Architektenhonorar bei Nichtgefallen: Anspruch, Geltendmachung & Alternativen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar bei Nichtgefallen: Anspruch, Geltendmachung & Alternativen?
wir sind ein Berliner Architekturbüro und sehen uns mit folgendem Sachverhalt konfrontiert:
Bauherr beauftragt uns mit allen Leistungsphasen,
wir fertigen nacheinander 6 (!) versch. Grundrissvarianten (jeweils mit Varianten der mögl. Ansichten) für das entsprechende grundstüch, alle auf Grundlage des b - planes und im vorgegebenen Kostenrahmen.
die Grundrisse findet er fast ausnahmslos "genial", allein bei den Ansichten ist es schwierig seinen Vorstellungen zu entsprechen,
nach 4 Monaten haben wir uns auf einen Grundriss verständigt und feilen an den Ansichten.
dabei werden ca. 10 versch. Varianten mit jeweils unterschiedliche Fensterformen und formaten vorgestellt.
stets kommt der Einwand: das sei alles ganz gut, allein es sei nicht das einmalige und unverwechselbare, was er sich vorgestellt habe".
was er sich vorstellte konnte er uns anhand von beispielen oder Skizzen etc. leider auch nicht näherbringen.
dabei gingen wir exakt auf seine vorgaben z.B. Fensterteilung, Fensterfaschen, Säulen vor dem Haus, etc. ein.
zur Veranschaulichung liefern wir eine komplette 3-d animation,
(Modelle sowieso).
nach der x-ten Variante kamen wir überein den Vertrag einvernehmlich aufzulösen.
es sollte nun ein schlüsselfertighaus vom Bauträger gekauft werden.
der Bauherr bat um Rechnungsstellung.
wir verzichteten auf Geltendmachung von entg. Gewinn.
vertraglich war vorgesehen bei vorzeitiger Auflösung auf Nachweis abzurechnen.
Aufgrund der Zeichnungen, Modelle, Skizzen, animationen kamen wir auf rund 200 projektstunden,
bei 90,00 dm/stunde wären dies 18.000,00 dm gewesen.
dies schien uns zu hoch und wir rechneten prüfbar nach HOAIAbk. ab.
die Rechnungssumme lautete dann dm 10.000,00.
das war dem Bauherren immer noch zu viel.
seiner Meinung nach wäre man nur bis Phase 2 gekommen (wir hatten noch ein drittel der Phase 3 errechnet).
schließlich war er der Meinung er müsste gar nichts zahlen,
da wir nicht den geschuldeten Erfolg geliefert hätten und die Leistung zwar mangelfrei aber für ihn nicht verwertbar sei.
wir haben 6 baubare Entwürfe im Rahmen der kosten (Kostenschätzung wurde stets mitgeliefert) erbracht und sind der Auffassung dass hier das Argument: gefällt mir nicht, nicht von der Zahlungsverpflichtung entbindet.
der Vertrag ist bisher auch nicht gekündigt.
wie ist die Meinung der werten Kollegen / Fachleute /Laien?
vielen Dank
df
-
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Als Architekturbüro haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Honorar für erbrachte Leistungen, auch wenn dem Bauherrn die Entwürfe nicht gefallen. Entscheidend ist, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.
Grundlage des Honoraranspruchs:
- Vertrag: Ein klar definierter Architektenvertrag ist essenziell.
- Leistungsphasen: Honoraranspruch entsteht pro erbrachter Leistungsphase.
- Grundrissvarianten: Die Erstellung mehrerer Varianten kann im Vertrag vereinbart sein oder als Zusatzleistung abgerechnet werden.
Geltendmachung des Honorars:
- Rechnungsstellung: Stellen Sie eine detaillierte Rechnung gemäß HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
- Nachweis: Dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen (Zeichnungen, Skizzen, Besprechungen).
- Argumentation: Erläutern Sie dem Bauherrn die erbrachten Leistungen und den entstandenen Aufwand.
👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie das Gespräch mit dem Bauherrn, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung der Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung. - Leistungsphasen
- Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit bestimmten Aufgaben und einem bestimmten Honoraranteil verbunden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Projektplanung. - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorarvereinbarung. - Grundrissvarianten
- Grundrissvarianten sind unterschiedliche Entwürfe für die Raumaufteilung eines Gebäudes. Sie werden erstellt, um dem Bauherrn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Verwandte Begriffe: Entwurf, Planung, Raumaufteilung. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Gebäudes anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Honorare.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Baubudget, Baufinanzierung. - Geltendmachung
- Die Geltendmachung bezeichnet die Durchsetzung von Ansprüchen, beispielsweise die Einforderung von Honorarzahlungen.
Verwandte Begriffe: Mahnung, Klage, Forderung. - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine vorläufige Berechnung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Baubudget, Finanzplanung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn der Bauherr mit den erbrachten Leistungen unzufrieden ist?
Antwort: Auch bei Unzufriedenheit besteht grundsätzlich ein Honoraranspruch, sofern die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Dokumentieren Sie Ihre Leistungen sorgfältig und suchen Sie das Gespräch mit dem Bauherrn. - Frage: Wie kann ich mein Honorar geltend machen, wenn der Bauherr nicht zahlt?
Antwort: Mahnen Sie den Bauherrn schriftlich an und setzen Sie eine Zahlungsfrist. Bleibt die Zahlung aus, können Sie rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise ein Mahnverfahren oder eine Klage. - Frage: Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und kann im Streitfall als Referenz herangezogen werden. - Frage: Was ist, wenn im Architektenvertrag keine konkrete Honorarvereinbarung getroffen wurde?
Antwort: Fehlt eine konkrete Honorarvereinbarung, gilt das übliche Honorar gemäß HOAI. Es ist ratsam, im Vertrag eine klare Honorarvereinbarung zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. - Frage: Kann ich als Architekt auch dann Honorar verlangen, wenn das Bauvorhaben nicht realisiert wird?
Antwort: Ja, auch wenn das Bauvorhaben nicht realisiert wird, haben Sie Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen. - Frage: Was sind Leistungsphasen?
Antwort: Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Honoraranteil verbunden. - Frage: Wie wichtig ist ein schriftlicher Architektenvertrag?
Antwort: Ein schriftlicher Architektenvertrag ist sehr wichtig, da er die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regelt. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Honorar, Zahlungsbedingungen und Haftung enthalten. - Frage: Was ist eine Baukostenüberschreitung und wie wirkt sie sich auf das Architektenhonorar aus?
Antwort: Eine Baukostenüberschreitung liegt vor, wenn die tatsächlichen Baukosten höher sind als die ursprünglich geplanten. Dies kann Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich das Honorar oft nach den Baukosten richtet.
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Vertrag ist Vertrag: Architektenhonorar-Anspruch durchsetzen
meine Laienmeinung:
Vertrag ist Vertrag. Sie haben Ihren Teil geliefert, den muss der "Besteller" jetzt auch bezahlen.
Über die Höhe kann und will ich aber nichts sagen, da ich davon keinen blassen schimmer habe (also eigentlich IMHO schreiben müßte;-))
Aber warum eigentlich die Frage? Das müsste doch im Vertrag mit dem Auftraggeber alles geregelt sein, oder? -
Bauherr-Taktik: Architektenpläne für Bauträger missbraucht?
Haben Sie ihn mal gefragt
warum er nun mit einem Bauträger baut? Bietet der sein Traumhaus an so wie er es wollte? Kann ich mir nicht vorstellen ... Erst so wählerisch, und dann ein Haus von der Stange? Da wollte Sie ein Bauherr wohl über den Tisch ziehen ... -
Architektenvertrag: Schriftform & Honoraranspruch sichern!
Da war Werner schneller
Genau das habe ich mich nämlich auch gefragt. Kann es sein, dass er mit den ausgearbeiteten Plänen jetzt zum Bauträger geht? Siehst du, Werner, da haben wir wieder den Festpreis.
90,00 DM/h? Dafür arbeitet hier nicht mal eine Sekretärin.
Haben Sie denn einen schriftlichen Vertrag? Muss zwar nicht, macht es aber einfacher. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen nicht erspart bleiben.
Persönliche Meinung: bezahle ich mein Auto auch nicht, weil die Farbe doch nicht so ist, wie ich sie mir vorgestellt habe? -
Architekten-Herausforderung: Bauherrenvorstellungen präzisieren
Vorstellungen eines Bauherren
Hallo! Die von Ihnen vorgestellte Situation ist sehr interessant, da sie BEISPIELHAFT das Problem zwischen Bauherren/Damen und Architekten / Ingenieur verdeutlicht.
