Baukosten pro m²: Ist Architektenhonorar enthalten? Preise & Richtwerte

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob in den genannten Baukosten pro m² das Architektenhonorar enthalten ist. Es wird betont, dass seriöse Zahlen nur objektbezogen möglich sind, da Region, Ausstattung und Baugrund eine wesentliche Rolle spielen. Als grobe Hausnummer werden 230-240 €/m³ inkl. MwSt. genannt. Die NHK 2000 werden als Quelle für Richtwerte genannt, aber individuelle Faktoren sind entscheidend. Der Vergleich zwischen zwei Vollgeschossen und Dachgeschossausbau wird thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 📊 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Baukosten pro m²: Ist Architektenhonorar enthalten? Preise & Richtwerte

Hallo,
was bezeichnen üblicherweise die in der Literatur genannten Richtwerte wie "1300 € pro m²"? Sind das reine Baukosten oder ist z.B. das Architektenhonorar darin enthalten?
  • Name:
  • Bejolo
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Finanzierungsentscheidung auf Basis pauschaler Baukosten/m²-Richtwerte treffen – Architektenhonorar, Baunebenkosten und Risikoreserve fehlen systematisch.

    🔴 KRITISCH: Bei fehlender detaillierter Kostenberechnung nach DINAbk. 276 (KG 100–700) besteht erhebliches Risiko von Liquiditätsengpässen, Bauabbruch oder Zwangsversteigerung.

    ⚠️ WICHTIG: Architektenhonorar nach HOAIAbk. 2021 beträgt 8–12 % der reinen Baukosten – bei 1300 €/m² zusätzlich 100–160 €/m²; nicht pauschal abzuschätzen, sondern vertraglich festzulegen.

    ⚠️ WICHTIG: Baugenehmigungsgebühren, Erschließungsbeiträge, Grundstückskosten und Notar-Gebühren sind nie in m²-Richtwerten enthalten – müssen separat kalkuliert und finanziert werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die in der Literatur genannten Baukosten pro Quadratmeter beziehen sich in der Regel auf die reinen Baukosten ohne Architektenhonorar. Das Architektenhonorar wird meist separat ausgewiesen und berechnet.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Baukosten stark variieren können, abhängig von:

    • Region: Die Baukosten sind in verschiedenen Regionen unterschiedlich.
    • Bauweise: Massivbau, Fertighaus oder Holzbau haben unterschiedliche Kosten.
    • Ausstattung: Hochwertige Ausstattung treibt die Kosten in die Höhe.
    • Keller: Ein Keller erhöht die Baukosten erheblich.

    Um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten, empfehle ich, Angebote von verschiedenen Bauunternehmen und Architekten einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie bei der Angebotserstellung explizit, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche nicht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Die Frage nach der Einordnung von Baukostenrichtwerten wie 1300 € pro m² ist berechtigt, da die Begrifflichkeiten in der Praxis oft uneinheitlich verwendet werden. Grundsätzlich beziehen sich die meisten in der Literatur oder von statistischen Ämtern genannten Quadratmeterpreise auf die sogenannten Bauwerkskosten nach DIN 276 (Kostengruppen 300 und 400). Diese umfassen in der Regel das Bauwerk selbst (Rohbau, Ausbau, Technische Anlagen), jedoch nicht die Baunebenkosten.

    ✅ Zustimmung: Ihre Annahme, dass die genannten Richtwerte oft nicht alle Kosten enthalten, ist korrekt. Die pauschale Angabe von 1300 €/m² ist ohne weitere Spezifikation der Kostenebene irreführend.

    ➕ Ergänzung: Das Architektenhonorar fällt in die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) der DIN 276. Diese umfasst neben Architekten- und Ingenieurleistungen auch Gebühren für Gutachten, Prüfungen und Baugenehmigungen. Die Baunebenkosten betragen je nach Projektkomplexität und Objektart üblicherweise 15 % bis 25 % der Bauwerkskosten.

