Unzufrieden mit Architekt - Honorarkürzung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Unzufrieden mit Architekt - Honorarkürzung?
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Unabhängig von den Sowieso-Kosten
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Klares JA
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Baukostenobergrenze vereinbart?
Guten Tag,
mein Partner und ich haben vor gut einem Jahr ein altes, sanierungsbedürftiges Haus gekauft. Schon von Anfang an hat uns unser jetziger Architekt begleitet. Er war mit bei der Besichtigung, hat uns bei den Preisverhandlungen beraten und letztlich hat er auch den Auftrag für die Komplettsanierung unseres Hauses (LPAbk. 1-8) erhalten. Soweit so gut. Mittlerweile sind wir in den Endzügen des Umbaus und im Laufe der Zeit haben sich immer wieder "Fehler" herausgestellt, die meines/ unseres Erachtens nicht hätten sein müssen. Grund dafür sehe ich zum einen bei uns, da wir ihm von Anfang an sehr viel Vertrauen geschenkt haben und gewisse Dinge nicht hinterfragt haben, und zum anderen bei ihm und seiner angestellten Architektin, da sie für uns relevante Entscheidungen selbstständig getroffen haben.
Ein Beispiel dafür ist die Vergabe von Leistungen ohne unser vorheriges Einverständnis. So kam es dazu, dass beispielsweise Außentüren bestellt wurden, die wir vorher gar nicht bemustert hatten. Nachdem ich unseren Architekten darauf aufmerksam gemacht habe, dass er zu keinem Zeitpunkt eine Vollmacht von uns erhalten hat, um in unseren Namen Aufträge zu vergeben und wir somit nicht in der Pflicht sind die Gewerke bzw. bestellten Waren zu bezahlen, wurden spätere Beauftragungen vorher mit uns abgesprochen. So sollte es doch eigentlich immer laufen. Gut ... diese Problematik hatten wir also geklärt 🙂
Was mich aber während der ganzen Bauphase immer wieder sehr aufgeregt hat, ist die Begebenheit, dass Aufgrund einer (unseres Erachtens) unzureichenden Bestandaufnahme des Gebäudes immer wieder Fehler bzw. Mehrkosten entstanden sind.
Hier einige Beispiele:
1. Der komplette Dachstuhl war mit einer Art Porenbetonstein "gedämmt". Zugegeben war die Dämmung mit Tapete und ähnlichem verkleidet. Aber hätte dies nicht auffallen müssen. Dadurch entstanden Mehrkosten beim Abbruch und der Entsorgung.
2. Das Mauerwerk hat sich als zweischalig erwiesen. Es musste daraufhin für mehrere tausend € ausgeblasen werden. Auch hier die Frage: Hätte das ein Architekt nicht wissen/ ahnen/ zuvor prüfen können?
3. Eine Wandnische wurde gezogen, in welche ein angefertigtes Bücherregal sollte. Laut Plan und Absprache sollte dies ca. 60 cm tief sein. Nun ist es ca. 40 cm tief. Nicht ganz so dramatisch. Da das Regal noch nicht bestellt ist. Aber dennoch ärgerlich.
4. Bei dem Haus sind die Fenster (teilweise vorh. oder zusätzlich gekommen) in einer Flucht/ Höhe. Mir war die Anordnung der Fenster extrem wichtig, weil das neu designte Haus einfach davon "lebt". Nun ist letzte Tage die Außenarmierung gemacht worden und ich sah, dass ein Fenster bzw. die Fensterbank ca. 10 cm höher liegt als das nebenstehende (sind beides Bestandsfenster). Ich habe unseren Architekten darauf hingewiesen. Und er hat offen zugegeben, das sie die Brüstungshöhe von Innen nicht genau messen konnten, da unterschiedliche Bodenniveaus im Haus vorhanden sind. Aber wofür gibt es denn z.B. Nivelliergeräte. Dann hätte man diese doch von Außen, wo keine Wände zwischen sind, messen können. Oder liege ich da falsch. Naja er sagte mir noch, dass das auf dem Bestandsfoto immer so aussah, als wären die Fenster auf einer Höhe. Um noch was zu ändern, ist es meines Erachtens zu spät. Und er versucht es uns so zu verkaufen, als ob es doch so viel besser aussehen würde.
Naja, und das sind nur einige Beispiele.
Was mich/ uns einfach daran ärgert ist, dass diverse Mehrkosten auf uns zugekommen sind, die meines Erachtens durch eine vernünftige Bestandsaufnahme mit erfasst hätten können. An der jetzigen Situation ändert es nichts mehr. Es muss gemacht werden und ein Zurück gibt es nicht mehr. Hätten wir jedoch von Beginn an gewusst, dass diese Dinge/ Kosten auf uns zukommen, hätten wir auf andere (sekundäre) Umbaumaßnahmen verzichtet bzw. das Haus von seiner Gestalt gelassen und "nur" modernisiert. So ist nämlich extrem viel Geld in die Verlegung von Fenstern, Türen und Wänden geflossen, was "lediglich" dem Design diente. Es ist so ein für uns sehr schönes Haus geworden, aber auch die alte Aufteilung und Gestalt war schön. Es wäre einfach nur ein anderer Stil gewesen. Nun ist es so, dass wir auf viele Dinge, die uns wichtig waren wie z.B. Kamin, Holzfenster, hochwertigere Dämmung, Modernisierung der Garage, bessere Heizung, Malerarbeiten, Sanierung der Außentreppe verzichten, um noch einigermaßen im Budget zu bleiben.
Ich weiß, dass wir diese Kosten nicht von unserem Architekten zurück fordern können. Obowhl ich große Lust dazu hätte 🙂 Aber bei seiner Schlussrechnung würde ich gerne was einbehalten für die "mangelhafte" (< meines/ unseres Erachtens) Grundlagenermittlung.
Ist das utopisch? Sehen wir die Dinge zu eng? Gibt es vielleicht sogar gar kein Fehlverhalten seinerseits?
Ich/ wir sind uns deswegen unsicher und fragen deswegen hier nach Rat.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Noch ein paar Eckdaten:
Baujahr Haus: 1955 Umbaukosten: 250.000 € inkl. Architektenhonrar von ca. 40.000 € Mehrkosten: Leider keine Aussage möglich, da mir keine Kostenschätzung vorliegt und noch nicht alle Gewerke abgerechnet sind. Aber unsere Aussage war von Anfang an, dass wir nichts selbst machen können und bitte alles mit einberechnet werden soll und wir bei 250000 € auskommen müssen. Dafür ist jetzt einiges auf der Strecke geblieben bzw. wird jetzt in Eigenleistung gemacht. Mmh ... Es wäre also Ihr Wunsch gewesen, dass der Architekt Ihnen von Anfang an gesagt hätte: "Ich sehe Baukosten von 220.000 aber ich gehe davon aus, dass wir noch 10-15 % für Unvorhergesehenes drauflegen müssen. " Dann hätten Sie den ein oder anderen Schnickschnack weggelassen und dann wären Sie heute bei Baukosten von maximal 250.000?!
Bei den von Ihnen bemängelten Mehrkosten sind "Sowieso-Kosten". Sie wären auch angefallen wenn der Architekt sie gleich gesehen hätte.
Ohne Anspruch auf Präjudiz: Ich sehe keinen durchsetzbaren Grund für Honorarkürzungen. kann man einen Architekten, es kann auch ein Bauingenieur. für so einen Umbau sein, stufenweise mit den einzelnen Leistungsphasen beauftragen.
Kommt man nicht mehr miteinander aus, entfallen die folgenden Phasen.
Hat man die Phasen 1 bis 8 beauftragt, müsste man kündigen und das nahezu volle Honorar wäre fällig.
Die Leistungsphase 9 ist bei den Architekten unbeliebt und wird ungern angeboten. Hallo,
vieln Dank für die Antworten. Ja, dass wäre mein/ unser Wunsch gewesen, den ich auch mehrfach geäußert habe. Bei den Entwurfsbesprechungen habe ich immer wieder auf unser Budget hingewiesen und zudem auch eindeutig gesagt, dass er bitte Minium 10.000 € Reserve einbehalten soll, um evtl. unvorhergesehene Dinge damit abzudecken. Wir haben uns bewusst für ein älteres Haus entschieden und somit war uns auch klar, dass nicht alles vorhersehbar und somit kalkulierbar ist. Aber ich denke, dass das auch einem Architekten bewusst sein muss bzw. sollte.
Ja, und wir hätten, wie Sie es so schön ausgedrückt haben 🙂, den ein oder anderen "Schnickschnack" weggelassen, damit wir im Budget bleiben.
Er hat klare Vorgaben bekommen, diese aber nicht eingehalten. Und das ärgert mich/ uns enorm. Aber die Budgetüberschreitung ist eine Sache.
Die andere Sache ist, dass Aufgrund eines "mangelhaften" Aufmaß des Gebäudes immer wieder zu Änderungen kam, die in den Plänen Entwurfs- und Ausführungsplanung (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung)) so nicht vorgesehen waren, wie z.B. das erwähnte Fenster und die Regalnische. Weitere Beispiele sind Nebeneingangstüren, die viel zu niedrig geraten sind, da die bestellten Außentüren zu "großen" Rahmen haben. Die Kellertür hat nun eine lichte Höhe von knapp 1,70 m. Mein Partner ist aber knapp 1,90 m und ich fast 1,80 m groß. Passt nicht so ganz 🙂 Weiterhin geht eine Innentür nun in die falsche Richtung auf. Grund dafür ist, dass die Tür zu nah an der Dachschräge ist und somit nicht aufgehen würde, wenn man diese in der geplanten Richtung einbauen würde. Dann kommen wir an ein Dachfesnter nicht dran. Wir sind ja nicht sehr klein geraten, aber das Fenster ist eindeutig zu hoch eingebaut. Wir können es zwar aufstoßen, aber nicht ohne Hilfsmittel wieder schließen. Und so könnte ich noch um einiges weiter machen 🙂
Momentan sind es eher ästhetische bzw. funktionelle Dinge, die mir/ uns auffallen. Ob das Haus später in einem technisch guten Zustand ist, können wir wahrscheinlich erst beurteilen, wenn wir drin wohnen.
Ich hätte da noch eine andere Frage. Das die einzelnen Gewerke abgenommen werden ist ja klar. Werden die Gewerke immer vom Architekten alleine abgenommen oder sollte/ muss der Bauherr dabei sein? Und kann ich eine Art Abnahme auch noch einmal mit dem Architekten selbst durchführen, wo alle wesentlichen "Mängel" aufgenommen werden. Steht der Architekt auch mir gegenüber in der Gewährleistung? Vielleicht ist die Frage etwas doof, aber ich habe keine eigene Antwort darauf.
Nochmals vielen Dank und beste Grüße Werter Fragesteller,
ich würde dies ein klein wenig anders sehen.
Sodann Sie eine so genannte Baukostenobergrenze für die auszuführenden Gewerke belegbar und nachweislich mit dem Architekten vereinbart haben, haftet er natürlich auch dafür. Die Frage ist, was ist belegbar bzw. was davon - was einfach nur so gesagt worden ist und nicht schriftlich fixiert worden ist - gibt der Architekt freiwillig zu?
Der Architekt ist regelmäßig nicht dazu befugt rechtsverbindliche Abnahmen für Sie - bzw. in Ihrem Namen- aus- und durchzuführen (auszuführen, durchzuführen), es sei denn, Sie hätten ihn speziell dazu bevollmächtigt und bauftragt.
Wenn Sie alles das was Sie hier beschrieben haben auch belegen können, oder der Architekt das alles, was nicht belegt werden kann, freiwillig zugibt und eingesteht, dass es so gewesen ist und es sich so zugetragen hat, wie Sie es hier beschreiben, dann haftet er auch dafür.
Es sei allerdings erwähnt, nur lapidar von einem bestimmten Betrag zu reden oder nur gar lediglich von einem Kostenrahmen zu reden reicht nicht. Es muss klar hervor gehen, dass der genannte Betrag die Baukostenobergrenze darstellt und dieser in keinem Fall überschritten werden darf.Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
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- … Antwort: Wenn diese erbracht ist. Sie können aber jederzeit mit Ihrem Architekten Abschlagszahlungen vereinbaren ... …
- … Architektenhonorar Fälligkeit: Restzahlung bei Bauverzögerung? …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Fälligkeit des Architektenhonorars nach HOAIAbk., speziell für die Leistungsphasen 8 und 9, …
- … vollständiger Erbringung ein. Die korrekte Abrechnung und Fälligkeit sind entscheidend für Architekten und Bauherren. …
- … ⚠️ Wichtig/Achtung: Bezüglich der Fälligkeit des Architektenhonorars …
- … dass die Leistungsphasen klar definiert sein müssen. Die Aussage im Beitrag Architektenhonorar LPAbk. 8/9: Fälligkeit bei Bauverzögerung unterstreicht, dass die Fälligkeit …
- … ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, Abschlagszahlungen mit dem Architekten zu vereinbaren, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und eine faire Honorierung …
- … alle Details zur Honorarordnung (HOAIAbk.) und den einzelnen Leistungsphasen mit Ihrem Architekten. Dokumentieren Sie Vereinbarungen schriftlich, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Bei …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mehrkosten beim Hausbau: Schadenersatz möglich? Kostenexplosion, Gutachten & Rechtsweg
- … Mehrkosten Hausbau, Schadenersatz, Architekt, Baukosten, Bodengutachten, Rechtsweg, Schlichtungsstelle, Baufinanzierung, Passivhaus …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauwesen, Finanzierung, …
- … Falle lohnt, eventuell den Rechtsweg zu beschreiten oder zur Schlichtungsstelle der Architektenkammer zu gehen. …
- … einem Erbpachtgrundstück in Hessen. Wir haben uns eine mit Passivhäusern erfahrene Architektin gesucht und waren mit ihrer Arbeit anfangs auch zufrieden. Die …
- … DG mit Dachterrasse. Die Baukostenschätzung fand ohne Bodengutachten statt, das die Architektin dann erst zeitgleich mit dem Start der Erdarbeiten ausführen ließ. …
- … die Erde belastet und auch nicht zum Wiederverfüllen geeignet, wovon die Architektin in ihrer Kostenschätzung ausgegangen war. Sie hatte für Erdarbeiten nur …
- … gebaut werden. Dies wurde so zwischen Tür und Angel beschlossen, die Architektin nannte uns Mehrkosten von ca. 15-20.000 . …
- … Der Punkt, den ich ansprechen möchte ist: Jetzt erzählt die Architektin uns, dass zu der weißen Wanne noch Mehrkosten Aufgrund der …
- … Natürlich haben wir die Architektin schon darauf angesprcohen auch bezüglich Schadenersatz, dazu meinte sie nur, …
- … von mehreren Faktoren ab, insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen mit der Architektin und den Gründen für die Kostensteigerung. …
- … Prüfung der Architektenvertrags: War die Architektin mit einer detaillierten Kostenschätzung beauftragt? Wurde …
- … Ein Gespräch mit der Architektenkammer oder einer Schlichtungsstelle kann helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. …
- … voraussichtlichen Kosten für ein Bauprojekt. Sie wird in der Regel von Architekten oder Bauunternehmen erstellt und dient als Grundlage für die Finanzplanung. …
- … Schlichtungsstelle ist eine neutrale Institution, die bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Bauunternehmen vermittelt. Sie versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen …
- … Architektenkammer …
- … Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie berät …
- … Mitglieder, überwacht die Einhaltung der Berufspflichten und fördert die Qualität der Architektur.Verwandte Begriffe: Berufsverband, Standesvertretung, Architektenrecht …
- … voraussichtlichen Kosten für ein Bauprojekt, die in der Regel von einem Architekten oder Bauunternehmen erstellt wird. Sie dient als Grundlage für die …
- … Schlichtungsstelle ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Architekten oder Bauunternehmen vermittelt. Sie versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Architektenkammer?Antwort: Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekt …
- … Rechte und Pflichten des ArchitektenÜberblick über die vertraglichen Verpflichtungen des Architekten und die Rechte …
- … Architektenhaftung: Kostenrisiko & Versäumnisse beim Bau …
- … Vorweg ganz klar - die Haftpflicht der Architektin wird wohl nicht eintreten. Zwar ist mittlerweile auch das …
- … Hat die Architektin das nicht gemacht, wäre es nicht gut. …
- … Bauherr muss - sofern freiwillig vom Architekten nichts kommt - doch mal seine Kasse im Auge behalten. Also Soll-Ist Vergleiche einmal auf der Angebotsebene und zum anderen auf der Schlussrechnungsebene machen (oder der Architektin fürchterlich wohin treten, dass DIE es macht). …
- … Oder hatte die Architektin eine Vollmacht? (hoffe ich nicht). …
- … Baukostenkontrolle: Architektin vernachlässigt Gesamtübersicht …
- … zu sparen, aber die Kostenkontrolle bzw. Gesamtübersicht der Kosten dann der Architektin überlassen, schließlich bezahlen wir sie doch dafür ... dachten wir …
- … Was ich mich halt frage, ist, ob es nicht seitens der Architektin verantwortungslos war, ohne Auflistung und Verdeutlichung aller Konsequenzen den Kellerbau …
- … einen Auftrag für die weiße Wanne z.B. oder anderes unterschrieben. Die Architektin sagte uns anfangs schon sie arbeitet fest mit einem Rohbauer …
- … Architektenleistungen: Ausschreibungspflicht & Fachanwalt Baurecht …
- … 1) Ausschreibungen sind Sache der Architektin, ifihadahammer hat da gar nichts zu suchen. …
- … arbeite ich immer zusammen, Rohbau ohne Ausschreibung ist eine Unverschämtheit. Jeder Architekt hat einen Stamm von Firmen, ja, Aber trotzdem sollte da Wettbewerb …
- … Firmen die Aufträge, wenn Sie selber nichts unterschrieben haben und die Architektin keinen Auftrag hatte. …
- … berät. Und eine Kollegin/einen Kollegen, der mal die Leistungen Ihrer Architektin nachprüft. …
- … ein Anwalt sicher helfen, das Ergebnis wird aber bestenfalls eine gewisse Honorarkürzung bei der Architektenleistung sein. …
- … Ein Kritikpunkt: der billig-Hammer ist etwas, das ein brauchbarer Architekt sich nicht ohne weiteres zumuten lässt. Er überwacht schließlich meist den …
- … tausend Kleinigkeiten gemacht worden, die uns einfach mal so von der Architektin zugewiesen wurden, weil wir da in der Nähe der Baustelle …
- … bzw. diese komplett selbst zu machen - eigentlich hatten wir der Architektin schon zu Beginn gesagt, dass sie nur das einplanen soll, …
- … Rohbau-Rechnung: Architektin prüft, Bauherr unklar …
- … nicht durch. Die Rechnung ist mit allen Maßen wohl von der Architektin geprüft worden, bei einer Rechnungsgesamtsumme von ca. 85.000 (hinzu kamen …
- … genau, wie wir diese Rechnung neutral prüfen lassen können, denn die Architektin hat sie zwar geprüft, aber wir glauben nicht, dass sie …
- … Das Prüfergebniss der Architektin ist nichts anderes als eine Empfehlung! …
- … Und sucehn Sie sich einen in Abrechnung und Bauleitung erfahrenen Architekten als Helfer - die Kollegin scheint da entweder unerfahren oder …
- … Die Rechnung ist von Dezember 2006, sie ging direkt an die Architektin, wir bekamen sie erst Wochen später zu Gesicht ... die …
- … nur Ausschreibung/Vergabe/Bauleitung (war unser Bauleiter nach dem Rauswurf der Architekteuse ...). Die haben allerdings genug zu tun, ich weiß natürlich …
- … @Dühlmeyer: Oder muss es unbedingt ein Architekt für die Prüfung sein? :-) …
- … Bauingenieur-Büros: Alternative zur Architektenleistung …
- … (Und Architekten, die in so was schlecht sind ;-() …
- … Es wird doch nicht die selbe Architektin sein? ... …
- … niemand vorbei, aber es könnte ja ... (Lag bei uns am Architekt - Ärger: kein Architekt, keine Gesamtbauleitung, einzelne Fachbauleiter zum fertigbauen …
- … ich noch viiiele Kleinigkeiten schreiben - immer wenn wir aber die Architektin auf irgendwas angesprochen haben, wurde es irgendwie zurecht begründet ... …
- … Denn für Abrechnungsfehler z.B. haftet die Architektin ggf. mit. …
- … ob Mehrkosten beim Hausbau von über 60.000 € einen Schadenersatzanspruch gegen den Architekten rechtfertigen. Dabei geht es um Themen wie Baukostenkontrolle, Eigenleistungen, Rohbau-Abrechnung …
- … Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten sowohl die Pflichten des Architekten als auch die Versäumnisse des Bauherrn. …
- … um die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzforderung zu prüfen und die Abrechnungen des Architekten und der Handwerker überprüfen zu lassen. Ein erster Schritt könnte …
- … Die Diskussion zeigt, dass eine transparente Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt, eine sorgfältige Baukostenkontrolle und die frühzeitige Einholung von Rechtsrat entscheidend sind, …
- … Notwendigkeit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten und einer kritischen Hinterfragung der Architektenleistungen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - LV-Fehler bei Altbausanierung: Kostenkontrolle, Architektenhonorar & Finanzierung sichern?
- … LV-Fehler in Altbausanierung? Architektenhonorar, Kostenkontrolle & Finanzierung sichern. Tipps zur VOBAbk.-konformen Abrechnung & Liquiditätsplanung! …
- … LV Fehler, Altbausanierung, Kostenkontrolle, Architektenhonorar, VOB, Finanzierung, Liquiditätsplanung, Rohbau, Abrechnung …
- … Gleich vorab, unsere Architektin leistet gute Arbeit soweit es um die Umsetzung geht, Zahlen sind aber offensichtlich nicht ihre Stärke. Sanierung Altbau 1850, Vergabe der Einzelgewerke mit LVAbk. nach VOBAbk., Planerin dafür auch beauftragt. …
- … Der Rohbauer hat natürlich sein Geld schon bekommen, WDVS sollte halt möglichst auch noch gemacht werden. Unsere Idee ist nun, die letzte Architektenrate (ca. 7-10 T , fällig ca. 12/04) erst …
- … großen Teil von unserer Planerin zu vertreten ist. Prügeln jetzt alle Architekten los, oder gibt's zumindest einen, der das als vernünftigen …
- … Architektenhonorar: Klären Sie die Honorarvereinbarung mit Ihrer Architektin und lassen Sie sich die Abrechnung detailliert erläutern. …
- … Architektenhonorar …
- … Die Vergütung für die Leistungen eines Architekten, geregelt durch die HOAIAbk.. Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Kosten, …
- … Wie berechnet sich das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekt …
- … erfordert eine hohe Koordination und Bauleitung durch den Bauherrn oder einen Architekten. …
- … ArchitektenvertragRechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … 🔴 LVAbk.-Fehler: Budgetüberschreitung – Architekt haftet? …
- … Den Ersatz höherer Baukosten oder Drittelfinanzierung streben Sie nicht an. Sie wissen aber nicht genau, ob Sie Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Finanzierungskosten und/oder Anspruch auf Schadenersatz wegen Vergabefehlern haben. Einfach gute Miene machen kommt für Sie nicht in Frage, eine schwierige Situation muss gelöst werden. Sie wollen durch In-den-Raum-stellen eventueller Ansprüche erreichen, dass das Zahlungsziel für das Architektenhonorar gestreckt wird. Ein unglücklicher Schwebezustand, der genauer präzisiert werden …
- … andererseits besteht die Chance auf Schadenersatz. Bei Variante 1 hat die Architektin ihr Honorar gesichert, bekommt es nur später. Bei Variante 2 …
- … 🔴 Altbausanierung: Architektin entlassen wegen LVAbk.-Fehlern? …
- … letzten Tagen stellt sich jetzt eher die Frage, ob wir unsere Architektin 'von ihrer Arbeit entbinden', sprich rauswerfen können. Neben den …
- … Ob Architekt oder Rechtsanwalt und egal ob's um Berufskollegen geht: Gibt es …
- … ✅ Architektenvertrag kündigen: Honoraransprüche & Gründe …
- … Was Sie wollen ist vergleichsweise moderat: eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund, Bezahlung aller bisher erbrachten Architektenleistungen. …
