Rücktritt Werksvertrag Fertighaus: Gerichtsprozess, Chancen & Kosten für Bauherren?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Rücktritt Werksvertrag Fertighaus: Gerichtsprozess, Chancen & Kosten für Bauherren?
wir haben uns letztes Jahr ein Baugrund gekauft und dummerweise einen Werksvertrag mit einem Fertighausbauer unterzeichnet. Die erste Bauvoranfrage bzgl. des zu bauenden Hauses wurde abgelehnt bzw. mit für uns nicht akzeptablen Auflagen versehen (Doppelhaus statts freistehendem Haus). Die Einreichung einer zweiten Bauvoranfrage lehnte der Fertighausbauer ab mir der Begründung "es hat ja doch keinen Sinn und wir müssen damit leben". Die weitere - nun individuelle - Planung mit dem Fertighausbauer, die auf den Auflagen gründete, war einfach eine Katastrophe. Der "Architekt" ging über überhaupt nicht auf unsere Wünsche und das Grundstück ein, sodass wir beschlossen uns von dem Fertighausbaue zu trennen, mit all den Konsequenzen. Nun hatten wir Glück und haben einen unserer Meinung nach sehr guten freien Architekten gefunden der mit uns eine weitere Bauvoranfrage und ein Baugesuch durchgezogen hat - nun können wir bauen wie wir wollen.
Das Thema mit dem Fertighausbauer ist aber noch nicht durch. Er hat es akzeptiert dass wir vom Vertrag zurückgetreten sind, hat uns aber im gleichen Zuge eine Stornorechnung geschickt. Einen gültichen Vergleich wollte er nicht akzeptieren. Wir wiederum die Stornorechnung in der Höhe nicht. Nun haben wir einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen in Höhe der Stornorechnung.
Die Frage die ich nun habe ist: Wie entscheiden die Gerichte - eher Bauherrenfreundlich oder eher Firmenfreundlich? Um das ganze ein bisschen zu konkretisieren hier ein paar Zahlen:
1. Vertragssumme über Haus ohne Keller ca. 430.000
2. Höhe der Stornorechnung 80.000 DM
3. Die Bauvoranfrage und das Baugesuch vom Architekt kosteten 20.000 - und der hat das ganze halt individuell geplant und nicht so wie der Fertighausbauer aus der Schublade gezogen.
So, was meint Ihr, wie kommen wir da raus? Ist die Stornorechnung vom Fertighausbauer nicht ein wenig überzogen? Klar will er einen Ausgleich für seinen entgangenen Gewinn und seine entstandenen Kosten. Aber so viel - dann fange ich auch an eine Baufirma zu gründen ...
Falls Fragen auftauchen bitte melden - die Schilderung ist stark verkürzt. Und bitte keine gutgemeinten Ratschläge im Sinne von "da hätten sie mal vorher daran denken sollen" - dazu ist das Kind schon zu weit in den Brunnen gefallen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Hohe Stornokosten können entstehen. Rechtliche Beratung ist dringend erforderlich.
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Ich verstehe, dass Sie aufgrund der abgelehnten Bauvoranfrage vom Werksvertrag mit dem Fertighausbauer zurücktreten möchten und nun mit einer Stornorechnung und einem Mahnbescheid konfrontiert sind. Die Frage, ob Gerichte eher bauherren- oder firmenfreundlich sind, lässt sich pauschal nicht beantworten, da jedes Verfahren individuell betrachtet wird.
🔴 Gefahr: Ein Rücktritt vom Vertrag kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Vertrag hohe Stornogebühren vorsieht. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:
- Prüfung der Ablehnungsgründe: Lassen Sie die Ablehnungsgründe der Bauvoranfrage von einem unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen prüfen. Möglicherweise gibt es alternative Lösungen, die eine Bebauung ermöglichen.
- Verhandlung mit dem Fertighausbauer: Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung mit dem Fertighausbauer zu finden. Vielleicht ist eine Anpassung des Hausentwurfs oder eine Reduzierung der Stornokosten möglich.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens zu bewerten.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat ein, um Ihre Position zu stärken und die bestmögliche Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werksvertrag
- Ein Werksvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Baurecht ist der Werksvertrag die typische Vertragsform für Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vergütung - Bauvoranfrage
- Die Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag, mit dem vorab geklärt wird, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie gibt dem Bauherrn Planungssicherheit und vermeidet unnötige Kosten.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Baurecht - Stornokosten
- Stornokosten sind Kosten, die bei einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrages entstehen. Sie sollen den Schaden des Vertragspartners ausgleichen, der durch die Beendigung des Vertrages entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Rücktritt, Vertragsstrafe, Schadensersatz - Mahnbescheid
- Ein Mahnbescheid ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Er wird vom Gericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt.
