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Ausgestaltung des Architektenvertrags (u.a. Pauschalhonorar)
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ausgestaltung des Architektenvertrags (u.a. Pauschalhonorar)

Wir haben von unserem Architekten in Spe ein Vertragsangebot bekommen. Er verlangt den Mittelsatz gem. HOAIAbk., setzt aber relativ niedrige Baukosten an und gibt uns einen Rabatt, wenn wir Phase 1-8 sofort beauftragen und auf einen Stufenvertrag verzichten. Der Betrag der am Ende dabei heraus kommt, ist für uns akzeptabel.
Es handelt sich um ein Pauschalangebot, worauf wir auch Wert legen, damit wenigstens die Gebühr für den Architekten planbar ist. Dass die HOAI grundsätzlich ein Pauschalangebot für unzulässig hält, ist uns klar; aber es liegen ja einschlägige Urteile vor, wonach der Bauherr darauf vertrauen darf, dass es Gültigkeit besitzt, da der Architekt es von sich aus angeboten hat. Wortlaut des Angebots: "Unser Angebot versteht sich als Pauschalangebot, d.h. die aufgeführten Honorarsummen können in den Vertrag aufgenommen werden und sind fällig nach erbrachter Teilleistung. "
Auf einen Baukostenrahmen haben wir bewusst verzichtet. Allerdings sind wir uns unsicher, ob wir mit diesem Pauschalangebot nicht doch ein Risiko hinsichtlich § 4 a HOAI eingehen. Uns ist nicht klar, wie dort der Begriff "Mehrleistungen" ausgelegt wird. In der Baubeschreibung steht nur, dass ein Einfamilienhaus mit Garage und Unterkellerung errichtet werden soll. Die Baukostenschätzung fand allerdings anhand einer Hausbeschreibung von uns statt, die sehr viel detaillierter war und auch Grundrisse beinhaltet. Wenn wir schließlich einige Dinge anders machen, als in unserer Hausbeschreibung, die allerdings nicht Vertragsbestandteil ist, und sich die Baukosten erhöhen, kann der Architekt dann die Vergütung von Mehrleistungen fordern?
Hier noch ein paar weitere kurze Fragen:
.- Unser Architekt will keinen Fertigstellungstermin in den Vertrag aufnehmen und folglich auch nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung haften. Grundsätzlich hätten wir schon gerne vertraglich vereinbart, wann welche Leistungsphase beendet sein soll. Wir selbst tun uns allerdings schwer mit der Festlegung, wann das jeweils der Fall sein sollte. Oder sollte man gar einen kompletten Bauzeitenplan in den Vertrag mit aufnehmen?
.- Welche Nachteile kann es mit sich bringen, dass unsere Baubeschreibung (s.o.) auf Wunsch des Architekten so knapp ausfällt. Was ist denn so üblich?
.- Leistungsphase 9 hält der Architekt für überflüssig, habe er bisher nie abgeschlossen. Aber prinzipiell würde er es schon anbieten. Hat jemand im Forum praktische Erfahrung mit der LPAbk. 9?
.- Wir befinden uns etwas in der Zwickmühle: Einerseits wollen wir das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Architekt und Bauherrn erhalten und auf der anderen Seite wollen wir keinen Vertrag abschließen, der uns später u.U. Probleme bereitet. Wir wurden schon jetzt dezent darauf hingewiesen, dass der Architekt kein Bauträger sei und man deshalb miteinander und nicht gegeneinander arbeitet!
  • Name:
  • Jörg
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