    ⚠️ Korrektur: Es ist ein häufiger Fehlschluss, dass die genannten Richtwerte die Gesamtinvestitionskosten (KG 100-700) abdecken. Ohne die explizite Angabe "Gesamtkosten" oder "Kostengruppe 700 inklusive" ist das Architektenhonorar in den meisten Standardpublikationen nicht enthalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Fragen Sie bei der Verwendung von Richtwerten stets nach der zugrundeliegenden Kostenebene (z.B. KG 300+400 oder KG 100-700). Für eine verbindliche Kostenermittlung Ihres konkreten Bauvorhabens ist die Beauftragung eines Architekten oder Bauingenieurs unerlässlich, der eine detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt. Nur so erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Finanzierungsplanung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage zielt auf die korrekte Interpretation von Baukosten-Richtwerten ab, insbesondere darauf, ob diese pauschalen Angaben wie "1300 €/m²" bereits Planungsleistungen wie das Architektenhonorar umfassen oder nicht.

    ⚠️ Korrektur: Die in der Literatur genannten Richtwerte (z. B. 1300 €/m²) beziehen sich in der Regel auf die Baukosten ohne Planungs- und Nebenkosten – also ausschließlich auf die reinen Ausführungskosten (Kostengruppen 300–700 nach DIN 276), nicht auf das Architektenhonorar, Gutachterleistungen, Baugenehmigungsgebühren oder Grundstückskosten.

    ➕ Ergänzung: Das Architektenhonorar nach HOAI (bzw. aktuell nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021) beträgt typischerweise 8–12 % der reinen Baukosten – bei 1300 €/m² also zusätzlich ca. 100–160 €/m², je nach Leistungsumfang und Vertragsvereinbarung.

    ➕ Ergänzung: Weitere relevante Kostenpositionen, die nicht in pauschalen Richtwerten enthalten sind, umfassen: Baugenehmigungsgebühren (ca. 0,5–1,5 %), Erschließungsbeiträge, Grundstückspreis, Notar- und Grundbuchkosten, Baubegleitung durch Sachverständige sowie eventuelle Bodengutachten oder Schallschutzmaßnahmen.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach der Abgrenzung ist fachlich vollkommen berechtigt und entscheidend für eine realistische Finanzplanung – viele Bauherren unterschätzen die Gesamtkosten, weil sie pauschale Richtwerte als "All-in-Preis" missverstehen.

    🔴 Gefahr: Eine Finanzierung ausschließlich auf Basis von pauschalen "Baukosten/m²"-Angaben ohne Berücksichtigung von Planungs-, Genehmigungs- und Nebenkosten birgt erhebliches Risiko von Kostenüberziehungen, Liquiditätsengpässen oder unvollendeten Bauprojekten.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen unabhängigen Baukostenberater oder zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen, um eine detaillierte, projektspezifische Kostenplanung nach DIN 276 zu erstellen – inklusive aller Planungs-, Genehmigungs- und Nebenkosten sowie einer realistischen Risikoreserve von mindestens 10 %.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Pauschale Baukosten/m²-Richtwerte (z. B. 1300 €/m²) beziehen sich grundsätzlich nicht auf das Architektenhonorar.
    • Alle drei betonen, dass die Richtwerte meist nur die Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300+400) abdecken – nicht die Baunebenkosten (KG 700) oder Grundstück (KG 100).
    • Alle drei fordern explizite Klarstellung der zugrundeliegenden Kostenebene bei Nutzung von Richtwerten.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt „Region, Bauweise, Ausstattung, Keller“ als Kostenfaktoren – ohne DIN-Bezug; DeepSeek und Qwen fokussieren auf die DIN 276-Kostengruppen als strukturelle Grundlage.
    • Qwen nennt explizit „HOAI 2021“ und konkretisiert das Architektenhonorar mit 8–12 %; DeepSeek nennt 15–25 % für gesamte Baunebenkosten (KG 700), GoogleAI verzichtet auf Prozentangaben.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die DIN 276-Klassifikation mit der expliziten Zuordnung des Architektenhonorars zu KG 700 und benennt den typischen Anteil der Baunebenkosten (15–25 %).
    • Qwen ergänzt konkrete weitere Kostenpositionen (Baugenehmigungsgebühren, Erschließungsbeiträge, Notar-, Grundbuchkosten) sowie die Empfehlung einer Risikoreserve von ≥10 %.
    • GoogleAI ergänzt praxisnahe Variationsfaktoren (Keller, Ausstattung), die zwar nicht DIN-konform sind, aber für Bauherren nachvollziehbar und entscheidungsrelevant.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen spricht von „Baukosten ohne Planungs- und Nebenkosten (KG 300–700)“ – dies ist ein fachlich inkorrekter Begriff: KG 300–700 umfasst alle Kosten vom Rohbau bis zum Architektenhonorar; korrekt ist „KG 300+400“ für Bauwerk, „KG 700“ für Planung. DeepSeek und GoogleAI formulieren hier korrekt. → Vorsichtsprinzip: Die sicherere, DIN-konforme Definition von DeepSeek (KG 300+400 = Bauwerk, KG 700 = Baunebenkosten) gilt als verbindlich.

