Architektenhonorar kürzen: Welche Leistungen fehlen? Kostenkontrolle, Bauzeit & Ihre Rechte
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar kürzen: Welche Leistungen fehlen? Kostenkontrolle, Bauzeit & Ihre Rechte

Liebes Forum ich möchte um Eure Meinung bitten, ob in meinem Fall eine Kürzung des Archtektenhonorars gerechtfertigt erscheint.
Ich habe mir die HOAIAbk. §! 5 durchgelesen und konnte so einige Pnukte lesen, die mein Architekt nicht erbracht hat.
z.B. hat er trotz mehrfacher Aufforderung mir keinen Kostenplan aufgestellt, in dem zu erkennen gewesen wäre, welche Gewerke mit wieviel Geld eingeplant sind in der sehr groben Kostenschätzung, die er für die Darlehensaufnahme abgegeben hat.
Inzwischen sind die Baukosten um mehr als 30 % überschritten.
Ich habe versucht einen eigenen Kostenplan aufzustellen und einzuhalten, das ist jedoch dadurch unterlaufen worden, dass der Architekt neben dem Angebot zusätzliche Leistugen freigegeben hat, über die ich nicht informiert wurde. Beim Dach sogar 8000 €. Außerdem hat er regelmäßig Leistungen ausgeschlossen, die dann im Nachgang nochmal zu Kosten geführt haben. Meistens ohne nachträgliches Angebot. Insbesondere hier habe ich das Gefühl agezockt worden zu sein.
Bauaufsicht: jedenfalls nicht wie ich es mir vorgestellt habe. Wenn er z.B. den Galabauer fragt: "wie ist eigentlich der Unterbau der Terrasse"  -  sehe ich daraus, dass er 3 Tage nicht mehr am Bau war und nichts vorher abgesprochen geschweige denn kontrolliert hat.
Für 50 % der Gewerke habe ich mich aus Verzweiflug selber um die Angebotseinholung gekümmert, weil er einfach nicht vorwärts machte.
nach mehrfacher Aufforderung hat er uns im Januar einen Bauzeitenplan gegeben der die Fertigstellung für März auswies.
nachher kam ein up-date für Mai. Dann habe ichversucht für Ende Juni es zu fixieren. Jetzt ziehen wie Ende Juli um und es stehen noch einige Dinge aus (Blower-Door-Test, Garage komplett: sollte vor 4 Wochen begonnen werden etc.).
In der HOAI finde ich noch zig andere Dinge die nicht vorhanden sind: Bautagebuch, Kostenkontrolle ..., Einholen der Angebote und Erstellen eines Preisspiegels ...
Reicht das für die Begründung einer Honorarkürzung  -  meine Vorstellung sind 10 % zuzüglich der angesetzten Nebenkosten.
Vielen Grüße
  • Name:
  • Uli
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie die Kürzung des Architektenhonorars aufgrund nicht erbrachter Leistungen in Erwägung ziehen. Die HOAIAbk. (§15) regelt die Architektenleistungen und deren Honorierung. Eine Honorarkürzung ist möglich, wenn der Architekt wesentliche Leistungen nicht oder mangelhaft erbracht hat.

    Wichtige Punkte zur Prüfung:

    • Kostenkontrolle: Hat der Architekt die Kosten im Blick behalten und Sie regelmäßig über die Entwicklung informiert? Fehlende oder unzureichende Kostenkontrolle ist ein häufiger Grund für Honorarminderungen.
    • Bauzeitenplan: Wurde ein detaillierter Bauzeitenplan erstellt und eingehalten? Verzögerungen aufgrund mangelhafter Planung können relevant sein.
    • Leistungsphasen: Welche Leistungsphasen wurden vereinbart und welche davon wurden nicht oder mangelhaft erbracht?
    • Dokumentation: Wurden alle Leistungen ausreichend dokumentiert (z.B. durch ein Bautagebuch)?
    • Mängel: Gibt es Mängel, die auf Planungs- oder Überwachungsfehler des Architekten zurückzuführen sind?

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle fehlenden oder mangelhaften Leistungen detailliert und fordern Sie den Architekten schriftlich zur Nachbesserung auf. Ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die einzelnen Leistungsphasen und deren Bewertung. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung und bietet eine gewisse Rechtssicherheit für beide Parteien.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorarzone, Grundleistungen
    Leistungsphase
    Die HOAI teilt die Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen ein, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen. Die Leistungsphasen dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Grundleistungen, Besondere Leistungen
    Kostenkontrolle
    Die Kostenkontrolle ist eine wichtige Aufgabe des Architekten. Er überwacht die Kostenentwicklung während der Bauphase und informiert den Bauherrn regelmäßig über den aktuellen Stand. Eine mangelhafte Kostenkontrolle kann zu einer Überschreitung des Kostenrahmens führen und einen Grund für eine Honorarminderung darstellen.
    Verwandte Begriffe: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung
    Bauzeitenplan
    Der Bauzeitenplan ist ein detaillierter Zeitplan, der den Ablauf der Bauarbeiten festlegt. Er enthält Informationen über die einzelnen Arbeitsschritte, deren Dauer und die beteiligten Gewerke. Ein Bauzeitenplan dient der Koordination der Arbeiten und hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauablauf, Terminplanung, Projektmanagement
    Bautagebuch
    Das Bautagebuch ist eine fortlaufende Dokumentation des Baufortschritts. Es enthält Informationen über die ausgeführten Arbeiten, das Wetter, die Anzahl der Arbeitskräfte und eventuelle Probleme. Das Bautagebuch dient als Beweismittel bei Streitigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Beweissicherung, Mängelprotokoll
    Bauaufsicht
    Die Bauaufsicht ist eine wichtige Leistung des Architekten. Er überwacht die Ausführung der Arbeiten und stellt sicher, dass sie den Plänen und den technischen Vorschriften entsprechen. Eine mangelhafte Bauaufsicht kann zu Mängeln führen und einen Grund für eine Honorarminderung darstellen.
    Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Qualitätskontrolle, Mängelmanagement
    Mängel
    Mängel sind Abweichungen von der vereinbarten Leistung. Sie können auf Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler zurückzuführen sein. Mängel müssen vom Bauherrn gerügt werden und können zu einer Nachbesserung oder einer Honorarminderung führen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Beweissicherung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarkürzung?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie definiert die einzelnen Leistungsphasen und deren Bewertung. Bei nicht erbrachten oder mangelhaften Leistungen kann das Honorar entsprechend gekürzt werden.
    2. Was ist, wenn der Architekt den Kostenrahmen überschritten hat?
      Eine deutliche Überschreitung des Kostenrahmens, die auf Planungsfehler des Architekten zurückzuführen ist, kann ein Grund für eine Honorarminderung sein. Es ist wichtig, die vereinbarten Kostenziele und die tatsächlichen Kostenentwicklung zu dokumentieren.
    3. Wie gehe ich vor, wenn der Architekt nicht auf meine Aufforderung reagiert?
      Setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Stellungnahme und Nachbesserung. Reagiert er nicht, sollten Sie rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls einen Bausachverständigen zur Beweissicherung hinzuziehen.
    4. Kann ich das Honorar einfach einbehalten?
      Nein, Sie sollten das Honorar nicht einfach einbehalten. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Fordern Sie den Architekten schriftlich zur Nachbesserung auf und kündigen Sie eine Honorarkürzung an. Zahlen Sie den strittigen Betrag unter Vorbehalt.
    5. Was ist ein Bautagebuch und warum ist es wichtig?
      Ein Bautagebuch ist eine fortlaufende Dokumentation des Baufortschritts. Es enthält Informationen über die ausgeführten Arbeiten, das Wetter, die Anzahl der Arbeitskräfte und eventuelle Probleme. Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten.
    6. Welche Rolle spielt die Bauaufsicht des Architekten?
      Die Bauaufsicht ist eine wichtige Leistung des Architekten. Er überwacht die Ausführung der Arbeiten und stellt sicher, dass sie den Plänen und den technischen Vorschriften entsprechen. Mängel, die auf mangelhafte Bauaufsicht zurückzuführen sind, können zu einer Honorarkürzung berechtigen.
    7. Was bedeutet Leistungsphase in der HOAI?
      Die HOAI teilt die Architektenleistungen in neun Leistungsphasen ein, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
    8. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer oder über Sachverständigenverzeichnisse finden. Achten Sie auf eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung des Sachverständigen.

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  2. Architektenhonorar: Unzureichende Leistungen – Anwalt einschalten!

    Viel zu lieb,
    wenn das wirklich alles so unzureichend war. 30 % mehr sind schon einmal (KEINE zusätzlichen Leistungen vorausgesetzt) an der oberen Grenze des denkbaren, ohne Rückfrage Leistungen in dem Umfang zu beauftragen ist im Mobiltelefonzeitalter auch unzumutbar. Keine schriftlichen Pläne zu Bauzeiten oder sonstigem Ablauf zu präsentieren zeugt von schlechtem (= "aus dem Bauch") Management der Maßnahme. ABER: Selbst machen wenn's so nicht klappt, besonders Beauftragungen, öffnet Scheunentore für Ausreden. Keine schriftliche Klarstellung, unter welchen Bedingungen, Umfang und ob überhaupt der A. ohne Rücksprache Nachträge vergeben darf ist, sorry, naiv.
    Fazit: Anwalt (Baurecht) suchen, der soll die rechtliche Situation (Verträge, Absprachen) prüfen und alles weitere (Brief, Gespräch o.ä.) übernehmen. Vermutlich wird er eher 30 % Nachlass fordern und am Ende einigt man sich bei Ihren 10 %, aber wer 10 % fordert bekommt m.E. nichts. Einem Anwalt kann da einiges einfallen, z. B: kein Bautagebuch  -  kein Honorar für Objektüberwachung, da das Bautagebuch diese nachweist; kein Honorar für Angebotserstellung/Ausschreibung, denn ohne Angebotseinholung+Preisspiegel sind die nicht machbar. Das muss aber juristisch passend formuliert werden, nicht selber machen.
    Laienmeinung eines Bauherren, keine Rechtsberatung!
    Gruß
    Volker Leue
  3. Honorarstreit: Architekt feuern? – Planung vs. Kostenkontrolle

    Danke für die Einschätzung
    Ert mal: ja ich war naiv. Und dass man wenn man selber etwas in die Hand nimmt Ausreden liefert ist klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern.
    Ich muss dazu sagen, das ich die Planung des Hauses sehr gut finde und in der Phase auch die Beziehung gut war.
    Als ich weder Zeit- noch Kostenplan (Zeitplan, Kostenplan) bekommen habe, hätte ich mich von Ihm trennen sollen.
    Allerdings: es ist eigentlich noch viel schlimmer. Ich bekomme selbst dann auf E-Mails keine Antwort, wenn ich diese mit "eilig" betitel. An eine proaktive Info kann ich mich schon gar nicht mehr erinnern.
    Gibt es eigentlich irgendwelche Normwerte für Erreichbarkeit?
    Gut  -  ich werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich denke aber trotzdem, dass ich mich erst mal mit Ihm zusammensetzte und versuche eun gemeinsames Verständnis für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen zu entwickeln. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt, werde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen.
    VG
    Uli
  4. Honorarstreit: Architekt feuern? – Planung vs. Kostenkontrolle

    Danke für die Einschätzung
    Ert mal: ja ich war naiv. Und dass man wenn man selber etwas in die Hand nimmt Ausreden liefert ist klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern.
    Ich muss dazu sagen, das ich die Planung des Hauses sehr gut finde und in der Phase auch die Beziehung gut war.
    Als ich weder Zeit- noch Kostenplan (Zeitplan, Kostenplan) bekommen habe, hätte ich mich von Ihm trennen sollen.
    Allerdings: es ist eigentlich noch viel schlimmer. Ich bekomme selbst dann auf E-Mails keine Antwort, wenn ich diese mit "eilig" betitel. An eine proaktive Info kann ich mich schon gar nicht mehr erinnern.
    Gibt es eigentlich irgendwelche Normwerte für Erreichbarkeit?
    Gut  -  ich werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich denke aber trotzdem, dass ich mich erst mal mit Ihm zusammensetzte und versuche eun gemeinsames Verständnis für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen zu entwickeln. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt, werde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen.
    VG
    Uli
  5. Honorarstreit: Architekt feuern? – Planung vs. Kostenkontrolle

    Danke für die Einschätzung
    Ert mal: ja ich war naiv. Und dass man wenn man selber etwas in die Hand nimmt Ausreden liefert ist klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern.
    Ich muss dazu sagen, das ich die Planung des Hauses sehr gut finde und in der Phase auch die Beziehung gut war.
    Als ich weder Zeit- noch Kostenplan (Zeitplan, Kostenplan) bekommen habe, hätte ich mich von Ihm trennen sollen.
    Allerdings: es ist eigentlich noch viel schlimmer. Ich bekomme selbst dann auf E-Mails keine Antwort, wenn ich diese mit "eilig" betitel. An eine proaktive Info kann ich mich schon gar nicht mehr erinnern.
    Gibt es eigentlich irgendwelche Normwerte für Erreichbarkeit?
    Gut  -  ich werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich denke aber trotzdem, dass ich mich erst mal mit Ihm zusammensetzte und versuche eun gemeinsames Verständnis für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen zu entwickeln. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt, werde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen.
    VG
    Uli
  6. Architektenrecht: Bautagebuch, GaLaBau & Anwaltsempfehlung!

    Wenn das wirklich so gelaufen ist ...
    dann Hauhaueha.
    Ob er ein Bautagebuch geführt wissen Sie nicht (außer, er hääts Ihnen gesagt). Das muss er nicht vorlegen.
    Und GaLaBau ist keine Hochbauarchitektenaufgabe.
    Ich glaube, da laufen Mist des Kollegen und überhöhte Erwartungshaltung in unguter Weise zusammen.
    Wenn Sie kündigen wollen, dann bitte NUR mit Anwalt.
    Das Problem bei Anwälten ist, dass viele von Architektenrecht nichts verstehen. Also da GENAU prüfen, sonst geht der Schuss für Sie nach hinten los.
    Außerdem raten Anwälte naturgemäß manchmal zu sehr harten Mitteln (ihr Job), die alles andere dann unmöglich machen.
    Wenn Anwalt, dann bitte von einer Fachfrau/einem Fachmann die Leistung des Kollegen analysieren lassen, damit Sie wissen, was er wirklich leisten musste und was er davon erbracht hat

    Alternative wäre (wenn Sie nicht mehr kündigen wollen/brauchen, die Schlichtungsstelle der Architektenkammer.
    Der Weg zum Anwalt ist danach immer noch möglich.

  7. Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung?

    Guter Tipp
    Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an.
    Das mit dem GaLa Bau war nur ein Beispiel. Ich habe 1001 andere noch parat. Das nimmt teilweise schon skurile Züge an:
    Er gibt an, das mit dem Bau der Garage nächste Woche begonnen wird. 4 Wochen später hat er den ersten vor Ort Termin mit dem Garagentoranbieter. Bis heute noch nichts passiert.
    Auf meine schriftliche Anfrage, warum nichts voran geht, obwohl wir schon 1 Woche nach dem gemeinsam vereinabrten (schon mehrfach verschobeben) Fertigstellungstermin sind  -  keine Antwort.
    Also für mich sind es die Themengebiete:
    Kostenplanung/-Einhaltung
    Zeitplanung/-Einhaltung
    Fehlende Angebotseinholung / "Nachgänge"
    Kommunikation / Erreichbarkeit
    Eigenmächtiges Handeln
    Mangelnde Anwesenheit vor Ort
    Sehr positiv war übrigens die Planung  -  das Haus sieht wirklich gut aus ...
    Aber das reicht nicht.
    VG
    Uli
  8. Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung?

    Guter Tipp
    Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an.
    Das mit dem GaLa Bau war nur ein Beispiel. Ich habe 1001 andere noch parat. Das nimmt teilweise schon skurile Züge an:
    Er gibt an, das mit dem Bau der Garage nächste Woche begonnen wird. 4 Wochen später hat er den ersten vor Ort Termin mit dem Garagentoranbieter. Bis heute noch nichts passiert.
    Auf meine schriftliche Anfrage, warum nichts voran geht, obwohl wir schon 1 Woche nach dem gemeinsam vereinabrten (schon mehrfach verschobeben) Fertigstellungstermin sind  -  keine Antwort.
    Also für mich sind es die Themengebiete:
    Kostenplanung/-Einhaltung
    Zeitplanung/-Einhaltung
    Fehlende Angebotseinholung / "Nachgänge"
    Kommunikation / Erreichbarkeit
    Eigenmächtiges Handeln
    Mangelnde Anwesenheit vor Ort
    Sehr positiv war übrigens die Planung  -  das Haus sieht wirklich gut aus ...
    Aber das reicht nicht.
    VG
    Uli
  9. Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung?

    Guter Tipp
    Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an.
    Das mit dem GaLa Bau war nur ein Beispiel. Ich habe 1001 andere noch parat. Das nimmt teilweise schon skurile Züge an:
    Er gibt an, das mit dem Bau der Garage nächste Woche begonnen wird. 4 Wochen später hat er den ersten vor Ort Termin mit dem Garagentoranbieter. Bis heute noch nichts passiert.
    Auf meine schriftliche Anfrage, warum nichts voran geht, obwohl wir schon 1 Woche nach dem gemeinsam vereinabrten (schon mehrfach verschobeben) Fertigstellungstermin sind  -  keine Antwort.
    Also für mich sind es die Themengebiete:
    Kostenplanung/-Einhaltung
    Zeitplanung/-Einhaltung
    Fehlende Angebotseinholung / "Nachgänge"
    Kommunikation / Erreichbarkeit
    Eigenmächtiges Handeln
    Mangelnde Anwesenheit vor Ort
    Sehr positiv war übrigens die Planung  -  das Haus sieht wirklich gut aus ...
    Aber das reicht nicht.
    VG
    Uli
  10. Honorarstreit: Architekt feuern? – Planung vs. Kostenkontrolle

    Danke für die Einschätzung
    Ert mal: ja ich war naiv. Und dass man wenn man selber etwas in die Hand nimmt Ausreden liefert ist klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern.
    Ich muss dazu sagen, das ich die Planung des Hauses sehr gut finde und in der Phase auch die Beziehung gut war.
    Als ich weder Zeit- noch Kostenplan (Zeitplan, Kostenplan) bekommen habe, hätte ich mich von Ihm trennen sollen.
    Allerdings: es ist eigentlich noch viel schlimmer. Ich bekomme selbst dann auf E-Mails keine Antwort, wenn ich diese mit "eilig" betitel. An eine proaktive Info kann ich mich schon gar nicht mehr erinnern.
    Gibt es eigentlich irgendwelche Normwerte für Erreichbarkeit?
    Gut  -  ich werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich denke aber trotzdem, dass ich mich erst mal mit Ihm zusammensetzte und versuche eun gemeinsames Verständnis für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen zu entwickeln. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt, werde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen.
    VG
    Uli
  11. Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung?

    Guter Tipp
    Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an.
    Das mit dem GaLa Bau war nur ein Beispiel. Ich habe 1001 andere noch parat. Das nimmt teilweise schon skurile Züge an:
    Er gibt an, das mit dem Bau der Garage nächste Woche begonnen wird. 4 Wochen später hat er den ersten vor Ort Termin mit dem Garagentoranbieter. Bis heute noch nichts passiert.
    Auf meine schriftliche Anfrage, warum nichts voran geht, obwohl wir schon 1 Woche nach dem gemeinsam vereinabrten (schon mehrfach verschobeben) Fertigstellungstermin sind  -  keine Antwort.
    Also für mich sind es die Themengebiete:
    Kostenplanung/-Einhaltung
    Zeitplanung/-Einhaltung
    Fehlende Angebotseinholung / "Nachgänge"
    Kommunikation / Erreichbarkeit
    Eigenmächtiges Handeln
    Mangelnde Anwesenheit vor Ort
    Sehr positiv war übrigens die Planung  -  das Haus sieht wirklich gut aus ...
    Aber das reicht nicht.
    VG
    Uli
  12. Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung?

    Guter Tipp
    Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an.
    Das mit dem GaLa Bau war nur ein Beispiel. Ich habe 1001 andere noch parat. Das nimmt teilweise schon skurile Züge an:
    Er gibt an, das mit dem Bau der Garage nächste Woche begonnen wird. 4 Wochen später hat er den ersten vor Ort Termin mit dem Garagentoranbieter. Bis heute noch nichts passiert.
    Auf meine schriftliche Anfrage, warum nichts voran geht, obwohl wir schon 1 Woche nach dem gemeinsam vereinabrten (schon mehrfach verschobeben) Fertigstellungstermin sind  -  keine Antwort.
    Also für mich sind es die Themengebiete:
    Kostenplanung/-Einhaltung
    Zeitplanung/-Einhaltung
    Fehlende Angebotseinholung / "Nachgänge"
    Kommunikation / Erreichbarkeit
    Eigenmächtiges Handeln
    Mangelnde Anwesenheit vor Ort
    Sehr positiv war übrigens die Planung  -  das Haus sieht wirklich gut aus ...
    Aber das reicht nicht.
    VG
    Uli
  13. Honorarstreit: Architekt feuern? – Planung vs. Kostenkontrolle

    Danke für die Einschätzung
    Ert mal: ja ich war naiv. Und dass man wenn man selber etwas in die Hand nimmt Ausreden liefert ist klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern.
    Ich muss dazu sagen, das ich die Planung des Hauses sehr gut finde und in der Phase auch die Beziehung gut war.
    Als ich weder Zeit- noch Kostenplan (Zeitplan, Kostenplan) bekommen habe, hätte ich mich von Ihm trennen sollen.
    Allerdings: es ist eigentlich noch viel schlimmer. Ich bekomme selbst dann auf E-Mails keine Antwort, wenn ich diese mit "eilig" betitel. An eine proaktive Info kann ich mich schon gar nicht mehr erinnern.
    Gibt es eigentlich irgendwelche Normwerte für Erreichbarkeit?
    Gut  -  ich werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen. Ich denke aber trotzdem, dass ich mich erst mal mit Ihm zusammensetzte und versuche eun gemeinsames Verständnis für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen zu entwickeln. Wenn er sich dann uneinsichtig zeigt, werde ich eine gerichtliche Auseinandersetzung vorschlagen.
    VG
    Uli
  14. Kann man das mal abschalten?

    ...
  15. Forum-Hinweis: Doppelte & dreifache Einträge im Thread

    sorry  -  ich weiß nicht woher die doppelt und dreifachen Einträge kommen ...
    sorry  -  ich weiß nicht woher die doppelt und dreifachen Einträge kommen
  16. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar Kürzen: Rechte, Kostenkontrolle & Bauzeit

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Kürzung des Architektenhonorars aufgrund fehlender Leistungen wie Kostenkontrolle und Bauzeitpläne. Die Nutzererfahrungen reichen von mangelnder Kommunikation bis zu fehlender Kostenplanung. Als Lösung wird oft die Schlichtungsstelle der Architektenkammer oder ein Anwalt für Baurecht empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Architektenhonorar: Unzureichende Leistungen – Anwalt einschalten! können 30% Honorarkürzung bei fehlenden Leistungen angemessen sein. Es wird jedoch dringend geraten, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, bevor man Schritte unternimmt.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer empfehlen die Schlichtungsstelle der Architektenkammer als ersten Schritt zur Konfliktlösung, wie im Beitrag Architektenkammer Schlichtung: Alternative zur Honorarkürzung? erwähnt. Dies kann eine kostengünstigere Alternative zum direkten Gang zum Anwalt sein.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eigenmächtiges Handeln ohne Absprache mit dem Architekten kann zu Problemen führen. Der Beitrag Architektenrecht: Bautagebuch, GaLaBau & Anwaltsempfehlung! weist darauf hin, dass überhöhte Erwartungshaltung und Versäumnisse des Architekten in unguter Weise zusammentreffen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle fehlenden Leistungen und Kommunikationsmängel schriftlich. Suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht oder die Schlichtungsstelle der Architektenkammer hinzu. Prüfen Sie die Einhaltung der HOAIAbk. und fordern Sie fehlende Kostenpläne und Bauzeitpläne ein.

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