Wie bringt der Bauherr dem Architekten seine Vorstellungen näher? Sie wollten Skizzen? Wenn der Bauherr das gekonnt hätte, wäre er mit einem FERTIGEN Plan angedackelt und hätte NUR eine Reinzeichnung beauftragt. Beispiele möchten Sie haben ... oft das selbe Problem, da die BEISPIELHAFTEN DINGE/Häuser eigentlich immer außerhalb der verfügbaren finanziellen Möglichkeiten liegen. Das einzige was dieser Bauherr wusste war WAS ER NICHT WOLLTE ... und das definitiv. ändert sich leider auch nicht nach dem 20zigsten Entwurf. Das jetzt ein Fertighaus her soll liegt sicherlich auch darin begründet, dass der Bauherr es frustriert aufgegeben hat seine Pläne zu verwirklichen ... WIR haben ähnliche Erfahrungen gemacht und mit UNMENGEN verschiedener Architekten/innen korrespondiert. Nur bei wenigen sind wir überhaupt bis zur ersten handgefertigten Ansichtsskizze gekommen. Denn ob Sie es glauben oder nicht, die ANSICHT eines Hauses ist entscheidend, erst in zweiter Linie betrachtet man den Grundriss. Bei uns war es ein ähnliches Problem. Steht's wurden baubare ins Budget passende "ZENKER"-Modelle angeboten ODER noch schlimmer 🙂 lichtdurchflutete, hypermoderne und Architekturpreis verdächtige Modelle geplant. NUR das wir dies SO NICHT WOLLTEN! OFFENSICHTLICH hat man uns NICHT zugehört, oder das GESAGTE nicht richtig WAHRGENOMMEN. WIR waren auch völlig frustriert und haben nach dem kleinstmöglichen übel Ausschau gehalten, d.h. welcher FERTIGHAUSHERSTELLER bietet annähernd das was wir uns vorstellen? DANN kam der TAG X! Wir fanden unseren Architekten, durch einen privaten Kontakt. Zwar über 600 km weit entfernt (!) Aber bereits die ersten Vorgespräche waren überzeugend. unser Haus wurde fast Ausschließlich via INTERNET geplant und natürlich wurde telefoniert, telefoniert, telefoniert ... Die schriftlichen , ausführlichen Stellungnahmen zu jedem einzelnen Planungsdetail gaben uns und unserem Architekten steht es den Stand der Dinge an, ein TOTALES vorbeiplanen wurde so unmöglich. Im übrigen musste er auch erst einmal nach einem kreativen Höhenflug (Dallas ließ grüßen) auf den harten Boden der Tatsachen zurückgeführt werden, da wir leider zwischenzeitlich NICHT im LOTTO gewonnen hatten 🙂 ABER das war nötig um einen kreativen Ansatz zur Problemlösung entwickeln zu können. Die da hieß:
Wie erziele ich die von den Bauherren gewünschte Ausstrahlung des Hauses, obwohl das Budget feststeht, Bauvorschriften und Energieeffizienz berücksichtigt werden müssen? DAS ist Kreativität! Wir haben GEMEINSAM einen Grundriss erarbeitet, der sich aus der Lage des Hauses innerhalb eines großen Gartens und der dazugehörigen Aussichten entwickelt hat. Ich kann gar nicht genau sagen wie viele Pläne er gemacht hat die immer wieder um wenige Details geändert worden sind. Bis es unser Haus war! Eine solche Leistung ist eigentlich nicht zu bezahlen. Ein Haus ist kein Auto, sondern aus unserer Sicht eine zweite Haut. Entweder passt es oder nicht! Wenn Ihre Pläne dem Bauherren nicht passten nützen auch neue Abnäher nichts. warum haben Sie so viele verschiedene Pläne gemacht? Keine Anzahlungen nach Erbringung von Teilleistungen vereinbart? Spätestens beim dritten Plan hätte Sie ahnen können, das Sie