Verwandte Begriffe: Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Forderung - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie ist erforderlich, um ein Bauvorhaben rechtmäßig durchzuführen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bebauungsplan - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Baupläne, überwacht die Bauausführung und berät den Bauherrn in allen Fragen des Bauens.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bausachverständiger, Bauplanung - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist Teil des öffentlichen Rechts und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Gründe berechtigen zum Rücktritt von einem Werksvertrag?
Ein Rücktritt ist möglich, wenn wesentliche Vertragsgrundlagen entfallen sind oder wenn der Auftragnehmer seine Pflichten nicht erfüllt. Eine Ablehnung der Bauvoranfrage kann, je nach Vertragsgestaltung, einen Rücktrittsgrund darstellen. - Wie hoch dürfen Stornokosten bei einem Fertighausvertrag sein?
Die Höhe der Stornokosten ist vertraglich geregelt. Sie müssen angemessen sein und dürfen nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Gerichte prüfen im Streitfall, ob die Stornokosten gerechtfertigt sind. - Welche Rolle spielt die Bauvoranfrage beim Fertighausbau?
Die Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie gibt dem Bauherrn Planungssicherheit und schützt vor bösen Überraschungen im späteren Baugenehmigungsverfahren. - Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Er wird vom Gericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. - Wie läuft ein Gerichtsverfahren im Baurecht ab?
Ein Gerichtsverfahren beginnt mit der Klageerhebung. Das Gericht prüft die Sach- und Rechtslage und entscheidet, ob die Klage begründet ist. Im Baurecht werden oft Sachverständige hinzugezogen, um technische Fragen zu klären. - Was bedeutet Bauherrenfreundlichkeit von Gerichten?
Der Begriff "Bauherrenfreundlichkeit" ist subjektiv. Gerichte sind grundsätzlich zur Neutralität verpflichtet und entscheiden nach Recht und Gesetz. Allerdings berücksichtigen sie oft die Schutzbedürftigkeit von privaten Bauherren gegenüber großen Bauunternehmen. - Kann ich den Vertrag anfechten?
Eine Anfechtung des Vertrages ist möglich, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, beispielsweise arglistige Täuschung oder Irrtum. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. - Welche Alternativen gibt es zum Rücktritt?
Alternativ zum Rücktritt können Sie versuchen, den Vertrag anzupassen oder eine einvernehmliche Aufhebung zu vereinbaren. Auch eine Mediation kann helfen, eine Lösung zu finden.
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Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen eines Rücktritts vom Kaufvertrag eines Baugrundstücks. - Anfechtung eines Bauvertrags wegen arglistiger Täuschung
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Werksvertrag prüfen: Vertragsbedingungen bei Rücktritt
wie immer die erste entscheidende Frage:
Was sagt denn Ihr Vertrag darüber aus?
Wenn's so schon im Vertrag vereinbart war, haben Sie schlechte Chancen.
Falls nicht, so denke ich, müsste die Baufirma ihre Forderung begründen/belegen.
Übrigens:
Meines Wissens kann jedermann einen Mahnbescheid über das Gericht schicken lassen. Das sagt noch lange nichts über die Rechtmäßigkeit der Forderung aus ...
(Bauherrenmeinung, keine Rechtsberatung!) -
Rücktritt Werksvertrag: 10% Stornokosten laut Vertrag
Der Vertrag sagt ...
Der Vertrag sagt 10 % bei Rücktritt. -
Anwalt einschalten! Mahnbescheid Werksvertrag Fertighaus
und weil es so ist, wie Herr Aselmeyer schreibt,
wird ja auch so gerne davon Gebrauch gemacht. Wenn schließlich so ein Mahnbescheid vom Gericht eintrifft, sind die meisten erst mal so geschockt, dass sie ohne Zögern zahlen.
In Ihrem Fall geht es um richtig viel Geld - also dringend zum Anwalt!
Hier im Forum werden Sie sicher nicht die Lösung für Ihr Problem finden!
Viel Erfolg! -
Gerichtsprozess Fertighaus: Realistische Einschätzung gesucht
Anwalt ist mit eingebunden - aber ...