- … Sie von einem Anwalt prüfen lassen (falls Sie das anstreben). Stichworte: Honorarkürzung wegen mangelhafter Architektenleistung, Schadenersatz. Anspruchsgrundlagen gibt es viele. Schauen Sie …
- … LVAbk.-Fehler bei Altbausanierung: Kostenkontrolle & Architektenhaftung …
- … Altbausanierung, die zu Budgetüberschreitungen führen. Es wird die Frage der Architektenhaftung, möglicher Schadenersatz und die Notwendigkeit einer Kündigung des Architektenvertrags erörtert. Alternativ wird ein Kompromiss angestrebt, um die Zusammenarbeit …
- … 🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag 🔴 LVAbk.-Fehler: Budgetüberschreitung – Architekt haftet? wird das Risiko der Budgetüberschreitung durch fehlerhafte LV-Mengen und deren mögliche Konsequenzen für die Finanzierung beleuchtet. Es wird diskutiert, ob die Architektin für die entstandenen Mehrkosten haftbar gemacht werden kann. …
- … 🔴 Wichtig/Achtung: Im Beitrag 🔴 Altbausanierung: Architektin entlassen wegen LVAbk.-Fehlern? wird die Möglichkeit einer Kündigung des Architekt …
- … Architektenvertrags einen neuen, sachkundigen Verantwortlichen für die Bauleitung zu suchen. Siehe …
- … auch ✅ Architektenvertrag kündigen: Honoraransprüche & Gründe. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
- … Bauüberwachung durch Architekten: Welche Pflichten hat er? Was tun bei Mängeln? Infos zu …
- … Richtlinien, Protokollpflicht & Honorarkürzung. Jetzt informieren! …
- … Bauüberwachung, Architekt, Pflichten, Richtlinien, Honorarkürzung, Mängel, Protokollpflicht, Bauträgervertrag, Gewährleistung …
- … Architektur, Baurecht, Bauwesen, Bauplanung …
- … Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln? …
- … Wir haben mit dem Architekten einen Bauträgervertrag geschlossen. Alle Architektenleitungen (1-9) sind enthalten. …
- … Der Architekt hat bis Baubeginn keine Werkpläne erstellt, sondern diese erst nach und nach geliefert, zum Teil wurde mit den 1:100 Baugenehmigungsplänen gearbeitet. (Das nur als Hinweis, dass der Architekt von sich aus nicht zeitgerecht seiner Verpflichtung nachkommt, sondern nur …
- … gibt es irgendwelche verbindlcihen Regeln, Vorschriften, Urteile wie seitens des Begleitenden Architekten eine Abnahme der Einzelgewerke zu erfolgen hat? (Protokollpflicht, etc., ich …
- … dass Sie als Bauherr unsicher sind, welche Leistungen Sie von Ihrem Architekten im Rahmen der Bauüberwachung erwarten können. Da ein Bauträgervertrag vorliegt, …
- … sind die Architektenleistungen (1-9) inkludiert, was bedeutet, dass der Architekt für die Planung und Überwachung des Baus verantwortlich ist. …
- … Meine Empfehlung: Führen Sie als Bauherr eine tägliche Baustellenbesichtigung durch und dokumentieren Sie alle Abweichungen und Mängel. Fordern Sie vom Architekten die Erstellung von Werkplänen vor der Ausführung der jeweiligen …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Architekten schriftlich seine Pflichten im Rahmen der Bauüberwachung und vereinbaren Sie …
- … konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Bei gravierenden Mängeln sollten Sie eine Honorarkürzung für den entsprechenden Leistungsabschnitt in Erwägung ziehen. …
- … Honorarkürzung …
- … Eine Honorarkürzung ist die Reduzierung des vereinbarten Honorars aufgrund von …
- … Welche Pflichten hat der Architekt bei der Bauüberwachung? …
- … Der Architekt ist verpflichtet, die Bauausführung auf Übereinstimmung …
- … Kann ich das Honorar des Architekten kürzen, wenn Mängel auftreten? …
- … eine mangelhafte Bauüberwachung durch den Architekten zurückzuführen sind, können Sie das Honorar für den entsprechenden Leistungsabschnitt kürzen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel. …
- … Architektenvertrag: Leistungen und Pflichten …
- … Welche Leistungen sind im Architektenvertrag …
- … enthalten und welche Pflichten hat der Architekt? …
- … Bauüberwachung: Architekt vs. Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten …
- … Nach Ihrer Fragestellung ist Ihr Vertragsverhältnis mit dem Architekten nicht klar. …
- … Oder Sie haben einen Vertrag nach HOAIAbk. mit dem Architekten. …
- … es leider keine Regelung gibt, wie oft und wie genau der Architekt diese Leistungen zu erbringen hat. Er kann, je nach Mut (Haftung) …
- … sogenannten wesentliche Arbeiten, z.B. Betonagen, Bewehrungsabnahmen, Luftdichtigkeit der Windsperre etc. der Architekt anwesend sein muss, um seiner Aufgabe gerecht zu werden. …
- … Aber nochmals, all dies gilt nur, wenn Sie einen eigentständigen Architektenvertrag haben. …
- … Haben Sie eine Bauvertrag, überwacht der Architekt sich selbst, …
- … HOAIAbk.-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln …
- … Diese Aussagen stimmen nicht. Lt. BGH ist die HOAI kein Leistungsverzeichnis für Architektenleistungen und taugt nicht zur Ausfüllung des Werkvertrags. Was der …
- … Architekt schuldet ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag und nicht aus der …
- … Der Architekt schuldet nicht x m² Papier, y Stück Baustellenbesuche und auch nicht …
- … Er kann also nur am Erfolg gemessen werden. Zur Haftung des Architekten gibt es viele Urteile, z.B. hier: …
- … Werkvertrag: Architektenleistungen HOAIAbk. 1-9 – Anspruch auf Erbringung? …
- … Wir haben mit dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses …
- … Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HAOI 1 bis 9 enthalten. …
- … (Handwerkliche Selbstverständlichkeiten: Wann muss Architekt selbst diese kontrollieren? - …
- … Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGBAbk. …
- … Architekt = Bauträger! …
- … dem Architekten einen Werkvertrag (BGBAbk.) über die Errichtung eines Schlüsselfertigen Hauses geschlossen. …
- … Im Pauschalpreis sind alle Architektenleistungen HOAIAbk. 1 bis 9 enthalten. - arbeitet der Architekt …
- … Ihrem Vertrag besagt also nur, dass Sie kein separates Honorar für Architektenleistungen bezahlen müssen, da diese im Preis des Hauses enthalten sind. …
- … Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Honorarkürzung & Mängel …
- … Pflichten eines Architekten bei der Bauüberwachung, insbesondere im Kontext eines Bauträgervertrags. Es wird geklärt, ob der Architekt als Generalunternehmer oder nach HOAIAbk. agiert. Die Einhaltung der HOAI-Leistungsphasen …
- … Punkt ist die Frage, ob bei einem Werkvertrag Anspruch auf alle Architektenleistungen nach HOAIAbk. besteht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauüberwachung: Architekt vs. …
- … Generalunternehmer – Vertragliche Pflichten wird die Unterscheidung zwischen Architekt als Generalunternehmer und Architekt nach HOAIAbk. erläutert. Die vertragliche Beziehung ist entscheidend für die Pflichten …
- … des Architekten. …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAIAbk.-Leistungsphasen: Architektenleistungen und Honorarminderung bei Mängeln betont, dass nicht erbrachte Architektenleistungen nach HOAI nicht vergütet werden müssen. Das Führen eines …
- … 🔴 Kritisch/Risiko: Wenn der Architekt als Bauträger agiert (siehe Architekt als Bauträger: Bauüberwachung, Pflichten und Honorar nach BGBAbk.), gelten andere …
- … Regeln als bei einem reinen Architektenvertrag. In diesem Fall bezahlt der Bauherr den Architekten für das schlüsselfertige Haus. …
- … Beziehung zum Architekten (HOAIAbk. oder Bauträgervertrag). Prüfen Sie, ob alle Architektenleistungen nach HOAI erbracht wurden und fordern Sie gegebenenfalls eine Honorarminderung. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen bei Streit?
