Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt haftbar machen? Vorgehen, Kosten & Anspruch bei Fehlplanung?
jetzt bin ich mir unsicher, ob ich gerichtlich gegen unseren Architekten vorgehen soll.
Hierzu kommen mehrere Gründe, die ich aber selber nicht beurteilen kann, ob das die Schuld des Architekten ist oder nicht, bzw. inwieweit er das hätte verhindern können.
1. Der Neubau hat gut 15 % mehr gekostet als erwartet.
z.B. Musste urplötlich doch noch von unserem Grundstück eine Leitung an den Kanal gelegt werden, wo der Herr sich vor einem Jahr schon nicht sicher war.
Der Aushub war doppelt so teuer, ebenso das Verfüllen und angeblich war es auch OK dass alle Handwerker mehr Geld in Rechnung stellen durften. Das hatte der Architekt so mit denen Abgesprochen, da der Architekt vergessen hatte, die Leistung im Angebot vom Handwerker anzufordern.
2. Die Eigenleistung hat weitaus mehr Zeit und Geld in Anspruch genommen als vom Architekten angegeben. Dazu gehörte urplötzlich auch, dass wir in unserem Holzrahmenbau die Badkonstruktionen, Wäscheschacht, etc. selber bauen mussten, bzw. auch die KG Rohre für draußen sollten wir auf einmal selber ausbuddeln und haben das 4-fache von dem was er gesagt hat gekostet.
3. Die Fensterrahmen waren 2 cm zu tief in den Raum, sodass wir alle Fensterseitenwände auflatten mussten.
4. In den "heißen" 3 Monaten hat er sich nur alle 3-4 Wochen blicken lassen.
5. Seine Vertretung wurde während seines Urlaubs nicht in Kenntnis gesetzt, dass der Spritzschutz an der Außenfassade mit inbegriffen war und so wurde der weiße Putz bis unten geführt.
6. Da er bei Vertragsabschluss meinte, dass er sich um alles kümmert und alle Leistungsphasen in Anspruch nimmt, haben wir 1-8 unterschrieben. Jetzt habe ich erst gesehen, dass es eine neute gibt (Dokumentation etc.).
Wie ist bei euch der Grundtenor, wenn Ihr das hört? Einige einzelne Punkte sind schwer abzuschätzen, aber alles in allem habe ich das Gefühl, dass er seine Leistung nicht erbracht hat.
Hätte ein Architekt eigentlich vor Auftrag angeben müssen, was Aufgaben des Architekten sind, bzw. diese genau definieren? Bis zur Auftragsvergabe waren wir absolute Laien.
Wäre Dankbar um ein paar kurze Meinungen. (Nicht dass jetzt alle denken unser Haus wäre absoluter Schrott ... nein - wir fühlen uns trotzdem wohl, nur unser Konto nicht mehr - Haben alle Fehler selber aufgefangen).
Vielen Lieben Dank!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei Hinweisen auf statische Probleme oder Beeinträchtigungen der Standsicherheit muss umgehend ein Statiker hinzugezogen werden.
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Um zu beurteilen, ob Sie eine Geldforderung gegen Ihren Architekten geltend machen können, ist eine detaillierte Analyse der Situation erforderlich. Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Vertragliche Vereinbarungen: Welche Leistungen wurden im Architektenvertrag vereinbart? Welche Leistungsphasen wurden beauftragt?
- Pflichtverletzungen: Hat der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt? Dies könnte beispielsweise durch Planungsfehler, Bauaufsichtsfehler oder mangelhafte Koordination der Handwerker geschehen sein.
- Schadensursache: Stehen die aufgetretenen Mängel oder Schäden in direktem Zusammenhang mit den Fehlern des Architekten?
- Dokumentation: Liegt eine umfassende Dokumentation der Planung, Bauausführung und der aufgetretenen Mängel vor?
Es ist wichtig zu klären, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und ob dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Bauherr.
