Entwässerungsplanung: Architekt oder Sanitärplaner – Verantwortlichkeiten & Unterschiede?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeiten bei der Entwässerungsplanung, insbesondere für Grundleitungen und Regenwasserableitung. Es wird geklärt, wer für die Dimensionierung zuständig ist und wie die Leistungen von Architekt und Fachplaner Sanitär abgegrenzt werden. Die Honorierung nach HOAI spielt ebenfalls eine Rolle.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Entwässerungsplanung: Architekt oder Sanitärplaner – Verantwortlichkeiten & Unterschiede?

Wer ist für die Grundleitungsplanung und die Planung der Regenwasserableitung (Regenfallrohre etc.) verantwortlich, der Architekt oder der Fachplaner Sanitär?
  • Name:
  • Kathrin Lehm
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Grundleitungsplanung (unterirdische Abwasser- und Regenwasserleitung bis zum öffentlichen Kanalanschluss) ist ausschließlich Aufgabe des zertifizierten Fachplaners Sanitär – nicht des Architekten – gemäß DIN 1986-1 und HOAIAbk..

    🔴 KRITISCH: Unkoordinierte Durchbrüche für Grundleitungen in Bodenplatte oder Fundamenten bergen statische Risiken – konkrete Abstimmung mit Statiker und Bauphysiker vor Ausführung ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Die Verantwortung für Regenfallrohre und Dachrinnen liegt beim Architekten als Teil der Gebäudehülle – nur bei vertraglicher Übertragung darf der Sanitärplaner diese Leistung übernehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Verantwortungsabgrenzung muss vertraglich fixiert sein – mündliche Vereinbarungen reichen nicht aus; Haftung folgt aus BGBAbk. §633 und VOBAbk./A, nicht aus fachlicher Annahme.

    ⚠️ WICHTIG: Hydraulische Berechnung und Gefälleplanung der gesamten Entwässerung sind fachplanerspezifische Leistungen – eine „Koordinationsplanung“ durch den Architekten ersetzt diese nicht.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Verantwortlichkeit für die Entwässerungsplanung, einschließlich der Grundleitungsplanung und der Planung der Regenwasserableitung (Regenfallrohre etc.), kann zwischen dem Architekten und dem Fachplaner Sanitär aufgeteilt sein.

    Architekt: Der Architekt ist in der Regel für die Gesamtplanung des Gebäudes verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Koordination der verschiedenen Fachplaner. Er stellt sicher, dass die Entwässerungsplanung in das Gesamtkonzept des Gebäudes passt und die gestalterischen Aspekte berücksichtigt werden.

    Fachplaner Sanitär: Der Fachplaner Sanitär ist spezialisiert auf die Planung der sanitären Anlagen, einschließlich der Entwässerung. Er ist für die fachgerechte Auslegung der Rohre, die Dimensionierung der Anlagen und die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften (z.B. DINAbk. EN 12056) verantwortlich. Er erstellt die Ausführungsplanung und berechnet die notwendigen Kapazitäten.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten im Vorfeld des Projekts eindeutig ab, idealerweise schriftlich im Planungsvertrag. Dies verhindert Missverständnisse und stellt sicher, dass die Entwässerungsplanung fachgerecht durchgeführt wird.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Entwässerungsplanung ist ein klassisches Schnittstellenthema im Bauwesen. Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für die Koordination aller Gewerke beim Architekten, der als Planer die Fachplaner koordiniert. Die fachliche Detailplanung der Grundleitungen und Regenwasserableitungen obliegt jedoch in der Regel dem Fachplaner für Sanitär- und Entwässerungstechnik (HLS-Planer).

    ✅ Zustimmung: Die Annahme, dass der Architekt die Oberleitung hat, ist korrekt. Er erstellt die Entwässerungskonzeption im Rahmen der Genehmigungsplanung und definiert die Trassenführung grob. Der Sanitärplaner übernimmt dann die präzise hydraulische Berechnung, die Dimensionierung der Rohre und die Detailplanung der Gefälle.

