Werksvertrag: Eigenkapitalabtretung an Fertighausfirma – Risiken & Alternativen?
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Werksvertrag: Eigenkapitalabtretung an Fertighausfirma – Risiken & Alternativen?

Hallo habe eine Frage wegen einer Abtretungsklausel meines Eigenkapitals an die Fertighausfirma.

Die Fertighausfirma möchte, das wir unser Eigenkapital auf ein gesondertes Konto einzahlen und zur deren Sicherheit komplett an die Hausbaufirma Abtreten. (Steht so im Werksvertrag) den wir schon unterschrieben haben.

Welche Nachteile entstehen uns dadurch? Müssen wir wirklich unser Eigenkapital Abtreten? Oder muss es der Hausbaufirma reichen, wenn ich ihr einen Kapitalnachweis der Bank vorlege? Die Firma möchte auch eine Verpfändungserklärung der Bank. Gibt es auch andere Möglichkeiten?

Wie sollen wir jetzt vorgehen, was ist richtig oder besser?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen und wäre sehr hilfreich für uns.

Gruß Monika aus dem Saarland

  • Name:
  • Monika
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Die Abtretung von Eigenkapital birgt das Risiko des Kapitalverlusts im Falle einer Insolvenz der Baufirma.

    👉 Wichtig: Vor Unterzeichnung des Werksvertrags rechtlichen Rat einholen.

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    Ich verstehe Ihre Besorgnis bezüglich der Abtretungsklausel Ihres Eigenkapitals an die Fertighausfirma. Eine solche Klausel im Werksvertrag bedeutet, dass Sie Ihr Eigenkapital auf ein separates Konto einzahlen und dieses als Sicherheit an die Firma abtreten. Dies birgt Risiken, da im Falle einer Insolvenz der Baufirma Ihr Eigenkapital gefährdet sein könnte.

    🔴 Gefahr: Die Abtretung des Eigenkapitals kann im Insolvenzfall der Baufirma zum Verlust des Kapitals führen, da es in die Insolvenzmasse einfließt.

    Es gibt alternative Möglichkeiten, der Baufirma eine Sicherheit zu bieten, ohne Ihr Eigenkapital direkt abzutreten. Dazu gehören:

    • Bankbürgschaft: Ihre Bank stellt eine Bürgschaft zugunsten der Baufirma aus.
    • Verpfändungserklärung: Sie verpfänden Ihr Baugrundstück oder andere Vermögenswerte an die Bank, die dann eine Sicherheit für die Baufirma stellt.
    • Kapitalnachweis: Sie weisen der Baufirma durch Vorlage von Kontoauszügen oder einer Bestätigung Ihrer Bank nach, dass Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen.

