Architektenhonorar bei Eigenleistung: Anrechenbare Kosten, Berechnung & Honorar-Minderung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar bei Eigenleistung: Anrechenbare Kosten, Berechnung & Honorar-Minderung?

Hallo!
Ich habe einige Fragen zum Thema Architektenhonorar:
1. Wie werden die anrechenbaren Kosten eines Neubauhauses festgelegt. Wir möchten ein Einfamilienhaus in kompletter Eigenleistung bauen. Das Haus wird ca. 11 x 11 m bemessen (Keller, EGAbk., OGAbk.) mit Satteldach (wenig Kniestock). Unser Architekt ist der Meinung das uns dieses Haus 335.000,-- € kosten wird. Dementsprechend hoch fällt sein Honorar aus. Fließt die Eigenleistung nicht in die Berechnung mit ein?
2. Vom Architekten geleistet werden muss LPAbk. 1  -  4. Wobei wir ihm die kompletten Vermessungsdaten sowie Grundrissvorschläge und Hauszeichnung (mit ArCon) zur Verfügung gestellt haben. Diese Vorschläge wurden größtenteils 1 zu 1 übernommen. Kann jetzt für Phase 1-2 der komplette Honorarsatz angesetzt werden?
3. Gehört der Balkon und die Veranda zu 100 % in die Kalkulation für umbauter Raum? Wie sieht es da mit dem Dachgeschoss aus, das ja nur als Krabbel-Unterstellraum genutzt werden kann?
Es wurde noch kein Vertrag geschlossen. Als Grundlage dient momentan ein Angebot, dass es noch zu diskutieren gilt. Vertrag folgt später.
Ich hoffe Sie können mir behilflich sein.
MfG
Melanie Schmidt
  • Name:
  • Melanie Schmidt
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Unklare Honorarvereinbarungen können zu Streitigkeiten führen. Klären Sie alle Details schriftlich im Architektenvertrag.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Berechnung des Architektenhonorars bei einem Neubau in Eigenleistung haben. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen mitgeben kann:

    Die anrechenbaren Kosten werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) definiert. Sie umfassen die Kosten, die zur Herstellung des Bauwerks notwendig sind. Eigenleistungen werden in der Regel nicht direkt bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt, da sie keine Ausgaben darstellen. Allerdings kann sich Eigenleistung indirekt auswirken, wenn sie die Baukosten insgesamt reduziert.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Berechnung der anrechenbaren Kosten kann zu einem zu hohen Architektenhonorar führen. Es ist wichtig, die Kalkulation des Architekten genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.

    Die erbrachten Leistungen des Architekten (Grundrissvorschläge, Hauszeichnungen etc.) sind in den Leistungsphasen der HOAI definiert. Der Honorarsatz richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens und den erbrachten Leistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die Berechnung der anrechenbaren Kosten detailliert vom Architekten erläutern und prüfen Sie, ob alle Eigenleistungen korrekt berücksichtigt wurden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Sie umfassen die Kosten für die Herstellung, Umbau oder Modernisierung eines Bauwerks. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorarzone, Leistungsphasen
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie definiert die anrechenbaren Kosten, Honorarzonen und Leistungsphasen.
    Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorar
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und wird prozentual am Gesamthonorar vergütet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Honorar
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeitsleistung, die Bauherren selbst oder durch Angehörige erbringen, um Kosten zu sparen. Sie kann sich indirekt auf das Architektenhonorar auswirken, wenn sie die Baukosten reduziert.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, Nebenkosten
    Honorarzone
    Die HOAI teilt Bauvorhaben in Honorarzonen ein, die den Schwierigkeitsgrad des Projekts widerspiegeln. Je höher die Honorarzone, desto höher das Architektenhonorar.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauleistungen beurteilen und Mängel feststellen kann. Er kann auch bei der Überprüfung von Architektenhonoraren und der Berechnung anrechenbarer Kosten helfen.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Honorar
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Honorar und Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Leistungsphasen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden anrechenbare Kosten nach HOAI berechnet?
      Die anrechenbaren Kosten umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen und Außenanlagen. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Baunebenkosten. Die genaue Berechnung ist in der HOAI detailliert geregelt.
    2. Kann Eigenleistung das Architektenhonorar reduzieren?
      Direkt mindert Eigenleistung die anrechenbaren Kosten nicht, da keine Ausgaben entstehen. Indirekt kann es aber zu einer Reduktion kommen, wenn die Baukosten insgesamt geringer ausfallen. Dies sollte im Architektenvertrag berücksichtigt werden.
    3. Was sind Leistungsphasen nach HOAI?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst bestimmte Architektenleistungen, die prozentual am Gesamthonorar vergütet werden.
    4. Was tun, wenn der Architekt keine Eigeninitiative zeigt?
      Sprechen Sie das Problem direkt an und fordern Sie den Architekten auf, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche. Im Extremfall kann eine Kündigung des Architektenvertrags in Betracht gezogen werden.
    5. Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
      Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Online-Portale. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung im Bereich Honorarberechnung.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Baukosten?
      Die Netto-Baukosten sind die reinen Baukosten ohne Mehrwertsteuer. Die Brutto-Baukosten enthalten die Mehrwertsteuer. Für die Berechnung des Architektenhonorars sind in der Regel die Netto-Baukosten relevant.
    7. Welche Unterlagen sollte ich dem Bausachverständigen vorlegen?
      Legen Sie dem Bausachverständigen den Architektenvertrag, die Honorarberechnung, die Baubeschreibung und alle relevanten Rechnungen und Kostenvoranschläge vor.
    8. Was passiert, wenn ich mit der Honorarrechnung des Architekten nicht einverstanden bin?
      Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein und begründen Sie diesen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten an. Im Streitfall kann ein Gutachten eines Bausachverständigen Klarheit schaffen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Wichtige Klauseln und Fallstricke im Architektenvertrag.
    • HOAI-konforme Honorarberechnung
      So berechnen Sie das Architektenhonorar richtig.
    • Baukosten senken durch Eigenleistung
      Möglichkeiten und Grenzen der Eigenleistung beim Hausbau.
    • Streit mit dem Architekten
      Ursachen, Konfliktlösung und rechtliche Schritte.
    • Bausachverständiger finden
      So wählen Sie den richtigen Experten aus.
  2. Architektenhonorar: Baueingabe durch Eingabeberechtigten – Kosten sparen