    ➕ Ergänzung: Ein entscheidender Punkt ist die Schnittstelle zur Statik und zur Bauphysik. Der Architekt muss sicherstellen, dass die Durchbrüche für die Grundleitungen in der Bodenplatte oder den Fundamenten statisch unbedenklich sind. Der Sanitärplaner liefert hierfür die genauen Positionen und Durchmesser. Fehlt diese Abstimmung, drohen spätere Nachbesserungen oder sogar statische Probleme.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Verantwortungsabgrenzung birgt ein hohes Risiko für Planungsfehler. Wenn der Architekt die Regenfallrohre ohne Rücksprache mit dem Sanitärplaner positioniert, kann dies zu unzureichenden Gefällen, zu geringen Querschnitten oder zu Konflikten mit der Dachkonstruktion führen. Dies verursacht oft hohe Kosten für spätere Korrekturen.

    👉 Handlungsempfehlung: Definieren Sie die Verantwortlichkeiten bereits im Architektenvertrag und im Fachplanervertrag klar. Eine detaillierte Schnittstellenmatrix, die festlegt, wer welche Planungsschritte bis zu welchem Detaillierungsgrad erbringt, ist unerlässlich. Beauftragen Sie einen erfahrenen Sanitärplaner frühzeitig, idealerweise bereits in der Vorplanung, um die Entwässerungskonzeption gemeinsam mit dem Architekten zu entwickeln. Nur so lassen sich spätere Konflikte und kostenintensive Planungsänderungen vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Grundleitungsplanung und Regenwasserableitung betrifft zentrale Schnittstellen in der Gebäudeplanung, bei denen klare fachliche Abgrenzungen und gesetzliche Regelungen (DIN 1986-1, DIN EN 12056, HOAI, Bauordnungen) maßgeblich sind.

    🔴 Gefahr: Eine unklare oder fehlende Abstimmung zwischen Architekt und Sanitärplaner kann zu gravierenden Mängeln führen – etwa zu Rückstau, Oberflächenwasserstau, Frostschäden an Leitungen oder unzulässiger Mischwasseranbindung, was langfristig Bauschäden und gesundheitliche Risiken nach sich zieht.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich obliegt die Planung der Regenfallrohre, Dachrinnen und der oberirdischen Regenwasserableitung dem Architekten als Teil der Gebäudehülle und der äußeren Erschließung – sofern keine vertragliche Übertragung an einen Fachplaner erfolgt.

    ⚠️ Korrektur: Die Grundleitung (also die unterirdische Abwasser- und Regenwasserleitung bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation) ist nach DIN 1986-1 ausdrücklich Aufgabe des Fachplaners Sanitär – nicht des Architekten, auch wenn dieser die Lageplanung koordiniert.