    👉 Empfehlung:

    • Bevorzugt die DIN 276-basierte Differenzierung (wie von DeepSeek und Qwen vorgeschlagen), ergänzt um praxisrelevante Faktoren (wie von GoogleAI genannt).
    • Die konkrete Prozentangabe für das Architektenhonorar (8–12 % nach Qwen) ist präziser als die breite Spanne für gesamte Baunebenkosten (15–25 % bei DeepSeek) – wird daher für die konkrete Vorplanung priorisiert.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Baukosten/m²-Richtwerte enthalten Architektenhonorar❌ WiderspruchKeines der drei Modelle bestätigt dies. Konsens: Richtwerte beziehen sich typischerweise nur auf Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300+400), nicht auf KG 700 (Architektenhonorar).
    Verbindliche Kostenebene für Finanzplanung✅ KonsensAlle Modelle verlangen die Verwendung einer vollständigen DIN 276-Kostenermittlung (KG 100–700) – insbesondere inkl. KG 700 (Planungsleistungen) und KG 100 (Grundstück).
    Höhe des Architektenhonorars⚠️ AbwägungQwen: 8–12 % der Baukosten (HOAI 2021); DeepSeek: 15–25 % für gesamte Baunebenkosten (KG 700); GoogleAI: keine Prozentangabe. Konsens: Honorar ist separat und signifikant – konkret 8–12 % für Architektenleistung allein ist die praxisnäheste, verbindliche Orientierung.
    Weitere nicht enthaltene Kosten✅ KonsensAlle drei nennen Baugenehmigungsgebühren, Erschließung, Notar-, Grundbuch- und Gutachterkosten als regelmäßig nicht enthalten – Qwen ergänzt Risikoreserve (≥10 %) als kritisch.
    Verlässliche Kostenschätzung✅ KonsensAlle drei Modelle fordern die Beauftragung eines Fachmanns (Architekt, Bauingenieur oder Baukostenberater) zur Erstellung einer projektspezifischen Kostenberechnung nach DIN 276 – kein Verlassen auf pauschale Richtwerte.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie vor Vertragsabschluss mit Bauunternehmen oder Bank eine DIN 276-konforme Gesamtkostenberechnung (KG 100–700), die Architektenhonorar (8–12 %), Baunebenkosten (15–25 %), Grundstück und eine Risikoreserve von mindestens 10 % explizit enthält – erst dann erfolgt eine verbindliche Finanzierungsentscheidung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende Einbeziehung des Architektenhonorars in FinanzierungsplanungErhebliche Unterfinanzierung (100–160 €/m²), mögliche Finanzierungsablehnung oder Bauabbruch
    🔴 RisikoVerlassen auf pauschale Richtwerte ohne DIN 276-DifferenzierungSystematische Unterschätzung der Gesamtkosten um 25–40 %, Liquiditätsengpass oder Privatinsolvenz
    🔴 RisikoKeine Risikoreserve in der KalkulationKeine Handlungsfähigkeit bei Planungsänderungen, Genehmigungsauflagen oder Preissteigerungen – Bauverzögerung oder Kostenübernahme durch Bauherr
    🔴 RisikoUnklare Vertragsgrundlage für Planungsleistungen (kein HOAI-Vertrag)Rechtsunsicherheit, fehlende Leistungskontrolle, unklare Haftung bei Mängeln oder Verzug
    🔴 RisikoUnterlassen der Grundstücks- und ErschließungskostenprüfungUnerwartete Zusatzkosten von mehreren zehntausend Euro, ggf. unmögliche Bebauung aufgrund fehlender Erschließung
    ✅ ChanceFrühzeitige Beauftragung eines unabhängigen BaukostenberatersVermeidung von Kostenüberziehungen, sichere Finanzierungsgrundlage, bessere Verhandlungsposition bei Bauvertrag
    ✅ ChanceNutzung der DIN 276 als gemeinsamer Sprache mit Bank und ArchitektTransparenz, einheitliche Kostenstruktur, schnelle Genehmigung durch Kreditinstitute
    ✅ ChanceEinbindung eines Architekten bereits in der GrundstücksphaseVermeidung teurer Planungsfehler, Optimierung der Bebauung, frühzeitige Genehmigungsvorprüfung
    ✅ ChanceKlare Trennung von Baukosten und Baunebenkosten im FinanzierungsantragHöhere Auszahlungssicherheit durch Bank, ggf. Fördermittel-Eligibilität für Planungsleistungen
    ✅ ChanceVertragliche Vereinbarung einer festen Kostenobergrenze mit BauunternehmenRechtssicherer Kostenrahmen, kein Nachtragschaos, planbare Bauzeit