    Ich empfehle Ihnen, den Werksvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen, bevor Sie ihn unterschreiben. Der Anwalt kann die Klausel zur Eigenkapitalabtretung beurteilen und Ihnen alternative Vorgehensweisen aufzeigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Werksvertrag rechtlich prüfen und verhandeln Sie alternative Sicherheiten mit der Fertighausfirma.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werksvertrag
    Ein Werksvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller (Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Werksvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Honorar.
    Eigenkapital
    Eigenkapital ist das Kapital, das ein Bauherr selbst in das Bauvorhaben einbringt. Es kann aus Ersparnissen, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten bestehen. Eigenkapital reduziert die benötigte Kreditsumme und verbessert die Konditionen für den Baukredit.
    Verwandte Begriffe: Baukredit, Finanzierung, Beleihungswert.
    Abtretung
    Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Abtretender) auf einen anderen Gläubiger (Zessionar). Im Zusammenhang mit einem Werksvertrag kann eine Abtretung bedeuten, dass der Bauherr seine Ansprüche gegen die Baufirma an einen Dritten (z.B. eine Bank) abtritt.
    Verwandte Begriffe: Zession, Forderung, Gläubiger.
    Bankbürgschaft
    Eine Bankbürgschaft ist eine Garantieerklärung einer Bank, die im Falle von Leistungsstörungen des Auftragnehmers (z.B. der Baufirma) einspringt und die Kosten für die Fertigstellung des Projekts übernimmt. Die Bankbürgschaft dient als Sicherheit für den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Sicherheit, Garantie.
    Verpfändung
    Eine Verpfändung ist die Bestellung eines Pfandrechts an einer Sache oder einem Recht zur Sicherung einer Forderung. Im Baurecht kann beispielsweise ein Grundstück oder eine Forderung aus einem Bausparvertrag verpfändet werden, um einen Baukredit abzusichern.
    Verwandte Begriffe: Pfandrecht, Sicherheit, Grundschuld.
    Insolvenz
    Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem die Vermögenswerte des Schuldners verwertet und die Gläubiger befriedigt werden.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Gläubiger.
    Kapitalnachweis
    Ein Kapitalnachweis ist ein Dokument, das belegt, dass eine Person oder ein Unternehmen über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um eine bestimmte Verpflichtung zu erfüllen. Im Baubereich wird ein Kapitalnachweis oft verlangt, um die Finanzierung eines Bauvorhabens sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Finanzierungsbestätigung, Bonitätsprüfung, Kreditwürdigkeit.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet eine Abtretungserklärung des Eigenkapitals im Werksvertrag?
      Eine Abtretungserklärung bedeutet, dass Sie Ihr Eigenkapital an die Fertighausfirma abtreten, um deren Forderungen aus dem Werksvertrag zu sichern. Im Klartext heißt das, dass die Firma im Falle von Problemen (z.B. Insolvenz) Zugriff auf dieses Kapital hat.
    2. Welche Risiken birgt die Abtretung des Eigenkapitals?
      Das größte Risiko ist der Verlust des Eigenkapitals im Falle einer Insolvenz der Fertighausfirma. Ihr Kapital würde dann zur Insolvenzmasse gehören und stünde nicht mehr uneingeschränkt für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung.
    3. Welche Alternativen gibt es zur Abtretung des Eigenkapitals?
      Es gibt verschiedene Alternativen, wie z.B. eine Bankbürgschaft, eine Verpfändungserklärung oder ein Kapitalnachweis. Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, der Baufirma Sicherheit zu bieten, ohne Ihr Eigenkapital direkt abzutreten.
    4. Was ist eine Bankbürgschaft?
      Eine Bankbürgschaft ist eine Garantieerklärung Ihrer Bank, die im Falle von Leistungsstörungen der Baufirma einspringt und die Kosten für die Fertigstellung des Hauses übernimmt. Die Bankbürgschaft dient als Sicherheit für die Baufirma.
    5. Was ist eine Verpfändungserklärung?
      Bei einer Verpfändungserklärung verpfänden Sie beispielsweise Ihr Baugrundstück oder andere Vermögenswerte an die Bank, die dann eine Sicherheit für die Baufirma stellt. Im Falle von Zahlungsausfällen der Baufirma kann die Bank auf diese Vermögenswerte zugreifen.
    6. Was ist ein Kapitalnachweis?
      Ein Kapitalnachweis ist ein Dokument, das belegt, dass Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen, um das Bauvorhaben zu finanzieren. Dies kann durch Vorlage von Kontoauszügen oder einer Bestätigung Ihrer Bank erfolgen.
    7. Sollte ich einen Werksvertrag ohne rechtliche Prüfung unterschreiben?
      Nein, ich empfehle Ihnen dringend, den Werksvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Der Anwalt kann die Klauseln des Vertrags beurteilen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
    8. Was kann ich tun, wenn ich den Werksvertrag bereits unterschrieben habe?
      Auch wenn Sie den Werksvertrag bereits unterschrieben haben, sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. Der Anwalt kann prüfen, ob die Abtretungsklausel wirksam ist und welche Möglichkeiten Sie haben, die Risiken zu minimieren.

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    Das hättet Ihr Euch früher überlegen sollen, also vor Unterschrift! Da niemand hier die genauen Vertragsbedingungen kennt, wir andererseits auch keine Anwälte sind, bleibt nur ein gang zum selbigen übrig ...
  3. Fertighausvertrag: Risiken der Eigenkapital-Abtretung

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    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob hier jemand Erfahrung hat mit einer Fertighausfirma. Wer hat denn auch schon mal einen Werksvertag unterschrieben, wo man das Darlehen oder sein Eigenkapital Abtreten sollte? Was passiert wenn es Probleme beim bauen gibt, dann hätte ich ja kein Druckmittel mehr Geld zurückzubehalten, bis die Fehler behoben sind. Das ist meine Befürchtung. Da wir keine Finanzierung haben, möchte ich nur mal wissen, wie das andere gelöst haben mit ihrem Geld. Ich denke das mit der Abtretung steht in jedem Werksvertag, oder irre ich mich da?

