Schornsteinabnahme nach alten Ableitbedingungen: Was tun? Risiken & Konsequenzen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit einer Schornsteinabnahme, die nach alten Ableitbedingungen erfolgte. Ein Nutzer fragt nach den Konsequenzen und ob er den Zustand beibehalten kann. Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie oft ein Schornsteinfeger denselben Bezirk übernehmen kann.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinabnahme nach alten Ableitbedingungen: Was tun? Risiken & Konsequenzen

Habe einen Schornstein erichtet und der Feger hat alles abgenommen. Jetzt habe ich festgestellt das er dies nach den alten Ableitbedingungen gemacht hat. Was soll ich tun? So laufen lassen?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Nutzung der Feuerstätte bis zur normkonformen Abnahme durch zertifizierten Schornsteinfegermeister oder Sachverständigen unbedingt unterlassen – akutes Risiko von Kohlenmonoxid-Vergiftung und Schornsteinbrand.

    🔴 KRITISCH: Keine weitere Inbetriebnahme ohne vorherige Messung von Zug, CO-Gehalt, Abgastemperatur und Dichtheit gemäß DINAbk. 18891:2021-09 und VDIAbk. 2035.

    ⚠️ WICHTIG: Sofortige Dokumentenprüfung aller Abnahmeunterlagen auf Nennung der gültigen Normen (DIN 18160, DIN 18891, FeuVO, 1. BImSchV) – bei fehlender Angabe ist die Abnahme rechts- und technisch unwirksam.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Abnahme durch denselben Bezirksschornsteinfeger wiederholen lassen – unabhängige, zertifizierte Fachkraft (DGfK oder nach DIN 18891) verpflichtend einbeziehen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihr Schornstein nach alten Ableitbedingungen abgenommen wurde und Sie nun unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen.

    🔴 Gefahr: Eine Schornsteinabnahme nach veralteten Bedingungen kann zu Problemen mit der Feuerstättensicherheit und möglicherweise zu einer Stilllegung der Feuerstätte führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation prüfen: Sehen Sie in den Abnahmeunterlagen nach, welche Normen und Richtlinien der Schornsteinfeger angewendet hat.
    • Zweiten Schornsteinfeger kontaktieren: Holen Sie eine zweite Meinung von einem anderen Schornsteinfeger ein. Dieser kann beurteilen, ob die Abnahme korrekt war und ob der Schornstein den aktuellen Anforderungen entspricht.
    • Bauamt informieren: Informieren Sie das zuständige Bauamt über den Sachverhalt. Dieses kann die Situation prüfen und gegebenenfalls Anordnungen treffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation umgehend mit einem Fachmann, um mögliche Gefahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Schornsteinabnahme durch den Bezirksschornsteinfeger, die nach veralteten Ableitbedingungen durchgeführt wurde. Dies ist ein ernstzunehmender Mangel, da die Abnahme nach den aktuell gültigen technischen Regeln und der Feuerungsverordnung (FeuVO) erfolgen muss. Eine Abnahme nach alten Bedingungen kann bedeuten, dass die Anlage nicht den heutigen Sicherheitsstandards entspricht, was insbesondere bei der Nutzung moderner Heizungen oder bei einem späteren Eigentümerwechsel zu Problemen führen kann.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung veralteter Ableitbedingungen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Es kann zu unzureichendem Abzug von Abgasen kommen, was zu Kohlenmonoxidvergiftungen oder Schornsteinbränden führen kann. Zudem ist die Betriebserlaubnis der Anlage bei einer nicht normgerechten Abnahme rechtlich angreifbar.

    ➕ Ergänzung: Die Ableitbedingungen sind in der DIN 18160 und der Feuerungsverordnung (FeuVO) der Länder geregelt. Der Schornsteinfeger ist verpflichtet, die Abnahme nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Eine Abweichung hiervon stellt einen Verstoß gegen die Berufspflichten dar und kann haftungsrechtliche Konsequenzen für den Schornsteinfeger haben.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Anlage einfach so laufen lassen zu können, ist falsch. Eine nicht normgerechte Abnahme kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert. Zudem kann die Bauaufsichtsbehörde die Stilllegung der Anlage anordnen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend den zuständigen Bezirksschornsteinfeger und fordern Sie eine erneute Abnahme nach den aktuellen Ableitbedingungen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung der korrekten Abnahme. Sollte der Schornsteinfeger nicht kooperieren, wenden Sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder die Schornsteinfeger-Innung. Nutzen Sie die Anlage bis zur Klärung nicht weiter, um Risiken zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Abnahme eines Schornsteins nach veralteten Ableitbedingungen stellt ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar, da aktuelle Anforderungen an Feuerstätten, Abgasführung und Emissionsgrenzwerte erheblich verschärft wurden – insbesondere durch die 1. BImSchV, die DIN 18891 und die aktuelle EnEVAbk./EBV.

    🔴 Gefahr: Eine Abnahme nach alten Ableitbedingungen kann zu unzulässigem Abgasaustritt, mangelhafter Zugentwicklung, erhöhter Kohlenmonoxid-Gefahr oder Brandübertragung führen – insbesondere bei modernen Brennwertgeräten oder Pelletfeuerstätten, die auf präzise Abgasparameter angewiesen sind.

    ⚠️ Korrektur: Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist zwar formal erfolgt, aber rechtlich nicht wirksam, wenn sie gegen geltende technische Regeln (z. B. DIN 18891:2021-09 oder VDI 2035) verstößt – eine solche Abnahme kann im Schadensfall haftungsrechtlich hinfällig sein.

    ➕ Ergänzung: Auch die Bauaufsichtsbehörde kann die Abnahme zurückweisen, wenn die Einhaltung der aktuellen Anforderungen nicht nachgewiesen wird; zudem drohen bei Versicherungsfällen Leistungsverweigerungen.

    🔴 Gefahr: Ein nicht konformes Abgassystem kann langfristig zu Schäden an der Bausubstanz (z. B. Kondensatbildung, Salzausblühungen, Korrosion) sowie zu gesundheitsgefährdenden Abgasrückstaus führen – ohne sichtbare Anzeichen.

    ✅ Zustimmung: Es ist grundsätzlich richtig, die Abnahme zu hinterfragen – denn die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit des Abgassystems liegt beim Eigentümer, nicht beim Schornsteinfeger.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen unabhängigen Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen (z. B. nach DIN 18891 oder mit Zertifizierung nach DGfK), um eine erneute, normkonforme Abnahme vornehmen zu lassen – inklusive Messung von Zug, Abgastemperatur, CO-Gehalt und Dichtheitsprüfung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren die Abnahme nach alten Ableitbedingungen als schwerwiegendes Sicherheitsrisiko mit akuter Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftung, Schornsteinbrand und gesundheitsschädigendem Abgasrückstau.
    • Alle fordern eine sofortige erneute Abnahme durch Fachpersonal nach aktuellem Stand der Technik (DIN 18891, FeuVO, 1. BImSchV).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI empfiehlt zunächst eine „zweite Meinung“ beim anderen Schornsteinfeger – DeepSeek und Qwen verlangen explizit einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen (z. B. DGfK, DIN 18891) und lehnen eine bloße „Zweitmeinung“ als unzureichend ab.
    • GoogleAI nennt das Bauamt als ersten Ansprechpartner; DeepSeek und Qwen priorisieren die unmittelbare Stilllegung der Anlage und fordern die Einbeziehung der Bauaufsichtsbehörde erst bei fehlender Kooperation des Schornsteinfegers.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt explizit die haftungsrechtliche Verantwortung des Schornsteinfegers bei Verstoß gegen Berufspflichten – in den anderen Analysen nicht erwähnt.
    • Qwen benennt konkret die langfristigen Bauschäden (Kondensat, Korrosion, Salzausblühung) und nennt zusätzlich VDI 2035 sowie EnEV/EBV – GoogleAI und DeepSeek erwähnen diese nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass eine „zweite Meinung“ und eine Information des Bauamts ausreichen könnten, um den Sachverhalt zu klären – DeepSeek und Qwen betonen eindeutig: Die Anlage ist bis zur normkonformen Abnahme rechtlich und technisch nicht betriebsbereit, eine bloße Information reicht nicht aus. Die sicherere Einschätzung (Stilllegung bis zur Neuprüfung) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Der KI-Konsens folgt dem Vorsichtsprinzip: Jede Betriebsfortsetzung birgt akute Lebensgefahr. Handlungspriorität gilt der sofortigen Stilllegung und der Einbindung eines zertifizierten Sachverständigen – nicht der bloßen Dokumentenklärung oder Behördeninformation.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    GefährdungspotenzialAlle drei KI-Modelle stimmen überein: Akute Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftung, Schornsteinbrand und Abgasrückstau – nicht nur theoretisch, sondern mit dokumentierbaren physikalischen Ursachen (mangelnder Zug, Kondensatbildung, falsche Abgastemperatur).
    Rechtliche Wirksamkeit der AbnahmeAlle Modelle erklären die Abnahme nach alten Bedingungen für rechtlich unwirksam – sie verstößt gegen FeuVO, DIN-Normen und Berufspflichten; keine Betriebserlaubnis ohne normkonforme Prüfung.
    Notwendigkeit unabhängiger FachkraftDeepSeek und Qwen fordern ausdrücklich einen zertifizierten Sachverständigen (DGfK / DIN 18891); GoogleAI bleibt bei „zweiter Meinung“ – Konsens: Einbeziehung einer unabhängigen, zertifizierten Fachkraft ist verbindlich.
    Unmittelbare Maßnahme⚠️GoogleAI sieht Informations- und Klärungsschritte als Erstmaßnahme vor; DeepSeek und Qwen verlangen Stilllegung – Konsens: Stilllegung bis zur vollständigen, normkonformen Abnahme ist verbindlich. Klärungsschritte laufen parallel – nicht vorher.
    Langfristige SchädenNur Qwen benennt konkret Bauschäden (Kondensat, Korrosion, Salzausblühung); GoogleAI und DeepSeek fokussieren auf Betriebssicherheit. Konsens: Langfristige Bauschäden sind plausibel und müssen in der Neuprüfung mit untersucht werden – Qwens Ergänzung wird als risikobasierte Ergänzung übernommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Feuerstätte ist umgehend stillzulegen. Eine unabhängige, zertifizierte Fachkraft (DGfK oder DIN 18891) muss innerhalb von 5 Werktagen eine vollständige Abnahme durchführen – inklusive Zugmessung, CO-Abgasanalyse, Dichtheitsprüfung und Dokumentation sämtlicher aktueller Normen (DIN 18891:2021-09, FeuVO, 1. BImSchV).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Vergiftung durch unzureichenden AbzugAkute Lebensgefahr, insbesondere bei Schlaf oder eingeschränkter Wahrnehmung – keine Geruchs- oder Sichtwarnung
    🔴 RisikoSchornsteinbrand durch Ablagerung von Teer und Ruß bei falschem ZugverhältnisMassiver Sachschaden, Wohnungsbrand, Evakuierungspflicht, Versicherungsregulierung unsicher
    🔴 RisikoRechtliche Haftung des Eigentümers bei Schäden Dritter (z. B. Nachbarn durch Abgasaustritt)Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, Versicherungskündigung, mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei fahrlässiger Gefährdung
    🔴 RisikoLangfristige Baubegutachtungsschäden (Kondensat, Korrosion, Salzausblühung)Teure Sanierung der Schornsteinanlage und umgebender Mauerwerksteile, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoVerweigerung der Versicherungsleistung im SchadensfallVolle Eigenbeteiligung bei Sach- oder Personenschäden – bis hin zu vollständigem Leistungsverweigerung durch Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung
    ✅ ChanceFrüherkennung und präventive Sanierung vor schwerwiegender SchädigungKostengünstige, gezielte Maßnahmen (z. B. Zugverbesserung, Reinigung, Isolierung) statt teurer Not-Sanierung
    ✅ ChanceOptimierung der Heizungseffizienz im Zuge der NeuprüfungEnergieeinsparung, geringere CO₂-Emissionen, bessere Anpassung an moderne Brennwert- oder Pellettechnik
    ✅ ChanceErhöhung der Verkehrsfähigkeit und Wertbeständigkeit der ImmobilieSicherer Verkauf oder Vermietung, keine Einwände durch Gutachter oder Kreditinstitute (z. B. bei Bausparverträgen oder KfW-Förderung)
    ✅ ChanceRechtssichere Klärung der Verantwortung gegenüber dem SchornsteinfegerMöglichkeit der Beanstandung und ggf. Rückabwicklung von Prüfkosten bei nachgewiesenem Verstoß gegen DIN 18891 oder FeuVO
    ✅ ChanceAktualisierung der Brandschutzdokumentation für Feuerwehr und VersicherungSchnellere, sichere Einsatzplanung im Notfall; verbesserte Vertragsbedingungen bei Versicherungsvertragsabschluss

    Orientierungshilfen

    1. Feuerstätte unverzüglich stilllegen: Kein Betrieb bis zur Vorlage eines vollständigen, normkonformen Abnahmeberichts – Verbot gilt auch für Kurzzeitnutzung oder „Probebetrieb“.
    2. Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Werktagen einen zertifizierten Sachverständigen für Feuerstätten (z. B. über die DGfK-Datenbank oder die Innung der Schornsteinfegermeister) – mit expliziter Anforderung der Prüfung nach DIN 18891:2021-09, VDI 2035 und 1. BImSchV.
    3. Alle Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Abnahmeprotokoll, Schornsteinfeger-Bescheinigung, Heizungsdatenblatt, ggf. vorherige Messprotokolle – und notieren Sie Datum und Uhrzeit der letzten Nutzung.
    4. Rechtliche Absicherung einholen: Lassen Sie die Unwirksamkeit der alten Abnahme von einem Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht prüfen – insbesondere zur Haftung des Schornsteinfegers und zur Frage der Versicherungsdeckung.
    5. Bauaufsichtsbehörde informieren (nach Absprache mit Sachverständigem): Reichen Sie bei Vorliegen eines schriftlichen Mängelberichts des Sachverständigen formlos eine Stellungnahme an die zuständige Bauaufsichtsbehörde ein – zur Vermeidung späterer Aufforderungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
    6. Abgasdichtheit und Zug systematisch dokumentieren: Fordern Sie vom Sachverständigen bei der Neuprüfung mindestens eine Zugmessung (mit Differenzdruck-Messgerät), CO-Analyse im Abgasstrom, Dichtheitsprüfung nach DIN 18052 und eine bildliche Dokumentation der Schornsteininnenwand.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ableitbedingungen
    Ableitbedingungen sind Vorschriften, die die Mindesthöhe und den Querschnitt von Schornsteinen festlegen, um eine sichere Ableitung von Abgasen zu gewährleisten. Sie sind in den Bauordnungen der Länder und in technischen Regeln wie der DIN 18160-1 festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinhöhe, Schornsteinquerschnitt, Abgasführung.
    Feuerstättensicherheit
    Feuerstättensicherheit bezeichnet den Zustand einer Feuerungsanlage, bei dem keine Gefahr für Personen, Umwelt oder Sachwerte besteht. Sie wird durch regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlage gewährleistet.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinabnahme, Abgasanalyse, Kohlenmonoxid.
    Schornsteinabnahme
    Die Schornsteinabnahme ist die abschließende Prüfung eines neu errichteten oder sanierten Schornsteins durch den zuständigen Schornsteinfeger. Dabei wird geprüft, ob der Schornstein den geltenden Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.
    Verwandte Begriffe: Ableitbedingungen, Feuerstättensicherheit, Abgasdichtheit.
    DIN 18160-1
    DIN 18160-1 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Abgasanlagen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zur Ausführung, Bemessung und Prüfung von Schornsteinen.
    Verwandte Begriffe: Ableitbedingungen, Schornsteinquerschnitt, Abgasführung.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine Verordnung, die die Häufigkeit der Schornsteinreinigung und -überprüfung regelt. Sie legt fest, in welchen Intervallen Schornsteine von Schornsteinfegern gereinigt und auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinreinigung, Schornsteinwartung, Feuerstättensicherheit.
    Kohlenmonoxid (CO)
    Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist giftig und kann in hohen Konzentrationen zum Tod führen. Eine ordnungsgemäße Abgasabführung durch den Schornstein ist daher lebenswichtig.
    Verwandte Begriffe: Abgas, Feuerstättensicherheit, Kohlenmonoxidvergiftung.
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Gesetz, das die baulichen Anforderungen an Gebäude und Anlagen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden, sowie über die Anforderungen an die Feuerstättensicherheit.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Ableitbedingungen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Ableitbedingungen für Schornsteine?
      Ableitbedingungen regeln die Mindesthöhe und den Querschnitt von Schornsteinen, um eine sichere Ableitung von Abgasen zu gewährleisten. Sie sind in den Bauordnungen der Länder und in technischen Regeln wie der DIN 18160-1 festgelegt.
    2. Warum ist eine aktuelle Schornsteinabnahme wichtig?
      Eine aktuelle Schornsteinabnahme stellt sicher, dass der Schornstein den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und die Abgase ordnungsgemäß abgeleitet werden. Dies dient dem Schutz der Bewohner vor Kohlenmonoxidvergiftung und beugt Umweltschäden vor.
    3. Was passiert, wenn mein Schornstein nicht den aktuellen Ableitbedingungen entspricht?
      Wenn Ihr Schornstein nicht den aktuellen Ableitbedingungen entspricht, kann die Feuerstätte stillgelegt werden. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Eine Sanierung des Schornsteins kann erforderlich sein.
    4. Kann ich einen Schornstein selbst sanieren?
      Nein, die Sanierung eines Schornsteins sollte ausschließlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden.
    5. Welche Kosten entstehen bei einer Schornsteinsanierung?
      Die Kosten für eine Schornsteinsanierung variieren je nach Umfang der Arbeiten und den verwendeten Materialien. Ich empfehle, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen, um die Kosten vergleichen zu können.
    6. Wie oft muss ein Schornstein gereinigt werden?
      Die Häufigkeit der Schornsteinreinigung ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt und hängt von der Art der Feuerstätte und dem verwendeten Brennstoff ab. Ihr Schornsteinfeger kann Ihnen Auskunft über die für Sie geltenden Intervalle geben.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einer Schornsteinreinigung und einer Schornsteinwartung?
      Bei der Schornsteinreinigung werden Ruß und Ablagerungen aus dem Schornstein entfernt. Die Schornsteinwartung umfasst zusätzlich die Überprüfung des Schornsteins auf Schäden und die Durchführung kleinerer Reparaturen.
    8. Wo finde ich die aktuellen Ableitbedingungen für Schornsteine?
      Die aktuellen Ableitbedingungen für Schornsteine finden Sie in der Bauordnung Ihres Bundeslandes und in den technischen Regeln wie der DIN 18160-1. Ihr Schornsteinfeger oder das zuständige Bauamt können Ihnen ebenfalls Auskunft geben.

    Verwandte Themen

    • Schornsteinsanierung Kosten
      Informationen zu den Kosten einer Schornsteinsanierung und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.
    • Schornsteinquerschnitt berechnen
      Anleitung zur Berechnung des richtigen Schornsteinquerschnitts für verschiedene Feuerstätten.
    • Abgasanalyse durchführen
      Informationen zur Durchführung einer Abgasanalyse und deren Bedeutung für die Feuerstättensicherheit.
    • Feuerstättenschau Ablauf
      Erklärung des Ablaufs einer Feuerstättenschau und der Aufgaben des Schornsteinfegers.
    • Kohlenmonoxid-Melder Installation
      Hinweise zur Installation und Wartung von Kohlenmonoxid-Meldern zum Schutz vor Vergiftungen.
  2. Schornsteinabnahme – Alte Ableitbedingungen: Dauerhaftigkeit beachten!

    Ja
    Keine schlafenden Hunde wecken, oder wollen sie Geld ausgeben? Die Frage ist: warum haben sie nach alten Vorschriften errichtet? Bleiben sie froh über diese Abnahme, die ist dauerhaft (wenn kein Nachbar klagt)
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Schornsteinbau – Abstimmung mit Schornsteinfeger entscheidend

    Schornstein
    Ja nach alten Ableitbedingungen gebaut weil es nicht anderst ging. Alles mit dem Feger abgestimmt. Aber wenn die Abnahme dauerhaft ist, dann ist alles gut.
  4. Schornsteinfeger: Wiederholte Bezirksübernahme – Regelungen & Fristen

    Schornsteinfeger Bezirk
    Ein Schornsteinfeger bekommt meines Wissens einen Bezirk für 7 Jahre. Wenn die 7 Jahre vorbei sind kann der Feger denselben Bezirk wieder bekommen? Falls ja wie oft kann ein Feger den gleichen Bezirk wieder bekommen?
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Schornsteinabnahme nach alten Ableitbedingungen: Risiken minimieren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit einer Schornsteinabnahme, die nach alten Ableitbedingungen erfolgte. Ein Nutzer fragt nach den Konsequenzen und ob er den Zustand beibehalten kann. Ein weiterer Punkt ist die Frage, wie oft ein Schornsteinfeger denselben Bezirk übernehmen kann.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Schornsteinabnahme – Alte Ableitbedingungen: Dauerhaftigkeit beachten! sollte man keine Aufmerksamkeit erregen, solange kein Nachbar klagt. Die Abnahme ist dauerhaft, sofern keine Beschwerden eingehen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Bau des Schornsteins nach alten Ableitbedingungen erfolgte in Absprache mit dem Schornsteinfeger, wie im Beitrag Schornsteinbau – Abstimmung mit Schornsteinfeger entscheidend erwähnt wird. Dies kann die Situation positiv beeinflussen.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Schornsteinfeger erhält einen Bezirk in der Regel für 7 Jahre. Die Frage, wie oft ein Schornsteinfeger denselben Bezirk wieder bekommen kann, wird im Beitrag Schornsteinfeger: Wiederholte Bezirksübernahme – Regelungen & Fristen aufgeworfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es ist ratsam, die aktuelle Situation zu dokumentieren und gegebenenfalls einen unabhängigen Experten für Feuerstättensicherheit zu konsultieren, um die langfristigen Risiken und Konsequenzen der Schornsteinabnahme nach alten Ableitbedingungen besser einschätzen zu können. Die Einhaltung der aktuellen Baurecht-Normen ist entscheidend.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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  10. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Schornsteinberechnung nach VDI 3781 Blatt 4: Anleitung, Vorgehensweise & Kosten?

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Schornsteinabnahme: Alte Bedingungen – Was tun?
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