Geldforderung an Architekten stellen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Geldforderung an Architekten stellen?

Liebe Forum-Nutzer,
jetzt bin ich mir unsicher, ob ich gerichtlich gegen unseren Architekten vorgehen soll.
Hierzu kommen mehrere Gründe, die ich aber selber nicht beurteilen kann, ob das die Schuld des Architekten ist oder nicht, bzw. inwieweit er das hätte verhindern können.
1. Der Neubau hat gut 15 % mehr gekostet als erwartet.
z.B. Musste urplötlich doch noch von unserem Grundstück eine Leitung an den Kanal gelegt werden, wo der Herr sich vor einem Jahr schon nicht sicher war.
Der Aushub war doppelt so teuer, ebenso das Verfüllen und angeblich war es auch OK dass alle Handwerker mehr Geld in Rechnung stellen durften. Das hatte der Architekt so mit denen Abgesprochen, da der Architekt vergessen hatte, die Leistung im Angebot vom Handwerker anzufordern.
2. Die Eigenleistung hat weitaus mehr Zeit und Geld in Anspruch genommen als vom Architekten angegeben. Dazu gehörte urplötzlich auch, dass wir in unserem Holzrahmenbau die Badkonstruktionen, Wäscheschacht, etc. selber bauen mussten, bzw. auch die KG Rohre für draußen sollten wir auf einmal selber ausbuddeln und haben das 4-fache von dem was er gesagt hat gekostet.
3. Die Fensterrahmen waren 2 cm zu tief in den Raum, sodass wir alle Fensterseitenwände auflatten mussten.
4. In den "heißen" 3 Monaten hat er sich nur alle 3-4 Wochen blicken lassen.
5. Seine Vertretung wurde während seines Urlaubs nicht in Kenntnis gesetzt, dass der Spritzschutz an der Außenfassade mit inbegriffen war und so wurde der weiße Putz bis unten geführt.
6. Da er bei Vertragsabschluss meinte, dass er sich um alles kümmert und alle Leistungsphasen in Anspruch nimmt, haben wir 1-8 unterschrieben. Jetzt habe ich erst gesehen, dass es eine neute gibt (Dokumentation etc.).
Wie ist bei euch der Grundtenor, wenn Ihr das hört? Einige einzelne Punkte sind schwer abzuschätzen, aber alles in allem habe ich das Gefühl, dass er seine Leistung nicht erbracht hat.
Hätte ein Architekt eigentlich vor Auftrag angeben müssen, was Aufgaben des Architekten sind, bzw. diese genau definieren? Bis zur Auftragsvergabe waren wir absolute Laien.
Wäre Dankbar um ein paar kurze Meinungen. (Nicht dass jetzt alle denken unser Haus wäre absoluter Schrott ... nein  -  wir fühlen uns trotzdem wohl, nur unser Konto nicht mehr  -  Haben alle Fehler selber aufgefangen).
Vielen Lieben Dank!
  • Name:
  • Tom
  1. Na dann

    fange ich als Nicht-Architekt mal an.
    1. Kann vorkommen, ärgerlich aber auch nicht allzu ungewöhnlich. Sind alles sogenannte 'Sowieso'-Kosten, also Kosten die in jedem Fall angefallen wären (Kanalanschluss braucht's immer, die Zusatzleistungen der Handwerker waren wohl auch nötig). Es ist also kein Schaden entstanden (klingt frech, wird aber so gesehen). Wenn Sie nachweisen können, dass andere Handwerker deutlich billiger gewesen wären oder dass Sie dieses Haus mit Kenntnis der Kosten niemals so gebaut hätten, vielleicht Aussichten, aber wie weist man das nach?
    2. Ahnungslosigkeit bzgl. der Materialpreise lässt sich schlecht nachweisen ("wenn der Tiefbauer das macht, sind die KG-Rohre natürlich billiger", "jaja, die BH wollen immer Eigenleistung und brauchen dann länger"). Wie widerlegen Sie das?
    3. Vermutlich Überwachungs- oder Planungsfehler, aber "das macht das Folgegewerk" ist recht beliebt, wenn der BH das Folgegewerk Innenausbau macht. Finanziell wenig zu 'holen'.
    4. Eigentlich nicht akzeptabel, aber wenn es nicht im Vertrag steht, kann er überwachen, wie er möchte und es für richtig hält.
    5. Reklamieren, ändern lassen, vorher klarstellen, dass Sie das nicht zahlen. Wie kam es denn dazu, so ein Putz ist ja nicht in 1 h drauf, sodass man selbst nichts bemerkt?
    6. Man kann sich so eine HOAIAbk. auch mal selber ansehen, wenn der Vertrag schon darauf beruht ...
    Der Architekt ist sicher der Meinung, zu 99-100 % seine Aufgaben erfüllt zu haben, nach dem Gehörten würde ich auch nicht von weniger als 90 % ausgehen; Leistung nicht erbracht klingt ziemlich übertrieben. Es gibt offenbar einige Architekten, die, ob sie sich für perfekt halten oder gerade weil sie eigene Fehler befürchten, den BH nicht mit 'überflüssigem Wissen' über vertragliche Rechte und Pflichten belasten wollen. Wäre wohl fair, kann man aber nicht unbedingt verlangen. Als Jura-Laie und Nur-Bauherr denke ich, dass es wenig Grundlagen für eine konkrete Schadensersatzforderung gibt.
    Gruß
    Volker Leue
  2. kein Schadenersatz, sondern maximal Honorarkürzung möglich

    Für die Punkte, wo sie sich über unzureichende Leistungend es Architekten ärgern könnten Sie nach Zugang seiner Rechnung diese in den betreffenden Punkten kürzen. Dafür gibt es eine Tabelle, in der die Architektenleistungend der einzelnen Leistungsphasen noch genauer aufgeschlüsselt sind.
    Hat der Architekt nachweislich zu hohe Preise frei gegeben? Haben Sie die Ausschreibungen des Architekten? Sind die Ausschreibungen unvollständig gewesen, sodass die Firmen notwendige Leistungen per Nachtrag abgerechnet haben? In diesem Fall könnte man mit dem Architekt auch reden, dass er sein Honorar auf Basis der anfänglich niedrigen Kostenschätzung erstelt und nicht auf Basis der später tatsächlich angefallenenn Kosten.

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