Architekt unzufrieden: Honorar kürzen? Rechte, Mängel & Vorgehen bei Schlechtleistung
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Architekt unzufrieden: Honorar kürzen? Rechte, Mängel & Vorgehen bei Schlechtleistung
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Wenn Sie mit der Leistung Ihres Architekten unzufrieden sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Auflistung aller Mängel mit Fotos und Datum.
- Mängelrüge: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Sachverständiger: Bei schwerwiegenden Mängeln kann ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Mängel zu bewerten.
- Honorar kürzen: Eine Honorarkürzung ist möglich, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und die Mängel nicht beseitigt wurden. Die Höhe der Kürzung muss angemessen sein und dem Minderwert der Leistung entsprechen.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die Honorarkürzung rechtssicher durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie das Honorar kürzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
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Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen und Pflichten des Architekten sowie die Höhe des Honorars regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Leistungsphasen. - Mängelrüge
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Die Mängelrüge ist die schriftliche Aufforderung an den Auftragnehmer (z.B. Architekten), die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sie ist Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte.
Verwandte Begriffe: Nacherfüllung, Gewährleistung, Verjährung. - Schlechtleistung
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Schlechtleistung liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder üblichen Standards entspricht. Dies kann zu Mängeln und Schäden führen.
Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Schadensersatz. - Honorar
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Das Honorar ist die Vergütung für die erbrachten Leistungen des Architekten. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen. - Nacherfüllung
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Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz. - Sachverständiger
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Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Bewertung von Mängeln oder Schäden hinzugezogen wird. Sein Gutachten dient als Grundlage für weitere Entscheidungen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Mängelbewertung. - Baurecht
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Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen, einschließlich des öffentlichen und privaten Baurechts. Es regelt die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Architektenrecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei Schlechtleistung des Architekten?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Honorars, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig vom Schweregrad der Schlechtleistung. - Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
Erstellen Sie eine detaillierte Liste mit Datum, Beschreibung und Fotos der Mängel. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein. - Wann ist eine Honorarkürzung gerechtfertigt?
Eine Honorarkürzung ist gerechtfertigt, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Die Kürzung muss dem Minderwert entsprechen. - Was ist eine Mängelrüge?
Eine Mängelrüge ist die schriftliche Aufforderung an den Architekten, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. - Brauche ich einen Sachverständigen?
Ein Sachverständiger ist ratsam, wenn die Mängel schwerwiegend sind oder Uneinigkeit über deren Ursache und Umfang besteht. - Kann ich den Architekten verklagen?
Ja, wenn die Mängelbeseitigung scheitert oder der Architekt sich weigert, die Mängel zu beheben, können Sie ihn verklagen. - Was ist ein Architektenvertrag?
Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Pflichten des Architekten sowie die Höhe des Honorars. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden. - Wie hoch darf die Honorarkürzung sein?
Die Honorarkürzung muss angemessen sein und dem Minderwert der Leistung entsprechen. Ein Sachverständiger kann bei der Bewertung helfen.
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Architekt: Baukostenobergrenze vereinbart – Haftung bei Überschreitung
Baukostenobergrenze vereinbart?Guten Tag,
mein Partner und ich haben vor gut einem Jahr ein altes, sanierungsbedürftiges Haus gekauft. Schon von Anfang an hat uns unser jetziger Architekt begleitet. Er war mit bei der Besichtigung, hat uns bei den Preisverhandlungen beraten und letztlich hat er auch den Auftrag für die Komplettsanierung unseres Hauses (LPAbk. 1-8) erhalten. Soweit so gut. Mittlerweile sind wir in den Endzügen des Umbaus und im Laufe der Zeit haben sich immer wieder "Fehler" herausgestellt, die meines/ unseres Erachtens nicht hätten sein müssen. Grund dafür sehe ich zum einen bei uns, da wir ihm von Anfang an sehr viel Vertrauen geschenkt haben und gewisse Dinge nicht hinterfragt haben, und zum anderen bei ihm und seiner angestellten Architektin, da sie für uns relevante Entscheidungen selbstständig getroffen haben.
