Garagenbau in NRW: Vorgehen, Stellplätze, Bauanzeige & Nachbarrecht?
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Garagenbau in NRW: Vorgehen, Stellplätze, Bauanzeige & Nachbarrecht?

Hallo, wir haben vor neu zu bauen, in NRW. Der Bauantrag ist eingereicht und genehmigt. In dem Haus befindet sich integriert eine Garage. Nun stellt sich heraus, dass wir mit dem einen Garagenplatz nicht auskommen werden. Unser Grundstück ist sehr groß, wir können an unserem Haus vorbei in den Garten mit dem Auto fahren. Nun meine Frage :
Ich möchte im Garten Stellplätze für 2 Autos schaffen. Laut BauO NRW sind Stellplätze bis 100 m² genehmigungsfrei. Ist denn gereglet, wo diese Stellplätze sich befinden müssen? Kann ich die Stellplätze im Garten schaffen?
Lieber möchten wir noch eine Garage bauen. Es wär Platz satt, der Nachbar hat keine Einwände. Wie gehe ich hier vor. Ich habe gelesen, dass Garagen genehmigungsfrei sind. Man braucht nur eine Bauanzeige zu stellen und einen Monat warten. Ist das richtig. Die Garage befindet sich NICHT im Baufenster des B-Plans.
Was tue ich, wenn ich die Garage nicht bauen darf, ist es sinnvoll dagegen Einspruch einzulegen, bzw. vor das Verwaltungsgericht zu gehen.
Herzlichen Dank, ein von Behörden zutief genervter Häuslebauer.
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie in NRW eine zusätzliche Garage auf Ihrem Grundstück bauen möchten, nachdem der Bauantrag für Ihr Haus mit integrierter Garage bereits genehmigt wurde. Da Ihr Grundstück groß genug ist, um eine weitere Garage im Garten zu errichten, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

    Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Bau einer zusätzlichen Garage im Garten durch den Bebauungsplan oder andere örtliche Bauvorschriften zulässig ist. Das Baufenster gibt vor, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf. Auch die Anzahl der zulässigen Stellplätze pro Wohneinheit kann begrenzt sein.

    🔴 Gefahr: Ein Verstoß gegen die Bauvorschriften kann zu einem Baustopp oder sogar zum Rückbau der Garage führen.

    Da die neue Garage möglicherweise näher an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn liegt, ist das Nachbarrecht relevant. Informieren Sie Ihren Nachbarn frühzeitig über Ihre Pläne, um mögliche Einwände zu vermeiden. In NRW gibt es bestimmte Abstandsflächen, die eingehalten werden müssen.

