Architektenrechnung LPH 5-7: Berechtigung & Prüffragen bei Kostensteigerung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenrechnung LPH 5-7: Berechtigung & Prüffragen bei Kostensteigerung?

Guten Tag.
Wir haben folgende Frage: Unser Architekt hat uns eine Rechnung über die Leistungsphasen 5-7 geschickt. Diese basieren auf Herstellungskosten in Höhe von 150.000 €. Die Leistungsphasen 1-4 wurden nach Herstellungskosten von 100.000 € berechnet. Danach wurde an der Zeichnung nichts mehr geändert und sie wurde so ans Bauamt geschickt. Wir haben mit unserem Architekten keinen Vertrag unterzeichnet. Er hat uns lediglich ein Honorarangebot laut HOAIAbk. § 15, Zone3 vorgelegt welches von 100.000 € Herstellungskosten ausgeht. Der Architekt sagte noch das selbst wenn sich die Herstellungskosten ändern würden die Rechnung nicht höher wird.
Noch ein Anliegen: Da wir bis auf den Dachstuhl alles selber machen könnte man sich doch die Lph. 8u. 9 sparen. Oder hat der Architekt irgend ein Recht diese auch noch durchzuführen?
MfG H. Rudolph
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    Ich verstehe, dass Sie eine Rechnung für die Leistungsphasen 5-7 (LPH 5-7) erhalten haben, die auf höheren Herstellungskosten basiert als die vorherigen Phasen. Dies ist nicht ungewöhnlich, aber es ist wichtig, die Rechnung genau zu prüfen.

    Prüfpunkte für die Architektenrechnung:

    • Grundlage der Berechnung: Sind die angesetzten Herstellungskosten von 150.000 € nachvollziehbar und durch Belege (z.B. Angebote) belegbar?
    • Vertragliche Vereinbarungen: Was steht im Architektenvertrag bezüglich der Honorarberechnung bei Kostensteigerungen? Gibt es eine Klausel, die dies regelt?
    • Honorarordnung (HOAIAbk.): Entspricht die Rechnung den Vorgaben der HOAI? Die HOAI regelt die Honorare für Architektenleistungen.
    • Leistungsumfang: Wurden alle in den LPH 5-7 abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht?

    Mögliche Szenarien und Vorgehensweisen:

    • Kostensteigerung gerechtfertigt: Wenn die Kostensteigerung auf nachweisbare Änderungen oder unvorhergesehene Umstände zurückzuführen ist und im Vertrag oder der HOAI korrekt berücksichtigt wurde, ist die Rechnung wahrscheinlich berechtigt.
    • Kostensteigerung unberechtigt: Wenn die Kostensteigerung nicht nachvollziehbar ist oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, sollten Sie den Architekten um eine detaillierte Aufschlüsselung und Begründung bitten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. Diese können beurteilen, ob die Rechnung korrekt ist und ob Sie gegebenenfalls Einspruch erheben sollten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphasen (LPH)
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauprojekt
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt verbindliche Honorarsätze für die einzelnen Leistungsphasen fest.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Herstellungskosten
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zum Leistungsumfang, zum Honorar und zu den Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, HOAI, Leistungsphasen
    Herstellungskosten
    Die Herstellungskosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfassen die Kosten für Material, Lohn und sonstige Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, anrechenbare Kosten, Bauprojekt
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Baumängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Baumängel, Bauprojekt
    Bauamt
    Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist. Es prüft, ob die Baupläne den geltenden Vorschriften entsprechen und erteilt die Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauantrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind die Leistungsphasen 5-7 nach HOAI?
      Die Leistungsphasen 5-7 umfassen die Ausführungsplanung (LPH 5), die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) und die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7). In diesen Phasen werden die Baupläne detailliert ausgearbeitet, Angebote von Bauunternehmen eingeholt und die Aufträge vergeben.
    2. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird in der Regel auf Basis der Herstellungskosten des Bauwerks und der anrechenbaren Kosten berechnet. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) legt hierfür verbindliche Honorarsätze fest.
    3. Was tun, wenn die Herstellungskosten steigen?
      Wenn die Herstellungskosten während der Bauplanung steigen, kann sich dies auf das Architektenhonorar auswirken. Es ist wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen und die HOAI zu prüfen, um festzustellen, ob die Kostensteigerung berechtigt ist.
    4. Kann ich die Architektenrechnung kürzen?
      Sie können die Architektenrechnung kürzen, wenn sie Fehler enthält oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Es ist ratsam, dies schriftlich zu begründen und dem Architekten mitzuteilen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    5. Was ist die anrechenbare Kosten nach HOAI?
      Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Nicht dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Grundstück oder die Einrichtung.
    6. Welche Rolle spielt der Architektenvertrag?
      Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zum Leistungsumfang, zum Honorar und zu den Zahlungsbedingungen enthalten. Im Streitfall ist der Architektenvertrag die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Sachlage.
    7. Was ist eine prüffähige Rechnung?
      Eine prüffähige Rechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, die zur Überprüfung der Rechnung erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Leistungsphasen, die erbrachten Leistungen, die anrechenbaren Kosten und die Honorarsätze.
    8. Wie lange habe ich Zeit, eine Architektenrechnung zu prüfen?
      Die Verjährungsfrist für Architektenhonorare beträgt in der Regel drei Jahre. Es ist jedoch ratsam, die Rechnung zeitnah zu prüfen und eventuelle Einwände so schnell wie möglich geltend zu machen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • HOAI-konforme Rechnungsstellung
      Wie eine korrekte Architektenrechnung aussehen muss.
    • Umgang mit Baumängeln
      Ihre Rechte und Pflichten bei Mängeln am Bau.
    • Baufinanzierung optimieren
      Tipps zur Senkung Ihrer Baukosten.
    • Rechtliche Beratung im Baurecht
      Wann Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten sollten.
  2. Architektenvertrag: Rechtliche Schritte bei Fehlplanung

    irre!
    sie haben grundlegende organisatorische und wirtschaftliche weichen bei ihrem Bauvorhaben falsch gestellt. ihnen wird früher oder später der weg zum Rechtsanwalt nicht erspart bleiben. also gehen sie gleich morgen  -  ernsthaft!
  3. Architektenrechnung prüfen: Was wurde falsch gemacht?