einfach nicht zusammen passen. Besser für beide Seiten ist folgEndes: Gespräch vereinbaren, bei dem die Bauherren Bilder von Häusern die Ihnen gefallen mitbringen sollen, ruhig erwähnen, das es nicht darauf ankommt das DIESES Beispiel ins Budget passt, sondern Sie benötigen eine visuelle Darstellung z.B. von Details um sich eine Vorstellung von der Wirkung des Hauses zu machen. unser Architekt bekam eine Kiste voll Bildbände die er gemütlich an mehreren WochenEnden gelesen hat. Erst danach haben wir ein persönliches Treffen vereinbart, zu dem er zwei Vorschläge erarbeitet hatte. SKIZZEN wohlgemerkt. ALLES noch unverbindlich! Erst als wir eine Arbeitsskizze vorliegen hatten aus der ersichtlich war, das wir uns auf dem richtigen Planungsweg befinden , haben wir einen Vertrag mit Festhonorar geschlossen. Er hat uns mehr als einmal gebremst wenn wir verunsichert durch neue Infos eine gravierEnde Änderung wollten. Niemand arbeitet gerne für den PAPIERKORB. Aber verdammt nochmal es ist für viele die größte INVESTITION ihres Lebens, da will man sich einfach keinen Fehler erlauben und die Unsicherheit von Baufamilien ist riesengroß! Aber Ende gut ALLES gut. Bis zum eingereichten Bauantrag sind wir schon gekommen ... 🙂 ) ) ) ) ) Man sollte es nicht für möglich halten ... 🙂 ) ) ) ) ) ) )
Daher unser Rat mehr mit den Bauherren sprechen und wenn Sie feststellen das die Vorstellungen SCHWIERIG umzusetzen sind auch bei verschiedenen Ansätzen, dann einfach davon ausgehen, dass die Chemie zwischen Ihnen nicht stimmt. Das ist natürlich NUR in Bezug auf die KREATIVITÄT gemeint! 🙂 -
Architektenausbeutung: Honorar-Berechnung & Vertragsauflösung
so einem Bauherrn
würde ich die 200 Stunden mit einem Satz von 120 DM berechnen.
Leider werden gerade junge Büros in der Hinsicht schamlos ausgenutzt. Wenn der Bauherr einen Passus für eine vorzeitige Vertragsauflösung drin hat, sollten bei euch eigentlich schon die Alarmglocken läuten.. normal ist sowas nämlich nicht.. der Typ hat sicher schon Erfahrung im Bescheißen von Architekten. Ab zum Rechtsanwalt, würde ich sagen und eine gepfefferte Rechnung stellen.
@ Dirk F. : Würde mich übrigens nicht wundern, wenn Eure Grundrisse verwendet werden ...! -
Bauherr-Mitwirkungspflicht: Entwurfsplanung & Leistungsphasen
diese Gefahr sehe ich AUCH! ☹
Hallo!
Beauftragt ein Bauherr nicht normalerweise erst weiter Leistungsphasen wenn die Entwurfsplanung abgeschlossen ist? So finden wir das Vorgehen logisch! Das hier beschriebene sieht ja so aus als lägen diesem Bauherren 6 komplett geplante Häuser vor. DA kann er sich ja schwerlich rausreden es sei ALLES an ihm vorbeigeplant worden. Man hat ja als Bauherr auch Mitwirkungspflichten oder wie sollte das sonst überhaupt funktionieren? Wieso erscheint für 6 komplette Pläne 10000 DM zu viel? Soviel zahlt man gewöhnlich für einen! 2000 DM sind ja wohl ein Witz, soviel nimmt Herr Lappe für eine Bauvoranfrage. Tipp: OHNE RÜCKSPRACHE mit einem Anwalt (Vertragsrecht) Keinesfalls den Vertrag auflösen! Sie geben Ihre beste ANSPRUCHSGRUNDLAGE aus der Hand! Was meint denn RA Schotten hierzu? 😉 -
Architektenvertrag: Bauherr muss Bestimmungen einhalten!
Der Bauherr hat sich an die Vertragsbestimmungen zu halten!