    Für den Bau einer zusätzlichen Garage ist in der Regel eine Bauanzeige oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Klären Sie mit der zuständigen Baubehörde, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Ein Einspruch gegen die Baugenehmigung ist möglich, daher ist eine sorgfältige Planung wichtig.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Baubehörde auf, um die spezifischen Anforderungen für den Garagenbau in Ihrer Gemeinde zu klären und mögliche Einwände der Nachbarn im Vorfeld zu berücksichtigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er legt unter anderem fest, wo Gebäude errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstandsflächen einzuhalten sind.
    Verwandte Begriffe: Baufenster, Baulinie, Baunutzungsverordnung
    Bauanzeige
    Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben. Sie ist in der Regel weniger aufwendig als ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Ob eine Bauanzeige ausreichend ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und der Art des Bauvorhabens ab.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    Baufenster
    Ein Baufenster ist der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, die Bebauung zu ordnen und die Freiflächen zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Abstandsflächen, Lärmbelästigung und Grenzbepflanzung.
    Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Grenzabstand, Immissionsschutz
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Grenzabstand, Bebauungsplan
    Verwaltungsgericht
    Das Verwaltungsgericht ist ein Gericht, das Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden entscheidet. Es ist zuständig für Klagen gegen Verwaltungsakte, wie z.B. Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Baubehörde
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über Baugenehmigungen, Abstandsflächen und Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauordnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist für eine zusätzliche Garage immer eine Baugenehmigung erforderlich?
      Das ist abhängig von den Landesbauordnungen. In vielen Fällen ist für kleinere Garagen eine Bauanzeige ausreichend, aber es gibt auch Fälle, in denen eine vollständige Baugenehmigung erforderlich ist. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde über die genauen Bestimmungen.
    2. Welche Abstandsflächen muss ich beim Garagenbau zum Nachbargrundstück einhalten?
      Die Abstandsflächen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Sie richten sich in der Regel nach der Höhe der Garage und der Art der Bebauung. Es gibt oft auch Sonderregelungen für Garagen an der Grundstücksgrenze.
    3. Was passiert, wenn mein Nachbar Einspruch gegen meine Baugenehmigung einlegt?
      Wenn ein Nachbar Einspruch gegen Ihre Baugenehmigung einlegt, prüft die Baubehörde die Einwände. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Pläne anpassen oder es kommt zu einer mündlichen Verhandlung. Im schlimmsten Fall kann der Nachbar vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung klagen.
    4. Kann ich eine Garage auch ohne Baugenehmigung bauen?
      In einigen Fällen ist der Bau einer Garage ohne Baugenehmigung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. geringe Größe, Einhaltung der Abstandsflächen). Dies ist jedoch von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. Ich rate Ihnen dringend, sich vor Baubeginn bei der Baubehörde zu erkundigen.
    5. Was ist ein Baufenster?
      Ein Baufenster ist der Bereich auf einem Grundstück, innerhalb dessen ein Gebäude errichtet werden darf. Es wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, die Bebauung zu ordnen und die Freiflächen zu sichern.
    6. Was ist eine Bauanzeige?
      Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben. Sie ist in der Regel weniger aufwendig als ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Ob eine Bauanzeige ausreichend ist, hängt von den jeweiligen Landesbauordnungen und der Art des Bauvorhabens ab.
    7. Was ist das Nachbarrecht?
      Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Abstandsflächen, Lärmbelästigung und Grenzbepflanzung.
    8. Was mache ich, wenn die Behörde meinen Bauantrag ablehnt?
      Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist bei der Behörde eingehen. Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.

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  2. Garagenbau: Gericht vs. Flächenversiegelung vermeiden

    Mit Kanonen auf Spatzen zu schießen
    ist nie gut  -  für das halte ich bei einer Verweigerung der Baugenehmigung für eine Garage außerhalb des Baufensters den Gang vor Gericht. Abgesehen davon: Warum wollen Sie den am Haus vorbei fahren in den Garten  -  die Versiegelung der Flächen wird dadurch erheblich vergößert, Sie haben erhebliche Mehrkosten für die Zufahrt und verschenken reichlich Platz für an sich ungenutzten Raum  -  gibt es wirklich keine andere Lösung?
  3. Genehmigungsfrei ≠ Zulässig: Bebauungsplan beachten!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Genehmigungsfrei  -  Zulässig ...
    mein Standarttext🙂
    Nur weil etwas genehmigungsfrei ist, bedeutet es noch lange nicht, dass es auch zulässig ist. Auch genehmigungsfreie Maßnahmen müssen die Vorschriften (hier die Festsetzungen des Bebauungsplans oder z.B. Abstandsflächenvorschriften) einhalten. Fragen Sie dazu Ihren Entwurfsverfasser (z.B. Architekten) oder das Bauamt.
  4. Alternative: Garage statt Stellplätze im Garten!

    Ja es gibt eine andere Lösung als im ...
    Ja, es gibt eine andere Lösung als im Gartenhinterland Stellplätze zu errichten: Eben diese Garage!
    Sehr wahrscheinlich wird die Baugenehmigung nicht genehmigt, dass haben die von der Städteplanung schon Leuten lassen. Was kann ich denn tun, damit ich noch zu meiner Garage komme, ohne den Garten mit Autos zuzupflastern!
  5. Garagenbau: Bebauungsplan und Lageplan zur Prüfung

    Lageplan
    gibt es die Möglichkeit einen Bebauungsplan und einen Lageplan mit angedacheter Garageneinzeichnung (HANDSKIZZE!) zu verlinken?
  6. Garagenbau: Grundstücksbeschaffenheit & Bebaubarkeit prüfen

