Drainage nachträglich: Kosten, Notwendigkeit & Architektenhaftung bei Wasserschaden?
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Drainage nachträglich: Kosten, Notwendigkeit & Architektenhaftung bei Wasserschaden?

Hallo,
unser Architekt hat uns zu Beginn des Baus von einer Drainage abgeraten. Nachdem wir nun 3x den Keller voll Wasser hatten, legen wir nun nachträglich eine Drainage. Wir haben zwar einen WU-Keller, aber natürlich Fenster, durch die Wasser eindringen kann. Außerdem hat man uns damals gesagt, dass wir den Lehmboden, der unser Haus umgibt nicht abfahren müsste. Lehmboden nimmt natürlich so gut wie gar kein Wasser auf! Haben wir jetzt die Möglichkeit den Architekten wenigstens an den Kosten zu beteiligen? Er hätte sich doch wenigstens von der Beschaffenheit des Grundstücks hinsichtlich Grundwasserspiegel etc. schlau machen müssen oder nicht?
  • Name:
  • Pia
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Drainagearbeiten können die Statik des Gebäudes beeinträchtigen.

    🔴 Gefahr: Feuchtigkeit im Keller kann zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich ist.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie aufgrund von wiederholten Wasserschäden im Keller nun nachträglich eine Drainage installieren müssen, obwohl Ihr Architekt ursprünglich davon abgeraten hat. Ein WU-Keller (wasserdichter Beton) schützt zwar vor eindringendem Wasser durch die Wände, jedoch können Schwachstellen wie Fenster oder fehlerhafte Abdichtungen zu Problemen führen.

    Die nachträgliche Installation einer Drainage ist oft aufwändig und mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Hauses, der Bodenbeschaffenheit (Lehmboden erschwert die Arbeiten oft) und dem Grundwasserspiegel. Es ist wichtig, die genaue Ursache des Wassereintritts zu ermitteln, um die Drainage korrekt zu dimensionieren und auszuführen.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und gesundheitlichen Problemen führen.

    In Ihrem Fall stellt sich die Frage der Architektenhaftung. Wenn der Architekt aufgrund mangelnder Kenntnis der Grundstücksverhältnisse (Bodenbeschaffenheit, Grundwasserspiegel) oder fehlerhafter Planung von einer Drainage abgeraten hat, könnte er für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er die Notwendigkeit einer Drainage hätte erkennen müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Ursache des Wassereintritts zu analysieren und die Notwendigkeit sowie die korrekte Ausführung der Drainage zu beurteilen. Klären Sie mit einem Anwalt für Baurecht, ob ein Planungsfehler des Architekten vorliegt und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drainage
    Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich. Sie besteht in der Regel aus perforierten Rohren, die in einem Kiesbett verlegt werden. Eine Drainage dient dazu, das Grundwasser abzusenken oder das Eindringen von Oberflächenwasser in ein Gebäude zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Dränrohr, Sickerschacht, Ringdrainage
    WU-Keller
    Ein WU-Keller (wasserdichter Beton) ist ein Keller, der aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt wird. Der Beton ist so beschaffen, dass er das Eindringen von Wasser verhindert. WU-Keller werden häufig in Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel oder bei drückendem Wasser eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Weiße Wanne, Schwarze Wanne, Kellerabdichtung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Schäden begutachten und Bauherren bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten beraten. Bausachverständige werden häufig bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Architekt, Bauingenieur
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die Verantwortung des Architekten für Planungs- und Ausführungsfehler. Wenn ein Architekt einen Fehler begeht, der zu einem Schaden führt, kann er für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden. Die Architektenhaftung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
    Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Produkthaftung, Gewährleistung
    Lehmboden
    Lehmboden ist eine Bodenart, die aus Ton, Schluff und Sand besteht. Lehmboden ist in der Regel sehr fruchtbar, kann aber auch schwer zu bearbeiten sein. Bei der Planung von Bauprojekten ist die Beschaffenheit des Bodens von großer Bedeutung.
    Verwandte Begriffe: Tonboden, Sandboden, Humusboden
    Grundwasserspiegel
    Der Grundwasserspiegel ist die Höhe des Grundwassers unter der Erdoberfläche. Der Grundwasserspiegel kann je nach Jahreszeit und Niederschlagsmenge variieren. Ein hoher Grundwasserspiegel kann zu Problemen bei Bauprojekten führen, z.B. zu Wassereintritt in Keller.
    Verwandte Begriffe: Grundwasser, Sickerwasser, Oberflächenwasser
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und organische Materialien. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein und zu Atemwegserkrankungen, Allergien und anderen Beschwerden führen. Schimmelbildung sollte daher unbedingt vermieden oder beseitigt werden.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Bauschaden, Sanierung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Kosten entstehen für eine nachträgliche Drainage?
      Antwort: Die Kosten für eine nachträgliche Drainage variieren stark und hängen von der Größe des Hauses, der Bodenbeschaffenheit und dem Umfang der Arbeiten ab. Eine genaue Kostenschätzung kann nur nach einer Besichtigung vor Ort erfolgen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen.
    2. Frage: Haftet der Architekt für die Kosten der nachträglichen Drainage?
      Antwort: Der Architekt haftet, wenn er einen Planungsfehler begangen hat, z.B. die Notwendigkeit einer Drainage aufgrund der Bodenverhältnisse nicht erkannt hat. Dies muss jedoch nachgewiesen werden. Ein Bausachverständiger und ein Anwalt für Baurecht können Ihnen bei der Beurteilung der Situation helfen.
    3. Frage: Was ist ein WU-Keller?
      Antwort: Ein WU-Keller (wasserdichter Beton) ist ein Keller, der aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt wird. Er soll das Eindringen von Wasser durch die Wände verhindern. Allerdings können auch bei einem WU-Keller Schwachstellen wie Fenster, Rohrdurchführungen oder fehlerhafte Abdichtungen zu Wassereintritten führen.
    4. Frage: Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Antwort: Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige über eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung im Bereich Feuchtigkeitsschäden und Drainage verfügt.
    5. Frage: Welche Alternativen gibt es zur Drainage?
      Antwort: Alternativ zur Drainage können je nach Ursache des Wassereintritts auch andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden, z.B. eine Abdichtung der Kellerwände von außen oder innen, eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung oder eine Injektion von Dichtungsmitteln.
    6. Frage: Was ist bei der Ausführung der Drainage zu beachten?
      Antwort: Die Drainage muss fachgerecht ausgeführt werden, um ihre Funktion zu gewährleisten. Dazu gehört die richtige Dimensionierung der Rohre, die Verwendung geeigneter Filtervliese und die korrekte Ableitung des Wassers. Es ist ratsam, die Arbeiten von einer erfahrenen Fachfirma durchführen zu lassen.
    7. Frage: Kann ich die Drainage selbst verlegen?
      Antwort: Die Verlegung einer Drainage ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Wenn Sie keine Erfahrung in diesem Bereich haben, sollten Sie die Arbeiten unbedingt von einer Fachfirma durchführen lassen, um Fehler und Folgeschäden zu vermeiden.
    8. Frage: Welche rechtlichen Aspekte sind bei einer nachträglichen Drainage zu beachten?
      Antwort: Bei einer nachträglichen Drainage sind insbesondere die baurechtlichen Vorschriften zu beachten. Je nach Umfang der Arbeiten kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Klären Sie dies im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde ab.

