Wir möchten gerne ein Haus mit einer Grundfläche von 100 m² bauen, mit Vollkeller (Doppelgarage im Keller).
Architekt A schlägt 2 Vollgeschosse plus Keller vor, +35 Grad Dach und kommt bei dem Volumen (m3 * 550 DM) auf eine Schätzung von 790.000 DM ohne NKAbk..
Architekt B schlägt 1.5 Geschosse mit Gauben vor und kommt bei seiner Schätzung (Keller * 280 DM, Rest * 450 DM) plus Nebenkosten auf unter 500.000 DM.
In Anbetracht der Tatsache, dass eine Konjunkturflaute herrscht und wir ländlich (Saarland) wohnen, könnte Architekt B richtig liegen oder ist Architekt A realistischer?
Wie weit hilft uns eine Baukostenberechnung (statt "Schätzung")? Wie detailliert ist diese? Ich habe schon reichlich gesurft und kein 'Standardformular' gefunden.
Baukostenschätzung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baukostenschätzung
-
kommt auf die Ausstattung /Gestaltung an ...
aber bei 200 m² Wohnfläche? komplett unterkellert X ca. 3.000 DM = 600.000 DM, bei mittlerer Ausstattung, würde ich schon rechnen.
Gruß -
Detaillierte Kostenschätzung
Hallo Frau Babilon,
eine Schätzung nach Volumen oder Wohnnutzfläche ist noch sehr vage.
Die beiden Entwürfe sind wegen ihrer verschiedenen Baukörper schwer zu vergleichen. Welche Qualität pro m³ erhalten Sie bei Architekt A für 550 DM und welche bei Architekt B für 450 DM? Entscheidend ist, den Architekten Budget und Raumprogramm vorzugeben. Ob Sie ein Haus mit 2 Vollgeschossen oder 1,5-Geschossen haben möchten ist eine ziemlich grundlegende Frage und sollte eigentlich im Vorfeld abgeklärt werden.
Auf alle Fälle eine detaillierte Kostenschätzung verlangen. Wir haben von unseren Architekten eine Aufstellung erhalten, in der beispielsweise der QM-Preis (Mittel-, Erfahrungswerte) für die Außenwand nach Wandaufbau von innen (beginnend bei Anstrich) nach außen (Holzaußenschalung) detailliert aufgeschlüsselt war.
Vorteile: Transparenz, Vergleichbarkeit, und Sie entwickeln ein Gefühl für die Kosten einzelner Gewerke.
Viele Grüße -
@ Marion Daffner
schon richtig wie sie schreiben, nur das es noch keine Entwurfsplan gibt. Wenn sie den 3. Schritt vor dem 1. machen, könnte das schön ins Geld gehen.
Gruß -
An Uwe R.
Wir haben bei den ersten Gesprächen mit unseren Architekten, als es um unterschiedliche Wandaufbauten und Materialien ging, schon erste Qm-Preisdetails erhalten. Eine Schätzung der Gesamtkosten war zu diesem Zeitpunkt mangels Entwurf natürlich noch nicht möglich. Aber für uns Bauherren durchaus sichtbar, dass QM- und Qbm-Preis eine Größe mit vielen Variablen und schwer greifbar ist.
Zielgröße ist nach wie vor der vorgegebene Kostenrahmen. Daran sollten sich die Entwürfe orientieren. Und ich denke, dass der Planer dafür doch Gespür hat. Abweichungstoleranzen sind natürlich gegeben, wie groß dürfen Sie bei einem Vorschlag und später bei einem Vorentwurf sein?
Ich hoffe Sie wollten in Ihrem Beitrag nicht andeuten, dass Frau Babilon mit der Frage nach einer etwas detaillierteren Schätzung unwissentlich eine Entwurfsplanung in Auftrag gibt?
Viele Grüße -
Gleicher Grundriss
Beide Architekten haben eigentlich (bis auf kleine Unterschiede) den gleichen Grundriss, an dem wir ja schon herumgefeilt haben. Auch der Wandaufbau (36.5 Bimsbeton) wurde schon besprochen. Auch andere Materialen (Vollholztreppe, Fliesen, Laminat etc.) haben wir beiden angedeutet. Architekt A windet sich mit 'das kommt darauf an' und hat uns bis jetzt überhaupt keine Kostenalternativen aufgerechnet. Außer 'Holz-Aluminium-Fenster teurer als Holz teurer als Kunststoff'. Wir fühlen uns wie in einem Teufelskreis. -
Das bringt doch..
so nix!