    Verlinken geht leider nicht hätte es höchstens hochladen ...
    Verlinken geht leider nicht, hätte es höchstens hochladen können, aber diese Option wird leider nicht unterstützt.
    Es ist halt so, dass die Einfahrt recht schmal ist, nach Hinten wird das Grundstück aber sehr breit (insgesamt über 1.000 m²). Eine Garage besteht ja schon im Objekt selbst. Nun besteht die Möglichkeit mit dem Auto am Objekt vorbeizufahren um in den hinteren Bereich des Gartens zu kommen. Hier wäre eine Garage an der Grenze zum Nachbarn sehr schön.
    Die Bebaubarkeit ist aber hier nicht gegeben, das Baufenster ist leider nicht dort, wo die Garage hin soll, das Baufenster ist auch schon ganz ausgereizt. Der Bebauungsplan sieht Garagen auch neben dem Bebauungsplan vor, Nachbarn haben schon Garagen gebaut. Nur bei mir wird es halt schwierig, so wie ich das sehe.
    Sieht denn das Bauaufsichtsamt lieber folgendes: Drei herumstehende PKW's und Fahrräder und Motorräder im Garten oder doch lieber eine Garage?
    Weiterhin erlaubt es die BauO das Erstellen von Fahrradüberdachungen bis 100 m². Dann baue ich in meinen Garten neben dem 100 m² großen Stellplatz auch noch eine 100 m² große Überdachung für die Fahrräder.
  7. Garagenbau: Fachingenieur & Genehmigungsbehörde konsultieren

    wer hat denn den Bauantrag eingereicht?
    Per Ferndiagnose ohne Kenntnisse der vorh. Bebauung, der Planung und des Bebauungsplanes ist das ohne Scotti wohl nicht möglich. Am besten gehen Sie zu Ihrem Fachingenieur, der Ihnen die Planung eingereicht hat und reden mit dem  -  versuchen Sie es doch auch noch mal bei der Genehmigungsbehörde und klopfen da die vorhandenen Möglichkeiten ab ... Viel Erfolg.
  8. Stellplätze vs. Garage: Baubehörde bevorzugt Parkplatz?

    Ja da haben schon Gespräche stattgefunden Ich verstehe ...
    Ja, da haben schon Gespräche stattgefunden. Ich verstehe halt nur nicht, wie es eine Baubehörd schön finde, dass der halbe Garten Parkplatz wird (im Wohngebiet!), aber sich einer Garage verwehrt.
    Baupläne hat ein Architekt eingereicht, jetzt geht es alleine weiter.
  9. Bebauungsplan: Bauraum gilt für Garagen & Stellplätze!

    Foto von

    Ich vermute, mein obiger Satz wurde nicht verstanden ...
    Ich vermute, mein obiger Satz wurde nicht verstanden ...
    Nochmal:
    Wenn der Bebauungsplan einen Bauraum festsetzt, ist dieser einzuhalten. Dies gilt (wenn im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist) für Wohnhäuser, Garagen aber auch für Fahrradüberdachungen, Stellplätze und oft auch für Gartengerätehäuschen (nur wird bei denen oft ein Auge zugedrückt ...)
    Selbst Stellplätze die nicht gepflastert sind, sind vermutlich unzulässig ...
  10. Stellplätze außerhalb Baufenster? BauO & GRZ beachten!

    Hallo ich bezweifle das stark dass Stellplätze nur ...
    Hallo, ich bezweifle das stark, dass Stellplätze nur im Baufenster ertsellt werden dürfen. Wo steht das bitte in der BauO? Im Bebauungsplan ist das nicht festgelegt.
    Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser und Stellplätze (überdachte Fahrrafstellplätze) dürfen außerhalb des Baufensters erstellt werden. Wo denn sonst? Dafür gibt es doch auch die GRZAbk. von 0,4 in Wohngebieten. Sonst bräuchte ich die doch nicht, würde doch das Baufenster vollkommen ausreichen.
    Die GRZ gibt dann die Versiegelungsfläche an. Bei Stellplätzen und so weiter darf man dann noch 50 % draufschlgen, also insgesamt 0,6 ...
  11. BauNVO §23 (5): Nebenanlagen vs. Stellplätze

