Unzufrieden mit Architekt - Honorarkürzung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Unzufrieden mit Architekt - Honorarkürzung?
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Therapy
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Unabhängig von den Sowieso-Kosten
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Klares JA
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Baukostenobergrenze vereinbart?
Guten Tag,
mein Partner und ich haben vor gut einem Jahr ein altes, sanierungsbedürftiges Haus gekauft. Schon von Anfang an hat uns unser jetziger Architekt begleitet. Er war mit bei der Besichtigung, hat uns bei den Preisverhandlungen beraten und letztlich hat er auch den Auftrag für die Komplettsanierung unseres Hauses (LP 1-8) erhalten. Soweit so gut. Mittlerweile sind wir in den Endzügen des Umbaus und im Laufe der Zeit haben sich immer wieder "Fehler" herausgestellt, die meines/ unseres Erachtens nicht hätten sein müssen. Grund dafür sehe ich zum einen bei uns, da wir ihm von Anfang an sehr viel Vertrauen geschenkt haben und gewisse Dinge nicht hinterfragt haben, und zum anderen bei ihm und seiner angestellten Architektin, da sie für uns relevante Entscheidungen selbstständig getroffen haben.
Ein Beispiel dafür ist die Vergabe von Leistungen ohne unser vorheriges Einverständnis. So kam es dazu, dass beispielsweise Außentüren bestellt wurden, die wir vorher gar nicht bemustert hatten. Nachdem ich unseren Architekten darauf aufmerksam gemacht habe, dass er zu keinem Zeitpunkt eine Vollmacht von uns erhalten hat, um in unseren Namen Aufträge zu vergeben und wir somit nicht in der Pflicht sind die Gewerke bzw. bestellten Waren zu bezahlen, wurden spätere Beauftragungen vorher mit uns abgesprochen. So sollte es doch eigentlich immer laufen. Gut ... diese Problematik hatten wir also geklärt :)
Was mich aber während der ganzen Bauphase immer wieder sehr aufgeregt hat, ist die Begebenheit, dass Aufgrund einer (unseres Erachtens) unzureichenden Bestandaufnahme des Gebäudes immer wieder Fehler bzw. Mehrkosten entstanden sind.
Hier einige Beispiele:
1. Der komplette Dachstuhl war mit einer Art Porenbetonstein "gedämmt". Zugegeben war die Dämmung mit Tapete und ähnlichem verkleidet. Aber hätte dies nicht auffallen müssen. Dadurch entstanden Mehrkosten beim Abbruch und der Entsorgung.
2. Das Mauerwerk hat sich als zweischalig erwiesen. Es musste daraufhin für mehrere tausend € ausgeblasen werden. Auch hier die Frage: Hätte das ein Architekt nicht wissen/ ahnen/ zuvor prüfen können?
3. Eine Wandnische wurde gezogen, in welche ein angefertigtes Bücherregal sollte. Laut Plan und Absprache sollte dies ca. 60 cm tief sein. Nun ist es ca. 40 cm tief. Nicht ganz so dramatisch. Da das Regal noch nicht bestellt ist. Aber dennoch ärgerlich.
4. Bei dem Haus sind die Fenster (teilweise vorh. oder zusätzlich gekommen) in einer Flucht/ Höhe. Mir war die Anordnung der Fenster extrem wichtig, weil das neu designte Haus einfach davon "lebt". Nun ist letzte Tage die Außenarmierung gemacht worden und ich sah, dass ein Fenster bzw. die Fensterbank ca. 10 cm höher liegt als das nebenstehende (sind beides Bestandsfenster). Ich habe unseren Architekten darauf hingewiesen. Und er hat offen zugegeben, das sie die Brüstungshöhe von Innen nicht genau messen konnten, da unterschiedliche Bodenniveaus im Haus vorhanden sind. Aber wofür gibt es denn z.B. Nivelliergeräte. Dann hätte man diese doch von Außen, wo keine Wände zwischen sind, messen können. Oder liege ich da falsch. Naja er sagte mir noch, dass das auf dem Bestandsfoto immer so aussah, als wären die Fenster auf einer Höhe. Um noch was zu ändern, ist es meines Erachtens zu spät. Und er versucht es uns so zu verkaufen, als ob es doch so viel besser aussehen würde.
