Begrenzung eines Architektenvertrags?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Begrenzung eines Architektenvertrags?

Alle sind sich einig: Alles wird teuer, wenn die Zusammenarbeit mit dem Architekten nicht zustande kommt oder zusammenbricht. Das gefährdet die Qualität, und es schadet dem Ruf des Berufstandes der Architekten. Was ist zu tun?
Schadet verunglückte Kooperation, verunglückte Kommunikation zwischen Bauherrn und Architekten auch der Gesamtwirtschaft?
Ich Stelle als Lösung zur Diskussion:
Der Bauherr kann durch Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass er handlungsfähig bleibt: Begrenzung des Vertrags auf bestimmte Bauphasen!  -  Sollte nicht die Möglichkeit offen bleiben, den Vertrag enden zu lassen, aber auch den Vertrag zu erweitern. Rechtsberatung kann ich selbstverständlich mit diesen Fragen nicht geben.
Die eigenen Erfahrungen in Bayern habe ich in meiner Homepage -Wolfgang-g-h-schmitt.de  -  geschildert.
Stimmt es, dass der Architekt wichtig ist für die Aufgaben, wo man seine Kompetenz und Erfahrung braucht? Und dass es falsch ist, ihn mit Bauaufgaben zu betrauen, die der Bauherr in eigener Regie erledigen kann (Eigenleistung.) Muss der Gegenstand des Architekten-Vertrages nicht mit größerer Sorgfalt definiert werden? Das heißt, muss man nicht sorgfältiger die Arbeiten ausschließen, die der Architekt gar nicht machen soll?
  1. Wozu der Thread, ist doch alles möglich

    Man muss nicht alle Leistungsphasen beauftragen und man muss nicht alle Gewerke vom Architekten bauüberwachen lassen.
    Das Problem ist, dass der Bauherr als Laie nicht weiß, was er alles an Leistungen mindestens braucht. Darüber kann nur der Architekt den Bauherren beraten.
    Sie können das nicht verallgemeinern. Es gibt auch solvente Bauherren, die überhaupt keine Eigenleistung erbringen wollen und können und die Bauüberwachung bis zum Anbringen der Gardinen haben wollen, dann gibt es Bauherren, die möchten gerade mal nur den Bauantrag 1:100 mit Schleifchen drum und wollen denn Rest selbst hinmuckeln.
    Es ist Aufgabe des Architekten, über den Leistungsumfang zu beraten, ein an den Kunden angepasstes Angebot zu machen. Da kann es Architekten geben, die dies mehr oder weniger gut hinbekommen.
    Gruß
  2. Kurze Anmerkung: Ich habe mal quergelesen. Offensichtlich wird ...

    Kurze Anmerkung: Ich habe mal quergelesen. Offensichtlich wird von vielen Bauherren der Unterschied zwischen Planungsvertrag und Honorarabrechnung nicht verstanden.
    Beim Planungsvertrag gibt es selbstverständlich Vertragsfreiheit. Es können beliebige Leistungen vereinbart oder auch nicht vereinbart werden. Die HOAIAbk. legt überhaupt keine Leistungen fest, sondern ist reines Preisrecht. Natürlich ist es für den Planer einfacher, alle Grundleistungen für alle Phasen zu vereinbaren, dann sind die eben Vertragsbestandteil und werden so erbracht und abgerechnet. Komplizierter ist es, die gewünschten Leistungen zu vereinbaren und dann abzurechnen. Genauso gut kann eine stufenweise Beauftragung vereinbart werden. Dann wird eben immer ein neuer Vertrag geschlossen. Lässt sich der Planer nicht darauf ein, muss man sich einen anderen suchen.
    Das Thema "ortsübliche Preise" ist ein weites Feld, damit werden sich je nach Auslegung dann die Juristen befassen müssen. Ich gehe jedenfalls nicht von einem Durchschnitt aus, sondern von mir vorliegenden Preisen. Woher will jemand einen ortsüblichen Durchschnitt wissen? Wird der statisisch erfasst? Wenn ja, wie? Ich melde doch die abgegebenen Preise keiner Behörde. Selbst wenn, wer sollte die statistisch bereinigen?
    "Vertrag" kommt von "vertragen". Da sollten schon beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen. Einen Vertrag unterschreiben und sich hinterher beschweren, weil man nicht wusste, was man unterschrieben hat, muss ins Desaster führen.
  3. Wo ist das Problem ...