Frage: was kostet ein Haus. Antwort: so zwischen 2.000,- und 50.000,- DM/QM Wfl.
Beauftragen Sie einen der Kollegen mit 'einer ordentlichen Planung und passender Kosteeinermittlung. Dann bestimmen Sie ganz allein was Ihnen Ihr Haus in allen Einzelheiten Wert ist.
Sie können mit ihm / ihr Planen, er sagt was die Wünsche kosten und am Ende dieser Planungsphase kommt raus was Sie wollen, können oder müssen.
Im Grunde ist das eine ganz simple mathematische Gleichung, und zwar immer mit einer Unbekannten.
Hab ich Massen und Qualitäten, kann ich die Kosten ermitteln. Sagen Sie was Sie ausgeben wollen und wie groß das Haus wird, kann ich die Qualitäten ermitteln. Sagen Sie mir welchen Luxus Sie brauchen und wieviel Geld Sie anlegen wollen, kann ich ausrechnen wie groß das Haus werden kann.- das ist alles-Und wie das in der Mathematik so ist: diese Gleichung mit zwei Unbekannten ausrechnen zu wollen ist Wahrsagerei!
-
2 Architekten muss man sich leisten können
...
Da der eine Architekt, wie Sie oben schreiben, von 2 Vollgeschossen und der Andere von 1,5 Geschossen ausgegangen ist, musste ich entnehmen, das überhaupt noch keine Vorstellung eines Grundrisses vorlag. Sie nur das sondieren wollten was ein Haus kosten könnte.
Nun denn, wenn Sie gleich zwei Architekten den Entwurf beschäftigen, dann mangelt es ja nicht am Geld
Ich empfehle: Wenn der Grundriss steht und sie es genau wissen wollen, dann lassen Sie sich die Kosten auf Basis der jetzigen Mengen ermitteln, bzw. ziehen die LPAbk. 6 vor. Kostet etwas zusätzlich Honorar, aber sie wissen gleich am Anfang was für Kosten +/- 5 % aus Sie zukommt. Allerdings sollte man sich im Klaren sein, das der Entwurf auch so beim Bauordnungsamt genehmigt wird. Der Vorteil ist auch, das sie gezwungen sind, ihr Bauvorhaben komplett zu durchdenken.
Eine Kostenschätzung nach DINAbk. 276, LP 1, darf bis zu 30 % daneben liegen. Eigentlich unzumutbar, ist aber so.
Da ihre beide Architekten an der LP 3 arbeiten (Entwurfsplanung) können Sie zumindest auf eine Kostenschätzung nach DIN 276 bestehen.
Gruß -
Vergabe vor Planung!?
(LP6) - wenn das einer will, ist er nicht sehr gut beraten. Und mehr Planungsaufwand wär das dann auch nicht, weil in der Ausschreibung kann ja nicht viel drinstehen wenn noch nichts durchgeplant ist. Dafür wird es dann nachher teuer.
Und warum sind die 30 % unzumutbar? - das kommt drauf an.
Wenn einer zum Autohändler geht und sagt: mach mir mal ein supergünstiges Angebot, und kriegt eins für 5.000,- € - ist es dann unzumutbar wenn der Händler dafür den plötzlich gewünschten 500SL nicht rausrückt weil er 'nen Golf angeboten hat? -
natürlich nicht Vergabe vor Planung
sondern Massenermittlung auf Basis von Ausschreibungen schon in der Entwurfsphase. Einen erfahrenen Planer ist es schon möglich aus Entwurfsplänen eine komplette Ausschreibung zu erstellen, was wir übrigens bei größeren Projekten auch machen. In der Regel sind Einheitspreise vorhanden.