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  2. Architektenhaftung: Mehrkosten bei Drainage-Nachrüstung

    So wird das ...
    wohl nix.

    1) Haftbar ist der Architekt in solchen Fällen grundsätzlich nur für die Mehrkosten gegenüber der NOTWENDIGEN Ausführung!

    2) Ist der Schaden geringstmöglich zu halten

    3) Ist dem Architekt die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden gering zu halten, in dem er kostengünstige Lösungen plant.

    Wenn Sie jetzt also losrennen (oder schon gerannt sind) und drauflos buddeln, dürfte Ihr Architekt aus der Haftung sein.
    Es gibt kostengünstigere Lösungen als eine nachträgliche Dränung (und bessere!)
    Und die Kosten, die Ihnen entstanden wären, wenn der Architekt gleich den Wassereinbruch über die Fenster verhindert hätte, gehen zu Ihren Lasten!

  3. Bodenaustausch: Lehmboden entfernen für bessere Verdichtung

    den Lehmboden, der unser Haus umgibt nicht abgefahren
    Wenn damit der Baugrubenaushub gemeint ist, ist der natürlich abzufahren! Das Zeug lässt sich zwar relativ leicht ausbaggern, lässt sich allerdings nicht wieder einbringen, weil nicht verdichtbar. Hier hätte ein Bodenaustausch mit Auffüllsand erfolgen müssen. Sie werden über Jahre hinweg Setzungen hinnehmen müssen und ihre Terrasse tut mit jetzt schon leid ...
    MfG Ortwin
  4. Planungsfehler Architekt: Keine Drainage empfohlen – Haftung?

    Einspruch Euer Ehren  -  Planungsfehler des Architekten
    m.E. handelt es sich, wenn nicht der Bauherr die Bauplanung und Bauausführung entsprechend veranlasste (bspw. wegen Kosten o.ä.) und man den Ausführen Glauben schenken mag "unser Architekt hat uns zu Beginn des Baus von einer Drainage abgeraten", um einen Planungs- und Beratungsfehler des Architekten. Wenn dem so ist, sogar um einen gravierenden.
    Nicht zu einem Bodenaustausch zu raten von einer Drainage (wofür es für mich nur in sehr, sehr wenigen Fällen eine Erklärung geben kann) abzuraten ist mindestens fahrlässig.
    . -.
    Und natürlich gehört eine Baugrunduntersuchung, auch wenn diese zumeist von den Bauherren (BH) wegen der Kosten, und vom Architekten, eben wiederum wegen der Ankündigung von Zusatzkosten beim BH, gescheut wird, zu den grundsätzlich notwendigen und bildet eine zwingende und wichtige Grundlage für die Bauplanung.
    . -.
    Ich möchte daher empfehlen:
    Lassen Sie die Maßnahme (also Ihr Gebäude und die zugehörige Planung des Architekten) sachverständig überprüfen.
    MfG
    R. Kaiser
  5. Drainage: Architekt, Lehmboden & Grundwasserspiegel – Klärung

    Hm ... das ist ja wieder schwierig ...
    Hallo und vielen Dank für die Antworten ...
    Also ich will hier natürlich nichts zu meinen Gunsten schreiben, deshalb erkläre ich es hier gerne, aber das dauert natürlich ein bisschen:
    Er ist unser Entwurfsverfasser und hat die Bauleitung. So steht es im Vertrag. Ganz zu Anfang hat er gesagt, er würde sich die "Kosten für eine Drainage sparen" und die "Lehmerde vorm Haus könnte bleiben, weil dort ja eh' nur Rasen hinkommt". So war das ... er hatte uns mal gefragt, auf welche Höhe der Grundwasserspiegel ist ... eine verbindliche Aussage darüber konnten wir nicht geben. Unsere Schätzung lag bei 2 Metern. Woher soll man das auch wissen, ohne ein Amt o.ä. anzurufen. Dass wir ziemlich "in der Suppe" stehen, war schon beim Bodenaushub zu erkennen. Da unser Architekt aber weder oft noch regelmäßig am Bau war, ist ihm das vielleicht entgangen. Der Bauunternehmer hat immer gesagt, wir brauchen eine Drainage ... aber ich habe immer gedacht, wir haben einen erfahrenen Architekten, der beurteilt das schon richtig. Tja, falsch gedacht!
    Ich finde, wir haben durch diese Aktion auf jeden Fall sogenannte Mehrkosten ...
    • Name:
    • Pia
  6. Drainage: Genehmigung, Sinnhaftigkeit & Grundwasserproblematik

