Leistungsphase 5 prüfen: Architektenrechnung, Aufgaben & Verantwortlichkeiten im Detail?
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Leistungsphase 5 prüfen: Architektenrechnung, Aufgaben & Verantwortlichkeiten im Detail?

Liebes Forum,
wir haben die Planung eines Neubaus bis zur Leistungsphase 5 an einen Architekten gegeben, der diese Aufgabe sehr zu unserer Zufriedenheit erfüllt hat. Die weiteren Leistungsphase können wir durch das vorhandene Fachwissen im persönlichen Umfeld selbst durchführen. Während der Bauphase stellt uns der Architekt Rechnungen auf Stundenbasis für das Prüfen von Plänen Dritter (Bewehrungspläne Decken, Treppen, Dachkonstruktion etc.) Aus der HOAIAbk. und den im Internet zugänglichen Dokumentne wird mir nicht klar, ob diese Rechnungen ihre Berechtigung haben. Ich war eigentlich der Meinung, dass diese Aufgaben in den Arbeitsumfang der Leistungsphase 5 fallen.
Gibt es jemanden unter den Experten, der diesen Sachverhalt aufklären kann?
  • Name:
  • Uli
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte Bewehrungspläne können die Statik des Gebäudes gefährden.

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    Ich verstehe, dass Sie die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) selbst prüfen möchten, nachdem ein Architekt diese bis dahin übernommen hat. Es ist wichtig, den Arbeitsumfang und die erbrachten Leistungen genau zu prüfen, bevor Sie die Rechnung begleichen.

    Folgende Aspekte sind bei der Prüfung relevant:

    • Vollständigkeit der Pläne: Sind alle notwendigen Ausführungspläne (Bewehrungspläne, Detailpläne für Decken, Treppen, Dachkonstruktion etc.) vorhanden?
    • Übereinstimmung mit Genehmigungsplanung: Entsprechen die Ausführungspläne der genehmigten Planung? Gibt es Abweichungen?
    • Detaillierungsgrad: Sind die Pläne ausreichend detailliert, um eine fehlerfreie Ausführung zu gewährleisten?
    • Rechnungsprüfung: Entspricht die Rechnung des Architekten dem vereinbarten Honorar (z.B. Stundenbasis)🔴 Sind die abgerechneten Stunden nachvollziehbar?

    🔴 Gefahr: Fehler in der Ausführungsplanung können zu erheblichen Baumängeln und Mehrkosten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ausführungsplanung und die Architektenrechnung von einem unabhängigen Experten (z.B. einem anderen Architekten oder einem Bausachverständigen) prüfen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphase 5
    Die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) ist ein Teil der Architektenleistungen nach HOAIAbk.. Sie umfasst die Erstellung von Ausführungsplänen, die alle Details für die Bauausführung enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Ausführungsplanung, Bauplanung
    Bewehrungsplan
    Ein Bewehrungsplan ist ein Plan, der die Art, Menge und Lage der Bewehrung (Stahl) in Stahlbetonbauteilen darstellt. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Ausführungsplanung.
    Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Statik, Bauplanung
    Detailplanung
    Die Detailplanung ist ein Teil der Ausführungsplanung, der einzelne Bauteile oder Konstruktionen im Detail darstellt. Sie dient dazu, eine fehlerfreie Ausführung zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Bauplanung, Konstruktion
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Honorar, Leistungsphase
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen und bei Streitigkeiten beraten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauwesen, Baumängel
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Standsicherheit von Bauwerken befasst. Sie ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Ausführung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Bauphysik, Tragwerk, Bauingenieurwesen
    Bauplanung
    Die Bauplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Errichtung eines Gebäudes erforderlich sind, von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
    Verwandte Begriffe: Architektur, Ausführungsplanung, Genehmigungsplanung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was beinhaltet die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) genau?
      Antwort: Die Leistungsphase 5 umfasst die Erstellung von Ausführungsplänen, die alle Details für die Bauausführung enthalten. Dazu gehören unter anderem Bewehrungspläne, Detailpläne für Decken, Treppen, Dachkonstruktion sowie die Koordination mit Fachplanern.
    2. Frage: Wie kann ich die Architektenrechnung für die Leistungsphase 5 prüfen?
      Antwort: Vergleichen Sie die abgerechneten Stunden mit dem vereinbarten Honorarvertrag. Prüfen Sie, ob die erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt sind und ob die Stundensätze angemessen sind. Bei Unklarheiten fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen an.
    3. Frage: Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Ausführungsplanung?
      Antwort: Fehler in der Ausführungsplanung können zu Baumängeln, Bauzeitverzögerungen und erheblichen Mehrkosten führen. Im schlimmsten Fall kann die Statik des Gebäudes gefährdet sein.
    4. Frage: Kann ich die Ausführungsplanung auch selbst erstellen, wenn ich über Fachwissen verfüge?
      Antwort: Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch sollten Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein. Eine fehlerhafte Ausführungsplanung kann schwerwiegende Folgen haben. Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Architekten oder Bauingenieur beraten zu lassen.
    5. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung?
      Antwort: Die Genehmigungsplanung dient dazu, die Baugenehmigung zu erhalten. Die Ausführungsplanung geht ins Detail und enthält alle Informationen, die für die Bauausführung notwendig sind. Sie basiert auf der Genehmigungsplanung, ist aber wesentlich detaillierter.
    6. Frage: Welche Rolle spielen Fachplaner in der Leistungsphase 5?
      Antwort: Fachplaner (z.B. Statiker, Haustechnikplaner) liefern wichtige Informationen für die Ausführungsplanung. Der Architekt koordiniert die Fachplaner und integriert deren Planungen in die Ausführungspläne.
    7. Frage: Was mache ich, wenn ich Fehler in der Ausführungsplanung entdecke?
      Antwort: Sprechen Sie die Fehler umgehend mit dem Architekten an und fordern Sie eine Korrektur der Pläne. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich. Bei schwerwiegenden Fehlern sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen.
    8. Frage: Welche Normen und Richtlinien sind bei der Ausführungsplanung zu beachten?
      Antwort: Bei der Ausführungsplanung sind zahlreiche Normen und Richtlinien zu beachten, z.B. die DIN-Normen für Bauwesen, die Landesbauordnung und die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.).

