Verantwortung für nicht fachgerechte Isolierung der Nachbargarage und rechtliche Folgen: Expertenrat gesucht
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Verantwortung für nicht fachgerechte Isolierung der Nachbargarage und rechtliche Folgen: Expertenrat gesucht

Hallo,

ich habe an der Nachbargarage die auf der Grenze steht (Grenzbebauung) auf meiner Seite des Grundstücks den Hang abgegraben und dort eine Stützmauer aus Pflanzringen errichetet um dort einen PKW Stellplatz anzulegen. Beim abgraben des Erdreiches habe ich festgestellt, dass die Isolierung der Nachbarage sehr schlecht ausgeführt ist und den Nachbarn gebeten, dass er diese doch bitte diese erneuern solle bevor ich meine Pflanzringe davor setzte. Der Nachbar sagte mir die Isolierung sei noch völlig in Ordnung und ich könne meine Steine direkt gegen die Isoilierung setzen. Die neuen Eigentümer / Erben des Hauses machen mir jetzt den Vorwurf ich hätte meine Steine ohne die Isoilierung zu erneuern gegen die Garagenand gesetzt. Der damalige Nachbar wollte die Isolierung nicht erneuern.

Bin ich für eine nicht Fachgerechte Isiolierung der Nachbarage verantwortlich? bzw. was würde bei einem Feuchtigkeitsschaden der Garage passieren? Können die neuen Eigentümer der Garage jetzt irgendwelche Ansprüche stellen?

Zum Zeitpunkt als die Mauer errichetet wurde waren diese noch gar kein Eigentümer des Hauses bzw. der Garage.

Ich habe ebenfalls festgestellt, dass die Isolierung der Garage ca. 6 cm auf meinem Grundstück hineinragt bzw. die Grenze mit der Isolierung überbaut wurde.

Gruß

Uwe

  1. Schnittzeichnung vorher/nachher wäre hilfreich

    Grundsätzlich ist jeder für sein Gebäude verantwortlich. Sie haben nur dann eine Mitverantwortung wenn sie höher aufschütten und die Horizontalsperre überbrücken. Ansonsten führt ein Eigentümerwechsel nicht zu Abdichtarbeiten des Nachbarn. Insgesamt scheint hier nicht nach den Regeln der Baukunst gearbeitet zu sein.
  2. eine Stützmauer aus Pflanzringen

    ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Abtragung der horizontalen Lasten geeignet. Je nachdem wieviel abgetragen wurde, könnte dadurch die Standsicherheit der Garage beeinträchtigt sein.

    Hinsichtlich der Abdichtung sehe ich allerdings keine durchsetzbaren Ansprüche der neuen Eigentümer.


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