<<<Was heißt hier "geschuldeter Erfolg? " Soll eine Zahlungsverpflichtung etwa dann einsetzen, wenn der Bauherr das bestimmt? Unsinn! Da Ihre Leistung - sogar nach Angabe des Bauherrn- mängelfrei war, muss er auch zahlen. Punktum. Tut er das nicht, dann mahnen Sie ihn kurz und weisen auf die durch eine Klage entstehenden Kosten hin. Nützt das alles nichts, dann hilft tatsächllich nur der Gang zum Anwalt. Sie könnten es allerdings - soweit Ihre 10.000 DM tatsächlich unstreitig nachzuweisen sind, mit einem Mahnbescheid probieren. Das ist billiger, nützt aber bei diesem "listigen" Nichtzahler wohl nichts, da er Widerspruch einlegen würde. -
Architekten-Zusammenarbeit: Bauherren-Input & Ergebnisorientierung
danke für die Stellungnahmen an Petra Claudia ...
danke für die Stellungnahmen -
an Petra-Claudia: genau die Art der Zusammenarbeit wie in ihrer längeren Stellungnahme beschrieben hat es gegeben:
wir haben den Bauherren mit versch. bildbänden aus unserem Büro versorgt; mit der bitte um Eingrenzung im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis,
die Abstimmung war wöchentlich und sehr eng,
wir sind zwar ein "junges" Büro, haben aber schon eine ganze Reihe von Einfamilienhausprojekten bearbeitet und erfolgreich zur Zufriedenheit der Bauherren abgewickelt.
soetwas ist uns noch nicht passiert und wir sagen uns:
haben wir wieder was gelernt, nicht zu freundlich und dienstbeflissen sein, da es am Ende wenn es ums liebe Geld geht doch nicht bezahlt wird.
wir sehen uns nun mit dem Bauherren beim schlichter und sind gespannt. -
Zahlungsverweigerung: Architekten & Handwerker betroffen
Ist doch Volkssport geworden
Nämlich das Abrufen und Anfordern von Leistungen und dann der gewaltige Iddeenreichtum, wenn es darum geht nicht zahlen zu müssen.
Glauben Sie, dass davon nur Architekten betroffen sind? Weit gefehlt. Fragen Sie mal Handwerker. Schade, dass ich den Gerichtsfall hier nicht veröffentlichen darf. Sie würden sich wundern, was denen alles einfällt, um Zahlungen zu verweigern.
Mir selbst ist es auch passiert. Die Zahlung wurde verweigert mit der Begründung (bitte hinsetzen): "Ich habe überhaupt kein Gutachten bekommen und außerdem sind keine Bilder drin". Das ist KEIN Scherz. -
Architektenpflichten: Bauherr-Weisungen & Handwerker-Rechnungen
mb stimme ich ihnen absolut zu nur ...
mb, stimme ich ihnen absolut zu,
nur sind sie als Architekt nur dem Bauherren verpflichtet,
d.h. unter Ausnutzung von formalien die dem "kleinen" Handwerker z.T. nicht so geläufig sind, soll aus konstruierten Gründen die Rechnung gekürzt werden,
der Architekt wird vorgeschoben und muss auch weisungsgemäß handeln, bloß nicht selbst die Hände schmutzig machen.
sorry, 90 % aller Bauherren sind nicht so, aber die 10 % gibt es leider Gottes auch.. -
Architektenhonorar: Kleine Prozente, großer Gewinn!
Die 10 % reichen aber ...
Die 10 % reichen aber wenn ich 100 % von den 10 % habe ☹ -
Bauherren-Erfahrung: Fertighaus vs. Architektenvertrag-Risiko
Der Bauherr ist auch nur ein Mensch ...
Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation - aber als Bauherr.
Nachdem wir uns entschlossen haben das Termin und Kostenrisiko in Grenzen halten zu wollen, lag für uns der Entschluss Fertighaus nahe. Wir fanden einen Anbieter, der äußerst anspruchsvolle individuelle Architektur in Fertigbauweise anbietet. Ein Vorabentwurf war ihm aber vor Unterzeichnung des
Architektenvertrages nicht zu entlocken. Also diskutierten wir lang und breit das Kostenvolumen (welches uns nicht in den Ruin treiben soll) und schlossen auf Grund der gegebenen Zusage Summe x für ein Haus mit x m² Wfl. und entsprechenden Ausstattungsmerkmalen (Solar, Fußbodenheizung etc.) einen Architektenvertrag. Da uns das ganze aber doch zu schwammig schien - jetzt kommt es: nahmen auch wir eine Rücktrittsklausel bei Nichttreffen der Vorstellungen auf. Dies geschah keinesfalls böswillig, sondern aus der Angst heraus nicht genau zu sehen, was wir letztendlich für das nicht eben geringe Architekten-Festhonorar bekommen werden.