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      Informationen zu den häufigsten Ursachen von Baumängeln und deren Folgen.
    • Bausachverständiger: Wann ist er sinnvoll?
      In welchen Fällen die Beauftragung eines Bausachverständigen ratsam ist.
  2. Leistungsphase 5: Grundleistungen vs. Besondere Leistungen

    Grundleistungen versus Besondere Leistungen
    Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
    Grundleistungen:
    Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsph. 3 und 4
    Ausführungspläne
    Detail- und Konstruktionszeichnungen (Detailzeichnungen, Konstruktionszeichnungen)
    Einarbeiten von Fachplanungen
    Besondere Leistungen:
    Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch
    Detailmodelle
    Prüfen und anerkennen von Plänen Dritter
  3. Bauüberwachung: Architekt haftet bei Genehmigungsfreiheit?

    Grundfrage
    Sie bauen genehmigungsfrei oder brauchen Sie laut Ihrer Landesbauordnung einen Bauüberwachenden Architekten/Bauingenieur?
    Bei letzterer Variante haftet Ihr Architekt voll, stellt Ihnen aber angeblich nur stundenweise einen reduzierten Überwachungsaufwand in Rechnung  -  Hut ab. Was gibt es da noch zu feilschen?
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Leistungsphase 5 prüfen: Architektenrechnung und Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abgrenzung von Grund- und besonderen Leistungen in Leistungsphase 5, die Verantwortlichkeit des Architekten bei Bauüberwachung und die korrekte Rechnungsstellung. Es wird auf die Notwendigkeit einer klaren Vereinbarung über den Leistungsumfang hingewiesen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Leistungsphase 5: Grundleistungen vs. Besondere Leistungen wird die Unterscheidung zwischen Grundleistungen (z.B. Ausführungspläne) und besonderen Leistungen (z.B. Detailmodelle) in der Leistungsphase 5 erläutert. Dies ist entscheidend für die Rechnungsprüfung.

    ✅ Zusatzinfo: Die korrekte Honorarordnung (HOAIAbk.) ist bei der Rechnungsprüfung zu beachten. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten sind klar definiert und sollten mit dem tatsächlichen Arbeitsumfang übereinstimmen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Rechnungsstellung des Architekten erfolgt auf Stundenbasis für das Prüfen von Plänen Dritter. Der Umfang der Bauleitung und Bauplanung beeinflusst das Honorar.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld den genauen Leistungsumfang des Architekten ab und vergleichen Sie diesen mit der Architektenrechnung. Prüfen Sie, ob eine Bauüberwachung notwendig ist und wer dafür haftet. Beachten Sie den Beitrag Bauüberwachung: Architekt haftet bei Genehmigungsfreiheit? für weitere Informationen.

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