Allerdings bedarf es genauste Abklärung der Kundenvorstellung (Raumbuch). In der Planung werden dann gegebenenfalls die Mengen noch mal korrigiert. Ein erfahrenes Planungsbüro entwickelt ja auch nicht die Ausschreibungstexte jedes Mal neu, sondern kann auf Textbausteine zurückgreifen. Gleiches gilt für Regeldetails.
wenn ich eine Kostenschätzung abliefere die später die Kosten um 30 % überschreiten, ist so mancher Bauherr hinterher pleite.
Gruß -
funktionale
-
meine Erfahrungen liegen bei 20 Jahren ... ausreichend?
viele Grüße -
dazu ...
ein Kommentar von Roland (offensichtlich dauern manche Registrierungen länger):
"
> das Zauberwort, das keiner in den Mund nehmen will heißt
> Kostenberechnung nach DINAbk. 276 nach Gewerken sortiert! die ist sehr
> detailliert auf Basis von Massenermittlung nach ep und ortsüblichen
> preisen zu machen.
> Funktionalbeschreibung ist wieder so'n modewort - weil
> Baubeschreibung nach gu riecht und Kostenberechnung negativ
... (auf meine nachfrage hin:
... "kosten? Berechnung?
... sind das positiv besetzte ausdrücke?
... man schreibt auch nicht mehr Angebot, sondern Lösungsvorschlag!
... die marketingleute sind eben kreativ")
> besetztes Marketing? Funktionalbeschreibung dagegen eigentlich für
> mich eher nach VOBAbk./A "Leistungsprogramm" ruft - aber das ist meine
> persönliche Wahrnehmung!
> und bei der Kostenberechnung bekommt der Planer, auch wenn er
> Architekt ist schon bei Überschreitung von ±3 % AFAIK vom Richter eine
> gelbe karte! ab 10 proz zahlen die Damen und Herren Schadensersatz!
> das ist ganz normale Praxis in lph3 - egal wieviel Praxisjahre dahinterstehen
"
dazu meine Frage:
bedeutet Funktionalausschreibung die Arbeit, Verantwortung und Qualität aus
der Hand zu geben?
führt die Funktionalausschreibung zu einer Verlagerung der Planung und zu
versuchen, Leistungen entsprechend funktionalem beschrieb, aber eben möglichst *billig*
anzubieten und wäre nicht eine "genaue" Vorgabe, was zu machen ist, für alle beteiligten klarer? -
DIN 276
OK, ich werde also auf eine Baukostenberechnung nach DINAbk. 276 bestehen, in derLP4 enthalten, also noch vor dem Bauantrag. Aber kann ich mich auf die 'ortsüblichen' Preise verlassen (ohne eigene Angebote einholen zu müssen, dann sind wir schon bei LP6)?
Wir haben irgendwie den Verdacht, Herr A will das Haus teurer machen als es ist (sein Honorar hängt schließlich davon ab) und wir haben seine Leistungen auf die Planungsphase beschränkt ... -
Mein Reden MS ...
seit 1820 ...
Wenn Sie Ihrem Architekten (schriftlich) vorgeben was er verbauen soll, muss er eine Planung stricken die zur Kostenvorgabe passt.
wenn Sie sich die HOAIAbk. mal vornehmen, dann wird vielleicht klar, dass die Möglichkeit mehr Honorar durch höhere Baukosten zu bekommen meist eh nicht im Verhältnis zum Ärger steht den man sich damit einhandelt.
Umso mehr, wenn Sie den Architekten beauftragen mit einer bestimmten Summe zu planen. -
ach so ...
Leistung auf Planung beschränkt, dazu folgendes:
Die ersten Leistungsphasen bringen uns Honorar, die letzteren Arbeit.
Das wird ihn also eher freuen.
Aber Vorsicht: wenn er Kosten ermittelt hat und ein anderer Ausschreibt und Überwacht, oder sogar die Ausführungsplanung macht sind seine Haftungsrisiken für die Kostenschätzung natürlich sehr eingeschränkt.
Schließlich wäre es ja dann nicht sein Problem, wenn Sie viel zu teure Unternehmer beauftragen würden oder wegen fehlerhafter Ausschreibungen teure Nachträge kämen. -
jepp DIN 276
und im Verein mit einem guten 3-D CAD mit automatischer Massenermittlung und braver ID-Eingabe und braucht man nicht lange rumzuraten. Und bei der Vergabe stellt sich am Ende immer wieder auf wundersame Weise heraus, die 5 % bei dem einen Gewerk waren genau die 5 % bei jenem Gewerk und alle sind froh.
Raumbuch beim EFHAbk.? *quieck*!
Also, ich habe ja schon viel gesehen, aber noch kein Raumbuch beim Einfamilienhaus. Das bleibt nämlich total spannend bis zum allerletzten Tag, sogar wenn ich es schon eigenhändig ausgefüllt den Bauherren übergebe. Die meisten BH haben schon große Schwierigkeiten nur einen einfachen Architektenvertrag fertig "auszufüllen".
Dann doch lieber gleich eine Bauträger- Baubeschreibung: "1 Stück Haus, groß und schön ... " *wechlach*
Aber eine Bauherrin, die noch keinen Entwurf beauftragen will aber schon zu zwei Architekten rennt und die Kosten haben will, ist schon mal schwer verdächtig. Das ist doch der Causus knaktus. Meist sammeln solche Bauherren locker 10 Stücker diverser Vorentwürfe mit der jeweiligen Kostenschätzung als "Akquise" ein und rennen dann mit allem zum elften Architekten oder bereits verrenteten Statiker, der dann eine Mischung aus allen 10 malen soll und das Ganze bitteschön für den netto Papier-m2- Preis unterschreibt.
Die Frage, ob man mit jenem oder jenem Architekten baut, ist doch eine ganz andere: nämlich eine Vertrauensfrage. Und wenn sich beide o.g. Architekten winden oder hinterm Berg halten, dann doch wohl aus gutem Grund. Zu einem Bauherren, der schon Kosten will, ohne Entwurf hätte ich auch kein Vertrauen ...
meint, -
Also jetzt reicht's..
Architekt A wird auf jeden Fall bis LPAbk. 4 bezahlt. Da er aber sehr weit vom Schuss wohnt, hatten wir Zweifel, ob er die Bauleitung ordentlich machen wird. Diese Zweifel hat er in der Planungsphase nicht ausgeräumt. Das mit dem Vertrauen, ist wirklich wahr, wir hatten bis jetzt Sondierungsgespräche mit 4 Architekten ... (es muss wohl an uns liegen).
Architekt B, der im Ort wohnt, hat wohl Interesse, die Bauleitung zu übernehmen, hat uns aber einen Alternativplan gemacht, gratis, um sich zu verkaufen. Das ist doch wohl für beide Seiten positiv. Der Plan weicht aber nur geringstens von unserem Grundriss ab - DEN WIR ERARBEITET haben und für den wir natürlich Architekt A bezahlen, weil er alles so schön mit dem Computer gezeichnet hat. -
Dann ist doch alles in Butter
Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, sich einen aus mehreren Architekten auszuwählen. Ist sogar immer mehr der Fall. Warum auch nicht? Die Bezeichnung Architekt schützt ja nicht vor Stümpern.
Eine Nachfrage: warum soll denn unbedingt der planende Architekt die Bauleitung übernehmen? Es gibt doch genügend freie Bauleiter. Die sehen dann nochmal ganz neu durch, und entdecken ggf. sogar Details, die der Planer übersehen hat oder schlichtweg falsch gemacht hat. -
Kostenberechnung nach DIN 276 ist zu ungenau
Kostenschätzung nach DINAbk. 276 darf bis zu 30 % überschreiten (LPAbk. 2), Kostenberechnung nach DIN 276 bis zu 10 % (LP 3) und genau hier liegt der Knackpunkt. Die Kostenberechnung nach DIN 276 gibt solch eine Genauigkeit gar nicht her. Und wehe, der Bauherr setzt noch so enge Termine, das sich eine gleitende Planung/Ausschreibung ergibt. Dann hat man nicht mal Zeit die Kosten unter den Gewerken zu verschieben, wenn notwendig Abzuspecken. Der Streit mit dem Bauherren ist vorprogrammiert, weil plötzlich kein Geld mehr für seine hochwertigen Fliesen, Armaturen, Tapete etc. vorhanden ist.
Oder man hat sich ausreichend Finanzielle Sicherheiten eingerechnet, wie Herr A.