    Versteh ich nicht!
    Wenn Sie mit dem Architekten nur die Leistungsphasen 1-4 machen möchten und den Bereich Bedarfsermittlung und Vorplanung abgeschlossen haben, bzw. 1zu1 übernehmen lassen, benötigen sie doch eigentlich nur die Baueingabe, oder?
    Warum lassen sie die nicht einfach von einem Eingabeberechtigten durchführen, dann könnten Sie einigiges an Geld sparen.
    Was die Kostenschätzung betrifft, da werden die überschlägigen Errichtungskosten ermittelt, wobei ein Einfluss von Eigenleistung nicht erfolgt, sondern eine Quasi-Schätzung des Objekts bei kompletter vergabe.
    Sie müssen es ja auch so sehen, dass das sonst viel zu kompliziert wäre das Honorar des Architekten zu ermitteln, wenn man im Nachhinein prüfen müsste wer hat was gemacht.
    Was ihre Vorarbeit angeht, warum haben sie nicht von vornherein mit dem Architekten vereinbart, das sie ihre Vorarbeit vergütet haben möchten, das ist durchaus möglich, wir haben dass so mit unserem Architekten gemacht und haben daher nicht 100 % auf die Phasen 1+2 angerechnet bekommen, sondern weniger.
    Also los es liegt an ihnen.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Ron-031-Wolf
  3. Architektenentwurf: Ideenfindung vs. Übertragung – Missverständnisse vermeiden

    War auch am Anfang anders gedacht
    Es war eigentlich mit dem Architekten vereinbart, dass er uns zusätzlich zu unseren Entwürfen seine Ideen und Erfahrungen zur Verfügung stellt. Wir wollten ihm seine Arbeit dahingehend erleichtern, dass wir unsere Wünsche einfach besser darstellen um Verständnisfehler zu vermeiden. Wir haben es da wohl etwas zu gut gemeint. Leider hat er alles nur übertragen und teilweise extrem unsinnige Sachen eingeplant. Können wir da jetzt überhaupt noch sagen, dass wir lediglich an der Einreichung interessiert sind? Bzw. wenn das jetzt schon so anfängt, ist es nicht sinnvoller den Herrn in den Wind zu schießen (hätte ich ehrlich gesagt nicht übel Lust zu)?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    • Name:
    • Melanie Schmidt
  4. Anrechenbare Kosten: Hauswert, HOAI-Besprechung & DIN 277 Nutzung

    zu 1.) Hier wird der Wert des Hauses angesetzt.
    zu 1.) Hier wird der Wert des Hauses angesetzt.
    zu 2.) Das sollten Sie mit Ihrem Architekt mal in Ruhe besprechen. Die HOAIAbk. können Sie ergooglen.
    zu 3.) Hier gilt die Festlegung der DINAbk. 277, es werden verschiedene Formen der Nutzung und Umschließung unterschiedlich bewertet.
  5. Architektenvertrag: Mündliche Vereinbarung, HOAI & Eigenleistung Anrechnung

