Garage an Grundstücksgrenze: Wer zahlt Schutzmaßnahmen? Giebel ragt rein!
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Garage an Grundstücksgrenze: Wer zahlt Schutzmaßnahmen? Giebel ragt rein!

Die Garage unseres Nachbars liegt direkt an der Grundstückgrenze. Unser Grundstück liegt etwas höher als das unseres Nachbars.
Wir haben, damit unser Garten eben ist, bis zur Garage des Nachbars Erde aufgefüllt.
Unser Nachbar hat jetzt Angst vor Ausblühungen an seiner Garage, wegen unserer Erde.
Er hat seine Garage nicht geschützt mit Teeranstrich, Noppenbahn etc.
Meine Frage: Wer trägt nun die Kosten für solche Maßnahmen?
Der Nachbar muss doch sein Gebäude selbst schützen oder?
Außerdem hat der Nachbar auf der Garage seinen Dachgiebel in unser Grundstück überstehen. D.h. die 1. Ziegelreihe hängt sozusagen in unserem Grundstück. Das ist doch auch nicht korrekt oder?
Wohne in Bayern.
Danke im Voraus
  • Name:
  • Nadine
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden an Garagen können die Bausubstanz erheblich beeinträchtigen. Regelmäßige Kontrolle ist wichtig.

    GoogleAI-Analyse

    Die Frage betrifft zwei wesentliche Aspekte: den Schutz der Garage des Nachbarn und den überstehenden Giebel.

    🔴 Gefahr: Durch die Erdaufschüttung besteht die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden an der Garage des Nachbarn, insbesondere Ausblühungen. ?

    Schutz der Garage: Grundsätzlich ist der Nachbar für den Schutz seiner Garage verantwortlich. Allerdings kann sich eine Kostenteilung ergeben, wenn die Erdaufschüttung durch Sie die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen (z.B. Teeranstrich, Noppenbahn) verursacht hat. Ich empfehle, hier eine gütliche Einigung zu suchen.

    Überstehender Giebel: Ein überstehender Giebel stellt eine Grenzüberschreitung dar. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Nachbar den Überstand beseitigt. Dies ergibt sich aus dem Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes (hier Bayern).

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Baurecht ratsam.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grundstücksgrenze
    Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die zwei benachbarte Grundstücke voneinander trennt. Sie wird im Grundbuch und in den Katasterkarten dokumentiert.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Bebauungsgrenze
    Giebelüberstand
    Ein Giebelüberstand liegt vor, wenn der Giebel eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze hinausragt. Dies stellt eine Grenzüberschreitung dar und kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
    Verwandte Begriffe: Überbau, Grenzabstand, Nachbarrecht
    Teeranstrich
    Ein Teeranstrich ist eine Schutzmaßnahme, bei der eine bituminöse Masse auf Bauteile aufgetragen wird, um sie vor Feuchtigkeit zu schützen. Er wird häufig bei Kellerwänden oder Garagen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Bitumen, Feuchtigkeitsschutz
    Noppenbahn
    Eine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die zum Schutz von Kellerwänden oder anderen Bauteilen vor Feuchtigkeit eingesetzt wird. Sie sorgt für eine Hinterlüftung und leitet Feuchtigkeit ab.
    Verwandte Begriffe: Dränage, Feuchtigkeitsschutz, Perimeterdämmung
    Ausblühungen
    Ausblühungen sind weiße Ablagerungen auf der Oberfläche von Mauerwerk oder Beton. Sie entstehen, wenn Salze aus dem Baustoff durch Feuchtigkeit gelöst und an die Oberfläche transportiert werden, wo sie auskristallisieren.
    Verwandte Begriffe: Salzausblühung, Feuchtigkeitsschaden, Bauschaden
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es enthält Bestimmungen über Grenzabstände, Überbauten, Lärmbelästigung und andere nachbarschaftliche Belange.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Baurecht, Grenzabstand
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Bebauungsgrenze, Baulinie

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Wer ist für den Schutz einer Garage an der Grundstücksgrenze verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Eigentümer der Garage für deren Schutz verantwortlich. Allerdings können sich durch besondere Umstände (z.B. Erdaufschüttung durch den Nachbarn) Ansprüche auf Kostenteilung ergeben.
    2. Frage: Was kann ich tun, wenn der Giebel der Nachbargarage in mein Grundstück ragt?
      Sie haben einen Anspruch auf Beseitigung des Überstands. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. Ich empfehle, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Wenn das nicht hilft, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
    3. Frage: Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Garagen an der Grundstücksgrenze?
      Typische Schutzmaßnahmen sind Teeranstriche und Noppenbahnen. Diese sollen die Garage vor Feuchtigkeit schützen. Die genaue Ausführung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den verwendeten Baumaterialien ab.
    4. Frage: Was ist eine Noppenbahn und wozu dient sie?
      Eine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die zum Schutz von Kellerwänden oder anderen Bauteilen vor Feuchtigkeit eingesetzt wird. Sie wird zwischen Erdreich und Bauteil angebracht und sorgt für eine Hinterlüftung, wodurch Feuchtigkeit abgeleitet wird.
    5. Frage: Was bedeutet Ausblühung an einer Garage?
      Ausblühungen sind weiße Ablagerungen auf der Oberfläche von Mauerwerk oder Beton. Sie entstehen, wenn Salze aus dem Baustoff durch Feuchtigkeit gelöst und an die Oberfläche transportiert werden, wo sie dann auskristallisieren. Sie sind ein Zeichen für Feuchtigkeitsprobleme.
    6. Frage: Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, dass er seinen überstehenden Giebel zurückbaut?
      Ja, grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Nachbar den Überstand beseitigt. Dieser Anspruch basiert auf dem Nachbarrecht. Es ist ratsam, dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen.
    7. Frage: Was passiert, wenn mein Nachbar sich weigert, den überstehenden Giebel zu entfernen?
      Wenn der Nachbar sich weigert, den Überstand zu beseitigen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ich empfehle, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen.
    8. Frage: Welche Rolle spielt das Nachbarrecht in dieser Situation?
      Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es enthält Bestimmungen über Grenzabstände, Überbauten und andere nachbarschaftliche Belange. Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegt.