    ➕ Ergänzung: Die Verantwortung ist nicht allein fachlich, sondern auch vertraglich und haftungsrechtlich zu klären: Die HOAI regelt die Leistungsphasen, und die Vertragsgrundlagen (z. B. BGB § 633, VOB/A) bestimmen, wer für Planungsfehler haftet – insbesondere bei fehlender Schnittstellenkoordination.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, die gesamte Entwässerungsplanung pauschal dem Architekten zuzuordnen – dies widerspricht sowohl den technischen Regeln als auch der fachlichen Kompetenzabgrenzung; Sanitärplaner verfügen über die spezifische Expertise für hydraulische Berechnung, Gefälleplanung, Materialauswahl und Anschlussbedingungen an die öffentliche Kanalisation.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sanitärplaner für die gesamte Grundleitungsplanung inkl. hydraulischer Bemessung und Anschlussdokumentation – und stellen Sie durch vertragliche Festlegung und regelmäßige Schnittstellenabstimmung sicher, dass Architekt und Fachplaner ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche lückenlos abdecken.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Gesamtverantwortung für die Koordination aller Planungsgewerke beim Architekten liegt.
    • Alle sehen den Fachplaner Sanitär als fachlich zuständig für die hydraulische Bemessung, Dimensionierung und Detailplanung der Grundleitung sowie der gesamten Entwässerungstechnik.
    • Alle fordern klare, schriftliche Verantwortungsabgrenzung im Vertrag – insbesondere im Hinblick auf Schnittstellen und Haftung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI formuliert die Zuständigkeit für Regenfallrohre und Dachrinnen allgemein als „gemeinsam“ oder „aufgeteilt“, ohne klare fachliche Zuordnung.
    • DeepSeek sieht den Architekten als verantwortlich für die „grobe Trassenführung“ dieser Leitungen, aber ohne explizite Nennung der DIN-Regelung.
    • Qwen betont ausdrücklich, dass Regenfallrohre und Dachrinnen grundsätzlich zum Architektenleistungsumfang gehören – sofern nicht vertraglich übertragen – und bezieht sich hierzu direkt auf die Gebäudehülle und DIN 1986-1.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek hebt die Schnittstelle zur Statik und Bauphysik hervor – eine Dimension, die bei GoogleAI und Qwen nicht vertieft wird.
    • Qwen ergänzt die haftungsrechtliche Verankerung (BGB §633, VOB/A) und nennt konkrete Normen (DIN 1986-1, DIN EN 12056, HOAI) zur Verantwortlichkeitszuweisung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass die Entwässerungsplanung „zwischen Architekt und Fachplaner aufgeteilt sein kann“, ohne die gesetzlich und normativ vorgegebene fachliche Kompetenzabgrenzung zu betonen.
    • Qwen widerspricht dieser Aussage klar und unmissverständlich: „Es ist unzulässig, die gesamte Entwässerungsplanung pauschal dem Architekten zuzuordnen“ – unter Verweis auf DIN 1986-1 und fachliche Kompetenz. Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der Normverbindlichkeit wird die Einschätzung von Qwen als die sicherere und verbindlichere gewertet.

    👉 Empfehlung:

    • Vertragsgrundlagen und Normen (insb. DIN 1986-1) gehen vor fachlicher Aufteilungswillkür – die grundsätzliche Zuständigkeit des Sanitärplaners für Grundleitungen und hydraulische Bemessung ist nicht verhandelbar.
    • Regenfallrohre/Dachrinnen gehören zum Architektenleistungsumfang – eine Übertragung an den Sanitärplaner ist nur zulässig, wenn ausdrücklich vereinbart und fachlich abgesichert ist.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Grundleitungsplanung (unterirdisch bis Kanalanschluss)✅ KonsensAusschließliche Zuständigkeit des Fachplaners Sanitär gemäß DIN 1986-1 – keine Übertragung an Architekten zulässig.
    Regenfallrohre & Dachrinnen⚠️ AbwägungGrundsätzlich Architekt (Gebäudehülle), aber vertraglich übertragbar; Abstimmung mit Sanitärplaner zur Gefälle- und Anschlusskompatibilität zwingend.
    Hydraulische Berechnung & Dimensionierung✅ KonsensFachplanerspezifische Leistung – Architekt darf keine eigenständige Bemessung vornehmen; Koordination ≠ fachliche Ausführung.
    Schnittstelle zu Statik / Bauphysik➕ Ergänzung (DeepSeek)Die genauen Durchbruchspositionen und -durchmesser der Grundleitungen müssen frühzeitig an Statiker und Bauphysiker übermittelt werden – kein Konsens bei GoogleAI/Qwen, aber essenzielle Risikovermeidung.
    Vertragliche Haftung❌ Widerspruch (GoogleAI vs. Qwen)Qwen betont korrekt: Haftung richtet sich nach Vertrag (BGB §633/VOB/A) und nicht nach fachlicher Annahme; GoogleAIs allgemeine Formulierung ist unzureichend und potenziell haftungsgefährdend.

