Architektenhonorar: Kostenschätzung prüfen – Was ist üblich bei Sanierung & Erweiterung?
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Architektenhonorar: Kostenschätzung prüfen – Was ist üblich bei Sanierung & Erweiterung?

Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu einer Rechnung/Kostenschätzung die ich jetzt bekommen habe.
Es geht um die Erweiterung und energetische Sanierung eines Hauses von 1900 in ein KfW 85 Haus.
Das Haus hat eine Gesamtfläche von 96 m² und soll nach der Erweiterung ca. 120 m² Gesamtfläche besitzen. Glücklicherweise wurde das Dach 2007 komplett neu gemacht. Ansonsten wurde noch nichts erneuert.
Der Architekt ist ein Bekannter meines Vaters. Ich habe einfach blind Vertraut und Ihn machen lassen. Er hat mit mir meine Wünsche in Grundzügen besprochen und ein weiteres Mal hat sein Bauzeichner das Haus vermessen um die Pläne für den Baugenehmigung Antrag anzufertigen.
Er sagte mir, dass ich mir um die KfW keine Sorgen machen müsste, er sei akkreditierter KfW Gutachter und das würde schon passen wenn es um die Abnahme ginge.
Nach einiger Zeit kam eine Zahlungsaufforderung über 6.500 € als Teilzahlung. Blöd wie ich war, habe ich Ihm 10.000 € überwiesen, da die nächste Teilrechnung mehr oder weniger auf dem Weg war.
Nachdem nun die Baugenehmigung erteilt war und nun geklärt werden muss wie es weitergeht, hat er mir eine Kostenschätzung geschickt. Ich bin nun komplett verwirrt und weiß nichts damit anzufangen.
Im Anhang finden Sie die Kostenschätzung. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal drüberschauen würde und mir sagt ob der Preis gerechtfertigt ist oder nicht.
Wie gesagt, bis jetzt wurde nur bis zur Genehmigungsplanung gearbeitet. Die Ausführungsplanung wurde noch nicht gemacht.
Gruß
sinus

Anhang:

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  • Name:
  • sinus44
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe Ihre Verunsicherung bezüglich der Architektenrechnung. Es ist wichtig, die Kostenschätzung genau zu prüfen, besonders bei Sanierungen und Erweiterungen.

    Grundlagen des Architektenhonorars: Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen (z.B. Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) enthalten sind und wie diese berechnet werden.

    • Prüfen Sie die Leistungsphasen: Sind alle abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich erbracht worden?
    • Überprüfen Sie die anrechenbaren Kosten: Die Grundlage für das Honorar sind die anrechenbaren Baukosten. Sind diese realistisch und nachvollziehbar?
    • Honorarsatz: Welchen Honorarsatz hat der Architekt angesetzt? Dieser hängt vom Schwierigkeitsgrad des Projekts ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen. So erhalten Sie eine objektive Einschätzung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen enthalten sind und wie diese berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten
    Leistungsphasen
    Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
    Anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen und die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bilden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Kostenschätzung
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Sie beinhaltet unter anderem die Erstellung von Bauantragsunterlagen und die Abstimmung mit den Behörden.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bauantrag, Baugenehmigung
    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung beinhaltet die detaillierte Planung der Bauausführung, einschließlich aller technischen Details. Sie dient als Grundlage für die Handwerker und die Bauleitung.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Detailplanung, Werkplanung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu baulichen Fragen erstellen kann. Er kann beispielsweise die Angemessenheit einer Architektenrechnung beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baubegleitung, Mängelgutachten
    Kostenschätzung
    Eine Kostenschätzung ist eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Anrechenbare Kosten, Honorar

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird auf Basis der HOAI berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Baukosten, die Leistungsphasen und der Schwierigkeitsgrad des Projekts eine Rolle. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze fest, innerhalb derer sich das Honorar bewegen kann.
    2. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Handwerkerleistungen und sonstige Kosten, die direkt mit dem Bauvorhaben verbunden sind. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder Finanzierungskosten.
    3. Was sind Leistungsphasen?
      Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen.
    4. Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?
      Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die einzelnen Positionen klären. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie die Rechnung von einem Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen lassen.
    5. Kann ich das Honorar verhandeln?
      Innerhalb der in der HOAI festgelegten Rahmen kann das Honorar verhandelt werden. Allerdings sind die Mindestsätze bindend. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig.
    6. Was ist eine Teilrechnung?
      Eine Teilrechnung ist eine Rechnung für bereits erbrachte Leistungen. Architekten stellen häufig Teilrechnungen, um ihren Aufwand während des Bauprojekts zu decken. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts.
    7. Welche Unterlagen sollte ich prüfen?
      Prüfen Sie die Kostenschätzung, den Architektenvertrag und die einzelnen Rechnungen. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen detailliert aufgeführt sind und die Kosten nachvollziehbar sind.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung?
      Die Genehmigungsplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Die Ausführungsplanung beinhaltet die detaillierte Planung der Bauausführung, einschließlich aller technischen Details.

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  2. Architektenhonorar: Kostenschätzung für Sanierung – 187.000 €

    Ganz einfach. Der Architekt schätzt die ...
    Ganz einfach. Der Architekt schätzt die Ganz einfach.
    Der Architekt schätzt die Kosten für Umbau/Sanierung auf ca. 127.000,- €. (netto)
    Für Architektenleistung/EnEVAbk.-Berechnung/Kfw Antrag/Statik wird er ein Honorar von insgesamt 36.000,- € (brutto) berechnen.
    Insgesamt wird dich das Ganze also ca. 187.000,- € kosten. (brutto).
  3. Architektenhonorar: Angemessener Preis ohne Bekanntenbonus

    Wenn
    er seine Arbeit so erledigt, wie man es erwarten kann und muss, ist der Preis ganz passend. Es gibt wohl keinen "Bekanntenbonus", aber das Ganze liegt im Rahmen.
    Sollte dann aber auch gewissenhaft und ohne "man kennt sich"-Lässigkeit ablaufen, da habe ich persönlich keine so guten Erfahrungen. "KfW wird schon klappen" gefällt mir als Aussage nicht so richtig, positiv gesehen meint er: "Das ist Kleinkram, mache ich jeden Tag"; negativ "kann ich selber begutachten, das wird schon pasend gemacht".
    Kostenschätzungen können noch recht ungenau sein, ich glaube 15 % sind erlaubt und für jeden € Mehrkosten bekommt der Planer (völlig korrekt) hier 16 ct zusätzlich (ohne Tragwerk), sollte man im Auge behalten.
    Leider weiß man erst während des Baus, ob der Planer die Arbeit hineinsteckt, die notwendig ist und nach der das Regelhonorar bemessen wird oder ob er mit wenig Aufwand alles schnell abwickeln will. Kann natürlich auch im 2. Fall klappen, ist aber unwahrscheinlich.
    Ich habe sowohl einen schlechten als auch einen guten Architekten (beim gleichen Bau) erlebt, für den zweiten war jeder Cent angemessen, der erste hätte noch mit 1/10 des HOAIAbk.-Betrages zu viel bekommen.
    Es ist leider zum Teil ein Glücksspiel; vielleicht nur noch der Rat, bei den ersten Missverständnissen/Unklarheiten nachzufragen. Für das geplante Honorar kaufen Sie einen ziemlich hohen Betreuungsaufwand, den man im Zweifel auch nachdrücklicher einfordern kann.
    Zugegeben nicht ganz objektive Ansichten von Bauherrenseite..
    Viel Glück
    VolkerLeue
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar prüfen: Sanierung & Erweiterung – Kostenschätzung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für die Sanierung und Erweiterung eines Hauses. Ein Honorar von 36.000 € (brutto) für Architektenleistung, EnEVAbk.-Berechnung, KfW-Antrag und Statik bei geschätzten Umbaukosten von 127.000 € (netto) wird als im Rahmen liegend betrachtet, sofern die Arbeit gewissenhaft ausgeführt wird. Der Thread beleuchtet die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenschätzung und die Bedeutung einer professionellen Ausführung ohne "Bekanntenbonus".

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Aussagen wie "KfW wird schon klappen" nicht zu lässig interpretiert werden. Eine gewissenhafte Planung und Ausführung sind entscheidend, wie im Beitrag Architektenhonorar: Angemessener Preis ohne Bekanntenbonus betont wird.

    💰 Kosten: Die Gesamtkosten für Umbau und Architektenleistungen belaufen sich auf ca. 187.000 € (brutto), wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenschätzung für Sanierung – 187.000 € erwähnt wird. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren transparent aufzuschlüsseln und zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Kostenschätzung des Architekten detailliert und stellen Sie sicher, dass alle Leistungen klar definiert sind. Vergleichen Sie das Angebot gegebenenfalls mit anderen Architekten, um ein Gefühl für den Marktpreis zu bekommen. Achten Sie auf eine gewissenhafte Ausführung der Arbeiten, um Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden.

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