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      Informationen zu den zulässigen Bebauungen direkt an der Grundstücksgrenze.
    • Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn
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    • Feuchtigkeitsschäden an Garagen vermeiden
      Tipps und Maßnahmen zur Vorbeugung von Feuchtigkeitsschäden.
    • Überbau: Was tun bei Grenzüberschreitung?
      Informationen zu rechtlichen Schritten bei Überbau durch den Nachbarn.
    • Baugenehmigung für Garagen: Was ist zu beachten?
      Hinweise zu den erforderlichen Genehmigungen für den Bau einer Garage.
  2. Nachbarschaftsstreit vermeiden: Gespräch statt Klage!

    was wollen'se?
    Klagen? Soll der Nachbar den Giebel zurückbauen? Recht haben ist schön und gut, eine vernünftige Nachbarschaft ist schöner! Evtl hätten sie mal mit ihm reden können, bevor sie Erde an sein Wand kippen? Man, ich fasse es nicht ... sollen wir Ihnen gleich die TelefonNr von RTL geben?
  3. Grenzbebauung: Nachbar soll Garage selbst isolieren!

    Foto von Lukas Ensikat

    Wat willst'n
    mit dem Geschrei erreichen, Christian?
    So ist doch das Problemchen viel schöner, wenn es nur um den Luftraum geht und nicht um die 20 cm Nachbarschaftsgarten und die Frage, wer den wie zu pflegen hat.
    Soll der Nachbar doch isolieren, wenn er will. Die Bodenhöhe gab es doch schon vorher, oder?
    Und die Tomaten freuen sich über das Dach.
  4. Nachbarschaftsrecht: Miteinander reden statt Gesetze wälzen!

    erreichen
    will ich, dass die Menschen mal drüber nachdenken, mehr miteinander zu reden statt sich DINs und Gesetzte raussuchen zu lassen um RECHT ZU haben! Mal ehrlich, wo kommen wir denn da hin, wenn jeder erst mal gesetzte und Verordnungen rausholt, bevor er sich um e vernünftige Nachbarschaft bemüht? Genau zu RTL in die "Nachbarschaftskriegsendung"
    Für mich klingt das so, als ob die Garage da stand und die Fragesteller nachträglich ihren Garten (Hanglage?) eingeebnet haben und dabei einfach Erde an Nachbars Garagenwand gekippt haben. Jetzt sagen sie mal Herr Ensikat, was würden sie machen? Nicht auch mal vorher mit dem Nachbarn reden? "Wir wollen anschütten, muss man da was machen, wollen Sie was machen, sollen wir's gemeinsam machen? " Ist eine Kleinigkeit, die Abdichtung vermutlich auch.
  5. Grenzbebauung: Gespräch suchen statt auf Recht pochen!

    Foto von

    Gut,
    wenn Du nicht möchtest, dass ich Du zu Dir sage, dann sage ich eben Sie zu Dir, Herr Sigge. Aber dann sag'auch bitte nicht wir zu mir. Oder spricht der feine Herr in der dritten Person von sich?
    Den Gedanken, dass man besser das Gespräch sucht, und zwar früh, gehe ich mit. Und wegen jeder Kleinigkeit auf Recht und Gesetz pochen ist ein Bodenloser Unfug, der sich leider immer breiter macht.
    Aber punktum, wir sagen und meinen das Gleiche (nur in einer anderen Tonart). Es geht um Kleinigkeiten, die sich im freundlichen Gespräch über den Gartenzaun am besten regeln lassen.
    Grüße Lukas
  6. Missverständnis: Formale Kommunikation im Bauwesen

    sorry,
    "Du" und "Christian" und "Lukas" ist mir auch lieber. Tanzte "tipptechnisch" den ganzen Tag auf "mehren Hochzeiten", von denen einige sehr formal waren. War nicht arrogant gemeint, sondern einfach falsch "sortiert".🙂 (War teilweise so formal, dass man einfach mal losbölken muss, wenn jemand mit "Mit welchem gesetzt kann ich meinem Nachbarn verbieten ... " ankommt).
  7. Nachbarschaft: Tomatenstreit vermeiden – Teilen!