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige DIN 276-Basis schaffen: Fordern Sie von Ihrem Architekten oder Baukostenberater eine schriftliche, nach DIN 276 gegliederte Kostenübersicht (KG 100–700) an – inkl. Architektenhonorar (8–12 %), Baunebenkosten und 10 %-Risikoreserve.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Bauwesen oder einen unabhängigen Baukostenberater – nicht nur den Architekten des Bauunternehmens, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Grundstücksunterlagen (Grundbuchauszug, Erschließungsvertrag, Baugenehmigungsanfrage), um Nebenkosten realistisch einzuschätzen.
    4. HOAI-Vertrag abschließen: Vereinbaren Sie mit dem Architekten einen schriftlichen Vertrag nach HOAI 2021 mit klar definiertem Leistungsumfang (z. B. Planungs- und Baubegleitung) und festem Honorar.
    5. Bankgespräch vorfinanzieren: Legen Sie der Bank vor Kreditantrag die vollständige DIN 276-Kalkulation vor – viele Institute akzeptieren nur diese Struktur für die Finanzierungszusage.
    6. Grundstückskosten prüfen: Klären Sie vor Kauf oder Baubeginn verbindlich, ob Erschließungsbeiträge fällig werden, welche Anschlusskosten für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation entstehen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Erstellung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Material-, Lohn- und Gerätekosten. Nicht enthalten sind in der Regel Grundstückskosten, Architektenhonorare und Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Architektenhonorar, Rohbaukosten.
    Architektenhonorar
    Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Es wird in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet und ist abhängig von den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: HOAI, anrechenbare Baukosten, Leistungsphasen.
    Baunebenkosten
    Die Baunebenkosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Gebühren für Baugenehmigungen, Versicherungen, Gutachten und Finanzierungskosten. Sie sollten bei der Kalkulation eines Bauvorhabens unbedingt berücksichtigt werden.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Finanzierungskosten, Genehmigungsgebühren.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Honorarspannen fest, innerhalb derer Architekten und Ingenieure ihr Honorar vereinbaren können.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, anrechenbare Baukosten.
    Anrechenbare Baukosten
    Die anrechenbaren Baukosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfassen alle Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks notwendig sind, einschließlich der Material- und Lohnkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Grundstückskosten oder die Kosten für die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, HOAI.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Energieeffizienz
    Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Nutzen und dem Energieaufwand. Im Bauwesen bedeutet Energieeffizienz, dass ein Gebäude mit möglichst wenig Energieaufwand beheizt, gekühlt und belüftet werden kann. Dies wird durch eine gute Dämmung, energieeffiziente Fenster und eine moderne Heizungsanlage erreicht.
    Verwandte Begriffe: Dämmung, Heizungsanlage, Energieausweis.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind die typischen Bestandteile der Baukosten?
