Grenzbebauung Höhe zur nachbargrenze
BAU-Forum: Rund um den Garten

Grenzbebauung Höhe zur nachbargrenze

Hallo erstmal,
ich habe folgende frage:
in der LBOAbk. NRW steht unter Grenzbebauung "die MITTLERE Wandhöhe darf nicht mehr als 3 m betragen"
wenn ich eine Garage auf einem abschüssigen Gelände entlang der Grenze bauen möchte, kann ich dann die höhen der forderen und hinteren grenzpunkte aufsummieren und teilen und diesen Wert als < 3 m ansetzen?
  1. genau richtig

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Im § 6 Ihrer Landesbauordnung vom 01.03.2000 steht: "Bei geneigter Geländeoberfläche ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend; diese ergibt sich aus den Wandhöhen an den Gebäudekanten oder der vertikalen Begrenzungen der Wandteile. " Also arithmetisches Mittel bilden.

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