🔴 Gefahr: Baumängel können die Bausubstanz gefährden und zu erheblichen Folgeschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation von einem unabhängigen Bausachverständigen begutachten. Dieser kann die Mängel bewerten, die Ursachen feststellen und Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Vorgehen gegen den Architekten Erfolgsaussichten hat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen, Honorare und Verantwortlichkeiten des Architekten regelt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsphasen. - Leistungsphasen
- Die verschiedenen Phasen der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planung, Ausführung. - Sorgfaltspflicht
- Die Pflicht des Architekten, seine Leistungen mit der erforderlichen Fachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen, um Schäden zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Haftung, Fahrlässigkeit, Gewährleistung. - Bausachverständiger
- Ein Experte, der Mängel und Schäden an Bauwerken beurteilen und deren Ursachen feststellen kann. Er erstellt Gutachten für Gerichte und Privatpersonen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensanalyse, Beweissicherung. - Mangel
- Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Ein Mangel kann zu Schäden und Wertminderungen führen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nachbesserung. - Schadenersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung eines Architekten entstanden sind.
Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelansprüche, Vermögensschaden. - Verjährung
- Der Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche gegen den Architekten geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverlust.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei einer Geldforderung?
Der Architektenvertrag definiert die Leistungen und Pflichten des Architekten. Er ist die Grundlage, um festzustellen, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Achten Sie auf die vereinbarten Leistungsphasen und eventuelle Haftungsbeschränkungen. - Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?
Die Beweisführung erfolgt in der Regel durch Gutachten von Bausachverständigen. Diese dokumentieren die Mängel, stellen die Ursachen fest und beurteilen, ob der Architekt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Eine umfassende Dokumentation des Bauprozesses ist hierbei sehr hilfreich. - Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen den Architekten?
Die Kosten setzen sich aus Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zusammen. Die Höhe hängt vom Streitwert ab. Im Falle eines Unterliegens müssen Sie in der Regel alle Kosten tragen. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abdecken. - Was ist die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Architekten?
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegen den Architekten beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei arglistiger Täuschung. - Kann ich auch ohne Klage eine Geldforderung gegen den Architekten durchsetzen?
Ja, es gibt außergerichtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation. Diese Verfahren sind oft kostengünstiger und schneller als eine Klage. - Was ist der Unterschied zwischen einem Mangel und einem Schaden?
Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand. Ein Schaden ist ein Vermögensnachteil, der durch den Mangel entstanden ist. Nicht jeder Mangel führt automatisch zu einem Schaden. - Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
Bausachverständige können über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Sachverständigenverzeichnisse gefunden werden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen. - Welche Rolle spielt die Bauaufsicht des Architekten?
Die Bauaufsicht ist eine wichtige Pflicht des Architekten. Er muss die Bauausführung überwachen und sicherstellen, dass die Planung ordnungsgemäß umgesetzt wird. Fehler bei der Bauaufsicht können zu Haftungsansprüchen führen.
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Planungsfehler? – 'Sowieso'-Kosten & kein Schadenersatz-Anspruch
Na dann
fange ich als Nicht-Architekt mal an.
1. Kann vorkommen, ärgerlich aber auch nicht allzu ungewöhnlich. Sind alles sogenannte 'Sowieso'-Kosten, also Kosten die in jedem Fall angefallen wären (Kanalanschluss braucht's immer, die Zusatzleistungen der Handwerker waren wohl auch nötig). Es ist also kein Schaden entstanden (klingt frech, wird aber so gesehen). Wenn Sie nachweisen können, dass andere Handwerker deutlich billiger gewesen wären oder dass Sie dieses Haus mit Kenntnis der Kosten niemals so gebaut hätten, vielleicht Aussichten, aber wie weist man das nach?
2. Ahnungslosigkeit bzgl. der Materialpreise lässt sich schlecht nachweisen ("wenn der Tiefbauer das macht, sind die KG-Rohre natürlich billiger", "jaja, die BH wollen immer Eigenleistung und brauchen dann länger"). Wie widerlegen Sie das?
3. Vermutlich Überwachungs- oder Planungsfehler, aber "das macht das Folgegewerk" ist recht beliebt, wenn der BH das Folgegewerk Innenausbau macht. Finanziell wenig zu 'holen'.
4. Eigentlich nicht akzeptabel, aber wenn es nicht im Vertrag steht, kann er überwachen, wie er möchte und es für richtig hält.
5. Reklamieren, ändern lassen, vorher klarstellen, dass Sie das nicht zahlen. Wie kam es denn dazu, so ein Putz ist ja nicht in 1 h drauf, sodass man selbst nichts bemerkt?