      Zu den typischen Baukosten gehören Materialkosten (z.B. für Beton, Ziegel, Holz), Lohnkosten für Handwerker, Kosten für Baustelleneinrichtung und -sicherung sowie Genehmigungsgebühren. Nicht enthalten sind in der Regel Grundstückskosten, Architektenhonorare und Nebenkosten wie Versicherungen.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es ist abhängig von den anrechenbaren Baukosten und dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Die HOAI legt Honorarspannen fest, innerhalb derer Architekten ihr Honorar vereinbaren können.
    3. Welche Nebenkosten fallen beim Bauen an?
      Zu den Nebenkosten gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Gebühren für Baugenehmigungen, Versicherungen (z.B. Bauherrenhaftpflichtversicherung), Kosten für Gutachten (z.B. Bodengutachten) und Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für Baukredite).
    4. Wie kann ich Baukosten sparen?
      Baukosten können durch eine sorgfältige Planung, den Vergleich von Angeboten verschiedener Anbieter, die Wahl einer einfachen Bauweise und den Verzicht auf unnötigen Luxus gespart werden. Auch Eigenleistungen können die Kosten reduzieren, sollten aber nur in Bereichen erbracht werden, in denen man sich auskennt.
    5. Was bedeutet der Begriff "anrechenbare Baukosten"?
      Die anrechenbaren Baukosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfassen alle Kosten, die für die Erstellung des Bauwerks notwendig sind, einschließlich der Material- und Lohnkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Grundstückskosten oder die Kosten für die Baunebenkosten.
    6. Sind die Kosten für die Baunebenkosten in den Baukosten enthalten?
      Nein, die Baunebenkosten sind in der Regel nicht in den Baukosten enthalten. Baunebenkosten umfassen beispielsweise Kosten für die Baugenehmigung, Vermessung, Baustelleneinrichtung, Versicherungen und Gutachten. Diese Kosten müssen zusätzlich zu den reinen Baukosten berücksichtigt werden.
    7. Wie beeinflusst die Energieeffizienz die Baukosten?
      Eine hohe Energieeffizienz kann die Baukosten erhöhen, da beispielsweise zusätzliche Dämmmaßnahmen, energieeffiziente Fenster und eine moderne Heizungsanlage erforderlich sind. Allerdings können die höheren Investitionskosten durch geringere Energiekosten im laufenden Betrieb langfristig kompensiert werden. Zudem gibt es Förderprogramme für energieeffizientes Bauen.
    8. Was ist bei der Wahl des Bauunternehmens zu beachten?
      Bei der Wahl des Bauunternehmens sollte man auf Referenzen, Erfahrung, Qualifikation und Zuverlässigkeit achten. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und diese sorgfältig zu vergleichen. Auch die Vertragsbedingungen sollten genau geprüft werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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    • Baukostenrechner
      Online-Tools zur ersten Kostenschätzung für Ihr Bauprojekt.
    • Förderprogramme für Neubau
      Überblick über staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
    • Architektenvertrag
      Wichtige Punkte, die Sie vor der Beauftragung beachten sollten.
    • Baufinanzierung
      Vergleich verschiedener Finanzierungsmodelle für Ihr Bauvorhaben.
    • Eigenleistungen beim Bau
      Möglichkeiten und Risiken, durch Eigenleistungen Kosten zu sparen.
  2. Baukosten pro m²: Literatur-Definition vs. Realität

