. Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass die Anforderungen an den Entwässerungsplan von Gemeinde zu Gemeinde variieren können, was die Planung zusätzlich erschwert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Entwässerungsgesuch, Bauantrag, Baugenehmigung, Entwässerungsplanung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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