Gartenzaungrenze
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gartenzaungrenze

Unser Garten grenzt an die Straße, ohne Bürgersteig. Wie weit an den Straßenrand darf ich meinen Zaun setzen?
Gibt es da Mindestabstände?
  • Name:
  • Ulla
  1. Das ist eine interessante Frage, tasten wir uns mal an die Lösung ...

    Mal angenommen ihr Haus ist 10 m von der Straße weg und sie stellen den Zaun bei 9 m auf.
    hhm
    ... sieht eigentlich gar nicht schlecht aus.
    sollte man mal probehalber aufbauen und von allen Seiten betrachten ... die Autos können noch bequem fahren und sie haben mehr Platz, als wenn sie ihn bereits bei 8 Metern aufgestellt hätten.
    hhm.
    wenn sie noch dichter an die Straße wollen, sollten sie uns zunächst sagen, ob eventuell ein kiosk, mac donalds oder eine tanke in der nähe ist. dann haben sie nämlich den ganzen Dreck auf dem rasen und haben eine Menge Arbeit mehr, die sie sonst nicht hätten. sie können natürlich den Zaun entsprechend hoch machen. hier wären dann 3 m bis 3.50 sinnvoll.
    wenn ihr Haus noch weiter von der Straße weg ist, dann kann man sich auch Gedanken machen, ob man nicht noch ein Teilstück verkauft, damit man nicht soviel Arbeit mit dem Garten hat.
    dann wäre der Zaun auf der neuen Grenze anzuorden. den können sie dann so hoch machen wie sie wollen. (Vorteil)
    ich denke, das ist ein grenzfall.
    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
    (*gedankenles*: "Jetzt dreht er durch, der bakel") hihi
  2. eine verdammt gute frage

    und da gibt es klare Regelungen.
    ich habe zwar noch nie im Gartenforum gepostet und dachte auch, dies umgehen zu können, doch diesmal mache ich mal eine Ausnahme ;--) (ist ja eigentlich Baurecht)
    ich kann es aber nur aus dem Gedächtnis und deshalb werde ich gleich nochmal genauer recherchieren.m.e. handelt es sich um das sogenannte lichtraumprofil und der Abstand müsste >0.50 m sein. aber wie gesagt, ich guck lieber nochmal genauer nach.
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Nachtrag

    das müsste in den  -  Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS bzw. RAS-Q)  -  oder in den  -  Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung (ESG 87) hat die jemand im regal stehen?
    keine verkehrsplaner hier im Forum?
    ich habe nochmal in der akte nachgeguckt: ich habe das mal mit 0.50 m gebaut. der 50 cm  -  streifen musste aber deutlich abgesetzt sein. es geht im wesentlichen darum, das die Leute sich nicht die Spiegel abfahren oder am Zaun entlangstreifen. im Zweifel muss die Sache mit dem Bauamt und der verkehrsaufsicht geklärt werden. die sind aber (meistens) sehr nett und hilfsbereit, das dürfte also kein Problem werden.
    : --) schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  4. örtliche Bauordnung

    da steht sicher auch was drin ...
  5. es sind 75!

    aber bei BEENGTEN verhältnissen 50 cm. bei nicht beengten verhältnissen 75 cm. sprechen sie das also bitte mit der verkehrsaufsicht ab. es gelten die RAS (siehe oben).
    PS: es gibt ja auch Fälle, wo der Zaun AUF der Grenze steht. es gibt also auch solche AUSNAHMEFÄLLE (das sind dann wohl BESONDERS beengte Verhältnisse *g*).
    @d. bakel: du bist ja völlig bluna. ;-)
    • Name:
    • Herr Rossi

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