    Niemand wird ein Problem damit haben, wenn der Laie sich einen Juristen nimmt, um den Vertrag prüfen zu lassen.
    Und wenn der Jurist dann mit "unmöglichen" Klauseln kommt, dann kann man erklären, warum der Architekt die nicht oder nur gegen höheres Honorar unterschreiben will.
    Und Referenzen einzuholen ist auch kein Schwerverbrechen.
    Zu Ihrer Internet-Seite:
    Akzeptieren Ärzte, Auftragnehmer zu sein?
    Wie würde ein Arzt auf den Satz  -  ich war schon öfter krank als Sie  -  wohl reagieren >;-)
    Sorry, Sie sind enttäuscht worden. Aber wenn ich so einige Sätze in Ihrem Bericht lese, dann muss ich feststellen, dass ein Teil des Problems Ihre Haltung gewesen sein dürfte.
    Fragen Sie sich bitte mal EHRLICH, wie Sie auf einen entsprechenden Patienten reagieren würden, der als Laie (mit gefährlichem Halbwissen) Ihnen Ihren Beruf erklären will.
  4. Arztbeispiel

    Ein vernünftiger Bauplaner wird sicher auch nicht damit einverstanden sein, dass nach Gutdünken des Bauherrn die Gewerke aus dem Planungs und Bauüberwachungsvertrag herausgenommen werden. Neben den sicherheits- und standsicherheitsrelevanten (sicherheitsrelevanten, standsicherheitsrelevanten) sind ja z.B. auch Innenputz, Estrich, Fenstereinbau maßgeblich zum Gelingen des Bauwerks (z.B. wegen Schall-, Wärme-, Brandschuzt). Es können also nur Bauplaner und Bauherr gemeinsam abzustimmen, welche Bauüberwachungsleistungen entbehrlich sind
    Ein herausnehmen von Planungs- und Überwachungsleistungen (Planungsleistungen, Überwachungsleistungen) Aufgrund der Laienmeinung des Bauherrn, vergleiche ich damit, dass ein Patient nach einer Blinddarm-OP drauf besteht, die Wunde selbst zuzunähen, um Arzthonorar zu sparen. Was wird der Arzt da wohl sagen?
    Gruß
  5. Jaja,

    so kann's kommen, alles erlebt. Vertrag nur abschnittweise abschließen? Stimme ich absolut zu, aber nicht aus grundsätzlichem Misstrauen, vielmehr weil ich (rein persönliche Meinung, völlig subjektiv) überzeugt bin, dass Planung und "Bautechnik" so unterschiedliche Bereiche sind, dass nur die wenigsten Architekten beides beherrschen. Ein von der Veranlagung her eher künstlerisch und kreativ denkender Mensch braucht viel Überwindung und Pflichtgefühl, sich intensiv mit dem meist ungeliebten technischen und Abrechnungsteil seiner Arbeit zu befassen, umgekehrt wird's wohl ähnlich sein. Planungsleistungen werden von der HOAIAbk. unterbewertet (persönl. Meinung), deshalb werden eigentlich alle Architekten gezwungen, die Ausführungsteile mit zu übernehmen, auch wenne s nicht ihre Sache ist.
    Ich glaube nicht, dass Beratung eine Frage von 'mehr oder weniger gut können' ist, ich denke, dass die HOAI eine gute Regelung ist, wenn beide Seiten ehrlich zusammenarbeiten wollen. Ich denke aber ebenso, dass es unter Architekten nicht weniger 'linke Gesellen' gibt als in anderen Berufen und diese haben bei perfekter Ausnutzung der HOAI einen Freibrief für ordentliches Einkommen bei miserabler Leistung (übrigens auch Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte ... ; nein, ich habe keine Freiberuflerphobie).
    Der fragliche Architekt war offenbar sehr unsicher und versuchte vermutlich durch ihm bekannte Handwerker und 150 % Normenerfüllung mit dieser Unsicherheit zurecht zu kommen (vermutlich eher Planer als Ausführer), das kann man vorher kaum beurteilen und durch die Vertragsgestaltung auch nicht ändern.
    Ich habe beides erlebt, eine Architektin, die eine ziemlich kreative und wirklich gute Planung erstellte (leider waren Gerüste für sie ein unüberwindliches Hindernis, was ihr Ego nicht hinderte, nach HOAI-Vertrag für die Bauüberwachung verantwortlich zu zeichnen) und anschließend einen Bauingenieur (nach dem Vergleich mit der Planerin ...), der tatsächlich in 5 Minuten laienverständlich erklären konnte, ob Firma x oder Firma Y beauftragt werden sollte, unabhängig vom Angebotspreis. Falls wir noch einmal bauen, wäre das für mich die optimale Lösung.
    PS: Ich schreibe meinen Kunden auch Angebote mit Einzelpositionen und wenn dieser Kunde dann Rosinenpickerei betreiben will (Ertragspositionen in Eigenleistung, aufwändige Einzelleistungen vergeben), lehne ich diesen Auftrag ab. Es sind Mischkalkulationen, denn den 'ehrlichen' Preis für arbeitsintensive aber optisch kleine Arbeiten will kein Kunde zahlen.
    Zu lang, sorry, danke an alle die bis hier gelesen haben :-)
    Gruß
    Volker Leue

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN