1. trifft das Gesetz auch auf einvernehmlich errichtete Bauten zu, bzw. kümmert sich das Bauamt auch um solche?
2. Ab wann ist eine Holzhütte eigentlich ein Bau der von der Landesbauordnung tangiert wird.
3. gibt es im Zweifelsfall andere Möglichkeiten zum Unterstellen von Gartengeräten u.a. Utensilien, bei denen das Bauamt keine Eingriffsmöglichkeit (Blechhaus) hat? Vielen Dank im Voraus für die Antwort (en)