    Foto von

    siehe Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 23 (5)
    "Wenn im Bebauungsplan nichts Anderes festgesetzt ist, KÖNNEN auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden ... "
    1. Es steht nicht "sind zulässig ... " drin.
    2. In § 14 sind Gartengerätehäuschen, Kleintierställe usw. geregelt, nicht Stellplätze oder Garagen.
    Einzige Möglichkeit sind "bauliche Anlagen" die innerhalb der Abstandsfläche zulässig sind. Dies ist je nach Bundesland genau geregelt. Aber eben auch: "KÖNNEN zugelassen werden ... "
    Genaueres lässt sich ohne genaue Ortskenntnis und weiteres Hintergrundwissen (z.B. genauer Wortlaut des Bebauungsplans) nicht beurteilen.
  12. Stellplätze: Versiegelung, GRZ & Bebauungsplan prüfen!

    Einspruch, Herr Halbiger
    Stellplätze sind keine Nebenanlagen, sondern eben Stellplätze (§ 12 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)). Dort können Einschränkungen seitens des Bebauungsplanes bestehen. Die Problematik der Stellplätze mit ihren Zufahrten ist im vorliegenden Fall wohl eher die Versiegelung => ökologisch, optisch und finanziell problematisch und die Möglichkeit der Überschreitung der maximalen Grundflächenzahl. Ein Stellplatz ist aber sicher unter Einhaltung der GRZAbk. außerhalb des B-Planes möglich, eine Garage innerhalb des Baufensters ist in NRW generell Genehmigungsfrei möglich unter Einhaltung der Bestimmungen der BauO NRW, eine Garage außerhalb des Baufensters nur mit Genehmigung der Genehmigungsbehörde ... s.o.
  13. Entschuldigung...

    Entschuldigung ...
    @ Herr Halbinger ... ich bin Ihnen noch ein n schuldig😉
  14. Stellplätze: Diskussion über nicht überdachte Varianten

    nicht überdacht
    Auch wenn es eigentlich klar ist  -  wir reden hier von nicht überdachten Stellplätzen ...
  15. BauNVO: Freizuhaltende Grundstücksteile beachten!

    Foto von

    Herr Malige
    Herr Malige
    Je nachdem was der Bebauungsplan genau regelt, wird Ihre Aussage auch meist stimmen. Jedoch kann gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) der "nichtüberbaubare Grundstücksteil" komplett freizuhalten sein. (auch keine Nebengebäude, Stellplätze usw.)
    Und da die Behörde hier anscheinend keine Genehmigung in Aussicht stellt, zweifle ich erstmal auch die Zulässigkeit der Genehmigungsfreien Maßnahmen an.
    Näheres können wir beide ohne nähere Ortskenntnis / mehr Hintergrundwissen nicht feststellen ...
  16. Stellplätze: Genehmigungsfrei oder nicht? Unklare Rechtslage?

    Also das eindeutige auseinanderklaffen der Meinungen zeigt mir ...
    Also, das eindeutige auseinanderklaffen der Meinungen zeigt mir eindeutig, dass hier eine gewisse Unschärfe besteht. Es sollte doch klar sein, ob Stellplätze außerhalb des Baufensters genehmigungsfrei errichtet werden dürfen, oder nicht. Wenn der Bebauungsplan hier keine Aussagen tätigt, das tut er in dem Fall auch nicht, sollte es doch eine EINDEUTIGE Antwort GEBEN. Oder ist das Baurech NRW so schwammig? Denn dann mach ich erst mal alles was schwammig ist und hoffe im Verfahren auf ei'n positives Ergebnis. Also nochmal, wenn es nicht eindeutig geregelt ist, ob Stellplätze genehmigungsfrei zu errichten sind, dann frage ich mich, wofür wir eine BauO haben?
  17. Genehmigungsfreie Stellplätze: Vorschriften & Bebauungsplan!