Ein Beispiel dafür ist die Vergabe von Leistungen ohne unser vorheriges Einverständnis. So kam es dazu, dass beispielsweise Außentüren bestellt wurden, die wir vorher gar nicht bemustert hatten. Nachdem ich unseren Architekten darauf aufmerksam gemacht habe, dass er zu keinem Zeitpunkt eine Vollmacht von uns erhalten hat, um in unseren Namen Aufträge zu vergeben und wir somit nicht in der Pflicht sind die Gewerke bzw. bestellten Waren zu bezahlen, wurden spätere Beauftragungen vorher mit uns abgesprochen. So sollte es doch eigentlich immer laufen. Gut ... diese Problematik hatten wir also geklärt 🙂
Was mich aber während der ganzen Bauphase immer wieder sehr aufgeregt hat, ist die Begebenheit, dass Aufgrund einer (unseres Erachtens) unzureichenden Bestandaufnahme des Gebäudes immer wieder Fehler bzw. Mehrkosten entstanden sind.
Hier einige Beispiele:
1. Der komplette Dachstuhl war mit einer Art Porenbetonstein "gedämmt". Zugegeben war die Dämmung mit Tapete und ähnlichem verkleidet. Aber hätte dies nicht auffallen müssen. Dadurch entstanden Mehrkosten beim Abbruch und der Entsorgung.
2. Das Mauerwerk hat sich als zweischalig erwiesen. Es musste daraufhin für mehrere tausend € ausgeblasen werden. Auch hier die Frage: Hätte das ein Architekt nicht wissen/ ahnen/ zuvor prüfen können?
3. Eine Wandnische wurde gezogen, in welche ein angefertigtes Bücherregal sollte. Laut Plan und Absprache sollte dies ca. 60 cm tief sein. Nun ist es ca. 40 cm tief. Nicht ganz so dramatisch. Da das Regal noch nicht bestellt ist. Aber dennoch ärgerlich.
4. Bei dem Haus sind die Fenster (teilweise vorh. oder zusätzlich gekommen) in einer Flucht/ Höhe. Mir war die Anordnung der Fenster extrem wichtig, weil das neu designte Haus einfach davon "lebt". Nun ist letzte Tage die Außenarmierung gemacht worden und ich sah, dass ein Fenster bzw. die Fensterbank ca. 10 cm höher liegt als das nebenstehende (sind beides Bestandsfenster). Ich habe unseren Architekten darauf hingewiesen. Und er hat offen zugegeben, das sie die Brüstungshöhe von Innen nicht genau messen konnten, da unterschiedliche Bodenniveaus im Haus vorhanden sind. Aber wofür gibt es denn z.B. Nivelliergeräte. Dann hätte man diese doch von Außen, wo keine Wände zwischen sind, messen können. Oder liege ich da falsch. Naja er sagte mir noch, dass das auf dem Bestandsfoto immer so aussah, als wären die Fenster auf einer Höhe. Um noch was zu ändern, ist es meines Erachtens zu spät. Und er versucht es uns so zu verkaufen, als ob es doch so viel besser aussehen würde.
Naja, und das sind nur einige Beispiele.
Was mich/ uns einfach daran ärgert ist, dass diverse Mehrkosten auf uns zugekommen sind, die meines Erachtens durch eine vernünftige Bestandsaufnahme mit erfasst hätten können. An der jetzigen Situation ändert es nichts mehr. Es muss gemacht werden und ein Zurück gibt es nicht mehr. Hätten wir jedoch von Beginn an gewusst, dass diese Dinge/ Kosten auf uns zukommen, hätten wir auf andere (sekundäre) Umbaumaßnahmen verzichtet bzw. das Haus von seiner Gestalt gelassen und "nur" modernisiert. So ist nämlich extrem viel Geld in die Verlegung von Fenstern, Türen und Wänden geflossen, was "lediglich" dem Design diente. Es ist so ein für uns sehr schönes Haus geworden, aber auch die alte Aufteilung und Gestalt war schön. Es wäre einfach nur ein anderer Stil gewesen. Nun ist es so, dass wir auf viele Dinge, die uns wichtig waren wie z.B. Kamin, Holzfenster, hochwertigere Dämmung, Modernisierung der Garage, bessere Heizung, Malerarbeiten, Sanierung der Außentreppe verzichten, um noch einigermaßen im Budget zu bleiben.
Ich weiß, dass wir diese Kosten nicht von unserem Architekten zurück fordern können. Obowhl ich große Lust dazu hätte 🙂 Aber bei seiner Schlussrechnung würde ich gerne was einbehalten für die "mangelhafte" (< meines/ unseres Erachtens) Grundlagenermittlung.
Ist das utopisch? Sehen wir die Dinge zu eng? Gibt es vielleicht sogar gar kein Fehlverhalten seinerseits?
Ich/ wir sind uns deswegen unsicher und fragen deswegen hier nach Rat.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Noch ein paar Eckdaten:
Baujahr Haus: 1955 Umbaukosten: 250.000 € inkl. Architektenhonrar von ca. 40.000 € Mehrkosten: Leider keine Aussage möglich, da mir keine Kostenschätzung vorliegt und noch nicht alle Gewerke abgerechnet sind. Aber unsere Aussage war von Anfang an, dass wir nichts selbst machen können und bitte alles mit einberechnet werden soll und wir bei 250000 € auskommen müssen. Dafür ist jetzt einiges auf der Strecke geblieben bzw. wird jetzt in Eigenleistung gemacht. Mmh ... Es wäre also Ihr Wunsch gewesen, dass der Architekt Ihnen von Anfang an gesagt hätte: "Ich sehe Baukosten von 220.000 aber ich gehe davon aus, dass wir noch 10-15 % für Unvorhergesehenes drauflegen müssen. " Dann hätten Sie den ein oder anderen Schnickschnack weggelassen und dann wären Sie heute bei Baukosten von maximal 250.000?!
Bei den von Ihnen bemängelten Mehrkosten sind "Sowieso-Kosten". Sie wären auch angefallen wenn der Architekt sie gleich gesehen hätte.
Ohne Anspruch auf Präjudiz: Ich sehe keinen durchsetzbaren Grund für Honorarkürzungen. kann man einen Architekten, es kann auch ein Bauingenieur. für so einen Umbau sein, stufenweise mit den einzelnen Leistungsphasen beauftragen.
Kommt man nicht mehr miteinander aus, entfallen die folgenden Phasen.
Hat man die Phasen 1 bis 8 beauftragt, müsste man kündigen und das nahezu volle Honorar wäre fällig.
Die Leistungsphase 9 ist bei den Architekten unbeliebt und wird ungern angeboten. Hallo,
vieln Dank für die Antworten. Ja, dass wäre mein/ unser Wunsch gewesen, den ich auch mehrfach geäußert habe. Bei den Entwurfsbesprechungen habe ich immer wieder auf unser Budget hingewiesen und zudem auch eindeutig gesagt, dass er bitte Minium 10.000 € Reserve einbehalten soll, um evtl. unvorhergesehene Dinge damit abzudecken. Wir haben uns bewusst für ein älteres Haus entschieden und somit war uns auch klar, dass nicht alles vorhersehbar und somit kalkulierbar ist. Aber ich denke, dass das auch einem Architekten bewusst sein muss bzw. sollte.
Ja, und wir hätten, wie Sie es so schön ausgedrückt haben 🙂, den ein oder anderen "Schnickschnack" weggelassen, damit wir im Budget bleiben.
Er hat klare Vorgaben bekommen, diese aber nicht eingehalten. Und das ärgert mich/ uns enorm. Aber die Budgetüberschreitung ist eine Sache.
Die andere Sache ist, dass Aufgrund eines "mangelhaften" Aufmaß des Gebäudes immer wieder zu Änderungen kam, die in den Plänen Entwurfs- und Ausführungsplanung (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung)) so nicht vorgesehen waren, wie z.B. das erwähnte Fenster und die Regalnische. Weitere Beispiele sind Nebeneingangstüren, die viel zu niedrig geraten sind, da die bestellten Außentüren zu "großen" Rahmen haben. Die Kellertür hat nun eine lichte Höhe von knapp 1,70 m. Mein Partner ist aber knapp 1,90 m und ich fast 1,80 m groß. Passt nicht so ganz 🙂 Weiterhin geht eine Innentür nun in die falsche Richtung auf. Grund dafür ist, dass die Tür zu nah an der Dachschräge ist und somit nicht aufgehen würde, wenn man diese in der geplanten Richtung einbauen würde. Dann kommen wir an ein Dachfesnter nicht dran. Wir sind ja nicht sehr klein geraten, aber das Fenster ist eindeutig zu hoch eingebaut. Wir können es zwar aufstoßen, aber nicht ohne Hilfsmittel wieder schließen. Und so könnte ich noch um einiges weiter machen 🙂
Momentan sind es eher ästhetische bzw. funktionelle Dinge, die mir/ uns auffallen. Ob das Haus später in einem technisch guten Zustand ist, können wir wahrscheinlich erst beurteilen, wenn wir drin wohnen.
Ich hätte da noch eine andere Frage. Das die einzelnen Gewerke abgenommen werden ist ja klar. Werden die Gewerke immer vom Architekten alleine abgenommen oder sollte/ muss der Bauherr dabei sein? Und kann ich eine Art Abnahme auch noch einmal mit dem Architekten selbst durchführen, wo alle wesentlichen "Mängel" aufgenommen werden. Steht der Architekt auch mir gegenüber in der Gewährleistung? Vielleicht ist die Frage etwas doof, aber ich habe keine eigene Antwort darauf.
Nochmals vielen Dank und beste Grüße Werter Fragesteller,
ich würde dies ein klein wenig anders sehen.
Sodann Sie eine so genannte Baukostenobergrenze für die auszuführenden Gewerke belegbar und nachweislich mit dem Architekten vereinbart haben, haftet er natürlich auch dafür. Die Frage ist, was ist belegbar bzw. was davon - was einfach nur so gesagt worden ist und nicht schriftlich fixiert worden ist - gibt der Architekt freiwillig zu?
Der Architekt ist regelmäßig nicht dazu befugt rechtsverbindliche Abnahmen für Sie - bzw. in Ihrem Namen- aus- und durchzuführen (auszuführen, durchzuführen), es sei denn, Sie hätten ihn speziell dazu bevollmächtigt und bauftragt.
Wenn Sie alles das was Sie hier beschrieben haben auch belegen können, oder der Architekt das alles, was nicht belegt werden kann, freiwillig zugibt und eingesteht, dass es so gewesen ist und es sich so zugetragen hat, wie Sie es hier beschreiben, dann haftet er auch dafür.
Es sei allerdings erwähnt, nur lapidar von einem bestimmten Betrag zu reden oder nur gar lediglich von einem Kostenrahmen zu reden reicht nicht. Es muss klar hervor gehen, dass der genannte Betrag die Baukostenobergrenze darstellt und dieser in keinem Fall überschritten werden darf.Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Architekt Honorar: Rechtliche Grundlagen bei Schlechtleistung
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt Honorar kürzen bei Schlechtleistung – Rechte & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei Unzufriedenheit mit der Architektenleistung ist eine Honorarkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine vereinbarte Baukostenobergrenze kann die Haftung des Architekten bei Überschreitung begründen. Rechtliche Grundlagen und Urteile sind entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Definition von 'Sowieso-Kosten' im Kontext einer Honorarkürzung relevant ist (siehe Honorar-Kürzung: Was sind 'Sowieso-Kosten' beim Architekt?). Diese Kosten sind nicht minderungsrelevant.
✅ Zusatzinfo: Eine Baukostenobergrenze sollte schriftlich im Architektenvertrag fixiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Einhaltung der Baukosten ist eine wesentliche Pflicht des Architekten.
💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob eine Baukostenobergrenze vereinbart wurde, ist entscheidend für die Haftung des Architekten bei Kostenüberschreitung (siehe Architekt: Baukostenobergrenze vereinbart – Haftung bei Überschreitung). Es gibt hierzu einschlägige Urteile.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag sorgfältig auf Vereinbarungen zur Baukostenobergrenze und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten. Bei Schlechtleistung des Architekten sollten Sie Ihre Rechte kennen (siehe Architekt Honorar: Rechtliche Grundlagen bei Schlechtleistung) und diese gegebenenfalls durchsetzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Honorar, Honorarkürzung, Schlechtleistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Außerdem wurde die Kostenschätzung so dargestellt, dass jeder Architekt damit weiterarbeiten kann. …
- … Möglicherweise gehen die Versprechungen, die die Architektin gemacht hat, weit über das übliche Maß der DINAbk. 276 …
- … wenn die Kalkulation der DINAbk. 276 entspricht, wie beurteilen Sie als Architekt die Aussagekraft der Kalkulation? Würden Sie einem Architekten raten, die …
- … ich die Form der Kalkulation als Bauherr so deuten, dass die Architektin kein Interesse hat, das Häuschen zu errichten, nach dem Motto, …
- … Vertrauen vs. Kontrolle: Architekten-Kalkulation verstehen …
- … Also z.B. der Kostenpunkt Rohbau. Die Architektin hat versprochen, dass die tragenden Wände ermittelt würden, damit diese …
- … Mir wurde das Versprechen abgegeben, dass anhand dieser Arbeiten, jeder andere Architekt daran weiter Arbeiten kann, ohne nochmals von vorn anfangen zu müssen. …
- … Welche Dateien würden Sie als professionelle Architekten einfordern, um an der 1.600 euro - Arbeit anzuknüpfen? …
- … Architektenleistung: Erfahrung vs. Mengenermittlung – Anspruch? …
- … m³ umbautere Raum und und undplus die Erfahrung des Architekten bringen das Ergebnis. …
- … Wenn der Architekt mitliest, haben Sie bald keinen Planer mehr. …
- … Architektenhonorar: Hoher Anteil an den Gesamtkosten? …
- … für Architekt? …
- … Was verbirgt sich eigentlich hinter den Architekten und Ingenieurleistungen heutzutage? Bei mir (vor 20 Jahren) war das nicht so ein hoher Anteil an den Gesamtkosten. …
- … Architekten-Kalkulation: Formel vs. Vertrauen – Transparenz! …
- … Ich habe die Architektin gefragt, sie meint ,es gäbe eine Formel dafür, möchte mir jedoch nicht mitteilen, wie sie die 73000 euro berechnet hat. Stattdessen fordert sie mein Vertrauen ein. Sie ist Gerichtssachverständige, wenn der Richter fragt, wie kommen sie auf die Hausbewertung, wird sie ihm wohl sagen, Aber Herr Richter, sie müssen mir vertrauen! …
- … Ich vermute, derzeit ist der Ansturm auf die Baubranche Architekten Sachverständige Handwerker etc. so gewaltig, dass die im Prinzip …
- … Bauherr wird es in Kauf nehmen, weil er vielleicht sonst keinen Architekten findet. …
- … HOAIAbk.-Honorar: Leistungsphasen & realistische Einschätzung …
- … erster Einschätzung könnte dies das Honorar nach HOAIAbk. sein, für alle Leistungsphasen. Welche Annahmen sie berücksichtig hat müsste man mal durchrechnen. …
- … Kostenvoranschlag Neubau: Architekten-Kalkulation transparent prüfen …
- … 10966.php,/forum/alternat/10916.php,/forum/alternat/10360.php,/forum/alternat/10330.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11373.php,/forum/architektur/11340.php,/forum …
- … /architektur/11133.php,/forum/architektur/10837.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung? …
- … Architekt im Praktikum hat Planungsfehler verursacht? Kann das Architektenhonorar gekürzt werden? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren …
- … Architekt im Praktikum, AiP, Architektenhonorar, Honorarkürzung, Planungsfehler, Bauherrenrechte, …
- … Architektenvertrag, LP1-8, Bauprojekt …
- … Architektur, Baurecht, Honorar, Bauwesen, Planung …
- … haben ein Architekturbüro mit unserem Bauprojekt beauftragt LP1-8. Der Vertrag wurde von dem Architekturbüro Senior Architekten unterschrieben. Die gesamte Planung und Umsetzung …
- … wurde jedoch von einem Architekten im Praktikum AiP durchgeführt. Leider mit nicht der nötigen Expertise und Unterstützung seiner Vorgesetzten. Dies hat zu erheblichen Planungs- und Umsetzungsfehlern (Planungsfehlern, Umsetzungsfehlern) geführt, Mehraufwand auf Bauherrenseite und erheblichen Mehrkosten. …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden …
- … Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine …
- … Honorarkürzung möglich ist. …
- … Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung …
- … verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro. …
- … Dokumentieren Sie die Planungsfehler detailliert und setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. …
- … Honorarkürzung: Eine Honorarkürzung ist möglich, wenn die Leistung mangelhaft …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung. …
- … Architekt im Praktikum (AiP)Ein Architekt im Praktikum ist ein Absolvent der Architektur, der praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architekt …
- … Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen. …
- … des Bauherrn an den Architekten oder Bauunternehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist die Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. …
- … bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung. …
- … Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP)?Ein Architekt …
- … für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten. …
- … Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?Grundsätzlich haftet …
- … das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. Die interne Verantwortlichkeit kann jedoch anders geregelt sein. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend …
- … Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare …
- … für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Wie berechnet sich eine Honorarkürzung bei Mängeln …
- … Die Höhe der Honorarkürzung richtet sich nach dem Umfang der Mängel und dem dadurch entstandenen Schaden. Es gibt keine pauschale Regelung. …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in …
- … Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?Sie können rechtliche Schritte einleiten und …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und …
- … zur Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Honorar-Kürzung AiP: Nachweisbare Planungsfehler = Schadensersatz! …
- … Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen oder deren Anzahl am Fall oder Projekt. Damit kann vorliegend keine Honorarminderung erwartet werden. …
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei …
- … 1776646275,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11024.php,/forum/architektur/10926.php,/forum …
- … /architektur/10683.php,/forum/architektur/10342.php,/forum/architektur/10238.php,/forum …
- … /architektur/10146.php,/forum/architektur/10137.php,/forum/aussenwaende/14364.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation …
- … ihrer Architekten nachvollziehen und Kostenfallen vermeiden. Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Honorarkalkulation, Fertighausbau, NRW, Baukosten, Architektvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Kostenprüfung …
- … sind Bauherren und werden ein Fertighaus in NRW bauen, wobei die Architektin nicht der Firma angehört, sondern uns als Verbindungsarchitektin …
- … Uns wurde ursprünglich mitgeteilt, dass das Honorar der Architektin ca. 6000-8000 brutto betrage. …
- … ihr eine Honorarkalkulation geschickt, die sich auf knapp 10.000 brutto beläuft. …
- … Sie verlangt nun ein allgemein kalkuliertes Honorar von 2,5 % von der netto-Haussumme, ohne auf die Besonderheiten bei …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … HOAIAbk.-Konformität: Prüfen Sie, ob die Honorarkalkulation der Architektin der Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) entspricht. Die HOAI regelt die Honorare nach Leistungsphasen und Baukosten. …
- … Baukostenkontrolle: Überprüfen Sie, ob die angesetzte Bausumme realistisch ist, da das Honorar davon abhängt. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, …
- … die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt Honorarsätze fest, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten …
- … richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … LeistungsphasenLeistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Bauprojekt. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … enhonorarDas Architektenhonorar ist die Vergütung, die ein Architekt …
- … GrundleistungenGrundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Planung, die …
- … Erstellung von Bauanträgen und die Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistung, HOAIAbk., Leistungsphasen. …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAI-Konformität, …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare …
- … für Architektenleistungen nach Leistungsphasen und Baukosten. …
- … Was sind Leistungsphasen?Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil. …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das …
- … Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je höher die …
- … Bausumme, desto höher das Honorar. …
- … Was tun, wenn das Honorar zu hoch erscheint?Lassen Sie die Honorarkalkulation von einer unabhängigen Stelle prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls …
- … mit dem Architekten. …
- … Welche Rolle spielt das Bodengutachten bei der Honorarermittlung?Die Auswertung des Bodengutachtens ist eine Architektenleistung, die in …
- … der Honorarermittlung berücksichtigt wird, insbesondere bei der Planung eines Kellers. …
- … Was sind Grundleistungen des Architekten?Grundleistungen sind die Leistungen, die ein Architekt üblicherweise erbringt, …
- … Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie Architekten …
- … ihr Honorar korrekt nach der HOAIAbk. berechnen. …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Bauherren bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarprüfung: Nicht erbrachte Architektenleistungen absetzen …
- … Das gilt für den Zahnarzt oder die Autowerkstatt genauso wie beim Architekten. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … Eurem Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage erfolgen. Da reicht ein Pauschalansatz von 2,5 % des Hauspreises nicht aus. …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … 1776622567,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php, …
- … forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11345.php,/forum/architektur/11339.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten Bauplänen?
- … Architektenerbe: Unterlagen & Rechte – Was tun? …
- … Architektenerbe übernommen? So archivieren Sie alte Baupläne & klären Rechte. …
- … Architektenerbe, Unterlagen archivieren, Baupläne, Rechteklärung, Architekturbüro, Nachlass, Dokumentenmanagement, Baurecht …
- … Architektur, Erbrecht, Archivierung, Baurecht, Dokumentenmanagement …
- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten …
- … Ich habe das Erbe meines Vaters angetreten der ein sein Architekturbüro bereits von seinem ehemaligen Chef übernommen hatte. Beide hatten einen …
- … und wer hält die Rechte an diesen. Der Auftraggeber oder der Architekt bzw. Sein Erbe. …
- … Als Erbe eines Architekturbüros stehe ich vor der Herausforderung, eine große Menge an Unterlagen …
- … Welche Unterlagen muss ich als Erbe eines Architekturbüros aufbewahren?Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach steuerrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben. …
- … sein. Ich sollte prüfen, ob diese für das Bauamt oder ein Architekturmuseum von Interesse sind, bevor ich sie entsorge. …
- … Was mache ich mit persönlichen Unterlagen des Architekten?Persönliche Unterlagen, die nicht für das Architekturbüro relevant sind, …
- … ArchitektenhaftungInformationen zur Haftung von Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Urheberrechtsschutz für ArchitektenDetails zum …
- … Schutz von architektonischen Werken durch das Urheberrecht. …
- … Büroorganisation im ArchitekturbüroTipps zur effizienten Organisation und Verwaltung eines Architekturbüros. …
- … Architektenerbe: Büroübernahme – Checkliste für Altlasten! …
- … Dein Vater war als selbständiger Architekt tätig? …
- … Architekt und übernimmst somit das Büro deines Vaters? Sind denn da noch …
- … oder anderweitige Verbindlichkeiten in der einen oder anderen Richtung offen - Honorare, Beiträge, Gewährleistungsansprüche, etc.? …
- … Frag doch mal die Architektenkammer deines …
- … Architektenerbe: Aufbewahrungsfristen – Urheberrecht vs. Gewährleistung …
- … Es gibt Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Geschäftsunterlagen. Dann gibt es Fristen von 30 Jahren für Gewährleistungen von Architektenleistungen. Dann gibt es für Architekten Urheberrechte die nicht …
- … Architektenerbe: Planungsunterlagen – Beweissicherung im Rechtsstreit! …
- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären …
- … 1776645082,/forum/architektur/11405.php,/forum/alternat/11458.php,/forum/alternat/11433.php,/forum/alternat/11429.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- … Dachgeschossausbau, Bauantrag, Rücknahme, Architekt, Vertrag, Kosten, Baurecht, Baugenehmigung, Handwerker …
- … Baurecht, Dachgeschossausbau, Architektenrecht, Handwerkerrecht …
- … Nähe gefragt was das kosten würde, diese hat darauf gleichen ihren Architekten hinzugezogen und er hat sofort Pläne und Skizzen somit später …
- … wollten. Er meinte dann, wir würden diesen erst bekommen wenn der Architekt seine Arbeit erledigt hat, wir haben uns dann nichts weiter gedacht, …
- … Dieses vereinfachte Baugesuch hat der Architekt sofort nach der Nachricht des Bauamts erstellt und per Post zu …
- … Jetzt stehen wir da, wollten alles känzeln, doch der Architekt beharrt jetzt auf seine Rechnung. …
- … hatten mit dem Architekt nie einen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen, er hat auch nie einen Betrag erwähnt. Wir hatten jedoch mal E-Mail Kontakt mit ihm, indem kleine Änderungen verlangt wurden wie z.B. der Flur soll anstatt 1 Meter 1,5 Meter breit sein usw. …
- … Architektenvertrag: Überprüfen Sie den Vertrag mit dem Architekten. Welche …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekt …
- … über die Planung, Bauleitung und andere Architektenleistungen.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauvertrag …
- … zurückgezogen wird?Die Kosten hängen von den bereits erbrachten Leistungen des Architekten und der Handwerker ab. Prüfen Sie die Verträge und klären …
- … Frage: Kann ich den Architekten wechseln, wenn ich unzufrieden bin?Ja, Sie können den Architekt …
- … Architektenvertrag kündigenInformationen zu Kündigungsfristen und -bedingungen im Architektenvertrag. …
- … Architektenvertrag: Konkludentes Verhalten bei Planung …
- … Ihr habt durch konkludentes Verhalten einen Architekten mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) beauftragt. …
- … das ihr als Bauherren nun die Gebühren des BA und das Honorar des Planers zahlen müsst. …
- … Honorar für Architektenleistung: Bauherrenpflichten & Aufklärung …
- … auf die Nebenkosten aufmerksam machen müssen. Mit dem Auftrag an ihren Architekten hat sich die Holzbaufirma den Auftrag gesichert, denn mit dem …
- … Bauplanung: Risiken von Angeboten ohne Architektenleistung …
- … mit erledigt statt dem Bauherrn klar zu sagen: Such dir einen Architekten, der eine Planung macht und eine Ausschreibung und dann komm …
- … Angebotspreis. Keine Ausschreibung - kein Angebot! Gern vermitteln wir dir einen Architekten. Dessen Kosten verrechnen wir dann gerne mit dem Ausführungskosten, wenn …
- … Architektenvertrag: Konkludent vs. schriftlich – Rechtslage …
- … konkludentes Verhalten möglich, da aber erstmals nicht wir den Vertrag, sondern der Zimmermann mit dem freiberuflichen Architekten geschlossen, und wir nur ein unverbindliches Angebot über den …
- … Ja hätte Sie, denn in Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
- … und unsere Skizzen der Zimmerei übermittelt. Diese gab die dem freiberuflichen Architekten weiter. Anhand dieser Skizzen erstellte der Architekt seine Pläne, da …
- … nicht ganz zusagten, gab der Zimmermann uns die E-Mail Adresse des Architekten, mit dem wir dann die Änderungen per E-Mail durchsprachen. …
- … das ihr als Bauherren nun die Gebühren des BA und das Honorar des Planers zahlen müsst. …
- … Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) (Honorar …
- … Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze (Mindestsätze, Höchstsätze) treffen. …
- … Der Architekt behauptet er hätte die LPAbk. 1-4 durchgeführt, LP1 ist doch …
- … spätestens hier aufgeklärt werden mit welcher Summe wir u.a. mit dem Architekten rechnen müssen? …
- … Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten …
- … dann zahlen Sie weder das Architekten-Honorar noch die Gebühren des BA. Verweisen Sie beide an …
- … die BA-Gebühren für die Fallbearbeitung lieber doch bezahlen und nur dem Architekten sein Honorar verweigern? Das wäre dann aber streng genommen inkonsequent, …
- … genau solch einen Vorvertrag vorlegen sollen und sie anschließend zu ihrem Architekt schicken sollen, nachdem Sie festgestellt hat, dass sie allein auf Grundlage …
- … Dachgeschossausbau: Streit um Architektenhonorar nach Rückzug des Bauantrags …
- … 1776617736,/forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11325.php,/forum/architektur/11229.php,/forum/architektur/11193.php,/forum/architektur/11075.php, …
- … forum/architektur/11006.php,/forum/architektur/10976.php,/forum/architektur/10885.php,/forum/architektur/10869.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 3D Visualisierung Hausbau: Kosten, Anbieter & Alternativen für Architektenplanung?
- … 3D Visualisierung für Hausbau gesucht? Kosten, Anbieter vergleichen & Alternativen zur Architektenplanung entdecken. Jetzt informieren! …
- … 3D Visualisierung, Hausbau, Architektenplanung, Kosten, Anbieter, …
- … Architektur, Bauplanung, Visualisierung, Software, Kosten …
- … 3D Visualisierung Hausbau: Kosten, Anbieter & Alternativen für Architektenplanung? …
- … Hallo, wir haben unser Haus vom Architekten Hallo, …
- … wir haben unser Haus vom Architekten planen lassen. …
- … Daraufhin habe ich versucht mich über Kosten von 3D Visualisierungen im Internet zu informieren. Ich habe festgestellt, es gibt eigentlich nur Anbieter die dies ausschließlich direkt für Planer und Architekten anbieten. …
- … -://www.epromod.de/architektur-visualisierung-preise …
- … mir gedacht, vielleicht kann man da auch selbst was machen. Mein Architekt hat mir angeboten, ich könne die Daten vom 3D Modell haben …
- … Wenn Ihr Architekt über die entsprechenden Daten und Software verfügt (z.B. aus dem Maschinenbau), …
- … Objekt aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Sie wird häufig in der Architektur und im Bauwesen verwendet, um Bauherren und Investoren einen realistischen …
- … Erstellung von technischen Zeichnungen und Modellen. Es wird häufig in der Architektur, im Ingenieurwesen und im Produktdesign eingesetzt.Verwandte Begriffe: CAM (Computer-Aided Manufacturing), …
- … Architektenplanung …
- … Die Architektenplanung umfasst die Planung und Gestaltung von Gebäuden und anderen …
- … Bauwerken durch einen Architekten. Sie beinhaltet die Erstellung von Entwürfen, Bauplänen und technischen Zeichnungen sowie die Koordination der verschiedenen Fachplaner.Verwandte Begriffe: Bauplanung, Entwurf, Bauantrag …
- … Antwort: Wenn Ihr Architekt über die entsprechende Software verfügt, kann er möglicherweise eine einfache …
- … Kosten einer Architektenplanung …
- … Informationen zu den verschiedenen Leistungsphasen und Honorarberechnungen. …
- … Alternativen zur klassischen Architektenplanung …
- … des richtigen Architekten …
- … Worauf Sie bei der Suche und Beauftragung eines Architekten achten sollten. …
- … 3D Visualisierung: Architektenleistung vs. DIY-Alternativen …
- … die Versionen als Ersatz. Die billigste Version wäre, die Ansichtszeichnungen des Architekten 10 mal zu kopieren und im Kindergarten ausmalen zu lassen …
- … Materialmuster zu sammeln. Oder aber sie bleiben bei der Beratung ihres Architekten und lassen ihn machen, vor allem sollten sie nicht versuchen …
- … 1776622567,/forum/architektur/11407.php,/forum/architektur/11383.php,/forum/architektur/11376.php,/forum …
- … /architektur/11093.php,/forum/architektur/10803.php,/forum/architektur/10305.php,/forum …
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