    Name: Monika

  4. Du irrst ...

    Du irrst
  5. Werksvertrag: Rechtsanwalt prüft Klauseln auf Unwirksamkeit

    Hier bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt, der den
    Vertrag auf unwirksame Klauseln überprüft. Vielleicht kann Euch auch der Verein privater Bauherren helfen
  6. Werksvertrag: Rechtsberatung für bessere Verhandlungsposition

    Danke für die Antwort. Werde mich ...
    Danke für die Antwort. Werde mich bei einem Rechtsanwalt über die Richtigkeit des Vertrages informieren. Dann kann ich mit der Hausbaufirma besser verhandeln. Name: Monika
  7. Werksvertrag: Welche Sicherheiten bietet die Fertighausfirma?

    Welche Sicherheiten bietet den die Hausbaufirma laut Vertrag?
    • Fertigstellungsbürgschaft
    • Abtretungserklärungen, erfüllungshalber
    • Fertigstellungstermin mit Verzugszinsen

    ?

  8. Abtretungsklausel im Werksvertrag: Unwirksam laut Anwalt!

    Es handelt sich um einen großen ...
    Es handelt sich um einen großen Fertighaus Hersteller. Es steht im Hausvertrag nur Pflichten der Bauherren, aber keine der Haushersteller. Keine Sicherheiten der Hersteller. Da wir aber immer erst nach fertigem Bauabschnitt zahlen, treten die ja in Vorleistung. Wir zahlen erst nach Abnahme des Gewerkes. Wir haben uns zwischenzeitlich beim Rechtsanwalt erkundigt. Die Abtretungsklausel ist unwirksam. Wir haben jetzt mit unserer Hausbank eine Lösung gefunden. Wenn die Hausbaufirma dies nicht akzeptiert, dann baut sie wahrscheinlich das Haus nicht. Aber dann lassen wir es darauf ankommen. Mal noch eine Woche abwarten, dann wissen wir mehr. Werde es euch berichten.
    • Name:
    • Monika
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Werksvertrag: Risiken & Alternativen zur Eigenkapitalabtretung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken einer Eigenkapitalabtretung an eine Fertighausfirma im Rahmen eines Werksvertrags. Es wird betont, wie wichtig es ist, den Vertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen zu lassen (siehe Werksvertrag prüfen: Anwaltliche Beratung vor Unterschrift!). Eine unwirksame Klausel zur Abtretung wurde identifiziert (siehe Abtretungsklausel im Werksvertrag: Unwirksam laut Anwalt!). Alternativen und Sicherheiten seitens der Hausbaufirma werden diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine Eigenkapitalabtretung birgt Risiken, insbesondere wenn keine ausreichenden Sicherheiten seitens der Fertighausfirma im Werksvertrag festgelegt sind. Dies kann dazu führen, dass Bauherren im Falle von Baumängeln oder Insolvenz des Unternehmens kein Druckmittel haben, um die Mängelbeseitigung oder Rückzahlung zu erwirken. Siehe dazu auch Fertighausvertrag: Risiken der Eigenkapital-Abtretung.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt oder dem Verein privater Bauherren (VPB) beraten zu lassen, um den Werksvertrag auf unwirksame Klauseln prüfen zu lassen (siehe Werksvertrag: Rechtsanwalt prüft Klauseln auf Unwirksamkeit). Dies stärkt die Verhandlungsposition gegenüber der Hausbaufirma (siehe Werksvertrag: Rechtsberatung für bessere Verhandlungsposition).

    💰 Zusatzinfo: Mögliche Sicherheiten seitens der Hausbaufirma können eine Fertigstellungsbürgschaft, Abtretungserklärungen erfüllungshalber oder ein Fertigstellungstermin mit Verzugszinsen sein. Es ist wichtig, diese im Vertrag zu vereinbaren (siehe Werksvertrag: Welche Sicherheiten bietet die Fertighausfirma?).

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Werksvertrag vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen lassen und auf ausreichende Sicherheiten seitens der Hausbaufirma bestehen. Alternativ zur Eigenkapitalabtretung können andere Sicherheiten wie eine Bankbürgschaft oder Verpfändungserklärung in Betracht gezogen werden. Die Ergebnisse der anwaltlichen Prüfung helfen, mit der Hausbaufirma besser zu verhandeln.

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