Im eigenem Interesse bin ich für eine genaue Massenermittlung. Wenn der Entwurf durchdacht ist und nicht laufend umgeschmissen wird, hält sich der Mehraufwand in Grenzen. Gemacht werden muss die Massenermittlung sowieso. Im Gegenteil, meine Massenermittlung läuft über Excel, so das ich mit den Kosten im Vorfeld Jonglieren kann und 90 % der Einfamilienhaus sind vom Ausschreibungsinhalt gleich.
Wie eine Funktionalausschreibung sein sollte, da streiten sich ganze Herrschaaren von Anwälten. Eine vernünftige Funktionalausschreibung steht einer Aufstellung von "Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen" im Aufwand eh nicht besser. Nur hat man was vergessen, überlässt man dem Handwerker die Art und Weise der Ausführung.
Ich denke das Architekturbüro sollte es so handhaben wie er es gewöhnt ist und es die Besten Erfahrungen gemacht hat. Die wenigsten Bauherren wissen leider schon in der Entwurfsphase die Farbe ihrer zukünftigen Tapete. Und leider auch die wenigsten Architekten.
Die max. Kostenvorgabe durch den Bauherren sollte schon vorliegen. Wie sonst will ich denn überhaupt ein Entwurf vernünftig planen.
Gruß -
Vielleicht, Frau Hänel, sollten Sie
mal Ihre Meinung über Bauherren revidieren. Der Typ Bauherr, den Sie schildern, trifft man/Frau bestimmt nur in den östlichen Landesgefilden ...
Was ist an einem Raumbuch für ein Einfamilienhaus verwerflich und ungewöhnlich? Nur weil Sie keine Praxiserfahrung haben und so etwas noch nicht gesehen haben? Tztztztztz ... -
an B. Heanel
Wenn ein BH nichts mit einem Raumbuch anzufangen weiß, dann liegt das doch wohl am Architekten.
Letztlich ist der Inhalt nichts anderes, als was der Architekt eh wissen muss und zwar am Anfang. Nicht das plötzlich ein großer Whirlpool eingebaut werden soll und die Statik bringt das nicht *quieck*. Es soll ja schon Probleme mit dem Gewicht von Wasserbetten gegeben haben *quieck*, nur weil es an einem vernünftigen Gespräch mangelte.
Gruß -
Man-o-Man! <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">
Was reicht denn?
Sorry, wenn vielleicht was falsch rübergekommen sein sollte, nur ich habe leider auch so meine Erfahrungen auch mit Bauherren, die schon vorher erfolglos andere "Planer" getestet hatten. Aber lag es z.B. daran, dass es ein Problem zwischen Anspruch und Wirklichkeit bestand, so zieht sich das meist noch über alle anderen LPH hin und ich weiß wahrlich, wovon ich rede. An mangelnder Frustationstoleranz meinerseits liegt es bestimmt nicht ...
Logisch, Sie sollten natürlich immer zwischen mehreren Architekten auswählen, sich Referenzen anschauen und alle möglichen anderen Aspekt berücksichtigen, und idealerweise sollte auch noch die Chemie stimmen, und das alles VOR (!) dem Vertrag. Dann erst kann es richtig losgehen mit den Grundrissen ...
Warum also immer den zweiten Schritt vor dem ersten? Das erspart meist viel Ärger, für beide Seiten.
Aber habe ich Sie nun recht verstanden, es gibt also doch einen Entwurf, dann sollte auch die DINAbk. 276 drin sein, schauen Sie mal in den Vertrag, was vereinbart worden ist, wenn nach HOAIAbk. hätte sich ohnehin Ihre Frage erübrigt. Außerdem nach irgendwas muss ja auch abgerechnet werden.- jetzaberverwirrtbin*
Aber am Rande möcht ich trotzdem mal wissen, warum das da so immer zwischen BH und Architekten schief läuft.
Schöne Grüße, -
OT Frau Hänel: Die Diskussion, warum es schiefläuft,
war schon öfters im Forum. Bitte nicht nochmal wieder aufrollen ... -
@Uwe R.
lesen Sie mal bitte genau: ich sprach von "RB ist bis zum letzten Tag spannend" besonders nach jedem Wochenende mit auf Baumärkten verbrachten Besuchen des BH. Genau das ist das Problem, einerseits alles genau nach "Kundenwunsch" zu wollen und andererseits nicht genau wissen, was man will.
Architekt A ist eben schlau, er malt, was er vorgesetzt bekommen hat und weiß nur zu gut, dass er das Risiko der "gleitenden Planung" und des "gleitenden Raumbuches" nicht aus sich nehmen kann.
Übrigens, an mangelnder Aufklärungsbereitschaft scheitert es sicher nicht.
Warum sich eine gewisse Sorte Problembauherren bei mir immer so "sammeln" und sich auch von der noch so hart-aber-herzlichsten Art nicht abschütteln lassen, ist ein Phänomen, über das ich wohl wirklich mal nachdenken sollte. Manche werden ja auch wirklich einsichtig, leider erst beim zweiten gemeinsamen Haus ...
Schöne Grüße, -
nö, Bettina ...
da läuft nichts schief. das passiert höchstens in Ausnahmefällen?
vielleicht ist aber auch meine Wahrnehmung die Ausnahme?
jedenfalls, egal was für ein typ der Architekt is, Probleme zwischen Bauherren und
Architekten sehe ich ziemlich selten. dabei erfährt man "auf'm bau" ziemlich
alles ziemlich schnell ...
wenn's denn aber doch mal "klemmt", dann "zwickst" nicht nur den Architekten, sondern
alle beteiligten - "haben ja alle keine Ahnung und wollen nur fett Kohle machen")
(wenn man den aussagen mancher Fachleute glauben würde ...) -
vielleicht sind sie zu nett <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Manchmal muss man schon ganz schön Druck auf die Bauherrschaft ausüben. Manchmal ist man gezwungen ein wenig die Ängste der Baukostenüberschreitung zu schüren... Und dann gibt es Bauherren da hilft gar nichts ... Nur noch regen Schriftverkehr um sich selber abzusichern.
Wenn der BH mit ihnen das zweite Mal baut ... das spricht doch für Sie
viele Grüße -
Oder ist das erste Haus eingestürzt?
Weil der Bauherr ein zweites mal baut *duck-und-weg-renn*
Die letzten Worte des Architekten: "Da fällt mir was ein" -
Für den Joke gibt es nen Punkt @MB
Übrigens gibt ja nicht nur Einfamilienhaus und nicht nur Bauträger, aber "Eigen"-"Heime" sind wirklich die schwersten ...
meint -
*Artig verbeug*
Dankeschön
Stimmt aber: Einfamilienhaus ist auf kleinem Raum komplexe Anordnung von verschiedenen gestalerischen und technischen Anforderungen. Leider wissen das die meisten Bauherren eben nicht. Da liegt vermutlich der Knackpunkt.
Überspitzt ausgedrückt denkt sich doch so mancher Bauherr: "Wa soll beim kleinen Häuschen schon so schwer sein? Bisschen Beton auf die Erde gegossen, paar Mauersteine übereinandergestapelt, noch eine Decke mit Beton vollplempern, Dach drauf (kann doch jeder) und fetisch ist das Oma ihr klein Häuschen" -
*dahinschmelz*
@MB, ach wie schön, das ist ja heute mein Tag ...!
Also wenn Du jetzt noch so weiter machst, verfalle ich gleich in lange Beiträge zur "Kunst des Wohnens" zur "Ästhetik" und zur "Baukultur!
Oder schlimmer ... -
Da habe ich absolut keine Ahnung von
Meine einzige Kultur besteht aus einem Kulturbeutel
Ich bleib bei meiner Technik. Die ist (fast) immer gleich und zwingt nicht zum denken -
Kunst ist ...
wenn man es NICHT kann, denn wenn man es kann, ist es keine Kunst ...
nach Niestroy
SCNR -
Kommt nicht Kunst von
Können? Wenn es vom Wollen käme, würde es ja Wunst heißen
Aber wenn Kunst von nicht können kommt, was sagt mir dann der Begriff "Kunststoff"? Verwirrung zum Wochenende ... -
@MB, von "Wollen" kann mal wieder keine Rede sein ...
aber um Dein ernstes "Kunststoffproblem" zu lösen, habe ich noch mal nachgesehen und glaube Dir nun wenigstens mit Martin Heidegger weiterhelfen zu können:
"Die Kunst ist das Sich-Ins-Werk-Setzen der Wahrheit. "
Wochenende doch noch gerettet?