Anwalt ist mit eingebunden - aber ich würde einfach gerne wissen was da bei Gericht realistisch gesehen auf uns zukommt. -
Bauträgergrundstück? Zusammenhang mit Werksvertrag prüfen!
übrigens, was mich noch interessiert,
haben Sie das Grundstück nur in Verbindung mit dem Werkvertrag erhalten (sog. Bauträgergrundstück)?
Oder war das zwei völlig unabhängige Vorgänge? -
Gerichtsprozess Fertighaus: Anwaltliche Einschätzung notwendig
na, ja, das sollte eigentlich Ihr Anwalt schon einschätzen können ...
wenn er denn gut ist. Das wird Ihnen hier im Forum kaum jemand sagen können. Schließlich hängt es ja von der Erstinstanz ab. Und da können durchaus unterschiedliche Ergebnisse zustande kommen. -
Werksvertrag & Grundstück: Getrennte Verträge, enge Verbindung
Ergänzung
Es waren 2 getrennte Verträge, die jedoch zeitlich eng zusammen lagen. Wir wollten eigentlich zuerst die mögliche Bebauung durch den Fertighausbauer geklärt haben (§ 34) und dann erst das Grundstück kaufen. Irgendwann haben wir uns jedoch unabhängig vom Fertighhausanbieter für das Grundstück entschieden und gekauft. -
Rücktritt Fertighaus: Gerichtsurteile zu Stornokosten (5%)
Meine Meinung:
In meinen Verträgen steht auch etwas von 10 %. Weniger würde auch kaum einer Kündigung abschrecken. Aber ich bin mir Aufgrund von Informationen über betr. Gerichtsurteile ziemlich sicher, dass ich aus einem Gericht mit nur 5 % wieder herauskommen würde. Und das womöglich noch im Vergleichswege, wobei ich also auch noch meinen Anwalt und meinen Anteil an den Gerichtskosten selbst tragen dürfte. Da hätte ich gar nichts verdient. Eventuell könnte ich durch Nachweis konkreter Mehrkosten etwas mehr herausbekommen. Das hängt nämlich auch immer vom Einzelfall ab. Allerdings: 5 % von einem Ausbauhaus ab Oberkante Kellerdecke sind viel weniger als 5 % von einem schlüsselfertigen Haus mit Keller. Die Kosten des Fertighausanbieters in der Planungsphase verhalten sich aber nicht prozentual zu den Gesamtkosten, sondern haben eine recht geringe Variabilität. Gehen Sie ruhig davon aus, dass 40.000,- DM nicht an konkreten Kosten nachgewiesen werden können. Der Fertighaushersteller ist trotz eventuell gezahlter Provisionen, falls diese nicht bei Storno zurückfließen, mit max. gut 20.000,- gut bedient. Vermutlich würde die schlechte Planungsleistung im Zweifel auch zu Ihren Gunsten ausgelegt.
Dies sind aber nur Vermutungen, die aber Grund genug für Sie sein sollten, zum Anwalt zu gehen. Geht es vor Gericht, müssen Sie bei dem Streitwert sogar einen Anwalt haben.
Viel Glück
Torsten Stodenberg -
Kündigungsgrund Werksvertrag: Berechtigt vs. freie Kündigung
ein paar Stichworte
nur als Gedankenanstoß, da ich den Vertrag nicht kenne.
Es wird zu beurteilen sein, ob Ihrerseits ein berechtigter Grund zur Kündigung vorlag oder ob es sich um eine freie Kündigung gehandelt hat. Hatten Sie ein bestimmtes Haus bestellt und die Firma konnte den Vertrag nicht erfüllen, weil sie nicht in der Lage war, eine von ihr geschuldete Baugenehmigung beizubringen, war das kein Rücktritt, sondern eine berechtigte Kündigung. Es darf aber nicht so sein, dass Sie die Genehmigungsfähigkeit auf Ihrem Grundstück in Aussicht gestellt haben. Dann hätten Sie beim Bestellen den Fehler begangen.
Im diesem Fall, also bei freier Kündigung, könnte § 309 BGBAbk. interessant sein: " ... ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ... die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz ... wenn- a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
- b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
b ist sehr interessant. § 309 ist aber nur bei AGB, nicht bei Individualvereinbarungen relevant.
Ob einer dieser beiden für Sie günstigen Fälle vorliegt, muss der Anwalt beurteilen können. -
Entgangener Gewinn: Stornokosten Fertighaus verhandelbar?