Und dann kam der Tag der Präsentation. Wir dachten uns tritt ein Pferd. Terrasse nach Norden. Im Süden (bester Platz des ganzen Grundstücks!) Trohnt eine Doppelgarage. Lufträume von denen nie gesprochen wurde. Eine Kegelbahn als Gang (Trotz ausdrücklichem Wunsch dies zu vermeiden!) Wir waren geschockt. Unser junger Architekt nicht minder. Nächster Hammer: Der Kosterahmen wird mit diesem Entwurf (der uns absolut wiederstrebt!) auch noch um glatte 20 % überschritten!
Nur die Rücktrittsklausel kann uns bei Fortdauer dieses Destasters noch den Kopf aus der Schlinge retten. Und wir wollen wirkliich eigentlich mit denen bauen. Aber so?
Vielleicht landen auch wir bei Fertighausanbieter xy - aber nicht weil wir das so geplant haben - sondern weil wir die Schnautze voll haben. Betrachtet die Sache doch auch mal aus Sicht des Bauherren! -
Architektenauswahl: Fairness & Mängelansprüche beachten!
Sorum kann es natürlich auch passieren
Allerdings nicht nach Ansicht des Herrn Zack ...
Aber: Sie haben ja nicht 6 verschieden vollständige Entwürfe machen lassen. Ich stimme Ihnen ja völlig zu, dass man bei einem Architekten die Katze im Sack kauft. Sie wissen vorher ja gar nicht, ob der gut ist oder ein Stümper.
Wieder die klassische Situation, dass es auf beiden Seiten Unfairneß gibt. Zum Beispiel bei Mängeln: es gibt echte Mängel, bei denen es dem BH schwerfällt die überhaupt zu erkennen und noch schwerer, die zu beweisen. Andersrum gibt es aber auch Bauherren, die nicht vorhandene Mängel nach und nach ins Spiel bringen, nur um nicht zahlen zu müssen. -
Architekten-Bauherr-Kooperation: Erfolgsrezept für Projekte!
Aha! 🙂
Hallo!
Finde ich toll, das Sie obwohl noch junges Büro - oder gerade deswegen? - tatsächlich mit dem Bauherren ZUSAMMENGEARBEITET haben. Weniger toll finde ich allerdings die Reaktion des "Bauherren". Wir wären wirklich sehr am Ausgang dieser Geschichte interessiert ... UND TOI, TOI, TOI für Ihren weiteren Werdegang -Ohne diese Art von Bauherren! -
Planungskompetenz: Architekt vs. Fertighausanbieter
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ARGH.. @ nicht Q
ARGH.. @ nicht Q -
Architektenleistung: Bezug zur vorherigen Aussage?
Hä?
Ein "Architekt" lese ich daraus. Aber darauf habe ich mich doch gar nicht bezogen? -
Fertighausplanung: Angestellter Architekt vs. Bauherrenwunsch
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Fertighaus-Frust: Architekt, Terrasse nach Norden – Was tun?
"Architekt? "
Er ist tatsächlich Architekt - aber das Büro und die Fertighausfirma gehören einer Familie. Die uns bis zu unserem Entwurf vorgelegten Häuser schienen auch stets eine schlüssige Konzeption zu haben. Aber unsere? Terrasse nach Norden - never heard. 1 Fenster gen Süden - wir wollten ja nur die Sonnenenergie nützen ... Wir sind frustriert. Am Montag wird uns der neue Entwurf vorgelegt. Wir wissen nicht ob wir uns drauf freuen sollen oder schon mal ein paar Kopfschmerztabletten bereitlegen! -
Bauherren-Konstellation: Architekt & Fertighausfirma – Risiko!
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Zustimmung: Volle Übereinstimmung mit Herrn Lappe!
Stimmt Herr Lappe!