Schöne Grüße, -
Stopp, Kommando zurück:
der ist besser:
"Die Kunst ist immer eine Kunst des Unterscheidens. "
Hannes Böhringer
stimmt es? -
oder :
"Die Kunst der differenzierten Betrachtungsweise! "
Johannes D. Bakel
So, jetzt muss ich aber die Kunst der Stunde nutzen ...
Gleich kommt wieder jemand zur Unterschrift, hehe.
Was sagt ihr eigentlich zu: s. Link (WDVSAbk.-Bild) -
Wieso?
Was ist denn mit dem Bild? Sieht doch ganz normal aus. Wie hat der Meister denn sein Werk genannt? -
Tränen aus den Augen reib ...
Tränen aus den Augen reib da sitzt man spät an der vierten Überstunde (Angestellter ätsch) und will sich aufheitern, ein Blick ins Forum genügt und schon ist der Abend gerettet - Baukunst haha!
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umbaukostenschätzung meiner Architektin
- … Umbaukostenschätzung meiner Architektin …
- … Mit Neubaupreisen für die zu erbringenden 50 % Bauleistung ist es nicht getan. Je nach Gewerk fallen 10-40 % zusätzliche Leistungen für Demontagen, Entsorgung, Beiputzarbeiten, Durchbrüche erstellen usw. an. Ausgehend von 50 % neuer Bauleistung ist der Ansatz Ihrer Architektin von 65 % wohl nicht ganz falsch. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt vergaß Geschosstreppe bei Baukostenschätzung
- … Architekt vergaß Geschosstreppe bei Baukostenschätzung …
- … Unser Architekt hat bei der Auflistung der voraussichtlichen Kosten für unser Haus vergessen, …
- … Des weiteren wüsste ich gerne, inwieweit unser Architekt uns auf die Notwendigkeit einer Bodenuntersuchung bezüglich Wasser hätte hinweisen müssen. …
- … Neuen Architekt suchen …
- … der Architekt hat die Treppe nicht in der Schätzung. so weit, so gut. …
- … hier dann davon zu schreiben, dass die Bauherren sich einen anderen Architekten suchen sollen, halte ich bei den bisherigen Infos für geschäftsschädigend. …
- … ob der Architekt die Bauherren hinsichtlich eines Bodengutachtens beraten hat oder nicht, wissen sie doch gar nicht. Ich kenne sehr viele Bauherren, die trotz Beratung auf ein Bodengutachten verzichten wollen. zu der Überschreitung: diese kommt ja hauptsächlich aus der Kostenüberschreitung im Keller (Aufgrund des Wassers, wie der Fragesteller schreibt). der Architekt scheint also ansonsten sauber gerechnet zu haben, oder? …
- … Wieso muss ein Architekt immer (Baugrunduntersuchung) vom schlimmsten Fall ausgehen? Weil er dann immer die höchsten anrechenbaren Kosten für sein Honorar hat? Und weil ihm dann die Bauherren reihenweise davonlaufen, da sie für so einen Quatsch nicht auch noch Geld ausgeben wollen? Ein Architekt sollte vernünftige Annahmen treffen, er sollte auch einen Baugrundgutachter empfehlen; …
- … Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens Architekt Wollen ... …
- … Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens. Architekt: Wollen …
- … jetzt noch was, wir haben das Grundstück ja eh schon gekauft. Architekt: Dann also nicht? Bauherr: Dann wohl nicht?! …
- … - Ich bin seit kurzem im eigenen Architekt-Haus. Kosten in etwa gehalten. Aber wär mein Architekt so eine Schlaftüte gewesen wie der Knabe, um den's …
- … - Was mich aber ärgert, sind die lapidaren Kommentare der Architekten-Kollegen Rossi und Pathe, so nach dem Motto: Ist doch nicht …
- … in aller Klarheit: Die Kostenschätzung ist mit das wichtigste, was ein Architekt leistet. Er geht nicht mit seinem Geld um, sondern mit dem …
- … fast nochmal der ganze Keller! So wie es aussieht, hat der Architekt hier seinem Bauherrn massiv geschadet: …
- … - Daher mal etwas Nachhilfe: Wenn Sie (alle Architekten dürfen sich jetzt angesprochen fühlen) sich nicht sicher sind, wie …
- … anonymen Schreiberlings im Beitrag vor mir ist genau das Negativbeispiel eines Architekten, der sich seiner Verpflichtung in unangemessner Weise entledigt. Wenn der …
- … Bauherr alles wüsste, bräuchte er keinen Architekten. …
- … Den Architekten wegen der Geschosstreppe wecheseln halte ich übrigens auch für …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenermittlung
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nebenjob für A. im Ruhestand - wie funzt es?