6. Man kann sich so eine HOAIAbk. auch mal selber ansehen, wenn der Vertrag schon darauf beruht ...
Der Architekt ist sicher der Meinung, zu 99-100 % seine Aufgaben erfüllt zu haben, nach dem Gehörten würde ich auch nicht von weniger als 90 % ausgehen; Leistung nicht erbracht klingt ziemlich übertrieben. Es gibt offenbar einige Architekten, die, ob sie sich für perfekt halten oder gerade weil sie eigene Fehler befürchten, den BH nicht mit 'überflüssigem Wissen' über vertragliche Rechte und Pflichten belasten wollen. Wäre wohl fair, kann man aber nicht unbedingt verlangen. Als Jura-Laie und Nur-Bauherr denke ich, dass es wenig Grundlagen für eine konkrete Schadensersatzforderung gibt.
Gruß
Volker Leue -
Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen!
kein Schadenersatz, sondern maximal Honorarkürzung möglich
Für die Punkte, wo sie sich über unzureichende Leistungend es Architekten ärgern könnten Sie nach Zugang seiner Rechnung diese in den betreffenden Punkten kürzen. Dafür gibt es eine Tabelle, in der die Architektenleistungend der einzelnen Leistungsphasen noch genauer aufgeschlüsselt sind.
Hat der Architekt nachweislich zu hohe Preise frei gegeben? Haben Sie die Ausschreibungen des Architekten? Sind die Ausschreibungen unvollständig gewesen, sodass die Firmen notwendige Leistungen per Nachtrag abgerechnet haben? In diesem Fall könnte man mit dem Architekt auch reden, dass er sein Honorar auf Basis der anfänglich niedrigen Kostenschätzung erstelt und nicht auf Basis der später tatsächlich angefallenenn Kosten. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt haftbar machen? Vorgehen bei Fehlplanung & Honorar-Anspruch
💡 Kernaussagen: Bei Mehrkosten durch 'Sowieso'-Kosten besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Architekten. Das Architektenhonorar kann bei unzureichenden Leistungen gekürzt werden. Eine Tabelle der Leistungsphasen dient als Basis für die Honorarkürzung. Wichtig ist die Prüfung der Architektenleistungen und Ausschreibungen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Planungsfehler? – 'Sowieso'-Kosten & kein Schadenersatz-Anspruch können Mehrkosten, die ohnehin entstanden wären (z.B. Kanalanschluss), nicht als Schadenersatz geltend gemacht werden. Hier ist eine genaue Prüfung der Kosten notwendig.
✅ Zusatzinfo: Im Falle unzureichender Architektenleistungen ist es ratsam, die Honorarrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen. Der Beitrag Architektenhonorar kürzen – Tabelle für Leistungsphasen nutzen! verweist auf eine Tabelle, die die Architektenleistungen der einzelnen Leistungsphasen aufschlüsselt und als Grundlage für die Kürzung dienen kann.
💰 Kosten: Die Baukosten sind um 15% gestiegen. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Architekt nachweislich zu hohe Preise freigegeben hat. Die Ausschreibungen des Architekten sollten eingesehen werden, um die Kostenentwicklung nachzuvollziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Architektenleistungen und die dazugehörigen Ausschreibungen genau. Bei Fehlern oder unzureichenden Leistungen kann das Honorar gekürzt werden. Konsultieren Sie bei Bedarf einen Baurecht-Experten, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen. …
- … an den Architekten oder Bauunternehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist die Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung. …
- … SchadensersatzSchadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Planungsfehlern oder Bauausführungsmängeln gefordert werden. Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die …
- … bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung. …
- … Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP) …
- … Ein Architekt im Praktikum ist ein Hochschulabsolvent der Architektur, der nach seinem Studium praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines …
- … erfahrenen Architekten. …
- … Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?Grundsätzlich haftet das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend Zeit …
- … Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie …
- … dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in …
- … Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?Sie können rechtliche Schritte einleiten und …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architekt …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen …
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei Planungsfehlern? …
- … 💡 Kernaussagen: Der Einsatz eines Architekten im Praktikum (AiP) rechtfertigt keine automatische Honorarkürzung. Bei nachweisbaren …
- … jedoch Schadensersatzansprüche. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Qualifikation des bearbeitenden Architekten, solange die Leistung fachgerecht erbracht wurde. Bauherren sollten Planungsfehler dokumentieren …
- … Zusatzinfo: Die Honorarordnung (HOAIAbk.) bezieht sich nicht auf die Person des Architekten, sondern auf die erbrachte Leistung. Daher ist die Qualifikation des …
- … Architekten (AiP oder Senior Architekt) unerheblich, solange die Planung den …
- … anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) die Fehler detailliert dokumentieren und rechtlichen …
- … Einsatzes eines AiP möglich. Klären Sie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten im Architekturbüro, um Missverständnisse zu vermeiden. …
- … 1776040682,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11306.php,/forum/architektur/11024.php,/forum/architektur/10926.php,/forum …
- … /architektur/10683.php,/forum/architektur/10342.php,/forum/architektur/10238.php,/forum …
- … /architektur/10146.php,/forum/architektur/10137.php,/forum/aussenwaende/14364.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten Bauplänen?