- … Architektenrechnung bei Mängeln: Was tun? …
- … Streit um Architektenrechnung wegen Baumängeln? Jetzt prüfen, Rechnung kürzen & richtig vorgehen. …
- … Architektenrechnung, Baumängel, Honorar, Kürzung, Streit, VOBAbk., BGBAbk., Architekt …
- … Baurecht, Architektenrecht, Honorarrecht, Baumängel …
- … Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, …
- … Hallo, ich habe ein Problem mit einer Rechnung. Ich habe einen Architekten beauftragt, die Bauleitung für eine Bausanierung an meinem Haus zu …
- … der Summe des ursprünglichen Angebotes lag. Diese Rechnung gab ich dem Architekten zur Prüfung. Obwohl alle geleisteten Arbeiten aufgeführt waren, schickte der …
- … Architekt mir diese Rechnung nach 2 Wochen mit der Begründung zurück, die …
- … dass er aus anderen Gründen, wegen eines anderen Objektes, mit dem Architekten starke Differenzen habe und dieser deswegen aus reiner Schikane die …
- … ich am besten Verfahren solle. Wenn ich diese 2. Rechnung dem Architekten vorlege, dann bekomme ich diese wahrscheinlich wieder zurück. Die Arbeiten …
- … auskennt als ich. Aber da ich jetzt durch diese Haltung des Architekten mehr bezahlen muss, kann ich ihn dafür haftbar machen? …
- … Muss er als Architekt nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen, eine solche Rechnung prüfen zu …
- … Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Architektenrechnung aufgrund von Mängeln bei der Bausanierung haben. Es ist wichtig, …
- … Prüfung der Architektenrechnung: …
- … dem Architektenvertrag. …
- … Prüfung durch Sachverständigen: Bei Unsicherheiten kann ein Bausachverständiger die Leistung des Architekten beurteilen. …
- … Kürzung der Architektenrechnung: …
- … Mediation: Versuchen Sie, eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten zu erzielen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung und die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um eine fundierte Grundlage für weitere Schritte zu haben. …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen …
- … Bauherrn und Architekt. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars, ist aber nicht zwingend bindend, sofern keine abweichende Vereinbarung …
- … getroffen wurde.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone …
- … Die HOAIAbk. unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. …
- … Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung …
- … Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder Unternehmer über festgestellte Mängel. Sie ist Voraussetzung für …
- … Die Nacherfüllung ist das Recht des Bauherrn, vom Architekten oder Unternehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Der Architekt …
- … bei mangelhafter Architektenleistung?Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig vom Schweregrad der Mängel. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Beseitigung. …
- … Architektenrechnung richtig?Die Kürzung muss verhältnismäßig zur mangelhaften Leistung sein. Dokumentieren …
- … Mängel und den daraus resultierenden Minderwert der Leistung. Informieren Sie den Architekten schriftlich über die Kürzung und die Gründe dafür. …
- … sollte ich einen Anwalt einschalten?Wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten nicht möglich ist oder die Mängel schwerwiegend sind, sollten Sie …
- … Was tun, wenn der Architekt die Mängel bestreitet?Wenn der Architekt die Mängel bestreitet, ist es …
- … Mängelansprüche. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Abnahme der Architektenleistung. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die relevanten Fristen zu …
- … Architektenhaftung bei PlanungsfehlernWelche Konsequenzen hat es, wenn der Architekt bei der Planung Fehler macht? …
- … Mediation im BaurechtWie kann eine Mediation bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt helfen? …
- … VOB oder BGBAbk.. Diese Fristen gelten für Sie. Ergo muss der Architekt in entsprechend kurzer Zeit prüfen. Und dazu sollte er in der …
- … Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Baumängeln ist die korrekte Prüfung der Architektenrechnung entscheidend. Die Rechnungsprüfung ist Teil der Architektenleistung (Leistungsphasen …
- … 7+8). Mängel in der Rechnung muss der Architekt dem Unternehmer melden. Bei Streitigkeiten sollte man die VOBAbk. und das BGBAbk. berücksichtigen. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenrechnung: Rechnungsprüfung als Leistungsbestandteil (LPH 7+8) darf der Architekt …
- … Baumängeln sollte man sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um die Architektenrechnung korrekt zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen. Die Kenntnis der …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag beim Hausbau: Pflichten, Leistungen & Honorarkürzung bei Mängeln?
- … Architektenvertrag: Leistungen, Pflichten, Honorar …
- … Architektenvertrag: Welche Leistungen sind Pflicht? Was tun bei Mängeln & Betreuungsdefiziten? Infos zu Honorarkürzung & Rechten. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, Bauvertrag, Architektenleistung, Baubetreuung, …
- … Honorar, Mängel, Pflichten, Leistungsbild, Honorarkürzung, Baubegleitung …
- … Architektur, Baurecht, Bauwesen, Honorarordnung, Bauvertrag …
- … Architektenvertrag beim Hausbau: Pflichten, Leistungen & Honorarkürzung bei Mängeln? …
- … uns bei dem Bau unseres Einfamilienhauses für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entschlossen und einen Baubetreuungsvertrag vereinbart. Dieser beinhaltet folgende Leistungen: …
- … Bauantrages schnell erledigt. Mit dessen Genehmigung endete die aktive Leistung des Architekten, was uns sehr irritierte, da er uns in den Vorgesprächen …
- … Firmen mit ihren Fragen direkt an uns wandten und wir den Architekten bei weitergehenden Fragen kontaktierten. Der Architekt hat seinerseits nie einen …
- … unsere Erwartungen schlicht zu hoch waren oder ob wir ggf. eine Honorarkürzung verlangen können. …
- … Fehler noch rechtzeitig, sodass wir andere Anweisungen geben konnten. Will der Architekt die Baukosten damit in die Höhe treiben? …
- … Ich verstehe, dass Sie mit den Architektenleistungen unzufrieden sind. Ein Baubetreuungsvertrag mit einem Architekten umfasst typischerweise: …
- … Wenn der Architekt seine Pflichten nicht im Sinne der Landesbauordnung erfüllt, z.B. durch mangelnde …
- … Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und Versäumnisse schriftlich. Fordern Sie den Architekten zur Nachbesserung auf und setzen Sie eine angemessene Frist. Bei …
- … anhaltenden Problemen sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche (z.B. Honorarkürzung) geltend zu machen. …
- … Architektenvertrag …
- … zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er basiert oft auf dem Leistungsbild der HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubetreuungsvertrag, HOAI …
- … Die Überwachung und Koordination der Bauausführung durch den Architekten oder Bauleiter. Sie umfasst die Kontrolle der Handwerker und …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Ingenieurleistungen und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsbild, Honorar …
- … Die schriftliche Mitteilung von Mängeln an den Architekten oder Bauunternehmer. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von …
- … Eine detaillierte Beschreibung der Architektenleistungen, die in der HOAIAbk. festgelegt sind. Es umfasst verschiedene Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Leistungsphasen …
- … (z.B. Baugenehmigung, Brandschutz) durch den Architekten oder die Baubehörde.Verwandte Begriffe: Bauleitung, Baugenehmigung, Landesbauordnung …
- … Welche Leistungen sind im Architektenvertrag enthalten? …
- … Die Leistungen sind im Architektenvertrag (Baubetreuungsvertrag) detailliert …
- … aufgeführt und orientieren sich am Leistungsbild der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Typische Leistungen sind Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung und Objektüberwachung. …
- … Was tun bei Mängeln in der Architektenleistung? …
- … Mängel müssen dem Architekten schriftlich angezeigt werden (Mängelanzeige). …
- … fruchtlosem Ablauf der Frist können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, z.B. Honorarkürzung oder Schadensersatz. …
- … Kann ich das Honorar des Architekten kürzen, wenn …
- … Ja, bei nachweislich mangelhaften Leistungen des Architekten ist eine Honorarkürzung möglich. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Umfang …
- … Die Landesbauordnung (LBOAbk.) regelt die Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung und Bauleitung. Verstöße gegen die LBO …
- … eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen. Senden Sie diese dem Architekten per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. …
- … Was bedeutet "Werkplanung" im Architektenvertrag? …
- … Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung im Architektenvertrag. …
- … Architektenhaftung bei Planungsfehlern …
- … Architekten? …
- … Bauzeitverzögerung durch Architektenfehler …
- … aufgrund von Architektenfehlern absichern? …
- … Honorarvereinbarung mit Architekten …
- … 🔴 Bauleitung-Wegfall: Architekt versäumte Hinweispflicht! …
- … Der Architekt hatte keine Möglichkeit mehr, die Bauoberleitung zu erfüllen. …
- … Allerdings hätten Sie das frühzeitigst merken müssen UND der Architekt hätte Sie auf den Umstand aufmerksam machen müssen. …
- … Ihrer Schilderung nach hat es der Architekt darauf angelegt, weil Sie ihm die Bauleitung vorenthalten haben. …
- … Architektenleistung: …
- … wieso irritiert es Sie, dass der Architekt mit Ausführung des letzten beauftragten Punktes seine Arbeit eingestellt hat? …
- … Wer hat denn initiiert, dass Bauüberwachung als Architektenleistung entfällt? Sie oder er? Mit welcher Begründung? …
- … Architektenvertrag: Bauherren-Erfahrungen …
- … Wie gesagt, haben wir mit dem Architekten vor dem eigentlichen Bau sehr gute Erfahrungen gesammelt. Er hatte …
- … unabhängige Meinung und Unterstützung verzichten, hatten aber das Problem, dass der Architekt viel Geld haben wollte, für Leistungen, die er nur zum Teil …
- … einen Weg, Geld zu sparen und trotzdem nicht gänzlich auf den Architekten zu verzichten. Er hat also den Vorschlag gemacht, den Pkt. …
- … unserem Maurermeister übernommen. Es hat aber NIE eine Abstimmung zwischen dem Architekten (Oberleitung) und dem Maurermeister (Bauleitung) gegeben. Für den Bauleiter waren …
- … wir immer der Ansprechpartner und der Architekt, wie schon oft erwähnt, war nie aktiv. …
- … Summa sumarum, kann man nicht davon ausgehen, dass der Architekt in irgendeiner Art und Weise beleidigt sein dürfte, weil er …
- … Bauoberleitung vs. Bauleitung: Architekt erfüllte Auftrag? …
- … Der Architekt hat das gemacht, wozu er beauftragt war. …
- … Sie haben geglaubt, der Architekt würde für die Bauoberleitung die Bauleitung machen. …
- … Die Bauleitung haben Sie übernommen und den Architekten nicht eingeschaltet. …
- … Nun ist der Architekt fein raus, Sie können ihm höchstens einen Beratungsmangel vorwerfen. …
- … Sie hätten die Bauoberleitung (was immer das ist) gemacht und der Architekt die Bauleitung. …
- … Oberbauleitung: Architekt verspricht Betreuung – Hält er sie? …
- … nicht sein! Der Bauherr verlässt sich auf die fachkompetente Aussage des Architekten bezüglich Oberbauleitung und guter Betreuung und dann sowas ... worauf …
- … Honorarordnung: Welche Honorarkürzung ist möglich? …
- … dass die kein anderer erbringt. Das müsste schon verständlich sein. Die Honorarkürzung haben Sie ja auch verstanden. Oder dachten Sie, Sie bekommen die …
- … Oberleitung: Architekt nutzt veralteten Begriff – Irreführung? …
- … waren halt so blöd und haben uns auf das Wort dieses Architekten verlassen. …
- … Wir bauen übrigens in Schleswig-Holstein. Der Architekt kommt aus …
- … -://bau.net/forum/architektur/10129?m=Drasdauskis …
- … Architekten-Beratung: Blindes Vertrauen in Slogans? …
- … die Bauleitung an die Firma und vereinbaren die Oberbauleitung mit dem Architekten. das ist eine übliche Vorgehensweise und sichert sie gegenüber den …
- … ich würde mich an ihrer Stelle ganz auf die Beratung ihres Architekten verlassen . …
- … s schon interessant, welche Probleme es in diesem Fall mit dem Architekten gibt, obwohl gerade Herr Rossi (aber nicht nur der) ein …
- … vehementer Verfechter des Slogans nimm einen Architekten und alles wird gut ist. …
- … Ich sehe hier überhaupt keine eigene Blödheit des Bauherrn, außer die, dass er sich auf den Architekten verlassen hat. …
- … Oberbauleitung: Architekt fährt Leistung auf Null – Kritik! …
- … der Architekt …
- … Architektenvertrag: Bauleitung fremdvergeben – Konsequenzen? …
- … Der Architekt könnte gesagt haben: …
- … sie vereinbaren die Bauleitung mit dem Architekten, dann kann man aber keine einzelnen Gewerke herausnehmen (Selbstbauerei erhöhen …
- … in der Regel den koordinationsaufwand für den Architekten erheblich) oder sie übergeben die Bauleitung an die Firma und vereinbaren die Oberbauleitung mit dem Architekten. das ist eine übliche Vorgehensweise und sichert sie gegenüber …
- … ich würde mich an ihrer Stelle ganz auf die Beratung ihres Architekten verlassen. der kennt die Hintergründe und sie sind ja mit …
- … Architektenleistung: Fragen trotz Oberbauleitung unbeantwortet …
- … ich auch den Worten von Herrn Aselmyer beipflichte, denn sie entsprechen genau dem Gefühl, welches der Architekt erzeugt hat, nehme ich an das die anderen Herrschaften leider …
- … als Laie nicht beantworten konnte. Aber wie so oft konnte der Architekt, bei Fragen, gar nicht oder viel zu spät erreicht werden. Es …
- … Zum Schluss bleibt einfach die Frage, warum man den Architekten ca. 13.000,-- bezahlt hat? Ich sehe überhaupt keine Relation zur …
- … Wir werden nun einen Termin mit dem Architekten vereinbaren um noch ein letztes, klärendes Gespräch zu führen. Bei Interesse können wir den Ausgang hier darstellen. …
- … der Bauherr schreibt im alten Beitrag: Zitat Da der Anbieter des Gewerkes Maurerarbeiten auch die Bauleitung inkl. hat und dieser für meinen Vater (jetzt geht das Gekungel los ...) bereits mehrere Hallen und Wohnungen gebaut hat, was auch in Zukunft noch weitergeht, gehen wir davon aus, dass er es sich mit uns nicht vermiesen wollen wird und insofern vertrauenswürdig ist. Der Architekt meint nun, wir könnten die Bauführung durch ihn weglassen, was …
- … von ca. 30 % führt. Stattdessen übernimmt dies der Maurermeister und der Architekt macht nur die Ober-Bauleitung . Steht also beratend und prüfend zur …
- … Frage: was haben sie denn dem Architekt für die Oberbauleitung bezahlt? Üblich sind hier etwa 6 % der lph8, …
- … ja eigentlich dann auch ausgeschrieben gewesen sein. hier würde ich ihren Architekten nochmal befragen. …