Naja, und das sind nur einige Beispiele.
Was mich/ uns einfach daran ärgert ist, dass diverse Mehrkosten auf uns zugekommen sind, die meines Erachtens durch eine vernünftige Bestandsaufnahme mit erfasst hätten können. An der jetzigen Situation ändert es nichts mehr. Es muss gemacht werden und ein Zurück gibt es nicht mehr. Hätten wir jedoch von Beginn an gewusst, dass diese Dinge/ Kosten auf uns zukommen, hätten wir auf andere (sekundäre) Umbaumaßnahmen verzichtet bzw. das Haus von seiner Gestalt gelassen und "nur" modernisiert. So ist nämlich extrem viel Geld in die Verlegung von Fenstern, Türen und Wänden geflossen, was "lediglich" dem Design diente. Es ist so ein für uns sehr schönes Haus geworden, aber auch die alte Aufteilung und Gestalt war schön. Es wäre einfach nur ein anderer Stil gewesen. Nun ist es so, dass wir auf viele Dinge, die uns wichtig waren wie z.B. Kamin, Holzfenster, hochwertigere Dämmung, Modernisierung der Garage, bessere Heizung, Malerarbeiten, Sanierung der Außentreppe verzichten, um noch einigermaßen im Budget zu bleiben.
Ich weiß, dass wir diese Kosten nicht von unserem Architekten zurück fordern können. Obowhl ich große Lust dazu hätte :) Aber bei seiner Schlussrechnung würde ich gerne was einbehalten für die "mangelhafte" (< meines/ unseres Erachtens) Grundlagenermittlung.
Ist das utopisch? Sehen wir die Dinge zu eng? Gibt es vielleicht sogar gar kein Fehlverhalten seinerseits?
Ich/ wir sind uns deswegen unsicher und fragen deswegen hier nach Rat.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Noch ein paar Eckdaten:
Baujahr Haus: 1955 Umbaukosten: 250.000 € inkl. Architektenhonrar von ca. 40.000 € Mehrkosten: Leider keine Aussage möglich, da mir keine Kostenschätzung vorliegt und noch nicht alle Gewerke abgerechnet sind. Aber unsere Aussage war von Anfang an, dass wir nichts selbst machen können und bitte alles mit einberechnet werden soll und wir bei 250000 € auskommen müssen. Dafür ist jetzt einiges auf der Strecke geblieben bzw. wird jetzt in Eigenleistung gemacht. Mmh ... Es wäre also Ihr Wunsch gewesen, dass der Architekt Ihnen von Anfang an gesagt hätte: "Ich sehe Baukosten von 220.000 aber ich gehe davon aus, dass wir noch 10-15 % für Unvorhergesehenes drauflegen müssen. " Dann hätten Sie den ein oder anderen Schnickschnack weggelassen und dann wären Sie heute bei Baukosten von maximal 250.000?!
Bei den von Ihnen bemängelten Mehrkosten sind "Sowieso-Kosten". Sie wären auch angefallen wenn der Architekt sie gleich gesehen hätte.
Ohne Anspruch auf Präjudiz: Ich sehe keinen durchsetzbaren Grund für Honorarkürzungen. kann man einen Architekten, es kann auch ein Bauingenieur. für so einen Umbau sein, stufenweise mit den einzelnen Leistungsphasen beauftragen.
Kommt man nicht mehr miteinander aus, entfallen die folgenden Phasen.
Hat man die Phasen 1 bis 8 beauftragt, müsste man kündigen und das nahezu volle Honorar wäre fällig.