    Einspruch abgelehnt ...
    😉😉.
    Erstens kennen wir nur die eine Hälfte der Geschichte. Denn es macht mich stutzen, dass keinerlei Angaben zur Reaktion des Architekten vorhanden sind, aber wohl schon fleißig geplant wird.
    Zweitens  -  und das halte ich für sehr viel wesentlicher  -  frage ich mich, ob eine Dränung überhaupt Sinn macht und zulässig ist.
    Denn a) werden Dränungen zumindest hier kaum noch genehmigt und b) ist eine Dränung sinnlos, wenn es sich um Schichtenwasser oder gar Grundwasser handelt.
    Also muss erstmal ein Bodengutachten her, dass Aussagen zur Wasser"Quelle" trifft (dies sind Sowieso-Kosten) Ist es mehr als das "Badewannen"-Wasser helfen nur andere Maßnahmen als eine Dränung.
    Mag ja sein, dass der Architekt (z.B. weil ortskundig) um eine Grundwasserproblematik wusste, diese nur unterschätze oder die Denke der Gemeinde über Dränung kannte und deswegen von einer Drainage abriet.
  7. Drainage: Durchführung nur mit Architekten-Absprache!

    Nicht ohne Absprache
    ... ich wollte noch schnell sagen, dass wir nichts ohne Absprache gemacht haben. Wir haben die Aktion mit dem Architekten durchgesporchen und los ging's. Nur über eine mögliche Übernahme der Kosten haben wir noch nicht gesprochen ... weil wir nicht wussten, wie wir es anpacken sollten.
    • Name:
    • Pia
  8. Kostenfalle Drainage: Vorher mit Architekt über Geld reden!

    Wir fangen schon mal los ...
    übers Geld reden wir, wenn es ausgegeben ist  -  auuuutsch.
    Nochmal:
    Sie wollen das Geld fremder Leute (Ihres Architekten) ausgeben. ICH würd Ihnen was husten, dies ohne meine Zustimmung zu tun.
    Also bitte erst über Geld und Lösungen reden, dann handeln.

    Nehmen wir mal an, die Dränung ist genehmigungsfähig und geeignet, weitere Schäden zu verhindern. Dann wäre Ihr Schaden, das Aufgraben und wieder Zuschütten der Baugrube. Alles andere an Kosten wäre auch bei sofortiger Verlegung der Dränung angefallen.
    Da die WW selber aber ja wohl funktioniert, gibt es bessere, sichere und preiswertere Methoden, ein Eindringen von Wasser über die Kellerfenster zu verhindern.

    Juristisch (Achtung NICHT moralisch) mag es sogar so sein, dass Ihr Architekt gar nicht zu haften hat, da Sie ihm ja eine (falsche) Angabe gemacht haben.
    Also bitte auch aus diesem Grund VORHER über Geld reden, damit Ihre nächste Frage nicht lautet:
    Unser Architekt will nicht haften! Was können wir tun?
    Denn die Antwort DARAUF könnte dann lauten: NICHTS.

  9. Wasserschaden: Ursache – Fenster oder undichte WU-Kellerwände?

    ist
    das Wasser jetzt 3x durch die Fenster gelaufen,
    oder durch die undichten WU-Kellerwände,
    weil sie keine Weiße Wanne haben?
    Ich finde es nicht eindeutig.
    Sorry und Grüße
  10. Architektenhaftung: Wasserschaden durch Planungsfehler?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    das war die Architektenfreundliche Variante
    was Kollege Dühlmeyer zu bedenken gegeben hat. Die Bauherrenfreundliche sieht eher so aus: ein neuer Keller war dreimal überflutet. Der Bauherr kann wohl am wenigsten dafür und hat das bestimmt nicht bestellt.
    Ob die Baukosten plus zusätzlich erforderliche Kosten insgesamt nicht höher sind als die Baukosten, wenn es gleich richtig gemacht worden wäre, bezeifle ich ein bisschen.
    Der Architekt könnte durchaus verantwortlich sein. Ein Abdichtungskonzept zu erarbeiten ist nach jüngster Rechtsprechung Pflicht, sogar wenn er nur mit der Eingabeplanung beauftragt war. Zumindest ist der Architekt jetzt Ansprechpartner, was das Konzept für die Beseitigung von Mängeln, die Feststellung zusätzlicher Kosten und die Feststellung des Schuldigen angeht, selbst wenn er das selbst sein sollte.
    Auch die harte Tour ist denkbar: Inanspruchnahme des Architekten wegen gesamtschuldnerischer Haftung für alle Baufehler. Spätestens dann würde ich mich als Architekt auf die Suche nach der Ursache machen, schon um mich selbst zu entlasten.
  11. Architektenpflichten: Planung, Entwässerung & Baugenehmigung