- … zum Architektenhonorar: sie schreiben, das er die beauftragten Leistungen zu ihrer Zufriedenheit …
- … sie wollten die Bauleitung einsparen und waren der Meinung, das der Architekt diese Leistung im Wert von etwa 6000 nebenbei mitmacht? …
- … mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das der Architekt ihnen nicht gesagt hat, das sie eine Bauleitung über die gesamte Bauzeit brauchen. er ist sicher davon ausgegangen, das der befreundete Meister das machen wird, oder? …
- … 📊 Architektenhonorar: Zahlungen & ungewöhnliche Türmaße …
- … Ich wollte mal angeben, wieviel der Architekt erhalten hat: …
- … Türen: Standard-Rohbaumaß – Architekt schuld an Preis? …
- … die bezahlten Summen scheinen ja OK gewesen zu sein. wenn der Architekt die Türen mit ausgeschrieben hat, warum gab's dann eine Überraschung …
- … glaube mittlerweile, das hier von ambeteiligten Leuten auf den Architekten in dessen Abwesenheit geschimpft wurde, als ein Problem auftrat?! …
- … Türen: Standard-Rohbaumaß – Architekt schuld an Preis? …
- … bezahlten Summen scheinen ja OK gewesen zu sein. wenn der Architekt die Türen mit ausgeschrieben hat, warum gab's dann eine Überraschung beim Preis? ich glaube mittlerweile, das hier von ambeteiligten Leuten auf den Architekten in dessen Abwesenheit geschimpft wurde, als ein Problem auftrat …
- … Architektenvertrag: Neue Erkenntnisse – Thema offen …
- … Türen: Eigenleistung – Architekt nicht in Ausschreibung involviert …
- … wer hat denn nun die Nicht-Standard-Türmaße vorgegeben: Sie oder der Architekt? …
- … Architekten-Frust: Einfamilienhaus-Planung unerfreulich …
- … wie bei Architekten, Rossi ;-)) …
- … 🔴 Architektenvertrag: Einseitige Äußerungen – Vorsicht! …
- … Wenn man das liest, dann denkt man, alle Innentüren hätten ein vom Architekten geplantes Maß von z.B. 85 cm oder 95 cm. …
- … Architektenvertrag: Betreuung zusichern & einhalten! …
- … das mit dem Baumarkt hin oder her (der Fragesteller hatte nur einen Link auf eine Baumarktseite gesetzt, aber egal), ich stehe zu meiner Aussage. Wenn der Architekt eine gute Betreuung trotzdem zusichert, muss er diese auch bieten. …
- … selber schuld , ohne dass man genaueres weiß. Zumal ein beratender Architekt daran nicht unbeteiligt war; herumgehackt wurde hier trotzdem nur auf den …
- … niemand mehr genau rekonstruieren, was bei den vielen Gesprächen mit dem Architekten wirklich alles gesagt wurde. Doch eines ist sicher: Für die …
- … Vertragsabschluss statt. Und wenn dieser Umstand als die normale Arbeit des Architekten bezeichnet und gebilligt wird, dann kann ich niemanden die Zusammenarbeiter …
- … mit einem Architekten empfehlen. Mir ist dabei selbstverständlich bewusst, dass Genehmigungsverfahren auch Geld kosten (Hätte mein Maurermeister auch übernehmen können) und auch das Zeichnungen Geld kosten, aber wir reden hier von einem Einfamilienhaus mit Satteldach und 175 m² und von keinem Schloss. …
- … Bauleitung: Zu viel zugemutet – Architekt falsch beraten? …
- … mit dem Architekten, der ja alles genauso gemacht hat wie beauftragt und für diese Leistungen dann genau das abgerechnet hat, was vereinbart war. anscheinend! oder wir wissen nur die hälfte. mir scheint es, das du dir hier mit der Bauleitung wirklich zu viel zugemutet hast und dir deine beiden Berater nun sagen, das dich der Architekt falsch beraten hat und sowieso viel zu viel Geld bekommen …
- … Architektenleistung: 13.000 angemessen oder nicht? …
- … wer die Maße der Türen festgelegt hat - der Architekt (in den Ausführungsplänen) oder der Bauherr selber (in der Ausschreibung). …
- … - wären denn nun die 13000 für die genannte Leistung des Architekten angemessen oder nicht? Das ist doch wohl das Hauptanliegen des …
- … Architektenvertrag: Keine Betreuung nach Rohbau – Kritik! …
- … @ Hr. Rossi: Wir wollten die Bauleitung NICHT machen. Es kam aber dazu, da nach dem Fertigsttellen des Rohbaus der Maurer sie nicht mehr machte. Das war allen klar, auch dem Architekten! Was mich einfach auf die Palme bringt ist, dass …
- … vom Architekten gar nichts mehr kommt (Lieber Herr Bauherr, sie brauchen sich um nichts kümmern, sie werden trotzdem rundum betreut.)! Der Bau ist noch NICHT fertig! Wir sind nun völlig alleine, dann ist es wohl klar, dass man sich Beistand sucht! Ist das wirklich so schwierig zu verstehen. Was für einen Rat haben sie denn für uns? Das merkwürdige ist ja auch, dass sich der Architekt noch nicht einmal nach dem Werdegang des Bvh. erkundigt. Mensch, …
- … Die Zeichnung hätte auch eine Architekt gemacht, wahrscheinlich der HausArchitekt des Maurers. Das hätte genauso viel …
- … Geld gekostet, wie die Zeichnung von unserem Architekt. Genauso hätten wir für den Bauantrag bezahlen müssen, aber eben nicht noch für diese obskure Oberbauleitung und für die Ausschreibungen, die NIE gemacht wurden. Das alles habe ich aber schon geschildert! …
- … Zu dem Betreuungsdefizit ist nun noch ein techninsches gekommen: Sämtliche Innentürmasse entsprechen keinem Standardmaß, sodass wir gezwungen wären auf sehr teure Maßanfertigungen zurückzugreifen. Bei den Außentüren entdeckte der Maurermeister den Fehler noch rechtzeitig, sodass wir andere Anweisungen geben konnten. Will der Architekt die Baukosten damit in die Höhe treiben? …
- … Ausschreibungen waren doch auch nicht beauftragt, warum sollte der Architekt dann welche machen aber vor allem wieso sollte er dafür Geld …
- … Der soll sich dann auch mal mit dem Verhältnis zu deinem Architekt beschäftigen und dann da die wahrscheinlich noch vorhandenen Leistungsreserven rausfinden. …
- … Architektenvertrag: Fall nicht дистанционно lösbar – Thread geschlossen …
- … Architektenvertrag: Pflichten, Honorarkürzung & Mängel beim Hausbau …
- … dreht sich um die Frage, inwieweit ein Architekt für Mängel haftbar gemacht werden kann, wenn die Bauleitung nicht im Architektenvertrag enthalten ist. Diskutiert werden die Verantwortlichkeiten des Architekten …
- … bei einer sogenannten "Oberbauleitung", die Bedeutung klar definierter Leistungsbilder im Architektenvertrag und die möglichen Konsequenzen, wenn Bauherren sich auf mündliche Zusagen …
- … Gewerke übernommen hat und welche Auswirkungen dies auf die Haftung des Architekten hat. Abschließend wird die Angemessenheit des Architektenhonorars im Verhältnis …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Bauleitung-Wegfall: Architekt versäumte Hinweispflicht! wird kritisiert, dass der Architekt den Bauherrn nicht ausreichend auf die Konsequenzen des Wegfalls der …
- … 🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag 🔴 Architektenvertrag: Einseitige Äußerungen – Vorsicht! wird davor gewarnt, sich bei der Beurteilung der Situation auf einseitige Informationen zu verlassen. Es ist wichtig, alle Fakten zu berücksichtigen und die Perspektive aller Beteiligten zu verstehen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsabschluss mit dem Architekten genau definieren, welche Leistungen im Architektenvertrag enthalten sein …
- … Unklarheiten sollte ein Baurechtsexperte hinzugezogen werden. Weitere Informationen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) finden sich in einschlägigen Fachpublikationen und Online-Portalen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachabnahme verweigern wegen Mängel? Architekt haftbar? Vorgehen bei Schimmel?
- … Dachabnahme: Mängel, Schimmel, Architekt haftbar? …
- … Dachabnahme steht an, aber Mängel und Schimmelverdacht? Architekt haftet? Jetzt richtig vorgehen & Abnahme verweigern! Hier erfahren Sie …
- … Dachabnahme, Mängel, Schimmel, Architekt, Haftung, Verweigerung, Pfetten, Sparren, Spenglerarbeiten, Baustelle …
- … Baurecht, Architektur, Dachkonstruktion, Schimmelbefall, Baumängel …
- … Dachabnahme verweigern wegen Mängel? Architekt haftbar …
- … Ich habe einen besonders eleganten Architekt erwischt, der alles vom Schreibtisch aus regelt, anstatt mal auf die Baustelle zu fahren. Die Abnahme des Dachs steht bevor. Ich habe den A. gebeten, mir zu bestätigen, dass alles in mängelfreiem Zustand ist. Der Architekt. hat daraufhin die Dachdecker, Zimmerer, Spenglerfirma gebeten, ihm dies …
- … Ihre Besorgnis bezüglich der Dachabnahme und der möglichen Mängel. Da Ihr Architekt die Baustelle nicht ausreichend kontrolliert hat, ist es wichtig, jetzt richtig …
- … setzen: Senden Sie die Mängelliste per Einschreiben mit Rückschein an den Architekten und die Dachdeckerfirma und setzen Sie eine angemessene Frist zur …
- … Was tun, wenn der Architekt die Mängel ignoriert?Setzen Sie dem Architekten eine letzte Frist …
- … Informieren Sie ihn schriftlich über die Konsequenzen (z.B. Beauftragung eines anderen Architekten auf seine Kosten). Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu. …
- … Wie kann ich mich vor unseriösen Architekten schützen?Prüfen Sie die Referenzen des Architekten, holen Sie …
- … Architektenhaftung bei BaumängelnWelche Rechte haben Bauherren bei Fehlplanung durch den Architekten? …
- … Architekt Bauleitung: Honorarkürzung bei fehlender Leistung! …
- … LPH 8: Architekt Überwachungspflicht – Vor Ort Begehung nötig? …
- … Architekten anfragen ... …
- … ich würde mal vorsichtig beim Architekten anfragen …
- … halte LPH 8 zumindest teilweise für nicht erfüllt, falls sich der Architekt nicht regelmäßig vor Ort ein Bild macht und sich nur auf …
- … Bautagebuch: Architekt muss Baustellenbesuche nachweisen! …
- … Architekt abmahnen: Kontrolltermine durchsetzen! …
- … Aufsichtspflicht: Architekt Abmahnung nur bei Mängeln! …
- … Mein Tipp, seien sie bei jeder Abnahme dabei, ich vermute, Ihr Architekt scheut die Auseinandersetzung ... …
- … Bauherren-Pflicht: Architekt Abmahnung bei Mängelbeseitigung! …
- … wegen auftretender Mängel können sie nicht den Architekten abmahnen, das ist Unsinn. sie können ihn aber abmahnen, …
- … übrigen wäre es nicht nur ein eleganter, sondern auch ein ungeschickter Architekt, wenn er Bauleistungen abnimmt. das ist BauherrenPflicht, und keinesfalls wesentliche Pflicht …
- … Architekt Abnahme: Vertragliche Pflichten des Architekten? …
- … ist das aber nicht eine Frage des Vertrages? Ich meine den Unterschied: Im Namen des Bauherren, oder in Vertretung des BH. Wenn er vertraglicher Erfüllungsgehilfe ist, dann sehe ich die Abnahmen sehr wohl als seine Pflicht an. Zumindest hat er bei Abnahmen anwesend zu sein, denn der BH ist i.d.R. ja Baulaie und hat eben deshalb den Architekt engagiert. …
- … Architekt Abnahme: Mängelfrei-Bestätigung reicht nicht! …
- … Wenn denn alle Leistungsphasen an den Architekten übertragen wurden, sollten die jeweiligen Abnahmen selbstverständlich mit dem Architekt gemacht werden. Eine bloße Weitergabe von mängelfrei-Bestätigungen der einzelnen Unternehmen …
- … reicht für die Erfüllung dieser Pflichten des Architekten nicht aus (zumal der Unternehmer mit Abnahmetermin die Mangelfreiheit seines Werkes bescheinigt/bestätigt - eine separate schriftliche Bestätigung ist aus meiner Sicht also Nonsens). …
- … Hat Ihr Architekt die körperliche Teilnahme ;-) an den Abnahmen denn abgelehnt? …
- … Bauherr Abnahme: Architekt Beratungspflicht bei Abnahme! …
- … und natürlich auch die Pflicht des Bauherrn, der Architekt und der Bauleiter haben ebenso selbstverständlich die Pflicht, die technischen Voraussetzungen dazu abzuklären und den Bauherrn verantwortlich technisch zu beraten, bei differnzierten Tatbeständen ist darüber hinaus auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. …
- … Der Architekt kann (und darf) nur dann die rechtsgeschäftliche Abnahme aussprechen, wenn …
- … HOAIAbk. LPH 8: Architekt schuldet Erfolg und Bautagebuch! …
- … Architekt Haftung: Mängelfreies Bauvorhaben durch Beratung! …
- … und kein Leistungskatalog zum Abarbeiten (auch wenn man's tun sollte), d.h. dass der Architekt den Erfolg seiner Leistung schuldet, er muss alles tun, um …
- … Berufshaftpflicht: Architekt Baustellenbesuche wichtig! …
- … auftritt und die (b) absolut termingerecht fertiggestellt werden, müsste doch jeder Architekt/Bauleiter gut beraten sein, auf der Baustelle zu erscheinen. Denn bei …
- … Nebenbei: Was sagt denn die Berufshaftpflicht der Ing's/Architekten, …
- … HOAIAbk. Grundleistungen: Nachweis der Architektenleistung! …
- … Termingerechte Bauvorhaben: Architekt und Geschäftspartner! …
- … Architekt als Erfüllungsgehilfe: Haftung bei Baumängeln! …
- … - Der Architekt/Bauleiter ist der Erfüllungsgehilfe des Bauherren …
- … sorgen (deshalb kann der Bauherr bei auftreten von Mängel auch den Architekten haftbar machen und ist nicht nur auf den Unternehmer angewiesen) …
- … - Zusätzliche Vollmachten braucht ein Architekt/Bauleiter hauptsächlich dann, wenn es in die wirtschaftlichen Interessen des Bauherren eingreift. …
- … - Ich würde den Bauherren als ersten Schritt raten, erst einmal Bedenken gegenüber den Architekten, über die ordnungsgemäße Ausführung des Gewerkes äußern und auffordern …
- … Rechtsprechung: Architekt als Erfüllungsgehilfe bestätigt! …
- … der Bauherr nimmt ab - er bedient sich anderer Fachleute Architekt, SV. etc. - aber ER nimmt ab, auch wenn er Laie …
- … vor Jahren ein Formular an die Hand gegeben, in dem der Architekt seine Bevollmächtigung für Regie und abnahmen erklärt! der Auftraggeber kann deligieren, …
- … Baulaie: Architekt und Bauleiter tragen Verantwortung! …
- … Mündiger Bauherr: Architekt und HOAIAbk.-Kenntnisse! …
- … muss denn bei baulaien der Architekt beim bänker auch die Sicherheiten hinterlegen und die Grundbuchbestellung unterzeichen;-) …
- … LP8 Abnahme: Architekt und Kundenbelange berücksichtigen! …
- … immer so, sowohl in Zusammenarbeit mit hiesigen als auch mit Bauherren/Architekten aus den alten Bundesländern. Wenn es um wirtschaftliche Belange geht …
- … - Und der Architekt wäre aus der Verantwortung ... …
- … Architekt Beauftragung: Bauleitung für Rohbau und Dach? …
- … womit wurde denn nun der 'elegante' Architekt beauftragt? …
- … Er kann sich aber auch eines Erfüllungsgehilfen (z.B. eines Ziviltechnikers, Architekten, der dann per Vollmacht für den BH abnimmt) bedienen oder …
- … letzte Wort hat aber der Bauherr - er kann auch den Architekten over-rulen - also gegen den Rat des Fachmannes trotzdem abnehmen …
- … Dachabnahme Mängel: Architekt Haftung und Vorgehen bei Schimmel …
- … und ein Schimmelverdacht besteht. Dabei wird die Rolle und Haftung des Architekten, insbesondere bei unzureichender Bauleitung, intensiv beleuchtet. Ein wichtiger Punkt ist …
- … die korrekte Beauftragung des Architekten (Leistungsphasen nach HOAIAbk.) und die Dokumentation der Bauausführung durch ein Bautagebuch. Die Teilnehmer diskutieren auch, inwieweit der Bauherr als Laie auf die Expertise des Architekten angewiesen ist und welche Rechte er bei Mängeln hat. …
- … Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Aufsichtspflicht: Architekt Abmahnung nur bei Mängeln! wird darauf hingewiesen, dass eine Abmahnung des Architekten nur bei tatsächlich auftretenden Mängeln gerechtfertigt ist, nicht jedoch …
- … aufgrund bloßer Abwesenheit von der Baustelle, solange der Architekt den Erfolg schuldet. …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bautagebuch: Architekt muss Baustellenbesuche nachweisen! betont die Bedeutung eines Bautagebuchs als Nachweis …
- … für die erbrachten Leistungen des Architekten, insbesondere im Hinblick auf die Bauleitung (LPH 8). …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, den Architekten bei Mängeln umgehend abzumahnen und Kontrolltermine zu setzen (siehe …
- … Architekt abmahnen: Kontrolltermine durchsetzen!). Zudem sollte geprüft werden, ob alle Leistungsphasen …
- … nach HOAIAbk. beauftragt wurden und ob der Architekt seinen Überwachungspflichten nachkommt (siehe LPH 8: Architekt Überwachungspflicht – Vor Ort Begehung nötig?). Bei Unsicherheiten sollte ein …
- … Die Diskussionsteilnehmer betonen, dass der Architekt als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn für ein mangelfreies Bauen zu sorgen hat (siehe Architekt als Erfüllungsgehilfe: Haftung bei Baumängeln!). Bei auftretenden Mängeln kann …
- … der Bauherr den Architekten haftbar machen. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Die korrekte Dokumentation aller Mängel und die Einhaltung der Fristen sind entscheidend für die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Architekten und den ausführenden Unternehmen. …
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