    Tomatenstreit
    @Lukas und Christian, hört sich ja so an, als streitet ihr über die Tomaten.
    Teilen ist angesagt.
  8. Einigung: Kein Streit mehr um die Garage!

    Foto von

    geteilte Tomate ist halbe Tomate Wir streiten doch ...
    geteilte Tomate ist halbe Tomate
    Wir streiten doch schon nicht mehr.
  9. Sarkasmus: Anspruch auf Blütenpracht vs. Schimmel an Garage?

    obwohl
    der Nachbar eine Blütenpracht an seiner Wand versprochen hatte und wir jetzt nur Schimmel sehen ...☹ Kann ich ihn wegen entgangener Freude verklagen?
  10. Humor: Knallerbsenstrauch als Lösung im Nachbarschaftsstreit?

    Am besten
    Knalläärbssensträucher davor pflanzen, sächsisch lernen usw ...
    • Name:
    • M.P.
  11. Abdichtung Garagenwand: Wer zahlt bei Grenzbebauung?

    Was soll das?
    Hallo, ich habe nur eine Frage gestellt.
    Es sollte hier kein Streit aufkommen.
    Würde trotzdem noch gerne wissen, wer die Abdichtung der Garagenwand zahlen muss/soll etc.
    Ich will hier niemand verklagen oder sonstiges. Es ist nur so, dass unser Nachbar nicht gerade kooperativ ist und von uns ständig Dinge verlangt die nicht OK sind.
    Daher würde ich jetzt gerne wissen, wie dir rechtliche Lage ist, damit ich ein bisschen besser argumentieren kann.
    Wir haben übrigens nicht viel Erde aufgeschüttet. Etwa 30 cm.
    Danke
  12. Grenzbebauung: Wer ist verantwortlich für die Abdichtung?

    Wo war denn die Erde beim Bau der Garage?
    Hat der Nachbar bzw. dessen Bauunternehmer die Erde weggenommen? Dann muss er abdichten.
    Wenn da vorher keine Erde war, haben Sie die eigenmächtig angeschüttet. Dann hätten Sie dem Nachbarn vorher Bescheid sagen müssen. Jetzt haben Sie wohl den schwarzen Peter, denn Sie haben ja die Situation geändert.
    Meinung, keine Rechtsberatung oder gar rechtlich fundiert.
    Warum sollte der Nachbar gegen etwas abdichten, was gar nicht da ist?
    Nach Ihrer Argumentation parke ich direkt neben einem anderen Auto, reiße die Tür auf und beschädige das andere Auto: der hätte sein Auto ja schützen müssen?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  13. Erdfeuchte: Schutz der Nachbargarage bei Aufschüttung!

    Wenn Sie ...
    nachträglich die Garage des Nachbarn anschütten und damit dem Lastfall Erdfeuchte (oder mehr) aussetzen, sind Sie in der Pflicht, das Bauwerk des Nachbarn zu schützen  -  unabhängig von seinem sonstigen Benehmen!
    Es sei denn, der Nachbar hätte eine bestehede Aufschüttung für seine Bauzeit entfernt, also gewusst, dass er wieder anschütten muss. Dann wäre es seine Sache.
    Die Dachziegel müsste er wahrscheinlich entfernen, nur muss der Streit sein. In wie weit beeinträchtigt sein Dach Ihr Grundstück?
    Wenn Sie beim rasenmähen immer dagegen laufen weil die Rinne 1,50 über Rasen ist OK, aber sonst?
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Garage an Grundstücksgrenze: Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Bei einer Garage direkt an der Grundstücksgrenze und nachträglicher Aufschüttung des Nachbargrundstücks ist der Verursacher für den Schutz der Garagenwand vor Erdfeuchte verantwortlich. Frühzeitige Kommunikation und einvernehmliche Lösungen sind empfehlenswert, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Frage der Verantwortlichkeit hängt davon ab, ob die Aufschüttung vor oder nach dem Bau der Garage erfolgte. Einvernehmliche Lösungen sind oft besser als das Beharren auf dem Nachbarschaftsrecht. Die Abdichtung der Garagenwand ist primär Sache desjenigen, der die Situation durch Aufschüttung verändert hat.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Erdfeuchte: Schutz der Nachbargarage bei Aufschüttung! ist derjenige in der Pflicht, der nachträglich die Garage anschüttet und damit den Lastfall Erdfeuchte verursacht. Dies gilt unabhängig vom Verhalten des Nachbarn.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Nachbarschaftsrecht: Miteinander reden statt Gesetze wälzen! wird betont, dass ein offenes Gespräch oft besser ist, als sich auf Paragraphen zu berufen. Eine gute Nachbarschaft sollte im Vordergrund stehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Abdichtung der Garagenwand. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Beachten Sie den Beitrag Grenzbebauung: Wer ist verantwortlich für die Abdichtung?, um Ihre Argumentation vorzubereiten. Wenn die Aufschüttung nachträglich erfolgte, sind Sie wahrscheinlich in der Pflicht, die Garage zu schützen.

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