    👉 Handlungsempfehlung: Verantwortlichkeiten müssen nicht „aufgeteilt“, sondern klar nach Norm, Fachkompetenz und Vertrag zugewiesen werden: Grundleitung = Sanitärplaner, Regenfallrohre = Architekt (außer vertraglich abgewichen), hydraulische Berechnung = ausschließlich Sanitärplaner, Haftung = vertraglich fixiert – mit expliziter Schnittstellenmatrix.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder unklare vertragliche VerantwortungszuweisungHaftungsstreitigkeiten, Kosten für Nachbesserungen, Bauverzögerung, mögliche Schadensersatzansprüche
    🔴 RisikoUnkoordinierte Grundleitungs-Durchbrüche in Bodenplatte/FundamentStatikmängel, Rissbildung, Nachrüstung mit Aufwendungen bis zur Fundamentumgestaltung
    🔴 RisikoArchitekt führt hydraulische Berechnung ohne Fachkenntnis durchUnzureichende Gefälle, Verstopfungsgefahr, Rückstau, Frostschäden, langfristige Bauschäden
    🔴 RisikoKeine Abstimmung mit öffentlicher Kanalisation (Anschlussbedingungen, Höhenlage)Ablehnung des Anschlusses durch Kommune, Nachplanung unter Zeitdruck, zusätzliche Kanalbaukosten
    🔴 RisikoMischwasseranbindung ohne Prüfung durch FachplanerVerstoß gegen Wasserhaushaltsgesetz, Ordnungswidrigkeiten, Sanierungskosten, Umweltschäden
    ✅ ChanceFrühzeitiger Sanitärplaner-Einsatz in der VorplanungOptimale Integration in Gebäudekonzept, Vermeidung von Konflikten, geringere Planungskosten langfristig
    ✅ ChanceVertraglich geregelte SchnittstellenmatrixRechtssichere Haftungsverteilung, klare Entscheidungswege, höhere Planungseffizienz
    ✅ ChanceDigitale Schnittstellenkoordination (z. B. über BIMAbk.-Modell)Automatisierte Kollisionsprüfung, frühzeitige Fehlererkennung, Reduktion von Änderungsaufwand
    ✅ ChanceNutzung regenwasserseparater Systeme mit SpeicherungReduzierter Frischwasserverbrauch, geringere Kanalgebühren, erfüllte ökologische Zielvorgaben
    ✅ ChanceNormenkonforme Dokumentation durch SanitärplanerSichere Genehmigung, einfache Bauüberwachung, vollständige Übergabe an Betreiber

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Vertragsklärung: Vereinbaren Sie in Architekten- und Fachplanervertrag ausdrücklich: „Grundleitungsplanung inkl. hydraulischer Bemessung und öffentlichem Kanalanschluss erfolgt ausschließlich durch den Fachplaner Sanitär gemäß DIN 1986-1.“
    2. Statik-Abstimmung vor Ausführungsplanung: Fordern Sie vom Sanitärplaner bis zur Leistungsphase 3 (Genehmigungsplanung) die genauen Durchbruchspositionen, Durchmesser und Einbaulagen der Grundleitungen an – leiten Sie diese unverzüglich an den Statiker weiter.
    3. Regenwasserableitung klar zuordnen: Legen Sie vertraglich fest, ob Regenfallrohre und Dachrinnen durch den Architekten geplant werden – und verlangen Sie vom Sanitärplaner eine schriftliche Stellungnahme zur Gefälle- und Anschlusskompatibilität.
    4. Zertifizierten Sanitärplaner beauftragen: Prüfen Sie den Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder der Anerkennung als „Fachplaner für Sanitär- und Heizungstechnik“ (z. B. VDIAbk. 6000), nicht nur allgemeine Sanitärplanungserfahrung.
    5. Öffentliche Kanalanschlussbedingungen einholen: Beauftragen Sie den Sanitärplaner, die aktuellen Anschlussbedingungen (Höhenlage, Gefälle, Materialvorgaben, Dokumentationsanforderungen) bei der zuständigen Kommune einzuholen – vor Erstellung der Genehmigungsunterlagen.
    6. Schnittstellenmatrix erstellen: Fassen Sie in einem Excel- oder PDF-Dokument pro Gewerk (Architekt, Sanitär, Statik, Bauphysik, Elektro) konkret ab, wer welches Element bis zu welchem Detaillierungsgrad (LP2/LP3/LP4) plant und abstimmt – unterzeichnen Sie dies mit allen Beteiligten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundleitung
    Die Grundleitung ist der Teil der Entwässerungsanlage, der das Abwasser unterhalb der Bodenplatte oder Kellerdecke sammelt und zum öffentlichen Kanalnetz führt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gebäudeentwässerung.
    Verwandte Begriffe: Fallleitung, Sammelleitung, Kanalanschluss
    Regenwasserableitung
    Die Regenwasserableitung umfasst alle Maßnahmen und Bauteile, die dazu dienen, Regenwasser von Dachflächen und anderen befestigten Flächen abzuleiten und schadlos abzuleiten. Dazu gehören Regenfallrohre, Dachrinnen und Versickerungsanlagen.
    Verwandte Begriffe: Dachrinne, Fallrohr, Versickerung
    Fallleitung
    Die Fallleitung ist eine vertikale Leitung innerhalb eines Gebäudes, die das Abwasser von den einzelnen Stockwerken sammelt und zur Grundleitung führt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Sanitärinstallation.
    Verwandte Begriffe: Grundleitung, Sammelleitung, Entlüftungsleitung
    DIN EN 12056
    Die DIN EN 12056 ist eine europäische Norm, die die Planung, Ausführung und den Betrieb von Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden regelt. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Dimensionierung, die Werkstoffe und die Installation fest.
    Verwandte Begriffe: DIN 1986-100, Entwässerungsnorm, Sanitärtechnik
    DIN 1986-100
    Die DIN 1986-100 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke festlegt. Sie ergänzt die DIN EN 12056 und enthält detaillierte Bestimmungen für die Planung und Ausführung.
    Verwandte Begriffe: DIN EN 12056, Entwässerungsnorm, Sanitärtechnik
    Fachplaner Sanitär
    Ein Fachplaner Sanitär ist ein Experte für die Planung und Auslegung von sanitären Anlagen, einschließlich der Entwässerung. Er verfügt über das notwendige Fachwissen, um die Anlagen fachgerecht zu dimensionieren und die einschlägigen Normen und Vorschriften einzuhalten.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, TGAAbk.-Planer
    Entwässerungsplanung
    Die Entwässerungsplanung umfasst die Planung und Auslegung aller Anlagen und Maßnahmen, die zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser von einem Gebäude oder Grundstück erforderlich sind. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung.
    Verwandte Begriffe: Sanitärplanung, Regenwasserbewirtschaftung, Abwassertechnik

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Dimensionierung der Regenfallrohre zuständig?
      Die Dimensionierung der Regenfallrohre obliegt in der Regel dem Fachplaner Sanitär. Er berechnet die notwendige Kapazität basierend auf der Dachfläche, der regionalen Niederschlagsmenge und den geltenden Normen.
    2. Welche Normen sind bei der Entwässerungsplanung zu beachten?
      Wichtige Normen sind unter anderem die DIN EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) und die DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke). Diese Normen regeln die Planung, Ausführung und den Betrieb von Entwässerungsanlagen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Grundleitung und Fallleitung?
      Die Grundleitung ist die Leitung, die das Abwasser unterhalb der Bodenplatte oder der Kellerdecke sammelt und zum öffentlichen Kanalnetz führt. Die Fallleitung ist die vertikale Leitung, die das Abwasser von den einzelnen Stockwerken sammelt und zur Grundleitung führt.
    4. Muss die Entwässerungsplanung genehmigt werden?
      In vielen Fällen ist die Entwässerungsplanung Bestandteil des Bauantrags und muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Entwässerung den geltenden Vorschriften entspricht und keine Umweltbelastung verursacht.
    5. Was passiert, wenn die Entwässerung falsch geplant ist?
      Eine fehlerhafte Entwässerungsplanung kann zu Problemen wie Verstopfungen, Rückstau, Wasserschäden und Geruchsbelästigung führen. Im schlimmsten Fall kann es zu Schäden an der Bausubstanz kommen.
    6. Wer haftet für Fehler in der Entwässerungsplanung?
      Für Fehler in der Entwässerungsplanung haftet in der Regel derjenige, der die Planung erstellt hat, also entweder der Architekt oder der Fachplaner Sanitär. Es ist daher wichtig, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und die Planung von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt wird.
    7. Wie finde ich einen qualifizierten Fachplaner Sanitär?
      Sie können einen qualifizierten Fachplaner Sanitär über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Empfehlungen von anderen Bauherren finden. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen.
    8. Welche Unterlagen benötigt der Fachplaner Sanitär für die Entwässerungsplanung?
      Der Fachplaner Sanitär benötigt in der Regel die Baupläne, die Angaben zur Nutzung des Gebäudes, die regionalen Niederschlagsdaten und die Anschlussbedingungen des öffentlichen Kanalnetzes.

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      Informationen zur Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung oder Toilettenspülung.
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      Maßnahmen zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz.
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      Auswirkungen von Dachbegrünung auf die Regenwasserableitung.
    • Versickerung von Regenwasser
      Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück.
    • Rohrreinigung
      Tipps zur Reinigung und Wartung von Abwasserrohren.
  2. Entwässerungsplanung: Verantwortlichkeit Architekt/Sanitärplaner

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo Frau Lehm,
    kommt darauf an, mit wem Sie Verträge geschlossen haben.
    Wenn Sie einen Architekten und einen Fachplaner Sanitär beauftragt haben, ist es im Regelfall so, dass der Fachplaner die Entwässerungsleitungen des Hochbaues in seine Planungen einfließen lassen muss.
    Geht es um die Dimensionierung der Grundleitungen?
  3. Grundleitung: Architekt, Fachplaner & Rohbauer – Verantwortlichkeiten

    Danke für schnelle Antwort
    Sehr geehrte Frau Tussing, erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht auch um die Dimensionierung. Es ist ein Architekt und ein Fachplaner beauftragt, aber die Grundleitung ist ja Leistung des Rohbauers und in aller Regel in dessen LVAbk. enthalten, der Architekt bekommt also auch das Honorar. Trotzdem sollte der Fachplaner meiner Meinung nach einbezogen werden. Doch wie wird dann die Leistung des Fachplaners honoriert?
    • Name:
    • Kathrin Lehm
  4. HOAI: Honorar für Architekt & Fachplaner Technische Ausrüstung

    Foto von Lieselotte Tussing

    Bitte schön 🙂
    Sie haben wirklich einen Architekten und separat einen Fachplaner für die Technische Ausrüstung beauftragt?
    Das Honorar für den Fachplaner (wie für den Architekten) ist in der HOAIAbk. geregelt  -  s. Teil IX Leistungen der Technischen Ausrüstung, § 68 ff.
    Bei Übertragung aller Leistungsphasen gehört die Planung selbstverständlich ebenfalls dazu.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Entwässerungsplanung: Architekt vs. Sanitärplaner – Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeiten bei der Entwässerungsplanung, insbesondere für Grundleitungen und Regenwasserableitung. Es wird geklärt, wer für die Dimensionierung zuständig ist und wie die Leistungen von Architekt und Fachplaner Sanitär abgegrenzt werden. Die Honorierung nach HOAIAbk. spielt ebenfalls eine Rolle.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Verantwortlichkeit für die Entwässerungsplanung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, wie im Beitrag Entwässerungsplanung: Verantwortlichkeit Architekt/Sanitärplaner erläutert wird. Es ist entscheidend, klar zu definieren, wer welche Leistungen erbringt.

    📊 Zusatzinfo: Das Honorar für Fachplaner der Technischen Ausrüstung ist in der HOAI geregelt, wie im Beitrag HOAI: Honorar für Architekt & Fachplaner Technische Ausrüstung erwähnt. Dies umfasst bei vollständiger Beauftragung auch die Planung selbst.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten für die Entwässerungsplanung (Grundleitung, Regenwasserableitung) zwischen Architekt, Sanitärplaner und Rohbauer. Beachten Sie die Honorarordnung (HOAI) bei der Beauftragung von Fachplanern. Weitere Informationen zur Abgrenzung der Leistungen finden Sie im Beitrag Grundleitung: Architekt, Fachplaner & Rohbauer – Verantwortlichkeiten.

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