    Vertrag auch mündlich gültig ...
    Sie haben beim Architekt einen Auftrag erteilt. Dieser ist auch ohne Schriftlichen Vertrag gültig.
    Also kann der Architekt die LP 1-4 nach der geschätzten Bausumme abrechnen. So verstehe ich die HOAIAbk..
    Allenfalls können Sie teile aus der LPAbk. 1-4 heraussrechnen, wenn Sie dies selber eingebracht habe. Wobei der Architekt dies ja auch prüfen muss etc. etc.
    Vorschlag: Einigen Sie sich mit dem Architekt gütig.!
    Denn vor Gericht werden Sie schlechte Karten haben, wenn Sie nicht Zeugen haben oder alles schriftlich.
    PS: Wer macht den die Bauüberwachung? Extra Bauleiter?
  6. Architektenleistung: Fehlende Vorschläge & Grundstücks-Beanstandung

    Aber der Architekt hält sich doch im Moment nicht an die Abmachungen
    Natürlich will ich den Architekten jetzt nicht in die Pfanne hauen, danach steht mir nicht der Sinn. Allerdings will ich auch nicht, das er das mit uns macht. Abgesprochen war, dass er sich mit einbringt. Er sollte Vorschläge liefern, sowohl für Grundriss als auch für das allgemeine Aussehen des Hauses. Er hat nun lediglich unsere Vorschläge abgezeichnet, Grundriss zum größten Teil auch und das Ganze an unser Grundstück (leichte Hanglage) angepasst. Das zweite (überarbeitete) Angebot legte er uns nach seiner Zeichnung vor. Das das dann Grund zur Beanstandung gibt, ist doch bestimmt verständlich. Hätten wir gewusst, dass er "nur" das macht, hätten wir ihn von vornherein nur mit der Bauantrageinreichung beauftragt.
  7. HOAI Honorar: Architektenvertrag VOR Hausplanung – Kostenüberraschungen vermeiden

    typischer arcon-Fall
    die Bauherren zäumen das Pferd von hinten auf, ein Architekt übernimmt teile der Bauherren-Planung und keiner weiß so richtig, um was es eigentlich geht.
    zunächst frage ich mal, ob der Architekt sie zu seinem Leistungsbild und den zugehörigen kosten informiert hat.? des weiteren ist es logisch, dass zur Berechnung des Honorars die Kosten angenommen werden, die bei Vergabe mit ortsüblichen preisen erzielt worden wären. sonst würde der Architekt bei gleicher Leistung ja nur noch die hälfte (bedingt durch die Anrechnung des materialpreises) verdienen. 😉
    übrigens ist auch möglich, ein pauschalhonorar nach HOAIAbk. zu vereinbaren. das schützt den Bauherren vor Überraschungen.
    einen Vertrag sollte man immer VOR Erbringung der Leistung machen. sie hätten klären müssen, ob und wenn ja in welcher Höhe ihre Pläne verwendbar waren und ob diese dem Architekten die Arbeit erleichtert haben. dies hätte sich dann in einem bonus niedergeschlagen. Ich persönlich halte solche Vorgehensweise bei der Hausplanung allerdings für kontraproduktiv, da sie genau die Leistung aussparen, die am wichtigsten ist: die Entwurfsplanung.
    @ron031 Wolf: auch ein anderer "vorlageberechtigter" muss nach der HOAI abrechnen, die Kosten für lph4 sind also die selben.
    wie gut, dass es die HOAI gibt, so kann sich der Bauherr den Planer nach dessen Kompetenz aussuchen.
  8. Neubauplanung: Bodengutachten, Vermessung, Tragwerksplaner & Ausschreibung

    was mir noch so einfällt
    • Integration Bodengutachten?
    • Vermessung?
    • Integration Tragwerksplaner
    • Ausschreibung? (auch für Selbstbauerei sollte es eine Mengenermittlung und kostenkalkulationen geben)
    • wer macht die Detailplanung?
    • wer macht die Bauleitung?
    • Koordinierung von fremdfirmen mit "freunden und verwandten"?
  9. Entwurfsplanung: Architekten-Eigeninitiative vs. Laienplanung – Erfahrungen