Eergänzende Gedanken durch Nichtanwalt
Meines Erachtens schuldet der Kündigende Bauherr nur den entgangenen Gewinn. Da dieser zumeist nicht mehr als 5-6 % beträgt sind wohl die verrtaglichen 10 % kaum durchsetzbar. Soviel zur "freien Kündigung".
Kann der AN (Fertighausfirma) jedoch zugesicherte Leistungen nicht erbringen (weil er sich beim Baugenehmigungsverfahren etc. zu blöd anstellt) und können Sie schlüssig nachweisen, das andere diese Leistugnen bringen können (z.B. Ihr neuer Architekt), dann haben sie einen triftigen Grund zur Kündigung (die Unfähigkeit der Firma und die Sturheit der Firma). In diesem Fall schulden Sie unabhängig vom Vertrag nichts. In die richtigen Worte kleidet Ihnen das jeder gute Bauanwalt, den sie hoffentlich bereits gefunden haben. -
Schadenersatzanspruch: Fertighausfirma nicht erbrachte Leistungen
umdrehen?
Nach Ihrer Schilderung wäre auch zu prüfen, ob Ihnen durch die nicht erbrachten Leistungen der Fertighausfirma ein Schaden entstanden ist. In so einem Fall dreht sich das Ganze sogar um - d.h. Sie brauchen nichts zu bezahlen, sondern können evtl. sogar Schadenersatz verlangen. Aber dazu muss ganz genau abgeklopft werden (Vertrag, entstande Kosten, Zeitverzug usw.) -
Dank & Update: Ausgang Gerichtsprozess Fertighaus folgt
Vielen Dank ...
Vielen Dank für die Antworten! Sie helfen mir schon ein wenig weiter. Falls es interessiert Stelle ich den Ausgang des Verfahrens hier ins Netz. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Rücktritt Werksvertrag Fertighaus: Chancen & Kosten im Gerichtsprozess
💡 Kernaussagen: Bei einem Rücktritt vom Fertighaus-Werksvertrag sind die vertraglichen Stornokosten oft verhandelbar. Ein Anwalt sollte die Vertragsbedingungen prüfen und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsprozesses einschätzen. Die Umstände des Grundstückserwerbs (Bauträgergrundstück oder getrennte Verträge) spielen eine wichtige Rolle. Schadenersatzansprüche gegen die Fertighausfirma können entstehen, wenn diese zugesicherte Leistungen nicht erbringt.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Rücktritt Werksvertrag: 10% Stornokosten laut Vertrag sind im Vertrag 10% Stornokosten festgelegt, die jedoch möglicherweise nicht in voller Höhe durchsetzbar sind.
✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruchs zu prüfen, falls die Fertighausfirma ihre Leistungen nicht erbracht hat, wie im Beitrag Schadenersatzanspruch: Fertighausfirma nicht erbrachte Leistungen erläutert wird.
💰 Zusatzinfo: Gerichtsurteile zeigen, dass Stornokosten oft auf ca. 5% reduziert werden können, wie im Beitrag Rücktritt Fertighaus: Gerichtsurteile zu Stornokosten (5%) erwähnt wird. Dies hängt jedoch vom Einzelfall und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um Ihre individuellen Chancen und Risiken im Gerichtsprozess zu bewerten. Prüfen Sie, ob ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt (siehe Kündigungsgrund Werksvertrag: Berechtigt vs. freie Kündigung) und ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … abgeändert. Die Grundrisse, sowie eine 3D-Ansicht erhielten wir nach Unterzeichnung des Werksvertrages. Danach schlossen wir mit einem, durch den Hausverkäufer (in dessen …
- … Architektenvertrag: Warum nicht im Fertighaus-Preis enthalten? …
- BAU-Forum - Neubau - Bauwerkvertrag vor Grundstückskauf unterschreiben? Risiken, Ablauf & Alternativen
- … Dann kann der Bauträger schon mal mit der Planung und (beim Fertighaus) Fertigung beginnen. …
- … Wir hatten übrigens in unserem eigenen Werksvertrag einen Passus der den Bauherren bei nicht zustande kommendem Grundstückskauf bzw. …
- … 1776001675,/forum/fertighaus/10710.php,/forum/keller/10693.php,/forum/neubau/12982.php,/forum/neubau/12904.php,/forum …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauträgerkonzept: Risiken bei Reservierungsgebühr vor Baugenehmigung?