    Erneuter Einspruch eure Ehren, denn
    ich möchte mich gerne der Auffassung des Kollegen Stubenrauch anschließen (vgl. hierzu auch das notwendige Entwässerungsgesuch i.A. zur Baugenehmigung). Natürlich ist auch meine Auffassung teilweise (oder auch mehr) nicht Kollegen (Architekten-) freundlich. Kann damit aber leben.
    . -.
    Ein Planer  -  hier der Kollege Architekt  -  ist neben der genehmigungsfähigen Planung für die Planung eines Vorhabens nach den anerkannten Regeln der Technik verantwortlich (vgl. BGBAbk.; es muss zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein und nicht mit Mängeln behaftet sein). Was ist nun der Wassereintritt (im Übrigen der größte Feind des Baues, wie bekannt ist) anderes als ein  -  m.E. gravierender  -  Baumangel?
    . -.
    Allerdings ist dies so eine Sache mit "der einen Hälfte der Geschichte" [ohne den anderen gehört zu haben], dennoch bleibt die Verantwortung für den Vorschlag und eben auch die Forderung (beim Bauherrn) für die Hinzuziehung der an der Planung fachlich Beteiligter beim Architekten. Nochmals, ohne Bodengutachten geht nichts in Ordnung. Nur mal so eben, wie früher üblich, mit der Bauschaufel ein kleines Loch buddeln und sagen: "der Baugrund ist tragfähiger kiesiger "Wasweißichwas" ist nicht ausreichend. Daher schon ein Planungsfehler, und nicht nur ein vorprogrammierter. Dies sagt meine Praxis und so urteilen eben auch die Gerichte.
    . -.
    Nichtsdestotrotz verstehe ich, Ehrenswertester 🙂, die Einwände. Also, wenn schon nicht ein pflichtgemäßes Werk, wegen Planungsfehler oder was auch immer, erstellt werden konnte  -  dies ist bedauerlich (ich als Arch. mag so etwas nicht, als SV überhaupt nicht, wenn auch ich nicht vor allen Fehlern gefeit bin (wenigstens bei den vermeidungswürdigsten eben doch) )  -  so sollte dem "Sünder" doch Gelegenheit gegeben werden seinen Fehler wieder gut zu machen. Verweigert er dies zu Unrecht, so darf man diesem auch  -  rechtmäßg  -  etwas weh tun (auf die Finger hau'n).
    . -.
    Also, (ver) suchen Sie, werteste Fragestellerin, erst nochmals das Gespräch. Wenn das nicht funzt, dann bemühen Sie bitte einen Schlichter und letzten Endes eben einen sachverständigen Berater.
    MfG
    R. Kaiser
  12. Wasserschaden: Verhindert Drainage Wassereintritt durch Fenster?

    offene Fragen ...
    mir stellt sich hier die Frage ob die Drainage das Eindringen des Wassers durch die Fenster? überhaupt hätte verhindern können. Ich vermute hier abgeböschte Fenster (oder Lichtschacht), ungünstiges Gelände und/oder Wetterseite in Verbindung mit 3x starken Niederschlägen.
    bitte um noch etwas Information.
    Gruß
  13. Wasserschaden: Ursache, Grundstückgefälle & Bodenaustausch

    Infos
    Guten Morgen zusammen, gerne Stelle ich noch weitere Infos zur Verfügung. Vorab noch einmal der Hinweis, dass wir nichts in Auftrag gegeben haben, ohne mit dem Architekten gesprochen zu haben! Er wird nicht einfach vor das Ergebnis gestellt ... Das Grundstück hat ein Gefälle von ca. einem Meter.
    Das Wasser ist nicht durch die Wände des Kellers gekommen, sondern durch die Fenster. Allerdings haben wir zwei Arten von Wasser gehabt. Auf der Seite des Lehmbodens ist lauter Dreckwasser eingedrungen und auf der Seite der Terrasse (Bodenaustausch mit Kiessand) drückte das Grundwasser (glasklar) hoch. Was heißt wir haben eine "falsche Angabe" gemacht. Wir haben gesagt, dass der Nachbar bei 2 Metern auf Grundwasser gestoßen ist. Ich muss hier noch einmal die Frage stellen, ob ein Architekt  -  auch zur eigenen Absicherung  -  nicht vorab verbindlich bei Fachleuten abklären muss, ob eine Drainage zu empfehlen ist. Natürlich kostet das jetzt das Geld, was es auch vorher gekostet hätte. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir das Geld  -  laut des Architekten  -  anderweitig einsetzen können und natürlich auch getan haben. Auf die Frage an ihn, ob wir eine Fehlentscheidung getroffen haben bzw. das Wasser unterschätzt hätten  -  sagte er noch immer "Nein". Hm ...
    • Name:
    • Pia
  14. Architektenvertrag: Beratungspflicht & Sonderfachleute

    Abschließend nochmals ...
    eine Info.
    . -.
    Natürlich muss Sie Ihr Architekt beraten. Dies insbesondere hinsichtlich der fachlich Beteiligten und benötigten Sonderfachleute. (vgl. unten Auszug Mekblatt der AKBW-Archtitektenvertrag)
    . -.
    "2.
    Der Bauherr fördert die Planung und Durchführung der Bauaufgabe. insbesondere wird er alle anstehenden Fragen auf berechtigtes Verlangen des Architekten unverzüglich entscheiden.
    2.2
    Die notwendigen Sonderfachleute werden nach Beratung durch den Architekten vom Bauherrn beauftragt. Er beauftragt zunächst folgende Sonderfachleute für:
    • Bodengutachten (Gründungsberatung)
    • Tragwerksplanung (Statik)
    • Vermessungstechnische Leistungen
    • Technische Ausrüstung ohne / mit Entwässerungsgesuch
    • Leistungen rur Thermische Bauphysik nach der Energieeinsparverordnung,

    falls nicht unter 1.3.3 beauftragt

    • Sicherheits- und Gesundheitsschuttkoordination auf Baustellen nach BaustellenVO"