    Herrn Nielsen ich gebe ihnen völlig recht damit ...
    Herrn Nielsen, ich gebe ihnen völlig recht damit, dass die Entwurfsplanung eine der wichtigsten Phasen eines solchen Bauprojektes ist. Wir waren selbst darüber erstaunt, dass der Architekt unsere laienhafte Planung einfach übernommen hat. Mehr Ideenreichtum und Eigeninitiative wären für uns hilfreicher gewesen und natürlich auch bezahlenswert.
    Der Termin zusammen mit dem Architekten ist für heute Abend bereits gemacht und wir werden uns über die Sachlage austauschen und hoffentlich auch einigen können. Ich möchte mich gerne bei allen für die vielen hilfreichen Tipps und Informationen bedanken.
    LG
    • Name:
    • Melanie Schmidt
  10. Eigenleistung Neubau: Bodengutachten, Vermessung & Statik durch Architekt

    1 Integration Bodengutachten Ist vom Architekten nicht erfolgt ...
    1. Integration Bodengutachten: Ist vom Architekten nicht erfolgt
    2. Vermessung: Grundstück wurde selbst nivelliert (sollte jedoch vom Architekt neu erfolgen zwecks Sicherheit)
    3. Architekt ist gleichzeitig auch Statiker
    4. Ausschreibung noch nicht erfolgt, da der Bau erst in zwei Jahren losgehen soll
    5. Detailplanung wird vom Bruder erstellt (momentan mitten in Diplomarbeit Arch.)
    6. Bauleitung wird von uns selbst gemacht
    7. Koordination ebenfalls selbst
    • Name:
    • Melanie Schmidt
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar bei Eigenleistung: Kosten, Berechnung & Honorarminderung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Architektenhonorars bei hohem Eigenleistungsanteil im Neubau. Es wird erörtert, wie anrechenbare Kosten ermittelt werden, ob und wie Eigenleistungen das Honorar mindern können und welche Leistungen des Architekten tatsächlich erbracht wurden. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob ein mündlicher Vertrag bindend ist und wie die HOAIAbk. in diesem Fall anzuwenden ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag HOAI Honorar: Architektenvertrag VOR Hausplanung – Kostenüberraschungen vermeiden wird betont, dass ein klarer Architektenvertrag vor Beginn der Planungsphase wichtig ist, um spätere Kostenüberraschungen zu vermeiden. Die korrekte Anrechnung der Kosten gemäß HOAI ist entscheidend für die Honorarberechnung.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhonorar: Baueingabe durch Eingabeberechtigten – Kosten sparen schlägt vor, die Baueingabe von einem Eingabeberechtigten durchführen zu lassen, um Kosten zu sparen, wenn nur die Leistungsphasen 1-4 benötigt werden. Dies kann eine sinnvolle Alternative sein, um das Architektenhonorar zu reduzieren.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Frage, welche Kosten in die Berechnung des Architektenhonorars einfließen und wie Eigenleistungen berücksichtigt werden können. Es wird empfohlen, dies im Vorfeld mit dem Architekten detailliert zu besprechen und vertraglich festzuhalten, wie im Beitrag Architektenvertrag: Mündliche Vereinbarung, HOAI & Eigenleistung Anrechnung erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab alle Details zur Honorarberechnung und den anrechenbaren Kosten mit Ihrem Architekten und halten Sie diese schriftlich fest. Prüfen Sie alternative Optionen für die Baueingabe, um Kosten zu sparen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenleistung: Fehlende Vorschläge & Grundstücks-Beanstandung bezüglich der erbrachten Leistungen des Architekten.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Eigenleistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Elektro & Sanitär: Was ist inklusive? Kosten, Leistungsphasen
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar zu hoch? Kostenprüfung, Leistungsphasen & Honorarordnung (HOAI)
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung bei Insolvenz: Übergang auf Ersteher bei Zwangsversteigerung?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Doppelhaushälfte Kosten schätzen: Einfache Bauweise, 120 m² – Was kostet der Neubau?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Neubau: Pauschale vs. HOAI – Angemessene Kosten für Einfamilienhaus?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag begrenzen: Möglichkeiten, Bauphasen, Kosten & Risiken?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenpfusch bei Altbausanierung: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Fehlplanung?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Eigenleistung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Eigenleistung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Eigenleistung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Eigenleistung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architektenhonorar bei Eigenleistung: Anrechenbare Kosten, Berechnung & Honorar-Minderung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenhonorar & Eigenleistung: Kosten korrekt?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenhonorar, Eigenleistung, anrechenbare Kosten, Neubau, Honorarberechnung, Architekt, Baukosten, HOAI
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