- … Wir stehen am Anfang von Verhandlungen mit einem Architekten, der in ein paar Wochen in den Ruhestand geht. Dieser …
- … suchte per Annonce einen Nebenjob. Es ist beabsichtigt, den (hoffentlich) erfahrenen Architekten mit LPH 9 und mit der Korrekturlesung meines LVAbk.'s …
- … zu betrauen (einige kleine Punkte aus LPH 1-5). Hauptaufgabe des Architekten soll also die baubegleitende Qualitätssicherung sein (2-3 x pro Woche Baustellenbesuche, AN auf die Hufe klopfen usw.). Ein schöner Nebenjob zum Auslaufen des Berufslebens …
- … Aus der Konstellation Architekt - Nebenjob - Ruhestand: Wie sieht es mit der Haftung …
- … Es wäre für uns ideal, da der Architekt nur 5 Minuten Fußweg von unserem Bauplatz entfernt wohnt, und wir …
- … Soll der Architekt Selbständig/Freiberuflich seinen Dienst tun oder soll er als (Teilzeit) -Angestellter arbeiten? …
- … Der Architekt ... …
- … einen (doppelt so hohen) Pauschalpreis zu übernehmen (5,2 T ); Eine Baukostenschätzung kennt er nicht. Ich gehe davon aus, dass auch die höhere …
- … Ein interessanter Aspekt für Sie wäre, ob der Architekt seine selbständige Tätigkeit in einem solch geringen Maße ausführt, dass er …
- … Bzgl. Ihrer Fragen zum Berufsrecht des Architekten und Haftung können Sie sich auch an die zuständige Kammer …
- … Versicherung zu Ihren Gunsten für den Fall des frühen Verscheidens Ihres Architekten. …
- … könnten noch daher kommen, wenn der Architekt die Vorgaben der Planung nicht oder nicht richtig umsetzt oder eigenverantwortlich ändert. Hier sollten Sie im Rahmen des Vertrages auch unbedingt die Fragen des Weisungsrechtes auf der Baustelle klären. Der eigentliche Planer ist unbedingt mit einzubeziehen. …
- … der Architekt muss natürlich nach HOAIAbk. abrechnen. was mich irritiert ist tatsächlich …
- … und suchen sie sich ihren Architekten bitte nicht danach aus, wie weit sein weg zur Baustelle …
- … zur Baustelle ist nicht das entscheidende Kriterium, aber ein Wettbewerbsvorteil des Architekten, sofern eilige Entscheidungen vor Ort anstehen. …
- … so ein Architekt- / Ingenieur-Rentner _kann_ eine gute Wahl sein; wenn er nämlich Spaß an …
- … Der Architekt soll sich meinen Quatsch im Vorfeld durchlesen, verinnerlichen, vielleicht noch die …
- … Objektüberwachung nach § 15 HOAIAbk.. Ersteres ist nicht unbedingt in einer Architektenhaftpflicht eingeschlossen. …
- BAU-Forum - Dach - Renovierung Dach und Fassade
- … Suchen Sie sich am Besten einen in Altbausanierung erfahrenen Planer oder Architekten der Sie berät, der auch noch ein Gespür für die …
- … Mit dessen Baukostenschätzung haben Sie es auch bei der Bank einfacher. …
- … k . Ich weiß, ich mache den Fehler keinen Planer oder Architekt einzuschalten, aber wenn ich einen gefunden habe', dann mach ich …
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