    . -.
    Für mich ist es unverantwortlich kein Bodengutachten einzuholen.
    Hierzu hätte Ihr Architekt Sie beraten müssen.
    . -.
    Den Einwand des Kollegen Dühlmeyer bzgl. Grundwasserstand, resp. wegen dem anstehenden Grundwasser, das eine Drainage als Ringleitung ad absurdum führt, teile ich. Mit der Einschränkung, dass auch hier den Architekten Beratungspflichten treffen und natürlich, und dies insbesondere, geeignete anderweitige Maßnahmen (insbesondere bei eine WW) zu veranlassen gewesen wären. Dies hängt auch mit der Bauüberwachung der Ausführung bspw. des Einbaus der Kellerlichtschächte zusammen. (nebenbei für mich schließt eine WW die Ausführung von Lichtschächten (als vorgehängte) geradezu aus.? Was nützt nämlich eine WW, wenn diese durchbrochen wird!?)
    . -.
    Sie werden auf dem Weg der Informationseinholung hier im Forum nicht mehr weiterkommen.
    Daher nochmals mein Hinweis auf meine o.b. Empfehlungen.
    MfG
    R Kaiser

  15. Architekt nicht erreichbar: Gespräch & Abnahmepflicht?

    Gespräch
    Herr Kaiser, ein Gespräch wird heute stattfinden. Bin gespannt, wie es abläuft. Wir versuchen nämlich schon seit fast 10 Tagen unseren Architekten zu erreichen.
    Falls es Sie hier interessiert, werde ich das Ergebnis gerne morgen "einstellen" ...
    Ich habe noch eine ganz andere Frage ... ist es als nachlässig zu beurteilen, wenn ein Architekt die Arbeiten der einzelnen Gewerke nicht "abnimmt"? Bei uns war es so, dass wir immer anrufen mussten ... "Könnten Sie nicht bitte mal gucken .. " usw.
    • Name:
    • Pia
  16. Drainage: Genehmigung prüfen & Nachbarn fragen!

    Hallo Pia,
    ich würde vorschlagen, bevor sie uns und Ihren Architekten weiter mit der Drainage quälen 😉 ,
    fragen sie als Eigentümer des Grundstückes und Bauherr kurzfristig bei der Genehmigungsbehörde nach,
    ob bei Ihnen überhaupt eine Drainage genehmigt werden kann?
    Haben denn Nachbarn eine Drainage.
    Wo steht das "Umspannwerk" für den Pumpenstrom?
    Sorry und Grüße
  17. Drainage: Nachbarn haben bereits Drainage

    🔴 Umspann wie?
    ... ja, beide Nachbarhäuser haben eine Drainage.
    • Name:
    • Pia
  18. Drainage: Stromkosten & Einleitung des Wassers prüfen

    meinte
    ein Trafo-Häuschen.
    Die Pumpen laufen dann doch rund um die Uhr.
    (Stromkosten)
    Wo läuft denn deren Drainage hin?
    Grüße
  19. Drainage: Genehmigungspflicht, Grundwasser & Bauschäden

    Eine Dränung haben ...
    bedeutet noch lange nicht, dass diese genehmigungsfähig ist. Sie glauben gar nicht, wie viele Dränungen vergraben werden, die NICHT genehmigungsfähig sind.
    Wenn es wirklich Grund oder Schichtenwasser ist, ist eine Dränung nicht nur unsiinig, allerschlimmstenfalls erzeugen Sie damit Bauschäden an Nachbargebäuden.
    Also zuerst mal klären, welche "Art" Wasser bei Ihnen vorhanden ist. Dann muss der Architekt darauf hin sein Abdichtungskonzept (evtl.) überarbeiten. Tut er das nicht, muss es ein anderer für ihn machen.
    Und dann kann danach gehandelt werden.

    Wie begründet der Architekt denn, dass seine Nicht-Fehlentscheidungsaussage?

    Abnahmen sind Rechtsgeschäfte und damit vom Bauherren vorzunehmen. Allerdings ist es Aufgabe des Architekten, hierbei als Sachverständiger Begleiter zu helfen.

  20. Drainage: Einleitung in Mischwasserkanal & Trafo-Frage

    Drainagen der Nachbarn
    laufen in den Mischwasserkanal ... ich stehe ein bisschen "auf'm Schlauch" wegen dem Trafo-Häuschen?!
    • Name:
    • Pia
  21. Drainage: Architekt, Grundwasserspiegel & Abdichtung

    Herr Dühlmeyer
    Ich habe den Eindruck, wir haben irgendwie alles falsch oder unüberlegt gemacht ... bzw. gehen wir wohl von falschen Grundlagen aus. Hätte ich mal vor unserem Bau hier hineingeschaut ...
    Unser Architekt hat gesagt, das eine Drainage nicht den steigenden Grundwasserspiegel abfängt. Das leuchtet mir auch durchaus ein, aber sie soll ja auch nur das Wasser "abführen" nicht "abfangen".
    Ich war der Meinung, dass ein Architekt (er ist auch Sachverständiger für Bauschäden) sich die Arbeiten ansehen muss, um Mängel feststellen zu können. Naja ...
    • Name:
    • Pia
  22. Bauleitung: Architekt muss Mängel anzeigen & Abnahme

    Nu wollen wir mal ...
    schön getrennt bleiben.
    Recht hat Ihr Architekt, wenn er bei Grundwasser von einer Dränung abrät. Unabhängig davon muss Ihr Keller trocken bleiben!
    Der Weg dahin: siehe oben

    Bauleitung
    Natürlich muss ein Architekt, der mit LPAbk. 8 (Bauleitung) beauftragt ist, die Arbeiten der Handwerker "begutachten" und evtl. vorhandene Mängel erstmal bei der Firma und wenn die nicht reagiert bei Ihnen anzeigen.
    Macht er das nicht, wäre seine Leistung mangelhaft.
    Das bedeutet nicht, dass er ALLE Mängel VOR Ihnen entdeckt. Manchmal sind Sie schneller  -  das wäre erstmal nicht schlimm. Er muss sie nur so rechtzeitig feststellen, dass Ihnen kein Schaden daraus erwächst.
    Wenn eine Abnahme ansteht, sollten Sie natürlich wissen, welche Mängel an der jeweiligen Leistung (noch) vorhanden sind, damit dies ins Protokoll kommt.

  23. Abdichtung: Architekt nannte keine Alternativen zu Lichtschächten

    Herr Dühlmeyer
    ... aber er hat keine Alternativen (zum Abdichtungskonzept) genannt außer wasserdichte Lichtschächte ... die wären aber sehr teuer!
    Dass es hilfreich wäre ein Bodengutachten zu erstellen etc. habe ich aus Richtung des Architekten überhaupt noch nicht gehört.
    Trotz der Kritik und den Einwänden, die ich durchaus annehme, dass ein Architekt keine "Hebamme" oder ähnliches ist, finde ich in unserem speziellen Fall doch, dass er sich relativ wenig engagiert hat. Selbst die Handwerker haben sich ständig bei uns beschwert, dass der Architekt nie zu erreichen sei.
    • Name:
    • Pia
  24. Treppe: Fehlerhafte Ausführung wegen fehlender Architekten-Zeichnung

    was vergessen!
    Zum Beispiel hatte der Bauunternehmer nur die Zeichnungen, die auch beim Bauantrag dabei waren ... daraus konnte er z.B. irgendwelche Maße für die Treppe nicht genau erkennen ... jetzt haben wir also eine Treppe nach oben, die nicht nur supersteil ist, sondern leider auch unterschiedliche Stufenbreiten hat. Da wir beide den ganzen Tag nicht präsent sein können, der Architekt aber nicht zu erreichen war, konnten wir nicht mehr eingreifen ... die haben einfach so gemauert, wie es in der Zeichnung stand ...
    • Name:
    • Pia
  25. Abdichtung: Wasserdichte Lichtschächte als sinnige Lösung

    Wasserdichte Lichtschächte ...
    sind Teil eines Abdichtungskonzepts! Natürlich sind die teuer. Aber für mich die einzig sinnige Lösung. Einen Dränung wäre wohl kaum preiswerter. Zu Lasten des Architekten gingen dann die bereits montierten Lichtschächte.

    Warum haben Sie denn den Architekten nicht mal Feuer unterm Hintern gemacht, wenn die Handwerker ständig meckern  -  oder haben Sie? Wenn ja, was spricht denn der Architekt dazu?

  26. Treppe: Architekt & Bauunternehmer tragen Schuld an Fehlern

    Na dann..
    sind für die Treppe schon mal zwei dran  -  Architekt und BU.
    Denn natürlich muss der Architekt Vorgaben zur Treppe machen und der Bauunternehmer darf, wenn die Vorgaben fehlen, nicht einfach nach Gefühl und Wellenschlag wurschteln.
  27. Architekt: Schlechte Kommunikation & Ignorierte Wünsche

    Beständige Kommunikation
    aufzubauen war schwierig! Entweder er war nicht zu erreichen, hat nicht zurückgerufen ... hatte Migräne ... oder sonst irgendwas. Migräne ist natürlich entschuldigt!
    Hin und wieder haben wir dann ein Fax geschrieben, das er zwar beantwortet hat, aber meist nur mit Schlagwörtern wie "melde mich dazu" oder "rufe ich an". Unsere Ausschreibungswünsche hat er z.B. einfach ignoriert ... wie ich jetzt erfahren habe!
    Es gibt so viele Dinge, die irgendwie rein gar nicht koordiniert wurden etc. So haben wir z.B. einen verlängerten Dachüberstand über der Terrasse ... als sich so langsam das Dach verzog, sagte dann der Bauunternehmer, dass wir ja auch zwei Stützen benötigen und ob uns das denn keiner gesagt hätte?! Nö ... hatte keiner! Wir hatten den Wunsch nach einer breiten Kellertreppe (von der Garage aus)  -  die haben wir auch  -  aber die Kellertür ist nur 73 cm breit. Ich finde für diese "Kleinigkeiten" hat man doch einen Architekten ... das ist doch sein Job, eine harmonische, abgestimmte Planung zu erstellen  -  was nützt eine ein Meter breite Treppe, wenn die Kellertür 20 Zentimeter schmaler ist?!
    • Name:
    • Pia
  28. Architekt: Mängelfeststellung & Planungsfehler prüfen lassen!

