Muss der Nachbar der höher liegt Hangbefestigung durchführen?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Muss der Nachbar der höher liegt Hangbefestigung durchführen?

Sehr geehrte Damen
sehr geehrte Herren,
wir bauen in Baden-Württemberg.
Mein Nachbar hat sein Grundstück ca. 80 cm höher aufgefüllt als das ursprüngliche Niveau war. Dies hat zur Folge, dass wir buchstäblich im Loch sitzen. Er weigert sich eine Hangbefestigung durchzuführen. Er ist auch nicht bereit, wenn ich mich an den Kosten beteiligen würde.
Die Einen sagen, dass derjenige welcher später kommt und höher hinaus will als das ursprüngliche Gelände war ist zur Hangbefestigung verpflichtet.
Stimmt das?
Gibt es in dieser Beziehung Gerichtsurteile vom BGH?
Wo kann ich zu mehr Informationen kommen?
Wer weiß Rat?
MfG Jochen Saile
  1. Hallo Herr Saile,

    Foto von Lieselotte Tussing

    nicht BW aber im Saarländ. Nachbarechtsgesetz steht unter § 47 Bodenerhöhungen: Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
    Sowas gibt es bestimmt auch bei Euch!
    Dies war keine Rechtsberatung, bin kein RA!
  2. BW = Saarland, in dieser Vorschrift besteht Einigung

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    der von Tu zitierte Text steht auch im Nachbarrecht von BW. Nachzulesen im Link. Unsere Bundesländer sind sich in diesem Punkt einig, Tu. Gruß ins Saarland.
  3. Nachbarrechtsgesetz Ba-Wü

    3. Abschnitt Erhöhungen § 9 + 10 siehe Link. Was da der Nachbar wohl sagt? Gruß Ulf Eberhard
  4. Hallo Herr Cerny

    fast gleichzeitig :-) In genannten Link gibt es die Nachbarrechtsgesetze von Rheinland Pfalz, Hessen und Ba-Wü direkt, ohne Download als pdf.
    Für den Fragesteller: auch das Schlichtungsgesetz Ba-Wü (war mir neu) in der Hoffnung dass Sie das nicht brauchen. Ulf
  5. und in Hessen?

    Hallo,
    und wie sieht das mit der Befestigung von Grundstückserhöhungen in Hessen aus? Habe im angegebenen Link bzw. dem dortigen hessischen Nachbarrechtsgesetz nichts zu dem Thema gefunden. Hat irgendjemand eine Idee ... Info ...?
    Gruß
    Sven Semel

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