Da haben Sie vollkommen recht! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar bei Nichtgefallen: Ansprüche & Alternativen
💡 Kernaussagen: In diesem Thread wird die Frage diskutiert, ob ein Architekt Anspruch auf sein Honorar hat, wenn dem Bauherrn die erbrachten Leistungen (Grundrissvarianten, Ansichten) nicht gefallen. Es wird erörtert, inwieweit ein Vertrag bindend ist, welche Mitwirkungspflichten der Bauherr hat und wie junge Architekturbüros sich vor Ausnutzung schützen können. Zudem wird die Problematik beleuchtet, dass Bauherren die erstellten Pläne möglicherweise für Angebote von Bauträgern nutzen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenausbeutung: Honorar-Berechnung & Vertragsauflösung wird darauf hingewiesen, dass ein Passus zur vorzeitigen Vertragsauflösung ein Warnsignal sein sollte und junge Büros sich rechtlich beraten lassen sollten.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architekten-Zusammenarbeit: Bauherren-Input & Ergebnisorientierung beschreibt eine erfolgreiche Zusammenarbeit, bei der der Bauherr aktiv in den Planungsprozess eingebunden wurde, was jedoch nicht vor Unzufriedenheit schützte.
💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Schwierigkeit, das Architektenhonorar durchzusetzen, insbesondere wenn Bauherren Einwände gegen die erbrachten Leistungen erheben. Es wird empfohlen, einen detaillierten Vertrag abzuschließen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten von Anfang an eine klare Kommunikation mit dem Bauherrn pflegen, seine Vorstellungen genau erfragen und diese schriftlich festhalten. Ein detaillierter Vertrag, der alle Leistungsphasen und Honoraransprüche regelt, ist unerlässlich. Im Streitfall sollte frühzeitig ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Siehe auch Vertrag ist Vertrag: Architektenhonorar-Anspruch durchsetzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architektenhonorars. …
- … die Planung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekten nachvollziehen und Kostenfallen vermeiden. Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Honorarkalkulation, Fertighausbau, NRW, Baukosten, Architektvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Kostenprüfung …
- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW? …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar ist die …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAIAbk.-Konformität, die Baukosten und …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. Je höher die …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Prüfung und Angemessenheit von Architektenhonoraren beim Fertighausbau in NRW. Bauherren sollten Architektenleistungen genau prüfen …
- … erbrachte Architektenleistungen absetzen wird darauf hingewiesen, dass nicht erbrachte Leistungen vom Architektenhonorar abgezogen werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Vorbereitungskosten …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Abrechnung des Architektenhonorars sollte auf Basis der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erfolgen, wenn dies im Architektenvertrag festgelegt ist. Ein pauschaler Ansatz von 2,5 % des Hauspreises ist nicht ausreichend, wie im Beitrag HOAI-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis erläutert wird. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihren Architektenvertrag sorgfältig prüfen und die Honorarkalkulation detailliert nachvollziehen. Bei Abweichungen oder Unklarheiten sollte das Gespräch mit dem Architekten gesucht werden. Gegebenenfalls kann eine unabhängige Kostenprüfung durch einen Bausachverständigen sinnvoll sein, um die Angemessenheit des Architektenhonorars sicherzustellen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- … Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten …
- … Dachgeschossausbau: Streit um Architektenhonorar nach Rückzug des Bauantrags …
- … die Frage, ob ein Architektenhonorar fällig wird, wenn ein Bauantrag für einen Dachgeschossausbau zurückgezogen wurde. Dabei geht es um konkludentes Verhalten, Aufklärungspflichten und die Rechtslage bei fehlendem schriftlichen Vertrag. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, ob und in welcher Höhe ein Honoraranspruch besteht. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Honoraranspruch besteht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Der Beitrag Architektenhonorar verweigern: Vorgehen bei Streitigkeiten gibt Hinweise, wie Sie vorgehen können, …
- … wenn Sie das Architektenhonorar nicht zahlen möchten. Klären Sie die Situation mit der Zimmerei und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
- … Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen …
- … geforderten Nachweise (Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz) erbracht werden, wie im Beitrag Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen erläutert wird. Ohne diese ist der Bauantrag wertlos. …
- … Kosten: Das Architektenhonorar betrug 2300 €. Unklar ist, ob die geforderten Nachweise darin enthalten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
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