    Also nochmals zur "Ungüte" ...
    wenn wirklich zutreffend sein sollte was Sie hier schreiben empfehle ich dringend:
    a) eine Mängelfeststellung sachverständig vornehmen zu lassen
    b) eine Feststellung der Planungs- und Bauüberwachungsfehler (Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler) sachverständig vornehmen zu lassen, denn
    Ihr Architekt scheint  -  ein eher etwas "unguter" Kollege  -  mehr "Dreck am Stecken" zu haben als erlaubt ist. Dulden würde ich solch eine Mangelleistung (Planung, Bauleitung) nicht.
    . -.
    Ich bitte jetzt schon um Nachsicht bei den hier schreibenden Kollegen. Die, die ich hier kennengelernt habe, scheinen allesamt genug Sachverstand zu haben, um zu merken, dass hier einiges "faul" zu sein scheint.
    . -.
    Drainage vs. Dränung (Es scheint hier ein kleines Verständnisproblem unter den Kollegen zu geben) Ist auch nicht exakt von der Fragestellerin beschrieben worden. Ich gehe allerdings immer noch von einer Sickerwasserdrainage aus.
    MfG
    R. Kaiser
  29. Drainage vs. Dränung: Definition & Aufbau der Dränung

    Dränung
    Sie müssen entschuldigen, wenn ich auch Unwissenheit falsche Wörter benutzt haben sollte ... bei Drainage und Dränung gibt es wohl einen Unterschied? Ist das so? Vielleicht dient es zur Klärung, wenn ich Ihnen beschreibe, was wir bisher haben und was wir mit dem Architekten besprochen haben.
    Wir haben einen WU-Keller, der schwarz angestrichen wurde ... und wir sollen jetzt um die Lichtschächte "buddeln", wie oben so schön beschrieben, Kies einfüllen und ein Rohr legen, dass wir an die Lichtschächte anschließen. Das Rohr ist gelb und sieht von außen aus wie eine Kokosnuß.
    Was ich geschrieben habe, entspricht durchaus den Fakten ... ich habe da ein sehr reines Gewissen! Im Vorfeld haben wir mit anderen Bauherren gesprochen, die bereits mit unserem Architekten gebaut hatten. Mit einer Ausnahme haben alle gesagt, dass die Präsenz etwas "dünn" war. Er hatte aber von allen Angeboten, das Beste abgegeben. Damals haben noch gedacht "der Preis spielt die Musik".
    • Name:
    • Pia
  30. Architekt: Geringe Präsenz = Geringer Preis?

    Ah ja ...
    da lugt das erste Pferdefüßchen ums Eck.
    Der Architekt war in der Präsenz ein wenig dünn (was vorher schon beklannt war), aber dafür ja auch nicht so teuer.
    Ja warum war der denn wohl nicht so teuer.
    Weil er sich vorher schon die Leistungen "schönkalkuliert" hatte, aslo kit geringer Präsenz gerechnet hat.
    Ich hätte Verständnis für Ihre Kritik, wenn Sie guten Glaubens den vollen Preis und dafür volle Leistung erwartet hätten.
    SDo aber sinkt mein Verständnis fast ins Bodenlose, denn Sie haben sehenden Auges Billig-Bau eingekauft und beschweren sich nun darüber.
    Qualität hat nun mal ihren Preis  -  und das gilt überall.
    Würden Sie einen Golf zum Trabbi-Preis kaufen und die werksneue Qualität erwarten.
    Wohl nicht, oder
    Aber bei den ach so schweineteuren Architekten gilt das ja nicht  -  da kann sich ja dumm und dämlich sparen.
  31. Architekt: Gute Kalkulation trotz niedrigen Preises?

    Wie jetzt ...
    Ich meinte, die anderen Bauherren haben gesagt, dass das was er für die einzelnen Gewerke gerechnet hat, hat auch geklappt ... also der Maurer war mit 50 T€ in der Kalkulation und dabei ist es auch geblieben ... wenig Mehrkosten  -  wie wir es bei vielen Bekannten gesehen haben. Da hat der Maurer plötzlich 60 anstatt 50 gekostet! Deshalb haben wir ihn genommen, weil er die beste Kalkulation hatte und die anderen gesagt haben, er kann gut kalkulieren.
    Das war bei uns auch so ... die Firmen, die "er" engagiert hat, sind nicht teurer geworden ... die Firmen, die nicht die waren, die "er wollte", die sind zwar auch nicht teurer geworden, er hat sich aber auch die Arbeiten nicht angesehen ... oder nur auf unseren konkreten Wunsch!
    • Name:
    • Pia
  32. Architekt: Mist gebaut oder Bauherr gepfuscht?

    Es wiehert weiter ...
    so habe ich den Eindruck.? Hat Ihr Architekt etwa nicht alle Leistungen beauftragt bekommen, bzw. haben Sie Ihren Architekten weiter etwa ins Handwerk gepfuscht? Also konkret,? hat Ihr Architekt nun Mist gebaut, oder ist dieser etwa auf Ihrem Hof gewachsen?
    Ich denke nicht, dass wir hier so weiterkommen. Natürlich können wir hier immer so weiter schreiben und so weiter und so ... Allein was fehlt ist der Glaube an Ihre Ausführungen.
    . -.
    Wenn Sie also wirklich konkrete Anhaltspunkte haben sollten, so wenden Sie sich an einen Prüfer, der Ihre Darstellung insgesamt kennenlernt (und zwar am Stück) und die daraus ggf. resultierenden wirklichen Versäumnisse Ihres Architekten aufdeckt. Nur so können Sie zu dem gelangen was Ihre Intention ist, nämlich die Minderung nach BGBAbk., also dem Architekten was aus dem "Fleisch schneiden". Dies gelingt allerdings nur, wenn die Karten auf den Tisch kommen und für diese Leistung auch bezahlt wird.
    @ Herr Dühlmeyer: Sir scheint ein Autonarr zu sein 😉
    MfG
    R. Kaiser
  33. Vergleich: Autos als Beispiel für Preis und Wert

    Nö ...
    kein Autonarr. (Oder nur ein ganz bissel)
    Nur taugen Autos so wunderbar als Vergleich wenn es um Preis und Wert geht  -  weil diese Vergleiche die allermeisten nachvollziehen können.
  34. Forum: Unglaubwürdige Ausführungen & Architekten-Kritik