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    keine Literatur
    Nachgeguckt unter Klassische Literaturdefinitionen, Wikipedia:
    Im Aufsatz "Form und Bewusstsein. Zu Genese und Wandlung des literarischen Ausdrucks" erkennt Wolf-Dieter Lange, dass Literatur schon immer besonders ausdrucksstark war.
    In diesem Sinn kann "1300 € pro m²" keiner echten Literatur entstammen, weil nicht besonders ausdruckstark. Anderes würde gelten, wenn dort stehen würde "300 € pro m²". Dann könnte das metaphorisch überhöht für "sein Domizil kaufte er exorbitant günstig" stehen und schon wieder literarisch sein.
    Zurück zur Bauwelt: solche Zahlen ergeben ohne Angabe zur Bezugsgröße keinen Sinn. Wie es gemeint war, wird wohl ein Geheimnis des "Literaten" bleiben. Sowohl das "€" als auch das "m²".
    Wenn ich eine solche Zahl nennen würde, dann mit dem Zusatz "Baukosten Kostengruppe 300+400 nach DINAbk. 276", "€ brutto" und "m² Wohnfläche" nach Wohnflächenverordnung WoFlVO 2004.
  3. Baukosten: DIN-Angaben für präzisere Kalkulation

    (Wikipedia zu "Literatur": Das Wort bezeichnet heute, nachdem ...
    (Wikipedia zu "Literatur": Das Wort bezeichnet heute, nachdem Literaturzeitschriften und ihnen folgend Literaturgeschichten im 18. und 19. Jahrhundert erfolgreich neue Diskussionsangebote in diese Richtung machten, im weitesten Sinn die sprachlich fixierte Überlieferung)
    Ja, Angaben mit Zusätzen wie DINAbk. sind natürlich hilfreicher. Trotzdem wird das häufig nicht so gemacht. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass es eine üblich Art und Weise gibt, "wie brutto" solche €-Zahlen gemeint sind.
  4. Baukosten Einfamilienhaus: Grobe Schätzung gesucht

    Was ich eigentlich wissen möchte
    Hoppla, ich hätte mir beim letzten Beitrag doch eine Vorschau anzeigen lassen sollen, bin mit den Formatierungen hier noch nicht vertraut.

    Die Baukostenangaben interessieren mich natürlich nicht um ihrer selbst willen, sondern weil wir bauen möchten. Vielleicht könnt Ihr mir da eine ganz grobe Hausnummer nennen, was an Kosten zu erwarten wäre? Das wäre nett. (Zum Architekten werden wir auch noch gehen, versprochen.)

    • Freistehendes Einfamilienhaus mit Erdgeschoss, Dachgeschoss (Satteldach, Kniestock 1 Meter), Vollunterkellerung (weiße Wanne evtl. notwendig)
    • gewünschte Wohnfläche: 140 m²
    • einfacher Baukörper (keine Erker, Gauben, Balkone)
    • Außenwände noch nicht festgelegt (Kalksandstein plus Wärmedämmung? einschalige Ziegelwand?)
    • gewünschte Raumhöhe: ca. 2,60 m

    .- Ölheizung, Heizkörper

    • gewünschte Bodenbeläge: Fliesen in Küche, Bad und WC; Holzdielen in Wohn- und Essbereich (Wohnbereich, Essbereich); Kork in Schlaf- und Kinderzimmern (Schlafzimmern, Kinderzimmern)
  5. Baukosten: Region, Ausstattung & Baugrund beachten!

    Seriöse Zahlen ...
    sind hier nicht möglich. Die sind abhängig von
    Region
    Ausstattung
    Baugrund
    Lage

    ...

    Bitte am Objekt rechnen, nicht hier a'la MyHammer schauen wer Ihnen das Angebot besonders mundgerecht liefert.

  6. Baukosten: 100 m² Haus – Richtwert & Architektenhonorar

    Foto von

    unseriöse Zahlen
    Ein grobe Hausnummer kann man angeben:
    Wir haben ein Haus mit rund 100 m² Grundfläche und knapp 900 m³ Bruttorauminhalt. Die nackten Baukosten dürften sich zwischen knapp 200.000 und 220.000 € einpendeln, bei etwas gehobener Ausstattung und in den teuren Bundesländern gerne etwas mehr. Das volle Programm an Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) (Architekt, Tragwerksplaner, Projektierung Haustechnik, EnEVAbk., Bodengutachten) beläuft sich auf ca. 20 % zusätzlich. Für Hausanschlüsse, Genehmigungsgebühren und Krimskrams sind schnell weitere 5 % weg und dann fehlen noch Außenanlagen und Garage/Carport.
  7. Baukosten-Überschlag: 230-240 €/m³ inkl. MwSt.

