Rasenflächenbegradigung, dadurch entsteht Höhenunterschied an Grenze
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Rasenflächenbegradigung, dadurch entsteht Höhenunterschied an Grenze

hallo. Wir haben schon 2 Jahre lang versucht, mit unserem Nachbarn zu klären, wie die Grenze zwischen den Grundstücken aussehen soll. Wir haben Vorschläge gemacht, die er abgelehnt hat. er möchte es zwar blickdicht haben, sich aber nicht beteiligen. (wir sind uns nicht so grün) bevor sie nun angefangen haben, uns gar nicht mehr zu Grüßen, bekamen wir noch die Mitteilung, unser rasen ist 2 cm auf ihre Seite gerutscht. (durch die Böschung) nach inzwischen 3 verschiedenen anzeigen, die nicht gerechtfertigt waren, gab es auch noch die Mitteilung vom Bauamt, wir müssen etwas gegen das Regenwasser tun, das rüber läuft. das wissen wir, ist richtig. Erde Abtragen, um das Grundstück zu begradigen durften wir nicht, das wäre ein zu großer Abtrag. was wir genehmigt bekommen haben, ist eine Stützmauer. diese haben wir nun genutzt um die rasenfläche etwas zu begradigen, außerdem verhindert sie ein abrutschen unserer Erde auf das Nachbargrundstück und das ablaufen das Regenwassers. jetzt liegen wir auf der rasenfläche ca. 70 cm höher. heute hat mir die Bauamtstante gesagt, wir hätten nicht begradigen dürfen. (es ist nicht aufgeschüttet worden) wir wollen nicht auf unsere Nachbarn runter blicken aber eine andere Lösung gab es doch für uns nicht. hätten wir tatsächlich nicht begradigen dürfen oder ist das genehmigungsfrei. außerdem lassen wir gerade im gleichen Zug den Rest des Bodens austauschen, weil es sich um braunen Kies handelt. das wäre laut Bauamtstante, ebenfalls genehmigungspflichtig. richtig? wir wohnen in S-H.
  • Name:
  • Ulrike Wagner
  1. In diesem Fall würde

    ich mir jemand suchen, der das rechtsverbindlich abklären kann, was Sie dürfen und was nicht. Klar der kostet was, aber dann ist "ruhe". Alles andere macht doch nur "Stress".
    Ob ein Architekt da der richtige ist, weiß ich nicht, aber der müsste am ehestens noch die "Bestimmungen" kennen und hat ggf. "Kontakte" zum Bauamt.
  2. Höhenunterschied zum Nachbarn. wie hoch darf der sein.

    leider haben wir uns die falsche Architektin ausgesucht. die Bauamtstante streitet ab, das wir sie nach einer Aufschüttung gefragt haben. Wir haben das, nützt uns nun aber nichts. die Architektin sucht den weg dazwischen, sie will sich das offensichtlich nicht mit dem Bauamt verscherzen. die zuständige für uns ist extrem schwierig, hat mehr Beschwerden an den hacken als wir grashalme im vorgarten und es gibt bereits eine interessengemeinschaft mehrerer Baufirmen und privatleute gegen diese Dame vom Amt. inzwischen war ein baukontrolleur da, hat durch Höhenmessungen eine größere Aufschüttung festgestellt als baugenehmigungsfrei ist und wir werden nun einen Bauantrag stellen müssen. darf man aber trotz vorgelegtem Höhenplan vom vorjahr sein Grundstück nicht begradigen ohne Antrag? und gibt es eine festgelegte Höhe zum Nachbarn, die man nicht überschreiten darf? denn es muss ja einen Grund geben, warum sie den Antrag ablehnen kann. auf diese frage konnte mir die Bauamtstante leider noch keine Antwort geben.

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