Die Leistungsphase 9 ist bei den Architekten unbeliebt und wird ungern angeboten. Hallo,
vieln Dank für die Antworten. Ja, dass wäre mein/ unser Wunsch gewesen, den ich auch mehrfach geäußert habe. Bei den Entwurfsbesprechungen habe ich immer wieder auf unser Budget hingewiesen und zudem auch eindeutig gesagt, dass er bitte Minium 10.000 € Reserve einbehalten soll, um evtl. unvorhergesehene Dinge damit abzudecken. Wir haben uns bewusst für ein älteres Haus entschieden und somit war uns auch klar, dass nicht alles vorhersehbar und somit kalkulierbar ist. Aber ich denke, dass das auch einem Architekten bewusst sein muss bzw. sollte.
Ja, und wir hätten, wie Sie es so schön ausgedrückt haben :), den ein oder anderen "Schnickschnack" weggelassen, damit wir im Budget bleiben.
Er hat klare Vorgaben bekommen, diese aber nicht eingehalten. Und das ärgert mich/ uns enorm. Aber die Budgetüberschreitung ist eine Sache.
Die andere Sache ist, dass Aufgrund eines "mangelhaften" Aufmaß des Gebäudes immer wieder zu Änderungen kam, die in den Plänen Entwurfs- und Ausführungsplanung (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung)) so nicht vorgesehen waren, wie z.B. das erwähnte Fenster und die Regalnische. Weitere Beispiele sind Nebeneingangstüren, die viel zu niedrig geraten sind, da die bestellten Außentüren zu "großen" Rahmen haben. Die Kellertür hat nun eine lichte Höhe von knapp 1,70 m. Mein Partner ist aber knapp 1,90 m und ich fast 1,80 m groß. Passt nicht so ganz :) Weiterhin geht eine Innentür nun in die falsche Richtung auf. Grund dafür ist, dass die Tür zu nah an der Dachschräge ist und somit nicht aufgehen würde, wenn man diese in der geplanten Richtung einbauen würde. Dann kommen wir an ein Dachfesnter nicht dran. Wir sind ja nicht sehr klein geraten, aber das Fenster ist eindeutig zu hoch eingebaut. Wir können es zwar aufstoßen, aber nicht ohne Hilfsmittel wieder schließen. Und so könnte ich noch um einiges weiter machen :)
Momentan sind es eher ästhetische bzw. funktionelle Dinge, die mir/ uns auffallen. Ob das Haus später in einem technisch guten Zustand ist, können wir wahrscheinlich erst beurteilen, wenn wir drin wohnen.
Ich hätte da noch eine andere Frage. Das die einzelnen Gewerke abgenommen werden ist ja klar. Werden die Gewerke immer vom Architekten alleine abgenommen oder sollte/ muss der Bauherr dabei sein? Und kann ich eine Art Abnahme auch noch einmal mit dem Architekten selbst durchführen, wo alle wesentlichen "Mängel" aufgenommen werden. Steht der Architekt auch mir gegenüber in der Gewährleistung? Vielleicht ist die Frage etwas doof, aber ich habe keine eigene Antwort darauf.
Nochmals vielen Dank und beste Grüße Werter Fragesteller,
ich würde dies ein klein wenig anders sehen.
Sodann Sie eine so genannte Baukostenobergrenze für die auszuführenden Gewerke belegbar und nachweislich mit dem Architekten vereinbart haben, haftet er natürlich auch dafür. Die Frage ist, was ist belegbar bzw. was davon - was einfach nur so gesagt worden ist und nicht schriftlich fixiert worden ist - gibt der Architekt freiwillig zu?
Der Architekt ist regelmäßig nicht dazu befugt rechtsverbindliche Abnahmen für Sie - bzw. in Ihrem Namen- aus- und durchzuführen (auszuführen, durchzuführen), es sei denn, Sie hätten ihn speziell dazu bevollmächtigt und bauftragt.
Wenn Sie alles das was Sie hier beschrieben haben auch belegen können, oder der Architekt das alles, was nicht belegt werden kann, freiwillig zugibt und eingesteht, dass es so gewesen ist und es sich so zugetragen hat, wie Sie es hier beschreiben, dann haftet er auch dafür.
Es sei allerdings erwähnt, nur lapidar von einem bestimmten Betrag zu reden oder nur gar lediglich von einem Kostenrahmen zu reden reicht nicht. Es muss klar hervor gehen, dass der genannte Betrag die Baukostenobergrenze darstellt und dieser in keinem Fall überschritten werden darf.Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
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- … Wenn Sie den Architekten bestrafen wollen , dann doch nicht für Ihren eigenen Leichtsinn …
- … Einzige Idee, über die Sie beim Architektenhonorar vielleicht nachdenken könnten: …
- … Der Architekt rechnet die vergessenen 5.400 EUR bei seiner Honorarabrechnung nicht mit …
- … keine gängige Rechtsprechung - aber vielleicht ein fairer Ansatz, wenn der Architekt sein Honorar auf Basis der 120.000 + 4000 = 124.000 berechnet und …
- … Sie mal ehrlich und beantworten sich selbst folgende Frage: Hätte der Architekt nicht teurer gebaut als anfänglich veranschlagt, sondern billiger - hätte ich …
- … dem Architekten dann für die Ersparnis einen Bonus bezahlt, weil ich ja …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architekten Honorarkürzung begründet?
- … Architekten Honorarkürzung begründet? …
- … Ich habe mir die HOAIAbk. §! 5 durchgelesen und konnte so einige Pnukte lesen, die mein Architekt nicht erbracht hat. …
- … aufzustellen und einzuhalten, das ist jedoch dadurch unterlaufen worden, dass der Architekt neben dem Angebot zusätzliche Leistugen freigegeben hat, über die ich nicht …
- … Reicht das für die Begründung einer Honorarkürzung - meine Vorstellung sind 10 % zuzüglich der angesetzten Nebenkosten. …
- … klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern. …
- … Und GaLaBau ist keine Hochbauarchitektenaufgabe. …
- … Das Problem bei Anwälten ist, dass viele von Architektenrecht nichts verstehen. Also da GENAU prüfen, sonst geht der Schuss …
- … wäre (wenn Sie nicht mehr kündigen wollen/brauchen, die Schlichtungsstelle der Architektenkammer. …
- … Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an. …
- … klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern. …
- … Schlichtungsstelle der Architektenkammer. Hört sich vernünftig an. …
- … klar. Nur: hat man als Bauherr eine Wahl? Eigentlich nur den Architekt zu feuern. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Honorar bis LP 9 trotz Kündigung und Nichtstuns?
- … 2000: Architekt aquiriert uns aktiv. 2001 viele viele Gespräche: max. Bausumme: 250 TDM. …
- … Dann ja. Architekt macht 1 Vorschlag, spricht immer vom Gesamtkunstwerk - schreibt aus, schickt Pläne, kommt dauernd mit Baukosten um die 550.000 Dm daher. Wir schaffen das, wir schaffen das . Baukosten reduzieren sich laut Anschlag Monat für Monat um zigtausende Mark - dann . Plötzlich sind wir bei unter 300.000,- DM ( aber da geht noch einiges! ) Vertrag wird unterschrieben (und blöderweise) keine Bausumme definiert. Baubeginn. Daraufhin Durchsetzung von Architektenwahnsinn: Chromverblendungen am Kamin, High-tech Ziegel, Verblechungen ums ganze Haus …
- … Estrich, kein Putz, nix. Ziegelwände und Punkt. Zudem herausgefunden, dass der Architekt die Wünsche des Bauherren Null respektiert. Immer bei Änderungen kommen wahnsinnige …
- … geht nur mit unglaublichem Kostenaufwand. Kommt zum Eklat (Feb. 2002) - Architekt kündigt. Haus alleine fertiggebaut (1 Jahr lang mit 5 Helfern). Schuldenstand …
- … Bank!), aber ich wohne drin. Jetzt (2005!) kommt Rechnung Architekt: Volle Berechnung nach ersten Anschlägen LPAbk. 1-9. Hat jemand Erfahrung mit …
- … lehnen wir ab! . Die Ausstattung eines Gebäudes bestimmt nicht der Architekt, sondern der Bauherr. Was ist seit der Kündigung 2002 gelaufen? Schriftwechsel …
- … etc.? Wie hat der Architekt die Kündigung begründet? Ihre Schlussfrage werden Sie hier kaum beantwortet bekommen, da Rechtsberatung und die ist Anwälten vorbehalten. …
- … Der Architekt hat ja wohl einiges für Sie getan, was Sie auch …
- … sondern gleich zum Anwalt. Der Architekt kann offensichtlich ziemlich gut reden und Christian wird sowieso jemand brauchen, …
- … nicht zusammen - und ich wage zu vermuten, nicht nur beim Architekt, sondern auch bei den Infos, die hier ablesbar sind. …
- … FRAGE AN ALLE: Welche (auch allgemeinen) Gründe gibt es für eine Honorarkürzung beim Architekten? …
- … mag ja sein, HOAIAbk.-Rechnungen sind eine Wissenschaft, an der selbst manch Architekt verzweifelt. Aber dafür können Sie ja Profi-Hilfe in Anspruch nehmen. …
- … vor, eins komplett mit Firmen, eins komplett in Eigenleistung. Soll der Architekt dann auch zwei verschiedene Honorare bekommen? NEIN! Für beide gibt es …
- … das selbe Honorar (gleiche Architekt-Leistung vorausgesetzt). …
- … Noch eine Frage: Im Ausgangsbeitrag steht, Architekt aquiriert uns aktiv. Was heißt das? Ist er bei Ihnen …
- … Welche (auch allgemeinen) Gründe gibt es für eine Honorarkürzung .. …
- … doch logischerweise entweder die Bauüberwachung fehlerhaft sein oder ich kann den Architekt dafür in Anspruch nehmen. - Denkfehler? …
- … Alles richtig, aber wenn der Architekt tatsächlich selbst gekündigt hat (.. kündige Vertrag für die noch beauftragten …
- … Wird der Architekt GEKÜNDIGT, steht ihm evtl. (fast) das gesmte Honorar zu. …
- … schon gesagt, wir kennen nicht den ganzen Hintergrund, der Architekt hatte vielleicht Gründe, den Strick abzukauen :-(. …
- … WORUM geht es hier BITTE? ein Architekt plant seinen ... …
- … Wenn der Architekt ... …
- … Ich glaube eher, das der Architekt sehr wohl den Geschmack der Bauherren bedient hat, nur leider war …
- … dieser deutlich über den fin. Möglichkeiten - und das war des Architekten Problem. …
- … Schuld ist. Also gut überlegen, was von Ihnen und was vom Architekt belegbar getan/unterlassen wurde. …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Hat Architekt Pflicht zur zeitnahen Aktualisierung der Kostenschätzung, Mehrkostenanmeldung?
- … Hat Architekt Pflicht zur zeitnahen Aktualisierung der Kostenschätzung, Mehrkostenanmeldung? …
- … nachdem wir nun fast drei Monate fröhlich umbauen und uns so langsam der Fertigstellung nähern, hat uns unsere Architektin mit einer überarbeiteten Kostenschätzung erfreut , 25 % oder evtl. …
- … Lange Vorrede, kurze Frage, bin ich auch hier wieder dem Architekten recht hilflos ausgeliefert und muss das jetzt einfach so hinnehmen, …
- … ist der höhere Preis gerechtfertigt und Sie haben keinen materiellen Schaden. Honorarkürzung wegen mangelhafter Leistung ist schwer durchzusetzen, wir hatten dazu einige Briefe …
- … auch nur aus Prinzip so weit verfolgt. Finanziell wird, falls Ihre Architektin nicht einen echten Baumangel verursacht hat, die Sache sich nicht …
- … dem Architekten auch nicht, da sich in kürze noch Sachverständige melden werden. …
- … Kostenfeststellung nach Abrechnung mündet, immer detaillierter wird also dieser Teil der Architektenleistung. …
- … nun mehr bekommen und selbst entschieden haben können Sie nicht der Architektin anlasten, für nicht reversible Entscheidungen sind Sie selbst verantwortlich und …
- … ... 25 bei einer Schätzung ... BINGO ... Glück gehabt. der Architekt hat damit voll ins schwarze getroffen, obwohl es sogar noch Mehrleistungen …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Bauüberwachung durch Bauingenieur mangelhaft?
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