    Als Überschlagsrechnung ...
    rechne ich mit 230-240 €/m³ inkl. MwSt zzgl. Baunebenkosten.
    Das deckt sich mit den Erfahrungswerten von Herrn Stubenrauch.
    Gruß
  8. Baukosten Richtwerte: NHK 2000 vs. individuelle Faktoren

    Danke schon mal ...
    allen Antwortern.

    @Ralf Dühlmeyer
    Ich suche hier nicht nach einem Angebot, sondern nur nach Richtwerten, wie sie Bruno Stubenrauch und Andreas Lott genannt haben. Natürlich gibt es Faktoren, die teilweise erheblich Einfluss nehmen können, z.B. der Baugrund.

    Aus den NHK 2000 entnehme ich für die geplante Bauweise bei mittlerer Ausstattung 660 € pro m² Bruttogrundfläche, das wären bei 300 m² knapp 200.000 € ohne Nebenkosten. Das geht ja in die Richtung der genannten Schätzungen.

  9. Baukosten: Zwei Vollgeschosse vs. Dachgeschossausbau

    Wie wäre das denn bei 2 Vollgeschossen?
    Angenommen, man würde mit zwei Vollgeschossen bauen und dafür das Dachgeschoss nicht ausbauen (bei geringerer Dachneigung).
    Wären die Kosten dann wesentlich höher?
    Ist ja mehr Außenwand und eine Decke mehr.
    Andererseits kann man eine etwas kleinere Grundfläche wählen, um die gleiche Wohnfläche zu bekommen.
    Aber das macht wahrscheinlich den Kohl auch nicht fett, oder?
    • Name:
    • Bejolo
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baukosten pro m²: Architektenhonorar, Preise & Richtwerte

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob in den genannten Baukosten pro m² das Architektenhonorar enthalten ist. Es wird betont, dass seriöse Zahlen nur objektbezogen möglich sind, da Region, Ausstattung und Baugrund eine wesentliche Rolle spielen. Als grobe Hausnummer werden 230-240 €/m³ inkl. MwSt. genannt. Die NHK 2000 werden als Quelle für Richtwerte genannt, aber individuelle Faktoren sind entscheidend. Der Vergleich zwischen zwei Vollgeschossen und Dachgeschossausbau wird thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baukosten: Region, Ausstattung & Baugrund beachten! wird darauf hingewiesen, dass pauschale Angaben unseriös sind und eine individuelle Berechnung notwendig ist.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Baukosten: 100 m² Haus – Richtwert & Architektenhonorar wird ein Richtwert von 200.000 bis 220.000 € für ein 100 m² Haus genannt, wobei Architekten- und Ingenieurleistungen zusätzlich anfallen.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Baukosten-Überschlag: 230-240 €/m³ inkl. MwSt. liefert einen weiteren Richtwert, der sich mit Erfahrungswerten deckt. Dieser Wert bezieht sich auf die Bruttorauminhalt.

    ✅ Zusatzinfo: DIN-Angaben sind hilfreich für eine präzisere Kalkulation der Baukosten, wie im Beitrag Baukosten: DIN-Angaben für präzisere Kalkulation erwähnt wird. Es wird empfohlen, diese bei der Planung zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Für eine realistische Baukostenrechnung sollte man sich nicht auf pauschale Angaben verlassen, sondern individuelle Angebote einholen und die genannten Faktoren (Region, Ausstattung, Baugrund) berücksichtigen. Der Beitrag Baukosten Einfamilienhaus: Grobe Schätzung gesucht zeigt die Notwendigkeit einer detaillierten Planung auf.

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