    Foto von

    Es ist eindeutig
    Es ist in der Bauordnung eindeitig geregelt, dass die dort aufgGBelisteten Maßnahmen genehmigungsfrei sind. Aber auch die genehmigungsfreien Maßnahmen müssen alle anderen Vorschriften einhalten. Und wenn der Bebauungsplan nichts anderes regelt, gilt die zitierte "kann-Vorschrift" des § 23 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), d.h. dass eine Ermessensentscheidung (hier i.d.R. der Gemeinde) erforderlich ist.
  18. BauNVO §23 (5): Ermessensentscheidung der Behörde

    § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Die Ermessensentscheidung nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) steht ausschließlich der Baugenehmigungsbehörde zu, in kreisangehörigen Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht also der jeweiligen Kreisverwaltung (je nach Bundesland). Es handelt sich weder um eine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGBAbk. noch um eine solche oder eine "Abweichung" nach Landesrecht. Hier ist auch kein Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
  19. BauNVO: Was bedeutet das im Klartext?

    und was bedeutet das im Klartext für einen ...
    und was bedeutet das im Klartext für einen und was bedeutet das im Klartext für einen Menschen, der das nicht jeden Tag durchkaut?
  20. Klarstellung zur BauNVO-Interpretation

    @ Mensch, der das nicht jeden Tag durchkaut
    Bei dem, der das nicht jeden Tag durchkaut, entschuldige ich mich. Mein Beitrag war in erster Linie @ Martin Halbiger.
  21. Korrektur zur Zuständigkeit der Behörde

    Foto von

    @Bauer
    In meiner beruflichen Tätigkeit sind wir beides (Kreisfreie Stadt) daher die falsche Abgrenzung ...
  22. Garagenbau: Verständliche Erklärung zur Baugenehmigung

    Was bedeutet das denn nun würde ich gerne ...
    Was bedeutet das denn nun, würde ich gerne wissen, bitte in normaler Sprache für einen normalen Menschen.
    Bitte kein Amtsdeutsch, vielen Dank für Antworten.
  23. Garagenbau: Bauaufsichtsbehörde entscheidet über Befreiung

    Foto von

    ganz einfach:
    ganz einfach:
    Ob Sie außerhalb des Bauraums (vgl. Bebauungsplan) irgendwas bauen dürfen (egal ob Garage, Stellplätze, Gartenhaus usw.) muss die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (z.B. Landratsamt) prüfen und Entscheiden (in eigenem Ermessen).
    Wenn es um baugenehmigungsfreie Maßnahmen geht, brauchen Sie eben eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen.
    Sprechen Sie mal mit den zuständigen Sachbearbeitern ...
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garagenbau in NRW: Stellplätze, Baugenehmigung & Nachbarrecht

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit von Stellplätzen außerhalb des Baufensters in NRW. Genehmigungsfreiheit bedeutet nicht automatisch Zulässigkeit, da Bebauungspläne und Abstandsflächenvorschriften einzuhalten sind. Die Versiegelung durch zusätzliche Stellplätze im Garten ist ökologisch und finanziell problematisch. Die Bauaufsichtsbehörde hat Ermessen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit. Es wird empfohlen, frühzeitig Gespräche mit Architekten und der Genehmigungsbehörde zu führen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Genehmigungsfrei ≠ Zulässig: Bebauungsplan beachten! ist es entscheidend, die Festsetzungen des Bebauungsplans oder Abstandsflächenvorschriften einzuhalten, auch wenn eine Maßnahme genehmigungsfrei ist.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Alternative zur Errichtung von Stellplätzen im Garten kann der Bau einer Garage sein, wie im Beitrag Alternative: Garage statt Stellplätze im Garten! vorgeschlagen wird. Dies kann helfen, die Versiegelung des Gartens zu vermeiden.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 in Wohngebieten spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Stellplätzen, wie im Beitrag Stellplätze außerhalb Baufenster? BauO & GRZ beachten! erläutert wird. Eine Überschreitung der GRZAbk. kann problematisch sein.

    🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, einen Bebauungsplan und einen Lageplan mit einer Handskizze der geplanten Garage oder Stellplätze beim Bauaufsichtsamt einzureichen, um die Bebaubarkeit zu prüfen (siehe Garagenbau: Bebauungsplan und Lageplan zur Prüfung).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Bestimmungen des Bebauungsplans und die Haltung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bezüglich Stellplätzen außerhalb des Baufensters. Beachten Sie die Hinweise zur Versiegelung und zur Einhaltung der GRZ. Konsultieren Sie einen Fachingenieur oder Architekten, um die Planung optimal auf die Gegebenheiten abzustimmen (siehe Garagenbau: Fachingenieur & Genehmigungsbehörde konsultieren).

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