Architektenhonorar Dachgeschossausbau: Kosten bei Abbruch nach Leistungsphase 1-4?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar Dachgeschossausbau: Kosten bei Abbruch nach Leistungsphase 1-4?
ich wollte das Dachgeschoss ausbauen. Dabei sollte das vorhandene Dach komplett runtergenommen werden und mit zwei großen Dachgauben eiun neues Dach erstellt werden.
LSP 1-4 sind vom Architekten erledigt worden.
Später habe ich mich für etwas anderes entschieden; der DGAbk.-Ausbau findet nicht statt.
Meine Fragen:
1. Bewertung der Grundleistung nach Gebäude oder raumbildende Ausbauten
2. Zuschlag nach § 24 HOAIAbk. (Gebäude) oder § 25 HOAI (raumbildende Ausbauten)? Ich habe keinen schriftlichen Architektenvertrag! (Welcher für Zuschlag laut HOAI notwendig ist?)
3. Welche Kosten sind anzusetzen, wenn das BVAbk. nicht durchgeführt wird? Bisher gab's nur Kostenschätzungen des Architekten.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Christian Schenk
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Ich verstehe, dass Sie den Dachgeschossausbau nach den Leistungsphasen 1-4 abgebrochen haben und nun Fragen zum Architektenhonorar haben.
Die Berechnung des Architektenhonorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Da die Leistungsphasen 1-4 erbracht wurden, hat der Architekt Anspruch auf Honorar für diese Leistungen. Die genaue Höhe hängt von der anrechenbaren Bausumme und dem vereinbarten Honorarsatz ab.
Es ist wichtig, den Architektenvertrag genau zu prüfen. Dort sollten Regelungen zum Umgang mit Änderungen des Bauvorhabens oder einem Abbruch enthalten sein. Möglicherweise gibt es Klauseln, die die Honoraransprüche des Architekten in solchen Fällen regeln.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich mit dem Architekten in Verbindung zu setzen und die Honorarfrage offen zu besprechen. Klären Sie, welche Leistungen genau erbracht wurden und wie das Honorar berechnet wurde. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann eine Beratung durch einen Anwalt für Baurecht sinnvoll sein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Anrechenbare Bausumme, Honorarzone - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen (LPAbk.) sind in der HOAI definierte Abschnitte eines Bauprojekts, die von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung reichen. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten oder Ingenieurs.
Verwandte Begriffe: HOAI, Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung - Anrechenbare Bausumme
- Die anrechenbare Bausumme ist die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAI. Sie umfasst die Kosten für die Herstellung, Umbau oder Erweiterung eines Bauwerks, einschließlich der Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Baukosten - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte die Grundlagenermittlung, Planung, Bauleitung und Objektbetreuung umfassen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI - Grundleistungen
- Grundleistungen sind die Standardleistungen, die ein Architekt in den einzelnen Leistungsphasen erbringt. Diese sind in der HOAI definiert und bilden die Basis für die Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: Besondere Leistungen, HOAI, Leistungsphasen - Besondere Leistungen
- Besondere Leistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen und gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. Sie können beispielsweise Gutachten, Visualisierungen oder spezielle Beratungsleistungen umfassen.
Verwandte Begriffe: Grundleistungen, HOAI, Architektenvertrag - Honorarzone
- Die Honorarzone ist ein Faktor, der bei der Berechnung des Architektenhonorars gemäß HOAI berücksichtigt wird. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Anforderungen des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Bausumme, Leistungsphasen
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Leistungsphasen sind im Architektenvertrag enthalten?
Die Leistungsphasen (LP) sind in der HOAI definiert und beschreiben die einzelnen Schritte der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LP 1) bis zur Objektbetreuung (LP 9). - Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird auf Basis der anrechenbaren Bausumme, der Leistungsphasen und des Honorarsatzes berechnet. Die HOAI gibt hierfür Rahmenwerte vor. - Was ist die anrechenbare Bausumme?
Die anrechenbare Bausumme umfasst die Kosten, die für die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind, einschließlich der Baunebenkosten. - Was passiert, wenn ein Bauvorhaben abgebrochen wird?
Wenn ein Bauvorhaben abgebrochen wird, hat der Architekt in der Regel Anspruch auf Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen. Die genaue Regelung hängt vom Architektenvertrag ab. - Kann ich das Architektenhonorar reduzieren, wenn ich mit den Leistungen unzufrieden bin?
Wenn die Leistungen des Architekten mangelhaft waren, können Sie unter Umständen das Honorar reduzieren. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit einem Anwalt besprochen werden. - Was ist ein Architektenvertrag?
Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, in dem die Leistungen des Architekten und das Honorar geregelt sind. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung. - Was sind Grundleistungen und Besondere Leistungen?
Grundleistungen sind die Leistungen, die üblicherweise im Rahmen der jeweiligen Leistungsphase erbracht werden. Besondere Leistungen sind zusätzliche Leistungen, die gesondert vereinbart werden müssen.
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Wie die anrechenbare Bausumme korrekt berechnet wird. - Leistungsphasen im Überblick
Die einzelnen Leistungsphasen nach HOAI und ihre Inhalte. - Rechte und Pflichten des Bauherrn
Welche Rechte und Pflichten Bauherren gegenüber Architekten haben.
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Architektenhonorar: Abrechnung nach Gebäude oder Ausbau?
1,2, 3 ...
1) Gebäude2) Umbauzuschlag 20 %
3) letzte Kostenermittlung
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar Dachgeschossausbau: Kosten bei Abbruch
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk. für einen abgebrochenen Dachgeschossausbau. Dabei geht es um die Frage, ob die Grundleistung nach Gebäude oder raumbildenden Ausbauten zu bewerten ist und welcher Umbauzuschlag angemessen ist. Die letzte Kostenermittlung spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Honorars.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die korrekte Bewertung der Grundleistung (Gebäude vs. Ausbau) ist entscheidend für die Höhe des Architektenhonorars. Details dazu im Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach Gebäude oder Ausbau?.
📊 Zusatzinfo: Bei einem Dachgeschossausbau, der nicht realisiert wird, sind die bis dahin erbrachten Leistungsphasen (LPAbk. 1-4) gemäß HOAI zu vergüten. Die Berechnungsgrundlage bildet die Kostenermittlung zum Zeitpunkt des Abbruchs.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Bewertungsgrundlage (Gebäude oder Ausbau) mit Ihrem Architekten, um eine transparente und faire Honorarabrechnung sicherzustellen. Beachten Sie die Umbauzuschläge gemäß HOAI.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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