- … beim Bauträger? Welche Risiken birgt das Modell aus Projektfirma, Baufirma & Werksvertrag? Jetzt informieren! …
- … Bauträger, Reservierungsgebühr, Baugenehmigung, Werksvertrag, Projektfirma, Baufirma, Grundstückskauf, Risiken …
- … 2.2 Abschluss eines Werksvertrages bei einer 2. Baufirma die eng mit Projektierungsfirma zusammenarbeitet. …
- … Firma als Bauträger bezeichenen oder nur dann wenn Kaufvertrag Grundstück und Werksvertrag mit einen Bauträger abgeschlossen werden? …
- … Ich zahle eine Reservierungsgebühr Aufgrund eines Projektes in einem Hochglanzprospekt. Im Werksvertrag steht dann etwas anderes oder es kommt wegen unzumutbare Klauseln zu …
- … 3.) Ausführende Baufirma (Werksvertrag) geht insolvent und ich bleibe auf dem Grundstück für ein Reihenhaus …
- … Ich empfehle, den Kaufvertrag und den Werksvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Achten Sie besonders …
- … Werksvertrag …
- … Ein Werksvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein …
- … Was ist ein Werksvertrag? …
- … Ein Werksvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer (z.B. …
- … Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Werksvertrag? …
- … Der Kaufvertrag regelt den Kauf des Grundstücks, während der Werksvertrag die …
- … Bau beginnen, ohne dass mindestens eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vorliegt. Ein Fertighausunternehmer, der Ihnen ja den gesamten Rohbau inkl. mindestens der Fenster …
- … Bauantrag weitere 5 % für Planungskosten (Architekt und Statiker, Beispiel passt bei Fertighaus) weitere Zahlungen nur strikt nach Baufortschritt leisten. Zahlung nach Bauträgerverordnung passt …
- … Fertighaus vs. Massivbau: Bauzeit und Insolvenzrisiko …
- … Für mich klingt ja die ganze Problematik bei dieser Uraltbauweise (Stein auf Stein bei Wind und Wetter) immer ein bisschen wie Geschichten aus einer fernen Welt. Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man sich auf so etwas heute noch einlassen kann. Ein Fertighaushersteller ist entweder schon insolvent, bevor der Bau beginnt, oder …
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Hausbau & Kauf: Welche Vertragsfallen lauern? Anwaltliche Beratung sinnvoll?
- … Beispiel: da quellen die Tageszeitungen mit Angeboten über, da gibt es Fertighausaustellungen an jeder Ecke, da wird in jeder kleinen Gemeinde ein …
- … Noch ein Beispiel: Ich habe von meinem Generalunternehmer einen Werksvertrag vorgelegt bekommen, den ich durch eine Rechtsabteilung meiner Firma prüfen lies. …
- … Daraufhin haben wir den Werksvertrag mit Paragrafen gespickt, die mein Arbeitgeber in seinen Werksverträgen verwendet. Diesen Vertrag haben wir unserem Generalunternehmer vorgelegt, der diesen dann erst mal durch seinen Werksvertragersteller prüfen lies, mit dem Ergebnis, dass die Bausumme sich …
- … Jetzt haben wir bestimmt 20 Teilnehmer in diesem Thread, die einen Werksvertrag abgeschlossen haben. da würde nicht jetzt konkret interessieren, wie diese Verträge …
- … -://www.bauweise.net/planung/vertraege/werksvertrag_l_l.htm …
- … zur erheblichen Verteuerung geführt hätten. nehmen sie beispielsweise die Vorbemerkung des Werksvertrages. da steht z.B. , dass ich als Baucherr das Recht …
- … enthalten (VOBAbk. nach Vertragsabschluss gültige Fassungen, Zwischenabnahmen, Mitspracherecht, Reihenfolgen der Gültigkeit Werksvertrag-VOB-BGBAbk.-Zahlungsplan und Zahlungsplan steht bewusst ganz hinten an. Das macht die …
- … Werksvertrag: Konkrete Diskussion – Stephans Vertrag zerlegen …
- … Schön: jetzt bewegen wir uns in dieser Diskussion die - aus meinr Sicht - richtige Richtung, nämlich konkret zur Diskussion eines Werksvertrages. Ich möchte mich nicht in den Vordergrund stellen, da …
- … aber bisher kein anderer Werksvertrag zur Diskussion steht, können wir gerne meinen Vertrag weiter zerlegen. Die Punkte 1-3 sind individuell für mein Projekt und können bestimmt nicht für einen Mustervertrag taugen. …
- … -://www.bauweise.net/planung/vertraege/werksvertrag_l_l.htm …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luftwärmepumpe mit Solar kombinieren? Erfahrungen, Kosten & Photovoltaik-Integration
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