- … Architektenerbe: Unterlagen & Rechte – Was tun? …
- … Architektenerbe übernommen? So archivieren Sie alte Baupläne & klären Rechte. …
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- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten …
- … Ich habe das Erbe meines Vaters angetreten der ein sein Architekturbüro bereits von seinem ehemaligen Chef übernommen hatte. Beide hatten einen …
- … und wer hält die Rechte an diesen. Der Auftraggeber oder der Architekt bzw. Sein Erbe. …
- … Als Erbe eines Architekturbüros stehe ich vor der Herausforderung, eine große Menge an Unterlagen …
- … Welche Unterlagen muss ich als Erbe eines Architekturbüros aufbewahren?Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach steuerrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben. …
- … sein. Ich sollte prüfen, ob diese für das Bauamt oder ein Architekturmuseum von Interesse sind, bevor ich sie entsorge. …
- … Was mache ich mit persönlichen Unterlagen des Architekten?Persönliche Unterlagen, die nicht für das Architekturbüro relevant sind, …
- … ArchitektenhaftungInformationen zur Haftung von Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Urheberrechtsschutz für ArchitektenDetails zum Schutz von architektonischen Werken durch das Urheberrecht. …
- … Büroorganisation im ArchitekturbüroTipps zur effizienten Organisation und Verwaltung eines Architekturbüros. …
- … Architektenerbe: Büroübernahme – Checkliste für Altlasten! …
- … Dein Vater war als selbständiger Architekt tätig? …
- … Architekt und übernimmst somit das Büro deines Vaters? Sind denn da noch …
- … Frag doch mal die Architektenkammer deines Bundeslandes wie du mit den Unterlagen umgehen solltest. …
- … Architektenerbe: Aufbewahrungsfristen – Urheberrecht vs. Gewährleistung …
- … Es gibt Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Geschäftsunterlagen. Dann gibt es Fristen von 30 Jahren für Gewährleistungen von Architektenleistungen. Dann gibt es für Architekten Urheberrechte die nicht …
- … Architektenerbe: Planungsunterlagen – Beweissicherung im Rechtsstreit! …
- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären …
- … Architektenerbe erfordert die Beachtung von Aufbewahrungsfristen (10 Jahre für Geschäftsunterlagen, 30 …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenerbe: Planungsunterlagen – Beweissicherung im Rechtsstreit! wird darauf hingewiesen, dass Planungsunterlagen auch …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Architektenkammer des Bundeslandes kann Auskunft über den Umgang mit den Unterlagen …
- … geben, wie im Beitrag Architektenerbe: Büroübernahme – Checkliste für Altlasten! erwähnt wird. Dies ist besonders relevant bei der Übernahme eines Architekturbüros im Rahmen eines Architektenerbes. …
- … vernichten Sie ältere Dokumente nach Ablauf der Frist, wie im Beitrag Architektenerbe: Aufbewahrungsfristen – Urheberrecht vs. Gewährleistung empfohlen wird. Klären Sie vorab die …
- … 1776031923,/forum/architektur/11405.php,/forum/alternat/11458.php,/forum/alternat/11433.php,/forum/alternat/11429.php, …
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