    Lieber Herr Kaiser, lieber Herr Dühlmeyer!
    Ich wehre mich entschieden dagegen hier unglaubwürdige Ausführungen zu notieren. Das ist ja schon fast eine Frechheit ... so empfinde ich es jedenfalls. Schon gestern hatte ich das Gefühl ... meine ursprüngliche Frage richtete sich lediglich um "Drainage" oder "Dränung" oder wie auch immer ... dass ich mich habe hier hinreißen lassen, meine Unzufriedenheit bezüglich weiterer Leistungen unseres Architekten zu notieren, tut mir fast schon wieder leid. Denn wir Sie sich hier auch drehen und wenden, werden Sie meine Einstellungen hinsichtlich meiner Erwartungen an einen Architekten nicht ändern. Ich habe einen Teil Ihrer Hinweise aufgenommen und wie Sie ja wissen, hatten wir gestern ein Gespräch mit unserem Architekten. Dass es im Laufe einer Bauzeit stressige Situationen gibt, die auch mal ein scharfes Wort mit sich bringen, ist sicher keinem Architekten fremd.
    Ich möchte hier auch nicht "weiter und weiter schreiben" ... sollten Sie das Gefühl haben, ich hätte hier Ihr Forum unnötig belastet  -  MEA culpa!
    Trotzdem noch einmal vielen Dank, dass Sie sich für diese Debatte Zeit genommen haben.
    • Name:
    • Pia
  35. Forum: Expertenhilfe, Einschätzung & Kostenfreiheit

    Bauexpertenforum-Liebe Pia ...
    Es trifft Sie keine "Schuld". Diese wird auch nicht von Ihnen abverlangt. Allerdings müssen Sie den Experten im Forum schon nachsehen, dass
    a) die Expertenhilfe, nach meinem Verständnis, dazu dient den Fragestellern eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu bieten.
    b) die Hilfestellung der Experten kostenfrei erfolgt und insoweit, wie auch hinsichtlich der Einschätzung der konkreten Fälle, zumeist keine letztlich hinreichende Auskunft erteilt werden kann. (um ohne Vororthilfe "auszukommen"😉
    c) in interessanten Fällen es auch durchaus einmal angebracht ist, wie in Ihrem Fall (mehr als 30 Threads), mehr "Frei"-Zeit (ohne Verdienst) zu investieren. Allerdings hat auch dies einmal ein Ende. Man muss ja schließlich noch etwas Geld verdienen (wie eben auch die Fragsteller)
    d) es keine konkrete Beantwortung zu einer Frage geben kann, wenn
    1. die Fragestellung zu "schwammig" ist
    2. diese nicht exakt auf den Punkt gebracht wird
    3. nicht ausreichende Informationen zum Sachverhalt vorliegen bzw. gegeben werden
    etc., etc.
    . -.
    Daher meine allgemeine Empfehlung an alle Fragsteller:
    I. Beachtung der o.g. Inhalte
    II. die gutgemeinten Hinweise der Experten beachten, wenn fachliche, sachkundige Hilfe und Beratung zum konkreten Fall empfohlen wird.
    . -.
    Die Experten stehen den Fragestellern sicherlich in den konkreten Fällen über die Mitarbeit in diesem Forum gerne entgeltlich für weitere qualifizierte Hilfestellungen, etc. zur Verfügung.
    . -.
    @ Herr Dühlmeyer: ein bisschen Autonarr darf sein (ggf. auch mehr 😉😉. Tauglich und anschaulich sind die Vergleiche mit dem Kauf (eben auch ein Erwerb) eines Kfz allemal.
    Schöne Grüße
    R. Kaiser
  36. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Drainage nachträglich: Kosten, Architektenhaftung & Wasserschaden im Keller

    💡 Kernaussagen: Die nachträgliche Installation einer Drainage bei Wasserschäden im Keller wirft Fragen nach Architektenhaftung, korrekter Ausführung und Genehmigungspflicht auf. Ein Bodenaustausch mit geeignetem Material ist oft notwendig. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte transparent sein, und dessen Leistungen (Planung, Bauleitung, Mängelbeseitigung) sind entscheidend. Die Ursache des Wasserschadens (Fenster, Wände) muss geklärt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor Beginn der Arbeiten sollte geprüft werden, ob eine Drainage überhaupt genehmigungsfähig ist, wie in Drainage: Genehmigung prüfen & Nachbarn fragen! betont wird. Eine nicht genehmigte Drainage kann zu Problemen führen.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Bodengutachten kann helfen, die Ursache des Wasserschadens zu identifizieren und die Notwendigkeit eines Bodenaustauschs festzustellen. Siehe auch Bodenaustausch: Lehmboden entfernen für bessere Verdichtung.

    🔴 Risiko: Wenn der Architekt Planungs- oder Bauüberwachungsfehler begangen hat, kann er haftbar gemacht werden. Eine Mängelfeststellung durch einen Sachverständigen ist ratsam, wie im Beitrag Architekt: Mängelfeststellung & Planungsfehler prüfen lassen! empfohlen wird.

    💰 Kosten: Die Kosten für eine nachträgliche Drainage können erheblich sein. Es ist wichtig, vorab mit dem Architekten über die Kostenübernahme zu sprechen, wie in Kostenfalle Drainage: Vorher mit Architekt über Geld reden! geraten wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Ursache des Wasserschadens, prüfen Sie die Genehmigungsfähigkeit der Drainage, und sprechen Sie mit Ihrem Architekten über die Kosten und die möglichen Haftungsfragen. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu. Weitere Informationen zur Architektenhaftung finden Sie im Beitrag Planungsfehler Architekt: Keine Drainage empfohlen – Haftung?.

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