    Hilfe. Was falsch gemacht?
    Hallo Hr. Blücher
    sie machen mir ja ernsthaft Angst. Könnten sie mir ihre Meinung dazu etwas genauer erläutern? Wir wären sehr verbunden, weil wir uns bisher keines Fehlers bewusst waren.
    MfG H. Rudolph
  4. HOAI Honorar: Vertragliche Grundlagen vor Baubeginn!

    ich nehme an
    sie machen eine große und wichtige Investition?
    warum machen sie keinen Vertrag mit ihrem Architekt?
    warum wissen sie nicht, was ihr Haus kostet, sondern erfahren es erst aus der Honorarrechnung? Kostenplanung nach HOAIAbk. und DINAbk. 276 hat in den ersten drei Leistungsphasen mit folgenden Namen zu erfolgen: Leistungsphase 1 (lph 1) grobkosten als Entscheidungshilfe, Leistungsphase 2 (lph 2) Kostenschätzung (Kostenrahmen), Leistungsphase 3 (lph 3) Kostenberechnung. ihrer Schilderung nach haben sie den plan eingereicht! ergo dreimal keine kosten bekommen!
    dann behaupten sie hier, sie hätten ein paschalhonorar vereinbart, egal was das Haus kostet wird nach dem Honorar für 100 Tsd € anrechenbare kosten abgerechnet. wo setzen sie das durch? vor Gericht?
    und zu guter letzt wissen sie gar nicht was sie beauftragt haben!
    ich habe nichts gegen kurze knackige Verträge, auch Handschlag ist zu machen. nur sollten beide Vertragspartner schon wissen was sie tun, und das spreche ich ihnen ab  -  ergo Beratung und Fachwissen beim Rechtsanwalt zukaufen, oder ein klärendes Gespräch mit dem Architekt!
  5. Architektenrechnung: Kostensteigerung nach LPH 4 unzulässig?

    100.000 € nach Lph 4 ...
    100.000 € nach Lph 4 und erst nach der Ausschreibung kam mein Architekt auf 150.000! Jetzt danach abzurechnen kann's ja wohl nicht sein! Habe auch versucht ihm zu erklären die LPh. 8+9 wegzulassen weil wir alles selber machen werden. Der Architekt meinte daraufhin, dass das nicht so einfach gehen würde, weil jemand beim Bauamt für die Bauaufsicht unterschreiben müsste. Ist das so oder kann ich das auch selber übernehmen? Bei dem Bau handelt es sich um eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise. Hat unser Architekt nun das Recht die LPh. 8 durchzuführen und uns dies in Rechnung zu stellen oder kann ich ihm die Ausführung verweigern? Wie gesagt haben wir keinen Vertrag mit ihm schriftlich gemacht.
    MfG H. Rudolph
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenrechnung LPH 5-7: Kostensteigerung & Prüffragen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Architektenrechnung für die Leistungsphasen 5-7, bei der es zu einer Kostensteigerung kam. Es wird die Notwendigkeit eines Architektenvertrags betont und die Frage aufgeworfen, ob die Kostensteigerung nach LPH 4 rechtens ist. Zudem wird diskutiert, ob der Architekt die Leistungsphasen 8 und 9 verweigern kann, wenn der Bauherr diese selbst übernehmen möchte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag von Architektenvertrag: Rechtliche Schritte bei Fehlplanung ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn grundlegende organisatorische und wirtschaftliche Weichen falsch gestellt wurden.

    💰 Zusatzinfo: Die korrekte Kostenplanung nach HOAI und DIN 276 sollte bereits in den ersten drei Leistungsphasen erfolgen, wie im Beitrag HOAI Honorar: Vertragliche Grundlagen vor Baubeginn! erläutert wird. Dies umfasst Grobkosten (LPH 1), Kostenschätzung (LPH 2) und Kostenberechnung (LPH 3).

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Architektenvertrag und die Honorarordnung (HOAI) genau. Klären Sie, ob die Kostensteigerung nachvollziehbar ist und ob die Abrechnung der Leistungsphasen 5-7 korrekt erfolgt ist. Beachten Sie den Beitrag Architektenrechnung: Kostensteigerung nach LPH 4 unzulässig? bezüglich der Abrechnung nach Kostensteigerung.

    Die Frage, ob der Architekt die Bauaufsicht übernehmen muss, sollte ebenfalls vertraglich geregelt sein. Klären Sie, ob es möglich ist, die Leistungsphasen 8 und 9 selbst zu übernehmen, wie im Beitrag Architektenrechnung: Kostensteigerung nach LPH 4 unzulässig? angesprochen.

    Die Einhaltung der Honorarordnung (HOAIAbk.) ist entscheidend für eine korrekte Architektenrechnung. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Die Beiträge in diesem Thread bieten wertvolle Einblicke und Hinweise zur Vorgehensweise bei Problemen mit der Architektenrechnung.

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