Böschung abtragen und gegen Stützmauer ersetzen
BAU-Forum: Rund um den Garten

Böschung abtragen und gegen Stützmauer ersetzen

Guten Abend,
ich habe folgenede Frage. Gestern sind unsere Tiefbauarbeiten (Bodenplatte) fertig geworden. Wir haben im Gelände einen nach Westen hin abfallenden Geländeverlauf von ca. 2,3 m. Das westliche Ende grenzt an eine Straße. Nun haben wir folgendes Problem, dass der Tiefbauer das Grundstück auf Höhe der Bodenplatte mit dem Erdaushub nach Westen hin aufgefüllt hat. Somit haben wir nun eine Böschung welche zur westlichen Straße hin über eine Höhe von ca. 2,3 m abfällt. Das Problem ist, dass uns diese Böschung schätzungsweise ca. 5  -  6 m potentielle Gartenfläche kostet. Im Bebauungsplan ist an dieser Stelle eine Böschung makiert, allerdings steht im Bebauungsplan ebenfalls, dass eine Stützmauern einschließlich zugehöriger Anschüttungen und Abgrabungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,00 m ohne weitere
Vorgaben zulässig sind. Darüber hinaus gehende Stützmauern müssen die Mindestabstände der Landesbauordnung (§ 6 BauO NW)
einhalten und sind zu begrünen. Entlang öffentlicher Verkehrsflächen müssen Stützmauern mindestens 0,30 m Abstand von der Straßenkante einhalten. Ich habe mir gedacht, dass ich zur (an der) Straße hin nun eine Stützmauer von einem Meter entlang des Grundstückes ziehe und auf diesem Niveau nun eine plane Fläche herstelle (Rasenfläche) und Richtung Haus nochmals eine Stützmauer von restlichen 1,3 m. Diese Stützmauer soll ca. 2 m vom Haus entfernt errichtet werden. Somit hätte wir aus der Böschung, Gartenfläche gewonnen. Im Profil würde das dann wie eine große Treppe aussehen (Straße/Stufe auf 1 m/ Rasenfläche/Stufe auf 2,3 m Haushöhe). Die Frage ist nun ob dies zulässig ist?
Ich hoffe ich konnte die Problematik verständlich beschreiben ansonsten bitte nochmals fragen.
Bundesland NRW.
Vielen Dank im Voraus
Heiko Helgert
  • Name:
  • Heiko Helgert

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN